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Buchautor Kurt MaierGrete Flach                      und                           Neffe Kurt Maier

Berichterstatter

Liebe Leserin, lieber Leser!

Heute Fortsetzung meines letzten Berichtes vom 4. 5. 2019. Der falsche und mithin zweckbestimmte Gefälligkeitsgutachter vom Gesundheitsamt zur Begutachtung der mit seinem Zutun entführten Frau Flach aus dem hessischen Büdingen im Zustand ihrer lebenslangen Dauerfreiheitsberaubung hinter Schloss und Riegel privat eingesperrt in dem Privathaus des Polizeichefs von Büdingen Eberhard Glänzer, gesteht vorliegend schriftlich zu, dessen schwarz betriebenes Altenpflegeheim in Büdingen Thiergartenstrasse Nr. 27 ohne jedes Pflegepersonal  für nur weibliche Personen    7 Mal   dienstlich besucht und amtlich im Auftrag des Gesundheitsamtes des Wetteraukreises kontrolliert zu haben ob dort, wie anderswo auch, die Mindestanforderungen für Pflegeheime erfüllt wurden.

Er schreibt vorliegend, dass er dort keine Beanstandungen vorgefunden haben will.Widersprüchlich dazu schreibt er, dass er bei seinem ersten Kontrollbesuch in diesem Privatgefängnis des Herrn Glänzer als amtlicher Kontrolleur des Gesundheitsamtes vom illegalen Pflegeheimbetreiber Herrn Eberhard Glänzer ausgesperrt wurde und das Haus als amtlicher Kontrolleur nicht betreten durfte und es ihm erst bei einem zweiten Anlauf gelang das Hausinnere zu betreten.

Bereits schon hier war klar und deutlich, dass dieser unzulässiger Gefälligkeitsgutachter vom ebenfalls in den Skandal involvierten Amtsgericht Büdingen bestellt, Auftragsgemäß sich der Komplicenschaft einer vor Ort organisierten Beamtenkriminalität wohlwollend dienstlich zur Verfügung gestellt hatte und sich dienstlich missbrauchen ließ zurUntreue im Amt.

Begründung auch hierfür:

Bereits bei seinem ersten amtlichen Kontrollbesuch mit Aussperrung durch dem illegalen Pflegeheimbetreiber   Eberhard Glänzer,    was in Pflegeheimen und Krankenhäusern verboten ist und diese Häuser offene Häuser sind, war dieser falsche Gefälligkeitsgutachter namentlch aktenkundig von Amts wegen gehalten im Einvernehmen mit der örtlichen Justiz als juristische öffentliche Aufsichtsbehörde und auch im Einvernehmen mit dem städtischen Gewerbeaufsichtsamt der Stadt Büdingen  dieses legal überhaupt nicht existierende Pflegeheim auch noch ohne Pflegepersonal sofort und unverzüglich zu schließen und dafür zu sorgen, dass alle dort privat eingesperrten und finanziell ausgebeuteten und bestohlenen künstlich hilflos gemachten Zwangsbewohnerinnen nur vermögende Frauen sofort befreit und in die Obhut ihrer Angehörigen zurückverbracht werden mussten, oder in ordendliche Pflegeheime.

Da dies nicht geschehen ist, zählt auch dieser namentlich bekannte Gefälligkeitsgutachter als potentieller Mittäter einer hoch kriminellen Vereinigung.Denn nach geltendem Recht gilt folgendes:  Wer von einem Verbrechen gleich welcher Art Kenntnis hat oder nicht eingreift um Abhilfe zu schaffen, gilt im Sinne des Gesetzes als potentieller MIttäter. Genau dies trifft auf diesen merkwürdigen Gefälligkeitsgutachter zu

Ein potentieller Mittäter eines hier vorliegenden Kapitalverbrechens mit hoher Vermögens und Steuerbetrügerei, kann und darf niemals als amtlich bestellter Gutachter in eigener Sache fungieren. Genau dies aber ist hier der Fall um mit stillschweigender Duldung der örtlichen Justiz in Büdingen in einer hier ermittelten Großbetrügerei an Vermögens und Steuerbetrügerei nicht öffentlich werden zu lassen, was misslungen ist, und aufgedeckt wurde, und nun zur endgültigen Sachklärung vor Gericht ansteht.

