GRETE FLACH UND KURT MAIER BERICHTERSTATTER
Liebe Leser, in dem Betrugsfall um Gete Flach und deren Ersparnissen wurde weiteres aufgedeckt was der Unterzeichner als privater Ermittler heute öffentlich macht.
Lesen Sie bitte diesen kompletten Brief
auch wenn dieser etwas umfangreicher ist, es lohnt sich auch für Sie!!!
Ich betone ausdrücklich, diese Angelegenheit ist keine Privatsache. Sie liegt im allgemeinen Interesse der Gesamtbevölkerung unseres Landes und ist von allgemeiner Bedeutung weil hier unser für alle und für jeden geltendes Grundgesetz eigenmächtig aus lauter Geldgier an den Ersparnissen anderer außer Kraft gesetzt werden sollte, wenn es nicht aufgedeckt worden wäre. Selbst erwiesener Prozessbetrug mit hoher beinhaltender Steuerbetrügerei am Allgemeingut unseres Landes, von welchem ja alle Staats und Landesbedienstete bezahlt werden müssen, auch die Richter, wurde billigend in Kauf genommen.
Wir alle, auch Sie persönlich sollten hier als Steuerzahler, der ja mit seinen Steuern all das bezahlen muss vorsätzlich und willentlich betrogen werden. Allein schon diese Tatsache zeigt auf, dass dies keine Privatsache ist sondern ein Thema für die breite Öffentlichkeit. Ich betone, alles was ich in dieser Sache veröffentliche und zum Ausdruck bringe, ist geprüft und hält jeder Nachprüfung stand.
Wir alle, auch Sie persönlich, sollten hier als Steuerzahler bis hin zum Rentner, der ja auch noch Steuern zahlen muss, mit Voratz betrogen werden zur eigenen Bereicherung einer Handvoll hier Verantwortlicher im hessischen Büdingen. Ich habe mir als privater Ermittler zu dieser versuchten Betrügerei kein Blatrt vor den MUnd zu nehmen und spreche von Fakten die auf dem Tisch liegen und nun endlich auf Klärung warten, was bereits anwaltlich eingeleitet ist.
Zunächst zu Ihrer Information folgendes:
Ein Testamnet kann nur errichten, wer dazu zum Zeitpunkt der Errichtung die geistige Fähigkeit besitzt den Inhalt der Verfügung mit der Tragweite in vollem Umfang sich im klaren ist. So lautet das Gesetz! Dies aber war bei Grete Flach, zumindest in dem Zeitpunkt der Errichtung eines zweifelhaften durch einem Notar ohne Beisein von Grete Flach vorweg hoch justistisch gefärbten bereits vorbereiteten Fremdtestamentes, nicht der Fall. Selbst der vom Amtsgericht eingeschaltete Gefälligkeitsgutachter, der wie sich herausstellte gar kein Gutachter war als angestellter Arzt beim Gesundheitsamt, widerspricht in seinem Bericht diesem Notar.
Beweis: vorliegendes Gutachten dieses Gutachters.
Dieser hatte in seinem ärztlichen Bericht vorliegend die Geschäftsfähigkeit der Frau Flach am und um den 14. 3. 1991 zumindest angezweifelt und später auch schrriftlich erklärt, dass nach seinem Dafürhalten Frau Flach am 14. 3. 1991, wohin dieses notarielle Testament datiert, nicht mehr die volle Geschäftsfähigkeit besessen haben soll. Damit habe der verantwortliche Arzt Namens Dr. Klaus Becker vom Gesundheitsamt des Wetteraukreises dem Notar der dieses zweifelhafteTestament eigenmächtig aufsetzte durch Überrumpelung der Frau Flach in ihrem Hause direkt widersprochen, der ja Anderes vorgetragen hat. Da einem amtlichen ärztlichen Zeugnis mehr Glauben bei Gericht geschenkt wird als einem Notar, ist die notarielle fremd errichtete Verfügung für Frau Flach vom 14. 3. 1991 gegenstandslos und existiert nicht.
Dieses der Frau fremd errichtete Testament, vom Notar bereits vorgefertigt ohne Anwesenheit der Testantin, durfte vom Amtsgericht keineswegs juristisch verwertet werden wegen Amtsermittlungsverweigerung zur Sache im Vorfeld, was die Pflicht eines jeden Gerichtes ist in unklaren Dingen wie das hier vorliegt. Dieses Testament hatte mithin vom Anbeginn keine Gültigkeit und war ohne Rechtswirkung und musste erst aufgedeckt werden. Was letztlich bleibt ist, dass Frau Flach, nachdem sie wohl wie und durch wem auch immer erfahren habe, dass man ihr ihre Ersparnisse gestohlen hatte ein eigenschriftliches Testament verfasste und dort ihren letzten Willen so wie dieser vorliegt zu Papier brachte und dies wohl aus Misstrauen und wohl aus Sicherheitsgründen bis nach ihrem Tode in amtsgerichtliche Verwahrung gab.
