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Die Akte Grete Flach - 2001Buchautor Kurt MaierGRETE FLACH UND

KURT MAIER,  –  NEFFE – UND BERICHTERSTATTER:

Liebe Leser zur Sache um das Verbrechen an vorstehend abgebildeter Frau Dora Margarete Anna Flach der Schwester meines Vaters aus dem hessischen BÜdingen, was nach allgemein gültigen Recht und Gesetz jedem von uns allen betrifft und angeht weil dies hier Vorliegende keine Privatsache ist wie manche Unwissende glauben mögen, sondern dieser Fall      eine öffentlich rechtliche Angelegenheit von besonderer Bedeutung ist und im allgemeinem öffentlichen Intersse steht.

Dies ist auch der Tenor des BGH ( Bundesgerichtshof ) in Karlsruhe als oberster Gesetzeshüter welcher den parlamentarischen Gesetzgeber kontrolliert. Was in dem hier vorliegenden Fall um die international bekannte Frau Grete Flach aus Büdingen und deren letztwillige testamentarisch Verfügung und Anordnung von Todes wegen vorgefallen ist und nur zufällig aufgedeckt wurde, ist schriftlich vorliegend     Justizbehinderung      durch das an dem Nachlass  der Frau Flach vehement interessierte Stadtparlament der Stadt Büdingen vorliegend in einem veröffentlichten eigenen Pressebericht durch den Magistrat der Stadt Büdingen, der Heimatstadt von Frau Flach.

Die reine Habgier und Geldgier nach Hab und Gut vermögender Bewohner von Büdingen mit vorliegend ermittelter eigenen Bereicherung, diente als geplante Grundlage für das Kapitalverbrechen, festgestellt nicht nur an Frau Flach, sondern weiterer mit ihr gemeinsam hinter Schloss und Riegel privat ohne jede Rechtsfrundlage eingesperrter vermögender Frauen, die dort allesamt in vollem Mitwirken und Mitwissen der örtlichen öffentlichen Aufsicht hinter Schloss und Riegel privat eingesperrt wurden und um ihre Lebensersparnisse bestohlen wurden, insgesamt bereits nachgewiesen im Millionenbereich. Das Privatgefängnis war das private Wohnhaus des amtierenden Polizeichefs des Kommisariats im hessischen Büdingen in der Thiergartenstraße Nr. 27    Namens Eberhard Glänzer       was längst kein Geheimnis mehr ist und amtlich bekannt war. Sein Einfluss reichte in alle örtlichen Aufsichtsbehörden hinein, was das Ganze noch krimineller macht.

Das bisher nur rein zufällig aufgedeckte Kapitalverbrechen in Büdingen an mehreren im Hause des Polizeichefs Herrn Eberhard Glänzer privat eingesperrte vermögende Frauen ist nach jetzigem Sachermittlungstand eine hoch kriminelle Beamtenvereinigung Hessenweit verbreitet, mit auf vorliegenden  Fall bezogen hoher Vermögens- und Steuerbetrügerei, die allein hier bereits nachgewiesen im Millionenbereich liegt. Ziel ist es und war es vom Anfang an, diese enorme Vermögens und Steuerbetrügerei mit vorliegender Amtshilfe streng geheim zu halten zur eigenen Bereicherung der Verantwortlichen im öffentlichen Dienst als willkommenes lukratives Nebeneinkommen zum regulären Gehalt aller hier Verantwortlichen mit sofortiger Anzeige nach Bekanntwerden beim Amtsgericht Büdingen.

Dort aber, und das ist das maßgeblich Kriminelle an der Sache, wurde dieses Kapitalverbrechen weil selbst daran maßgeblich schuldhaft beteiligt bewusst nicht verfolgt um die eigene Schuld tot zu schweigen und nicht öffentlich werden zu lassen. In dem Irrglauben und sich in Sicherheit wiegend es werde zeitlich unbegrenzt schon weiter gut gehen

mit solchen Großbetrügereien am Allgemeigut der Bevölkerung hat man vergessen darüber nachzudenken, was wäre, wenn diese Großbetrügerei aufgedeckt würde? Und genau vor diesem Dillemma stehen nun die Verantwortlichen weil man sich vor lauter Geldgier und Habgier auch an den lebenslangen Ersparnissen meiner vermögenden Angehörigen wie oben im Bild ( Frau Flach ) der Schwester meines Vaters vergriffen hatte. Justizbehinderung durch den am Verbrechen beteiligten Magistrat der Stadt Büdingen,  Amtsermittlungsverweigerung im Vorfeld des Verbrechens durch das ebenfalls beteiligte Amtsgericht Büdingen –was Amtsermittlungsbehinderung ist, haben nun eine Situation herbeigeführt, dass es seit dem Tod der Frau Flach zu ihrem eigenschriftlich vorliegenden Testament und einem noch genau zu ermittlnden Nachlass welcher der zu zahlenden Erbschaftsteuer unterliegt noch keinen Erbschein gibt, welcher zwar von einer von der Erblasserin verfügten Erbengemeinschaft zeitnah ordnungsgemäß beim Amtsgericht persönlich vorsprechend beantragt wurde aber dort von der Rechtspflege in seinem Inhalt amtlich ausgefüllt in aller Stille total verfälscht dem Richter zur Entscheidung über einen Erbschein worgelegt wurde.

