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Buchautor Kurt MaierGrete Flach bei Unterrichtung einer Schulklasse samt Lehrpersonal in  ihrem Kräutergarten     und Kurt Maier, Berichterstatter.

Liebe Leser meines heutigen Berichts. Das Kapitalverbrechen an Grete Flach und deren horrender Vermögensdiebstahl mit  beinhaltender hoher Steuerbetrügerei, geht nun nach rund 2o Jahren in die entscheidennde Aufklärung. Durch vorliegend private Ermittlungsergebnisse wegen nicht Durchführung der zeitnahen Amtspflichtermittlungen im Vorfeld der sofort angezeigten Sache, kommt nun noch hinzu, eine handfeste bereits finanzamtlich geprüfte Vermögens und Steuerbetrügerei auch an der hessischen Finanzkasse und damit ein entstandener Schaden an allen hessischen Steuerzahlern bis hin zum Rentner, der ja auch Steurn zu zahlen hat. Das alles sollte vertuscht werden, wurde aber aufgedeckt.

Unmittelbar zeitnah war der zuständige Betreuungsrichter beim Amtsgericht Büdingen plötzlich nicht mehr im Amt. Auf meine Nachfrage dort als Sprecher einer von Frau Flach verfügten testamentarischen Erbengemeinschaft meldete sich am Telefon eine Frau Richterin Namens Decker/ Fischer was ich mir notierte.Sie sagte als ich den Fall schilderte, es täte ihr leid aber sie kenne den Fall nicht und mache nur Vertretung für den sich angeblich in Urlaub befindenden Richter Namens Jöntgen. Es werde noch ca. 6 Wochen dauern bis dieser zurück kommt und dann entscheiden werde. Dies aber, so stellte sich dann heraus, war eine billige Ausrede und Notlüge und diese Frau Richterin hatte mich im Dienst wissentlich und absichtlich belogen und in die Irre geführt.

Beweis nach vorliegender Aktenlage.

In aller vorliegender Wirklichkeit war sie bereits die Nachfolgerin im Amt des wohl nicht mehr tragbaren Richters, der versetzt  wurde. Sie kannte den Fall an Hand der ihr vorliegenden Akten sehr genau und hatte die Erbengemeinschaft durch arglistige Täuschung belogen wohl in dem Irrglauben, es werde schon nicht bemerkt werden. So hatte denn diese Nachfolge Richterin als bereits in Amt an das übergeordnete Landgericht einen Vorbescheid zur Sache erlassen zur dortigen Glaubhaftmachung, in welchem sie dem Landgerichht vorträgt, dass sie keine andere Möglichkeit sehe als dies was dort von ihr geschrieben steht womit sie den Ball zur Entscheidung an das Landgericht weiterreichte.

Nach Aktenlage und wohl ohne jede Prüfung hatte das Landgericht dem Glauben geschenkt und gar nicht nach einem Ergebnis vorausgegangener Ermittlungspflicht gefragt und solche Amtspflichtermittlungen im Vorfeld einer unklaren Sache ansolute Pflicht ist. So hat auch das Landgericht in diesem nach Akten falschen Vorbescheid nicht geprüft und weitergereicht an das Oberlandesgericht Franfurt am Main —welches in Erbangelegenheiten gar nicht zuständig ist, sondern dafür ausschließlich das zuständige Amtsgericht zuständig ist. Dies wurde von der testamentarischen Erbengemeinschaft erfolgreich angegriffen. So teilt das OLG dem Amtsgericht Büdingen mit, dass ein dort (eigenmächtig erteilter Erbschein ) auch noch an Unbefugte, nicht gleichzeitig auch in materielles Erbrecht erwächst–und mithin nur vorläufig ist bis zur Klärung des Verfahrens. Und weiter heißt es in diesem Vermerk des OLG an das Amtsgericht BÜdingen vom 2o. 4. 2004. Der Beschluss des Amtsgerichts BÜdingen zur Sache erwächst nicht auch in materielle Rechtskraft. Etwaiges neues Vorbringen ist daher vom Nachlassgerichht zu prüfen–und auch zu bescheiden in eigener Zuständigkeit.          Unter meiner Anordnung an das Amtsgericht Büdingen zur Entscheidung über das Begehren der Antragsteller in eigener Zuständigkeit. Frankfurt am Main am 12. 5. 2004 Oberlandesgericht 2o. Zivielsenat. Unterzeichnete Richterin am OLG Frankfurt am Main. Hinweis: Ein Oberlandesgericht ist in Erbangelegenheiten gar nicht zuständig und dieses Verfahren durfte gar nicht an das OLG weitergereicht werden zur dortigen Entscheidung was man auch beim Amtsgericht und auch beim Landgericht wusste. Und dennoch wurde es versucht um die hier erhebliche Vermögens und Steuerbewtrügerei zur eigenen Vorteilsnahme durchzusetzen.

Ein Oberlandesgericht kennt einen ihm von den Untergerichten vorgelegten Fall gar nicht und prüft nur die Akten auf eventuelle Rechts und Verfahrensfehler der Untergerichte. Erfolgt dort aber fehlerhafter Vortrag, was hier der Fall war und aufgedeckt wurde, wird auch das unwissende OLG arglistig getäuscht und in die Irre geführt, was auch hier durch falschen Vorbescheid des allein zuständigen Amtsgerichts in Büdingen der Fall war und es dann durch vorstehende Verfügung des OLG an das Amtsgericht und dessen Belehrung kam. Soweit diese Erklärung der geltenden Rechtslage in solchen Dingen.

Offensichtlich hat das Amtsgericht Unwissende Dumme gesucht aber nicht gefunden, sodass es nun vor dem eigenen angerichteten Scherbenhaufen steht. In  letzter Konsequenz hat nun die testamentarische Erbengemeinschaft Erben Feststellung Klage in anwaltlichen Auftrag gegeben weil  (  nur dadurch  ) das geltende Erbrecht gewahrt bleibt und dies ansonsten in Gefahr wäre. Sowohl das Amtsgericht als auch alle unsere Kontrahenten sind nun dadurch gezwungen, alle ihre bisherigen Böswilligkeiten und aus der Luft gegriffenen Unterstellungen und Behauptungen vor Gericht auch unter Beweis zu stellen und auch schriftlich vorzulegen. Das aber geht nicht, weil es hier gemäß vorliegendem Testament nichts zu beweisen gibt.Die unterlassenen Pflichtermittlungen im Vorfeld werden nun nachzuholen sein, wodurch dann dieser Fall einwandfrei sauber geklärt werden kann, was bisher bewusst unterblieben ist.

Soweit liebe Leser mein heutiger sicher interessanter weiterer Bericht , welcher die juristische Seite etwas näher beleuchtet. Bleiben auch Sie wachsam und bleiben Sie bitte dran, denn ich werde Sie weiterhin auf dem Laufenden halten.

Ihr  Kurt Maier, Neffe von Grete Flach und Sprecher einer von ihr verfügten testamentarischen Erbengemeinschaft.