Heute ein paar weitere aufklärende Worte zu meiner kontinuierlichen Berichterstattung im Netz zu dem Verbrechen an Frau Grete Flach im hessischen Büdingen und weiteren mit ihr privat und eigenmächtig eingesperrten und um ihre Ersparnisse bestohlenen Frauen unter amtlichem Mitwirken.
Dass auch der vom Gericht bestellte Obergutachter ein Herr Prof. Dr. G—–aktenkundig in aller Wirklichkeit kein Gutachter für Frau Flachs Gesundheit war, die zu der Zeit längst schon nicht mehr gelebt hat und er diese Frau gar nicht kannte und sie nie gesehen und mit ihr gesprochen hatte ergibt sich auch daraus, dass er als gerichtlich bestellter Obergutachter der Neutralität verpflichtet, in eigener Sache, in welcher er sich dienstlich missbrauchen ließ auch nicht sein durfte wenn er dem Richter auf eine Frage zur Antwort gab ( ins Protokoll in meiner MItschrift aufgenommen) und von mir mitgeschrieben sagte, Soweit er Herrn Dr. Becker kenne—so heißt dieser Erstgutachter als ebenfalls kein Gutachter in eigener Sache der er gar nicht sein durfte, sei dessen Erstgutachten ein gutes Gutachten.
Ein gutes Gutachten, welches er inhaltlich voller Widersprüche und Aversionen als studierter Professor gar nie selbt gelesen haben konnte, was ihm aber zur Begutachten ja vorgelegt werden musste vom Gericht. Das ist das Eine.
Die zweite Bestätigung seines Amtsmissbrauchs im Dienst auch dieses Herrn Obergutachters ergibt sich daraus, dass, wenn er ein neutraler vereidigter Gutachter in vorliegendem Fall gewesen wäre, dann brauchte er dem Richter in der Hauptverhandlung in meiner Anwesenheit und Mitschrift auch nicht fragen—Und wann bekomme ich jetzt mein Geld? 2. 9oo DM für nichts, welche aber die testamentarisch verfügte Erbengemeinschaft schon vorweg an die Gerichtskasse bezahlen musste und auch bezahlt hatte. Diesen Mann schaute seine Geldgier sichtlich aus den Augen heraus für etwas, was er der Erbengemeinschaft bis zum heutigen Tag nie vorgelegt hatte, nämlich sein sogenanntes Obergutachten zu dem Erstgutachten seines angeblichen Ehrenmannes, als welchem er den Erstgutachter bezeichnete. Ein so genannter Ehrenmann decke auch hier selbst im Gerichtsaal den anderen Ehrenmann von Amts wegen.
Als Gutachter bzw. Obergutachter, wenn er denn einer gewesen wäre, musste er von berufswegen wissen, dass er für seine Arbeiten eine Rechnung an das Gericht zu stellen hatte und das Gericht ihm dann sein Honorar auf normalem Wege automatisch überwiesen hätte. Die dümmliche Frage dieses Herrn Professors an dem Richter, wann er denn nun sein Geld bekomme, hätte sich erübrigt. Auch hier wird die Vetternwirtschaft in diesem Verfahren voll ersichtlich mit dem Ziel der zweckbestimmten Vorteilsnahme– einschließlich privat bereits ermittelter ganz erheblicher Vermögens- und Steuerbetrügerei in einem bereits festgestellten erheblichen Ausmaß. Hätte ich als Teil einer mit geschädigten Erbengemeinschaft und Sachkenner vor Ort nicht genau hingeschaut und dann als Wissensträger und Neffe der Frau Flach vor Ort von mir aus nicht das Finanzamt eingeschaltet um aus bereits vermuteten steuerlichen Gründen nach dem Rechten zu sehen wegen der langjährigen eigenständigen Berufstätigkeit meiner Tante Frau Flach, dann wäre, was wohl auch so geplant war, auch diese immense Steuerbetrügerei gar nicht erkannt worden, weil das an diesem Betrugsgeschäft beteiligte Gewerbeaufsichtsamt der Stadt Büdingen und damit der gesamte Magistrat pflichtwidrig dem Finanzamt die Geschäftstätigkeit der Frau Flach nicht gemeldet hatte um sie steuerlich zu erfassen.
