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Die Akte Grete Flach - 2001Buchautor Kurt MaierGRETE FLACH UND  KURT MAIER / BERICHTERSTATTER

Liebe Leser, in meiner ständigen aktuellen Berichterstattung auf meiner Webside im Netz WWW: Die Akte Grete Flach.de informiert aktuell vom 16. 7. 2019, habe ich Ihnen wahrheitsgetreu zwei der Hauptverantwortlichen an dem Kapitalverbrechen an Frau Dora Margarete Anna Flach und weiteren mit ihr privat eingesperrten und finanziel bestohlenen Frauen mit guten Ersparnissen ihrer Lebensarbeit genannt.

Weil dies wie es scheint immer noch nicht reicht um meinem öffentlichen Vortrag und Anklage zu widersprechen, oder mich gar zu verklagen, was sogar in Klärung der Sache erwünscht wäre, nenne ich Ihnen heute in einem weiteren aktuellen Tatsachenbericht weitere Namen die an dem vorstehenden Kapitalverbrechen aktiv hauptverantwortlich mitgewirkt haben zu ihrer eigenen Vorteilsnahme. Und dies ist der gesamte zur Tatzeit amtierende Magistrat der Stadt Büdingen in mehrheitlicher Abstimmung als eine der öffentlichen Aufsichtsbehörden vor Ort. Dessen aktive Mitwirkung an diesem Kapitalverbrechen, welches nicht öffentlich werden sollte, ist so kriminell, dass es mit allen juristischen Mitteln vertuscht und zugedeckt werden sollte.

Diese öffentliche Aufsichtsbehörde vor Ort hat die andere ebenfalls öffentliche Áufsichtsbehörde vor Ort im hessischen Büdingen –nämlich das Nachlassgericht– unter massiven Druck gesetzt und damit erpresst, in der Vergabe eines Erbscheins am testamentarisch verfügten Nachlass der Frau Flach zu tun was der Magistrat vom Nachlassgericht verlangte. Das war direkte massive Beeinflussung eines deutschen Amtsgerichtes auf die dortige eigenständige Entscheidung. Sollte das Gericht dem Willen der Stadt nicht folgen, wurden dem Gericht schriftlich vorliegend juristische Maßnahmen angekündigt. Das Gericht, selbst maßgeblich an dem unglaublichen Verbrechen durch Amtsmissbrauch beteiligt, hatte keine andere Wahl als sich dem massiven Druck von Aussen zu beugen und hatte Rechts und Gesetzwidrig eigenmächtig unter Missbrauch der gerichtlichen Amtsermittlungspflicht im Vorfeld der Sache zunächst völlig im Geheimen, was aufgedeckt wurde, einen Erbschein zu erlassen an völlig Unbefugte Aussenstehende im eigenschriftlichen Testament der Frau Flach nicht berufene Personen der ihnen gar nicht zu stand, was diesen langwierigen bis heute anhaltenden ungeklärten Prozess erst in Gang setzte.

Dieser eigenmächtig erteilte rechtswidrige Erbschein wurde von der Erbengemeinschaft erfolgreich angefochten und das Amtsgericht musste diesen merkwürdigen Erbschein kurz nach Erteilung wieder einziehen weil er ungültig war. Dieser Erbschein wurde von den Unbefugten auch anstandslos wieder dem anfordernden Gericht zurückgegeben, sodass dieses Naxhlassverfahren bis zur Stunde längst überfälligen Klärungsbedarf hat.

Selbst die falsch benannten Erben schreiben uns vorliegend, dass sie der Erbengemeinschaft nach Frau Flch überhaupt keine Schwierigkeiten bereiten wollen, sollte sich das Nachlassgericht für eine andere Erbfolge entscheiden als die bisherige. Was eigentlich will dieses Amtsgericht im hessischen Büdingen noch an handfesten Beweisen über den dortigen Amtsmissbrauch im Dienst!!! Diese persönliche Aussage dieser nach Testament unbefugten ist auch der nachlesbare Beweis dafür, dass es zwischen Ihnen und der Erbengemeinschaft in keinem Zeitpunkt irgendwelchen Streit um den Nachlass gab wie dies irreführend zunächst vorgetragen wurde als eigene Schutzbehauptung des Gerichts. Damit hat sich auch diese Unterstellung von selbst geklärt und die Drahtzieher sind auch hier entlarvt, wozu vorrangig auch der zweckbestimmte falsche Gutachter Dr. Klaus Becker vom Gesundheitsamt zählt mit einem von ihm gefälschten Gesundheitsgutachten für Frau Flach im Zustand deren gewaltsamen Freiheitsberaubung in einer Länge von sage und schreibe 16 Seiten, welches auch mit 2 Seiten genüge getan hätte für einen alltäglichen Gesundheitsbericht. Dort aber wurde nachlesbar nicht Frau Flach begutachtet die gesund war und heimlich entführt und eingesperrt war, sondern ich, der ich den Beamtenskandal aufgedeckt habe wurde dort nach allen Regeln der Beamtenskunst niedergemacht mit Unterstellungen, wofür nicht ein einziger Beweis vorgelegt wurde.soviel dazu.

