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Die Akte Grete Flach - 2001Buchautor Kurt MaierGrete Flach   und Kurt Maier als ständiger Sachberichterstatter.

Liebe Leserin, lieber Leser.

Heute berichte ich Ihnen über die Besonderen Pflichten eines Richters (richterliche Unabhängigkeit und ihre Schranken ab Paragraph 38 BGB.) Dort erhebt der angehende Richter die Hand zum Schwur und sagt folgende Formel. Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben nach bestem Wissen und Gewissen, wobei merkwürdiger Weise das Wort Gewissen, fehlt.

Dies bedeutet doch nichts Anderes, als dass man sich nicht traut, in vorliegender Sache sein Gewissen offenzulegen was den hier vorliegenden Fall um Grete Flach betrifft. Denn in dieser nach Aktenlage hoch kriminellen Angelegenheit ist die Gewissenlosigkeit hinreichend bereits offengelegt und auch öffentlich gemacht. Was nun noch abschließend ansteht und anwaltlich vertreten bereits eingeleitet ist,     ist ein Erben  Feststellung   Verfahren, gegründet auf eine von der Erblasserin Frau Flach eigenschriftlich verfasste letztwillige testamentarische Verfügung für den Todesfall.

Diese Verfügung wurde zunächst vom Nachlassgericht auf Ordnungsmäßigkeit geprüft, nicht beanstandet und die verfügte Erbengemeinschaft wurde gerichtlich schriftlich vorliegend aufgefordert die Kosten für den zu erteilenden Erbschein in Vorhinein bei der Gerichtskasse einzuzahlen,damit der berechtigte Erbschein sodann erteilt werden könne. Dies ist aktenkundig vorliegend. Was die verfügte testamentarische Erbengemeinschaft zu der Zeit jedoch nicht wusste und vorenthalten wurde war dies, dass wir vom Nachlassgericht völlig im Stillen vorsätzlich belogen wurden und zu der Zeit klammheimlich bereits schon ein Erbschein erteilt war an völlig Unbefugte im Testament der Erblasserin nicht berufene Personen im fernen Bayern lebend, die, weil nicht berechtigt, nicht einmal persönlich einen Erbschein Antrag bei Gericht gestellt hatten, was Voraussetzung überhaupt ist einen Erbschein zu erhalten wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, was aber hier gerade nicht der Fall war.

Diese Erbschleicherei und Prozessbetrug von Amts wegen veranstaltet, wurde aufgedeckt und der vom Nachlassgericht eigenmächtig falsch erteilte Erbschein im Sinne des Prozessbetruges wurde aufgedeckt und der vom Nachlassgericht in Büdingen eigenmächtig bewusst falsch erteilte Erbschein an Unbefugte im Sinne eines geplanten Prozessbetruges mit beinhaltender sehr hoher Steuerbetrügerei bezüglich einer immer noch offenen zu zahlenden Erbschaftsteuer, musste vom erteilenden Amtsgericht in Büdingen wieder angefordert und damit eingezogen werden, sodass bis zur Stunde in dieser Sache zu einem ermittelten vorhandenen Nachlass es überhaupt noch keinen längst überfälligen rechtmäßigen Erbschein gibt und dieses Verfahren vorrangigen Klärungsbedarf hat.

Dieser Umstand aber ist ein weiterer Beweis für eine von langer Hand geplante Erbschleicherei und Prozessbetrug. Der vom Amtsgericht Büdingen wieder angeforderte falsch erteilte Erbschein wurde bald nach Erteilung am 25. 1. 1996 von den  bewusst falsch benannten Erben in Bayern lebend zurück gefordert und schriftlich von dort vorliegend am 28. 1. 1996 dem Nachlassgericht in Büdingen wieder zurückgegeben, weil dieser ungültig war und vom Anbeginn keine Rechtskraft besaß. Zunächst aber sollte mit der bewusst falschen Erteilung eines Erbscheins an völlig Unbefugte das  geltende deutsche Erbrecht eigenmächtig ausser Kraft gesetzt werden und das Nachlassgericht in Büdingen wohlwollend sich dazu missbrauchen ließ.

Dieses Manöver war nun der Auslöser für eine nun laufende Erben Feststellung Klage, die bereits eingeleitet ist  weil ansonsten das geltende deutsche Erbrecht in Gefahr ist. Dies ist auch der Tenor des BGH ( Bundesgerichtshof in Karlsruhe vom 6. 5. 2016 in einem dortigen Urteil welches da lautet:

Mit der Sekunde des Ablebens eines Erblassers, geht dessen Nachlass in seiner Gesamtheit auf die letzttestamentarisch verfügten Erben über. Ein zwischenzeitlich eventuell erteilter Erbschein ist nur vorläufig und erwächst nicht auch gleichzeitig in materielle Rechtskraft. So ist es fast kaum zu glauben, aber dieser hier zunächst bewusst wissentlich und willentlich falsch erteilte Erbschein an Unbefugte, wurde zwischenzeitlich von diesen mit Zustimmung des Amtsgerichts in Büdingen dazu benutzt, einen nach Testament völlig unberechtigten Nachlasskonkurs für das Vermögen der Erblasserin Frau Flach zu betreiben mit dem unwahren Vorwand einer angeblichen Überschuldung des Nachlasses und es angeblich keine Verteilungsmasse gibt, was ebenfalls als Manipulation aufgedeckt wurde. Gläubiger einer angeblichen Überschuldung, wurden bisher weder vom fremden Nachlassverwalter noch vom Nachlasskonkursverwalter der Erbengemeinschaft vorgelegt, was anwaltlich  beauftragt bereits wiederholt angefordert wurde. Mithin wird auch hier völlig klar, dass auch hier nichts aber auch gar nichts in Ordnung ist und geklärt werden muss. Warum werden keine Gläubiger genannt? weil es keine gibt und die Erblasserin Frau Flach keinen Pfennig oder Cent Schulden hatte und sie nachweislich schriftlich vorliegend selbst private Darlehensgeberin mit hohen Summen war.

Als ihr Neffe vor Ort, mit allem Wissen ihrer Angelegenheiten ausgestattet, spreche ich im Namen der Erblaserin als deren zu Lebzeiten beauftragter Sprecher ihrer Angelegenheiten. In Klärung der Sache werden unsere Kontrahenten und deren Erfüllungsgehilfen nun ihre Behauptungen und zweckbestimmte Unterstellungen unter Beweis zu stellen haben. Wie dies aber gehen soll, wird sich nun in aller Kürze zeigen müssen, denn es gibt hier nichts zu beweisen in diesem sauber geplanten von langer Hand vorbereiteten Prozess und erheblichen Steuerbetrug, welchen dieses Verfahren beinhaltet. Soweit dieser mein  heutiger weiterer Tatsachenbericht.

Ihr Kurt Maier, Neffe der Erblasserin Dora Margarete Anna Flach, genannt Grete Flach.