Nach all dem was bisher in dieser Sache vorgefallen ist und wegen zeitnaher Amtsermittlungsverweigerung des Amtsgerichts im Vorfeld ersatzweise privat ermittelt auf dem Tisch liegt, existiert bis zur Stunde in diesem hoch kriminellen Verfahren weder ein ordendliches amtliches Sachverständigengutachten noch ein Obergutachten weil es ja ein ordendliches Erstgutachten nicht gibt und es existiert bis zur Stunde auch kein in Rechtskraft  erwachsener Erbschein, welcher bisher durch Urkundenfälschung und Urkundenmissbrauch beim Amtsgericht trotz Antrag einer von der Erblassserin verfügten Erbengemeinschaft verhindert wird, obgleich die angeforderten Gerichtskosten für das zunächst  nicht beanbstandete Testament auch umgehend pünktich bezahlt wurden.

Ein vom Amtsgericht in völliger Eigenmächtigkeit ohne im Vorfeld die gerichtlichen Pflichtermittlungen durchzuführen erteilter Erbschein an Unbefugte, was ein weiterer aufgedeckter Betrug ist, musste daher vom erteilenden Amtsgericht Büdingen wieder zurückgefordert und eingezogen werden     weil er ungültig war.  Die Rückforderung erfolgte bereits mit Datum vom 25. 1. 1996     also wenige Wochen nach unerlaubter Erteillung und die Rücksendung erfolgte am 28. 1. 1996. All dies liebe Leser liegt schriftlich auf dem Tisch wo es hingehört. Und wenn das Amtsgericht bis dahin unterstellt, es habe angebliche Erbstreitigkeiten gegeben, dann ist auch dies hiermit widerlegt, denn die unberechtigten falschen Erbscheinbesitzer teilen dem Amtsgericht schriftlich vorliegend auch mit und  schreiben, dass sie der testamentarisch ausgewiesenen Erbengemeinschaft so wörtlich, überhaupt keine Schwierigkeiten bereiten wollen, sollte das Amtsgericht sich für eine andere Erbenstellung entscheiden als die Bisherige, wo sie als nicht befugt vom Gericht einen Erbschein ohne Kosten   wie es auch heißt—regelrecht geschenkt und aufgedrängt bekamen. Und weiter schreiben sie, sollte das Gericht sich anders entscheiden, werden sie auch dies zu respetieren haben und sich dem fügen. Und genau dies und nichts anderes steht nun zur Sachklärung an um dieses so unnötige Verfahren endlich nach Testament abschließen zu können.

Erbstreritigkeiten in dieser Sache hat es hier niemals gegeben und wurden zweckbestimmt bewusst herbeigeredet um der eigenen Vorteilsnahme wegen.Einen noch besseren Beweis für eine hier vorliegende sauber geplante Vermögens und auch Steuergroßbetrügerei an der zuständigen hessischen Finanzkasse und der testamentarischen Erbengemeinschaft, veranlasst und amtlich gestützt durch alle örtlichen öffentlichen Aufsichtdsbehörden in Büdingen durch massive Untreue im Amt, kann es gar nicht mehr geben. Hat man doch bisher alles an juristischen Spitzfindigkeiten versucht diese Großbetrügerei auch an der öffentlichen Finanzkasse des Landes Hessen unter dem Tippich zu kehren was misslungen ist und nur durch private Ermittlungen aufgedeckt wurde.

Das Verfahren ist inzwischen auch angezeigt beim zuständigen LKA = Landeskriminalamt Hessen als zuständige Ermittlungsbehörde, weil dies Landessache  ist mit aufgedeckter hoher Vermögens und Steuerbetrügerei am Allgemeingut der gesamten Steuerzahler. Soweit liebe Leser mein heutiger weiterer Bericht über den neuesten Sachstand. Bleiben Sie bitte dran, es wird immmer krimineller und ich werde Sie und alle Leser weiter ständig auf dem Laufenden halten

Ihr  Kurt Maier, Neffe von Frau Dora Margarete Anna Flach, als deren Sprecher einer von ihr verfügten testamentarischen Erbengemeinschaft.