GRETE FLACH UND BERICHTERSTATTER KURT MAIER
Liebe Leser, in meinem heutigen aktuellen Dokumentarbericht komme ich noch einmal zurück auf das manipulierte Gesundheitsgutachten des beim Gesundheitsamt des Wetterau Kreises beschäftigten Arztes Dr. Klaus Becker, dessen Namen ich heute bewusst nenne, wegen seines Amtsmissbrauchs im Dienst mit Zuarbeit einer wie sich herausstellte hoher Beamtenkriminalität im hessischen Büdingen bezüglich eines illegal betriebenen Pflegeheimes ohne Pflegepersonal in Büdingen Thiergartenstraße Nr. 27, wo neben der bekannten Millionärin Frau Dora Margarete Anna Flach –der Schwester meines Vaters—ermittelt noch weitere Personen nur vermögende Frauen eigenmächtig privat eingesperrt und ihrer menschlichen Freiheitsrechte beraubt waren ohne Pflege, und dort insgesamt ermittelt nachgewiesen um Millionenbeträge ihrer Ersparnisse mit eigens gefälschten Vollmachten systematisch mit Amtshilfe bestohlen wurden. Allein bei Frau Flach nachgewiesen insgesamt mehr als 1 Million in harter DM Währung in bar.
Dieses der breiten Öffentlichkeit amtlich vorgetäuschte so genannte Pflegeheim wurde jedoch schon seit längerem schwarz betrieben mit Hilfe der öffentlichen Ausfichtsbehörden vor Ort, bevor man die mit Amtshilfe des Nachts entführte Frau Flach dort privat ohne Rechtsgrundlage einsperrte und seelisch unmenschlich quälte. Ihr ständiges nach Hause wollen in ihr eigenes Haus, welches gerademal ca. 500 Meter von ihrem Privatgefängnis entfernt war, wurde ihr verwehrt weil ihre Kontenplünderung in vollem Gange war und durfte nicht gestört werden. Die Sparkonten bei den örtlichen und ausserörtlichen Geldinstituten mussten zuerst vollständig abgeräumt werden und das viele Bargeld bei Seite geschaft werden, auch am Fiskus vorbei!!! Das war auch erhebliche Steuerbetrügerei an der öffentlichen Finanzkasse, die aufgedeckt wurde. Schließlich handelde es sich dabei wie der Magistrat der Stadt Büdingen schriftlich von dort vorliegend wissen will, um einen sienbenstelligen Betrag und damit ja um einen Millionenbetrag.Woher der Magistrat als völlig aussenstehend diesen Betrag nimmt,dies wird man vor Gericht nun noch zu klären haben. Denn wenn man diesen Betrag so explizit kannte, ist das Eingeständnis, an diesem Vermögensdiebstahl durch Mitwissen mitgewirkt zu haben.
Schließlich hat man stillgehalten und Untreue im Amt begangen, denn handelt es sich bei einer so hohen Summe um ein sehr lukratives Zusatzeinkommen zu den üblichen Gehältern aller an dem Verbrechen beteiligten Amtspersonen. Wo all diese hohen gestohlenen Vermögenswerte verblieben sind und wer da alles seine gierigen schmutzigen Hände aufgehalten hat, dies steht soeben noch zur Klärung vor Gericht an, denn irgendwo wuss das viele gestohlene Bargeld ja verblieben sein.
Einer dieser geldgierigen Nimmersatten ist bereits namentlich bekannt und aktenkundig und auch öffentlich gemacht. Sein Name,Eberhard Glänzer, seines Zeiches der örtliche Polizeichef des Kommissariats in Büdingen mit hohem Einfluss auf alle öffentlichen Behörden vor Ort und selbst bei der örtlichen Justiz, die dies durch Mitwirken an diesem Verbrechen an den Tag legte. Mann sollte es nicht glauben wenn es denn nicht die volle Wirklichkeit wäre, wurden sachbezogene Urkunden bei diesem Amtsgericht gefälscht und auch veruntreut noch zu Lebzeiten der Frau Flach und ein klammheimliches eigenmächtiges Entmündigungsverfahren für die künstlich hilflos gemachte Frau hinter ihrem Rücken und ohne ihrem Wissen und ohne ihre Hinzuziehung veranstaltet, wo das Betetreuungsgericht Büdingen auch noch einen der beiden nächtlichen Entführer der Frau klammheimlich zu ihren Fremdbetreeuer bestellte, der wegen seiner aufgedeckten Betrügereien an den Ersparnissen seiner Schutzbefohlenen Frau Flach dieser ihr gesamtes Sparvermögen bei Banken gestohlen hat. Als dies öffentlich gemacht und aufgedeckt wurde, konnte das Gericht nicht mehr anders als diesen Mann über Nacht zu suspendieren und ihn fristlos zu entlassen.
Merkwürdig ist weiter, dass sich in den uns zur Prüfung überlassenen Gerichtsakten von inzwischen mehr als 8oo Seiten kein Betreuungsverfahren befindet, dort wo dieses ja hingehört. Es wurde beseitigt und den Akten wohl entnommen damit der Betrug an der Frau nicht auffallen sollte. Wo also sind diese Betreuungakten, die ja zu diesem Verfahren Gehören? Sie sind nun vorzelegen auch für das mit bestohlene Finanzamt wegen hoher Steuerbetrügerei.