Es wäre kein Problem diesen enormen Vermögens und beinhaltenden Steuerbetrug auch an der zuständigen hessischen Finanzbehörde weiterzuführen. Und zum Schluss meines heutigen Tatsachenberichts veröffentliche ich nachstehend den ERPRESSERBRIEF DES MAGISTRATS DER STADT BÜDINGEN AN DAS AMTSGERICHT IN BÜDINGEN wo die Stadt Nutznießerin am Nachlass der Ortsbürgerin Frau Flach werden wollte, welche als völlig sachfremd in den privaten Angelegenheiten ihrer Bewohner grundsätzlich nichts zu suchen hatte.

Nachfolgend der Erpresserbrief der Stadt an das Nachlassgericht Büdingen mit genauen Wortlaut.  Die Überschrift in der Presse veröffentlicht vom Magistrat fett gedruckt lautet:

HEFTIGES GERANGEL UM DAS VERMÖGEN DER FRAU FLACH GEHT IN DIE ZWEITE RUNDE:             UND DANN KOMMT ES.

SOLLTE DAS GERICHT DEM ANTRAG DER STADT; DEN NACHLASS AUF GRUNDLAGE DES ERSTEN TESTAMENTES —( einer nachgewisenen Urkundenfälschung eines Notars der sich dazu bereit erklärte Betrügereien zu begehen) ZU VOLLZIEHEN; NICHT ZUSTIMMEN; MÜSSTE LAUT ( Bennemann–städtischer Justitiar) KLAGE EINGEREICHT WERDEN:     UND WEITER:   Einen Auftrag des Magistrats für einen solchen Fall hat der Justitiar bereits. Und weiter schreibt der Magistrat, schließlich gehe es um einen siebenstelligen –und damit um einen Millionen Nachlass, von dem sicherlich auch die ursprünglich Begünstigten nicht kampflos ablassen. Haben diese aber und haben den Magistrat auch noch blamiert und haben der testamentarischen Erbengemeinschaft dies auch noch schriftlich von dort vorliegend versichert so wörtlich, dass sie überhaupt keinerlei Schwierigkeiten bereiten wollen, sollte sich das Nachlassgericht für eine andere Erbenstellung entscheiden als die bisherige. Sie haben den ihnen falsch erteilten Erbschein anstandslos an das anfordernde Nachlassgericht Büdingen zurückgegeben. Die Rückgabe erfolgte bereits am 28.1.1996. Damit war erneut klar, dass dieser eigenmächtig erteilte Erbschein eine vom Nachlassgericht bewusste Urkundenfälschung war und das Verfahren schon damals zu beenden war und der testamentarischen Anordnung der Erblasserin Frau Flach war ohne Wenn und Aber Folge zu leisten. Weil dies damals nicht geschehen ist, ist dies nun heute zu befolgen. Denn wo ein Nachlass ist und wäre dieser noch so klein oder groß, gibt es auch Erben, selbst dann, wenn kein Testament vorliegen würde. Soweit mein heutiger ausführlicher Bericht wo wegen Amtsmissbrauchs dieses Nachlassverfahren der Frau Flach ein völlig ungeklärtes offenes Verfahren ist und der Nachlass der Frau Flach bis zur Klärung immer noch voll in ihrem persönlichen Besitz sich befindet und dieser Nachlass bis zur Stunde von niemandem angetastet werden durfte. Um das ein für allemal zu klären, dazu dient nun eine laufende Erben Feststellung Klage beim zuständigen Gericht, da ansonsten das testamentarisch vorliegende Erbrecht in Gefahr ist.

Herzliche Grüße an alle Leser und passen Sie bitte selbst gut auf sich auf, denn die Geier kreisen bereits auch schon über Ihren Häusern oder Wohnung, falls auch Sie größeres zu vererben haben. Armes Deutschland, du bist das reichste Land in ganz Europa, aber du bist nicht wiederzuerkennen was du einmal warst.