Das war nach Sachlage ein auf weite Sicht angelegtes enormes finanzielles Steuer und Vermögensbetrugsverfahren, welches durch meine Aufmerksamkeit und Selbstanzeige an die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main geplatzt war. Hätte ich diese Selbstanzeige nicht gemacht, wäre diese immense Steuer und Vermögensbetrügerei nicht erkannt worden und weitere immense Summen bezogen auf die Jahre der Selbständigkeit der Frau Flach, wären in die eigenen Taschen der hier Verantwortlichen in Büdingen geflossen.Auch hier war bereits schon vorgesorgt durch ein festgestelltes gefälschtes notarielles Testament zu welchem sich ein aktenkundiger Notar hatte missbrauchen lassen. Dieses notariell hinter dem Rücken der Frau und ohne Zeugen errichtete Fremdtestament war Frau Flach auf richterliche Anhörung unbekannt und sie wünschte auch nicht, dass andere sich in ihre Privatangelegenheiten einmischten. Frau Flach hatte ein Lebenlang nie ein Notariat betreten um ein notarielles Testament zu errichten.
Durch meine Iniative bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main konnte dieses aus dem Nachlass noch eine Summe von exakt 489, o13, 24 DM an nicht gezahlten Steuern sicherstellen und aus dem Nachlass einziehen, wodurch dieses dann befriedet wurde. Schulden, wie von dem fremden Nachlasspfleger einem Anwalt behauptet, hatte die Millionärin Frau Flach nicht einen Pfennig und Gegenteiliges bisher ja auch nicht nachgewiesen wurde weil es solches eben nicht gibt und auch diues eine weitere zweckbestimmte Lüge ist.
Es werden dem Gericht ja auch keine Gläubiger genannt mit Vorlage von Forderung aus dem Nachlass. Auch die gezahlte Steuernachforderung aus dem Nachlass wie vorstehend, waren keine Schulden in dem Sinne, sondern Steuernachforderungen die auch viele andere Steurzahler zu leisten haben. Anderweitige Gläubiger wie behauptet, wurden in keinem Zeitpunkt vorgelegt, die nun der Nachlasspfleger aber auch der Nachlasskonkursverwalter vom Amtsgericht bestellt werden vorlegen müssen, was bisher nicht in den Akten ist.
Weil das verantwortliche Amtsgericht in Büdingen seit Jahren in Klärung der Sache permanent Ermittlungsbehinderung und damit Amtsermittlungsverweigerung betreibt, hat die testamentarisch berufene Erbengemeinschaft durch den Unterzeichner die Sache selbst in die Hand genommen und unter hohem Zeitaufwand privat ermittelt und dabei nachträglich über das Vorstehende hinaus, eine weitere ganz erhebliche Steuerbetrügerei ans Tageslicht befördert. Diese weitere Vermögensbetrügerei beinhaltet ebenfalls eine weitere erhebliche Steuerbetrügerei, die erst nachträglich sichtbar gemacht werden konnte und nun vorliegt. Entgegen dem Vortrag des Nachlasspflegers eines fremden Anwaltes, war Frau Flach nicht Schuldnerin wie vorgetragen, sondern war sogar selbst private Darlehensgeberin mit beträchtlichen Summen, die unter weiteren ladungsfähigen Zeugen sogar schriftlich von diesen auf dem Tisch liegen.
Auch diese hohen Privatdarlehen waren Investitionen der Frau Flach bei den Darlehensnehmern und waren über Schuldscheine abgesichert und mit 4 % zu verzinsen und rückzahlbar gestellt. Diese mehreren Schuldscheine, die auch mir von meiner Tante selbst gezeigt wurden, sind seit der Entführung der Frau Flach aus ihrem Hause verschwunden, gestohlen,und sollten wohl vernichtet werden um auch hier den fällig werdenden Steuern auszuweichen. Mit dem Tod der Darlehensgeberin Frau Flach sind diese Darlehen Nachlass geworden und soweit nicht zurückgezahlt sofort in voller Höhe zur Rückzahlung fällig. Wo diese Darlehen der Erblasserin investiert sind, als Kapitalanlage, ist bekannt. Sollte das etwa auch bestritten werden wie alles Vorhergehende um es ins eigene rechte Licht zu stellen, dann wird auf der Stelle Kapitalnachweis vorzulegen sein, welche Bank in welchem Zeitraum genau mit welchen Summen all die Investitionen der Darlehensnehmer zu welchen Konditionen finanziert hat. Sodann wird sich auch dieses bisher geheimgehaltene weitere Vermögensbetrugsgeschäft von selbt klären. Soweit mein heutiger weiterer neuester Sachstandsbericht.
Ihr Kurt Maier, Neffe von Frau Dora Margare.te Anna Flach als deren Sprecher noch zu Lebzeiten beauftragt.