GRETE FLACH, die des Nachsts gewaltsam aus ihrem Hause entführte Frau im hessischen Büdingen. Entführer, der örtliche Polizeichef und ein weiterer Komplice aus dem Nachbarort Ronneburg/ OT. Altwiedermus.
Liebe Leser Bundesweit und Weltweit. Dieses höchst verwerfliche Vorkommnis wird immer krimineller. Es ist inzwischen ohne jeden Zweifel vom Anfang an auf festgestellten ganz erheblichen Vermögensbetrug und hohen beinhaltenden Steuerbetrug an der gesamten Bevölkerung und Steuerzahler begründet. Es ist ein wie der Gesetzgeber selber ausführt, klassischer Dreiecksbetrug nach Paragraf 263 STGB.
Vorliegender Beweis:
Täuschung der Richter übergeordneter Gerichte gemeinsam durch hier alle verantwortlichen aktenkundigen öffentliche Aufsichtsbehörden vor Ort in Büdingen und deren nicht Wahrnehmung iherer öffentlichen Aufsichts und Ermittlungspflicht.
Laut Gesetzgeber beginnt Prozessbetrug bereits mit dem Vorbringen unwahrer Tatsachenbehauptung, welche in diesem Verfahren aktenkundig gleich mehrfach vorliegt.
2. Wenn eine falsche Aussage, ein falsches Zeugnis, eine falsche Urkunde oder ein falsches Gutachten durch einen Zeugen oder durch einen Gutachter vorgelegt werden, damit zu Gunsten einer Partei ein bestimmter Ausgang eines Verfahrens erreicht werde. All das Vorstehende Liebe Leser liegt in diesem Verfahren bereits aktenkundig vor und wurde zurückliegend juristisch nicht beachtet und nicht verfolgt.
3. Prozessbetrug ist auch gegeben durch uneidliche Falschaussage , durch Meineid, durch Urkundenfälschung oder einer Urkundenunterdrückung.All dies liegt auch hier vor.
4. Wird ein Sachverständiger beeinflusst, was hier ebenfalls vorliegt, (ein Gesundheitsbericht für Frau Flach im Zustand ihrer Freiheitsberaubung von einem angestellten Arzt beim Gesundheitsamt als Gutachten bezeichnet,)welches keines war und auch nicht sein durfte weil selbst an dem Verbrechen an Frau Flach beteiligt ) dessen eigene private manipulierte Meinung ist, kommt auch eine Strafbarkeit in mittelbarer Täterschaft in Betracht. Auch dies liegt hier unter Beweis stehend vor.
5. Denkar ist auch, dass eine Anstiftung zu diesen Delikten vorliegt, was auch hier unter Beweis steht.!!! All das Vorstehende lieber Leser hält jeder Beweisfhrung stand und die Anstifter sind aktenkundig.
Vorliegennder Beweis auch hierzu:
Der Magistrat der Stadt Büdingen hat vorliegend in seiner Amtshandlung ohne den Sachverhalt zu ermitteln und zu prüfen das Amtsgericht erpresst dahingehend, das persönlich geschriebene letztwillige Testament der Erblasserin Frau Flach welches sich bis nach dem Tode in gerichtlicher Verwahrung befand —-nicht anzuerkennen…..und damit zu missachten zu Gunsten der am Nachlass vehement interessierten Stadt Büdingen. Der Original Text dieser Beeinflussung und Erpressung des Nachlassgerichts Büdingen welcher sogar auch noch über die Presse veröffentlicht wurde durch den Magistrat selbst, ist aktenkundig und liegt wortgetreu vor.
Auch unabhängig von der Erpressung durch den Magistrat hat auch der Vetreter des Gesundheitsamtes Namens Dr.Klaus Becker/ fälschlich als Gutachter bezeichnet und auch vom Amtsgericht als solcher beauftragt eigenmächtig als normaler Angestellter beim Gesundheitsamt dem Amtsgericht vorliegend schriftlich empfohlen das eigenschriftliche Testament der Frau Flach als deren letzten Willen für den Todesfall nicht anzuerkennen. Auch dies ist massive Beeinflussung eines deutschen Amtsgerichts in eigenstänndiger Entscheidung und Justizbehinderung zu Gunsten Unbefugter nicht berufener sachfremder Personen. Auch eine solche Einflussnahme ist jedem Sachverständigen Gutachter verboten und war hier Parteinahme für seine Auftraggeber und Hintermänner.
Dieses mutwillig heraufbeschworenne Verfahren aus lauter Habgier und Geldgier an den Ersparnissen anderer Bürger, ist bis zur Stunde völlig ungeklärt und steht zur längst überfälligen Klärung an, was bereits beantragt ist. Alle bisherigen vorausgegangenen Fehlbeschlüsse gegen meine Person der ich dieses Verbrechen aufgedeckt und öffentlich gemacht habe werden aufzuheben sein, wegen erwiesenen Prozessbetrug vom Anbeginn. Was der Gesetzgeber unter Prozessbetrug versteht und auch bezeichnet, ergibt sich aus Paragraf 263 STGB. Die prozessuale Wahrheitspflicht ergibt sich aus Paragraf 138 ZPO Zivilprozessordnung.
Im Gegensatz zu meinen Kontrahenten rede ich Tacheles und spreche von Tatsachen und nicht von Lügen und Unwahrheiten wie meine Kontrahenten, zu welchen bisher nicht ein einziger Beweis vorgelegt wurde weil es solches nicht gibt. Anderenfalls wäre dies längst zur eihgenen Rechtfertigung vorgelegt worden. In dieser Sache wurden die Richtrer übergeordneter Gerichte zurückliegennd systematisch belogen von Staatsdienern die im öffentlichen Dienst stehen um sich mit den Ersparnissen anderer Bürger zu bereichern und diese in den Privatangelegenheiten anderer nichts zu suchen haben.
Liebe Leser, mir ist voll bewusst, dass dies harte, sehr harte Worte sind —und keine Beleidigungen—-was auch nicht meine Absicht ist und ich solches nicht schreiben würde wenn es denn nicht die volle ermittelt vorliegende Wahrheit wäre, die bisher nie und von niemandem widerlegt wurde. Erben Feststellung Klage, das letzte Mittel zur Feststellung des geltenden Erbrechts, ist bereits in Auftrag gegeben, weil ansonsten das vorliegend testamentarische Erbrecht in Gefahr ist zu Gunsten nicht berufener fremder Personen. Somit werden nun die Kontrahenten einer von Frau Flach eigenschriftlich verfügten letzttestamentarischen Erbengenmeinschaft vor Gericht all das bisher Unterlassene und alle bisherigen Unterstellungen unter Beweis zu stellen haben was aus heiterem Himmel unterstellt wurde. Es wird sich nun zeigen, wer gemäß vorliegendem eigenschriftlichen Testamennt der Frau Flach deren Rechtsnachfolger sind und wer nicht. Jeder Bürger kann sein eigenes Testament so oft ändern wie er will. Was zählt, ist der allerletzte Wille, nachdem alles Vorherige widerrufen wird. Soweit mein heutiger ausführlicher Bericht zur Sache. Liebe Grüße an alle Leser, auch im Namen von Frau Flach als deren Sprecher Namens einer von ihr verfügten Erbengemeinschaft
Neffe und Berichterstatter
Kurt Maier