Ohne Prüfung und ohne  Vergleich des Testamentes hat auch der Richter der Rechtspflege gleich getan und den auf Kostenanforderung bereits bezahlten Erbscheinantrag einfach abgelehnt. Des Richters Pflicht aber war es, den Erbschein Antrag mit dem Inhalt des Testamentes zu vergleichen und wenn es da Differenzen gab, war die Erbengemeinschaft darauf hinzuweisen, dass entweder eine Korrektur des Antrages vorzunehmen gewesen wäre oder ein neuer Antrag gestellt werden musste, der dem Inhalt des Testamentes entsprach. Da dies aber nicht geschehen ist deutet darauf hin, dass dies eine abgesprochene Sache mit dem vorstehenden Magistrat der Stadt Büdingen war, der das Gericht regelrecht schriftlich vorliegend erpresst hat Untreue im Amt zu begehen und sich das Gericht diesem Druck von aussen beugte was bis zur Stunde des Schreibens dieses öffentlichen Briefes dazu führte, dass dieses Nachlassverfahren bis zur Stunde ein völlig offenes ungeklärtes Verfahren ist und Klärungsbedarf besteht.

Völlig im Geheimen ohne der Erbengemeinschaft etwas zu sagen, hatte doch das Nachlassgericht Büdingen an völlig Unbefugte im Testament der Erblasserin nicht benannte Personen einen Erbschein erteilt, die gar kein Anrecht darauf hatten und diese nicht einmal einen eigenen Erbschein Antrag gestellt hatten,was aber Voraussetzung für einen Erbschein überhaupt ist. Aber es kommt noch besser, denn diese falschen Erben bekamen einen Erbschein sogar noch vom Amtsgericht geschenkt und hatten nicht einmal Kosten zu entrichten im Gegensatz zu der Erbengemeinschaft, welche die Kosten in voraus entrichten musste und auch schon bezahlt hatte. Dies wurde angegriffen und das Amtsgericht war nun gehalten diesen Erbschein wieder anzufordern und damit einzuziehen weil er ungültig war.

Somit besteht nun bis zur Stunde ein noch offener ungeklärter Nachlass ohne letztrichterliche Entscheidung über den Nachlass der Erblasserin Frau Flach, und der Nachlass immer noch Eigentum der inzwischen verstorbenen ist und bis zur Stunde nicht angetastet werden durfte. Nachstehend hierzu auch das höchst richterliche Urteil  des BGH ( Bundesgerichtshof )vom 5. 4. 2016 welches da lautet;

Mit der Sekunde des Ablebens eines Erblassers geht dessen Nachlass in seiner Gesamtheit auf die testamentarisch berufenen Erben über. Dies bedeutet im vorliegenden Fall, dass der zunächst absichtlich falsch erteilte Erbschein nach Aufdeckung des Betruges wieder eingezogen werden musste und weil ungerecht erteilt auch anstandslos wieder zurückgegeben wurde. Dies wiederum bedeutet nun, dass der letzte testamentarisch vorliegende Wille der Erblasserin in ihrer Verfügung nach geltendem Recht und Gesetz zu befolgen ist und das so unnötige Verfahren im Sinnne der Erblasserin zu beenden ist. Soweit liebe Leser das Vorstehende als neuester Sachstand.

Im Übrigen möchte ich mich auch heute wieder bedanken für die immer noch anonyme Briefpost die sich in meinem Briefkasten findet mit wichtigen Sachhinweisen. Der Unterzeichner wird dem auf seine Weise nachgehen und alles Vorgebrachte genau überprüfen. Die Anonymität ist absolut gewährt, denn ich kenne die Absender ja nicht.

Mit freundlichen Grüßen an alle Leser

Ihr Kurt Maier, Neffe von Frau Dora Margarete Anna Flach, in deren Auftrag noch zu Lebzeiten ich alle meine Berichte verfasse und auch veröffentliche. Ich tue dies nicht für mich, sondern für die seelisch unmenschlich gequälten privat eingesperrten Frauen in dem Privatgefängnis des Polizeichefs Eberhard Glänzer in Büdingen, Thiergartenstraße Nr. 27, der seither immer noch ständig auf der Flucht vor seiner Verantwortung ist. Er wird immer wieder gefunden und vor Gericht gestellt werden, denn in seinem Hause verschwanden allein von Frau Flach exakt ermittelt 863. 838, o5 DM von deren Konten mit gefälschter Vollmacht. Er allein weiß über den Verbleib dieser hohen Vermögenswerte mit hoher beinhaltender Steuerbetrügerei, die ja auch das hessische Finanzamt erheblich tangiert.