In den Akten aber finden sich entscheidungserhebliche persönliche Aussagen der Frau Flach gegenüber zweier anhörender Richter zweier verschiedener zuständigen Gerichte, wonach Frau Flach auf richterliche Befragung im Zustand ihrer Freiheitsberaubung nachlasbar sagte, dass in ihrem Fall keine Betreuung erforderlich sei und dass sie nicht wünsche, dass andere sich in ihre privaten Angelegenheiten einmischten und fügte hinzu, im Besonderen nicht in ihre finanziellen Angelegenheiten. Spätestens nach dieser richterlichen Anhörung der Frau Flach mussten die beiden Richter der Sache nachgehen zumal ja aktenkundig war, dass Frau Flach gewaltsam entführt und ohne Rechtsgrundlage privat eingesperrt war. Spätestens jetzt, musste die gesetzliche Amtsermittlungsplicht greifen, die bis dahin wissentlich und willentlich unterlassen wurde, nachgeholt werden, und all die seelisch unmenschlich gequälten Frauen durch richterliche Anordnung freigelassen und zu ihren Angehörigen zurückgebracht werden.
Aber nun noch einmal zu dem vorstehenden falschen Gefälligkeitsgutachter Dr. Klaus Becker. Dieser war kein Gutachter im Sinne der Pflichten eines Gutachters weisungsfrei, eigenverantwortlich und unparteilich arbeitend mit Haftung für seine Gutachten. Dr. Becker als Arzt beim Gesundheitsamt durfte jedoch Gesundheitsberichte erstellen für Personen, die sich für den öffentlichen Dienst bewarben ob diese vor Übernahme in den öffentlichen Dienst körperlich und geistig gesund sind mit Blick auf ihre spätere Versorung im Alter. Dr. Klaus Becker war in keinem Fall geeignet für andere Personen wie vorstehend Gutachten zu erstatten, die prozessual der juristischen Verwertung dienten. Dies wusste aber auch der Richter beim Amtsgericht von Dienst wegen. Auch Dr. Becker war dies von Dienst wegen bekannt und dennoch hatte er sich seines Fehlverhaltens im Dienst bewusst, einer hoch kriminellen Beamtenvereinigung in Büdingen zu Diensten gestellt. Die Frage nach seinem Honorar für sein Gutachten stellt sich hier ebenfalls, denn in den geprüften Akten findet sich derart nichts, was aber dorthin gehört. Denn es musste ja bezahlt werden aus den Ersparnissen der Frau Flach durch ihren Nachlassverwalter, denn umsonst arbeitet hierzulande niemand. Wo also ist auch diese Rechnung und wo ist der Beleg, dass Dr. Becker die Bezahlung auch erhalten hat.
Diese seine Untreue im Amt und sein vorliegender Amtsmissbrauch wird ihm nun in Klärung der Gesamtsache zum Verhängnis. Welcher Richter auch beim Amtsgericht Büdingen amtsmissbräuchliche Anordnungen vorgenommen hat, brauche ich hier nicht erneut vorzutragen, er ist bereits aktenkundig als zuständiger Betreuungsrichter. Vorzutragen aber ist ein gerichtlich in Auftrag gegebenes Obergutachten zu dem Erstgutachten des Dr Becker und dieses Obergutachten sich ebenfalls nicht in den uns zur Prüfung überlassenen Gerichtsakten findet. Es wurde auch nicht vorgelegt bei der Hauptvewrhandlung beim zuständigen Landgericht in meiner Anwesenheit, für welches die testamentarische Erbengemeinschaft aber breits vorweg auf gerichtliche Kostenanforderung 2. 9oo DM Währung bezahlen musste und auch bezahlt hat.
In Klärung einer bereits eingeleiteten Erben Feststellung Klage wird nun auch dieser Herr Obergutachter —–der ebenfalls keiner war —–und nach Sachlage und dessen eigener Darstellung auch keiner sein durfte als gegenseitig sich bezeichnende so genannte Ehrenmänner die sich kannten vor Gericht zu erscheinen haben, und sein in den Akten fehlendes Obergutachten zu dem Erstgutachten des Dr. Becker vorzulegen und zu erläutern haben. Ein Obergutachten nämlich für eine Frau Flach, die er gar nicht kannte, sie nie gesehen und auch nie mit ihr gesprochen hat und sie auch nicht als Arzt untersucht hatte weil die Frau schon seit mehreren Jahren verstorben war. Wie kriminell dieser Verfahren ist liebe Leserin, lieber Leser, können Sie allein schon meinem heutigen Tatsachenbericht entnehmen. Bleiben Sie bitte dran und geben Sie es bitte an Ihre Bekannten weiter, ich werde Sie ständig auf dem neuesten Stand halten aus erster Hand. Schließlich kann auch Ihnen selbst oder jedem anderen schon Morgen ähnliches passieren vor allem dann, wenn auch Sie höhere Ersparnisse besitzen, denn die Geier kreisen bereits auch schon über Ihrem Haus.
Herzlichen Dank, dass Sie sich Zeit zum Lesen nehmen und liebe Grüße in alle Welt an alle,die Frau Flach kannten, und jederzeit Hilfe in gesundheitlichen Dingen bei ihr fanden durch ihr unermessliches Wissen und Können auf dem Gebiet der Humanmedizin mit Studium an der botanischen Universität in Prag und in Berlin.