Was aber dann dort bei diesem Gericht mit diesem Dokument, ihrem Eigentum geschah, stellt alles bisher in solchen Dingen Dagewesene in den Schatten. Dokumentenfälschung bei der Rechtspflege dieses Amtsgerichts, Dokumentenmissbrauch bei diesem Amtsgericht ( auf das privatschriftliche Testament bezogen ) heimliche Übermittlung des privatschriftlichen Testamentes noch zu Lebzeiten an Dr. Becker mit Entnahme aus der amtlichen Verwahrung was streng verboten ist über privates Eigentum zur Unzeit zu verfügen, sofortiger Missbrauch dieses durch den fremden falschen Gutachter Dr. Becker sowie amtliche Deckung durch diesen und weitere örtliche Aufsichtspersonen eines illegal betriebenen angeblichen Pflegeheimes ohne jedes Personal, welches nach eingeschalteter oberamtlicher Aufsicht dem Amt für Versorgung und Soziales in Gießen gar nicht existierte, wo dort schon seit längerem weitere 5 wohl gutbetuchte Frauen wie Frau Flach auch bereits privat eingesperrt und ihrer Freiheit beraubt waren und andere Ungereimtheiten mehr, wurden aufgedeckt und auch bereits öffentlich gemacht.
Um die in ihrem Haus allein lebende Frau Flach im hohen Alter von rund 9o Jahren zu täuschen und zu übervorteilen, erschien der Notar ungebeten in ihrem Haus—entgegen dessen unkontrollierte Behauptung, und verlangte von der Frau eine Unterschrift zu dem was er da der Frau ohne ihr selbst Bedenkzeit zum Selbstlesen zu geben zu dem was er ihr ohne jede Kontrolle angeblich vorgelesen haben will in einem hoch Juristendeutsch, wo selbst ein junger Mensch zweimal hinhören muss um den Inhalt zu verstehen. Frau Flach auf Treu und Glauben an diesem Notar als Amtsperson habe unterschrieben was dort von ihr ungelesen geschrieben stand. Und erneut fällt auch hier der geplante Betrug an der Frau auf, weil die Testantin auf Treu und Glauben nicht eimal eine Durchschrift von dem erhalten habe was sie da soeben unterschrieben habe, was für Notare völlig ungewöhnlich ist. Wohl aber hat der am Nachlass nach den Akten vehement interessierte Magistrat der Stadt Büdingen sofort eine solche Durchschrift erhalten, die dann dort bis nach dem Tod der Frau Flach in den Aktenschränken verschwand.
Wie sich aber dann herausstellte, hatte die vom Notar überrumpelte Frau Flach ohne selbst zu lesen sich mit ihrer Unterschrift selbst verkauft in der Weise, dass sie ab sofort nicht mehr über ihr Eigentum an Haus und Grundstück verfügen durfte und sie hätte knieend bitte bitte vor den Magistrat machen müssen wenn sie Wünsche gehabt hätte zu ihrem Eigentum.Mit Sicherheit aber wären ihr dann solche Wünsche versagt worden, denn hatte man ja in der Tasche was man von der Frau wollte und das würde man sich nicht mehr nehmen lassen.
Wohl im Auftrag der Stadt hatte dieser Notar aus Büdingen die Frau ohne dass er gerufen wurde im Gegensatz zu seiner unkontrollierten Behauptung ohne jeden Zeugen in ihrem Haus überrumpelt um sie dort zu einer Unterschrift ohne Bedenkzeit unter welchen Vorwand auch immer zu bewegen——wie sich herausstellte—–zu ihrem eigenen Schaden und Nachteil wo auch sämtliche ihre Angehörigen und Rechtsnachfolger der kinderlosen Frau insgesamt 5 an der Zahl, darunter auch die im gefälschten notariellen Testament benannten in Bayern lebenden Neffen. Sie und wir alle sollten durch dieses Testament völlig enterbt werden im Wegfall eines vorliegenden eigenschritflichen <Testamentes.
Denn im Wegfall eines Testamentes hätten wir ja automatisch eine gesetzliche Erbengemeinschaft gebildet zu gleichen Teilen. Hätte Frau Flach letzttestamentarisch nicht mehr die Möglichkeit gehabt wie das in ihren vorausgegangenen Privatgefängnis in Büdingen war ein Testament zu errichten, wäre der Betrug besiegelt gewesen. Wir hier Betroffenen allesamt wollen nun endlich eine Sachklärung nach so langer zweckbestimmter amtlicher Verschleppung nicht für uns allein, nein, wir tun dies und wenden viel Energie und Kosten dafür auf um der Allgenmeinheit vor Augen zu führen was deutsche öffentlich Bedienstete mit deutschen nicht öffentlich Bediensteten Normalbürgern hinter unser aller Rücken im Geheimen treiben um daraus eigene Vorteile zu ziehen. Und dies bezieht der ständige Berichterstatter im Besonderen auf den nur durch Zufall aufgedeckten Extremen kriminellen Vorfall um Frau Flach im hessischen BÜdingen.
Sagen auch Sie dazu Ihre Meinung die Ihnen niemand verbieten wird und kann, denn hier im Lande herrscht Meinungsfreiheit in Woprt und Schrift. Viele noch Unwissende warten darauf . Soweit mein heutiger erneuter Bericht. Bleiben Sie bitte dran und geben Sie es an Ihre Bekannten weiter. Ich werde Sie auch weiter auf dem Laufenden halten.
Der Unterzeichner Kurt Maier, Neffe von Grete Flach und Sprecher einer von dieser verfügten Erbengemeinschaft. Herzliche Grüße an alle Leser meiner ständigen Berichte.