Kurt Maier, Berichterstatter zur Sache um Grete Flach aus dem hessischen Büdingen.
Liebe Leserin, lieber Leser meiner berechtigten ständigen Dokumentarberichte zur hier vorliegenden Sache, auch bei dem KLA Hessen dort durch Anzeige bekannt.
Die heimtückische gewaltsame nächtliche Entführung der Millionärin Frau Flach aus ihrem Hause im hessischen Büdingen mit noch zu klärender Todesfolge in fremdem Gewahrsam, war ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Ausgeführt vom zeitlich amtierenden Leiter des polizeikommisariats in Büdingen Herrn Eberhard Glänzer und seinem Komplicen aus dem Nachbarort Ronneburg einem Herrn Gernot Fritsche. Beide als Täter ermittelt, sind im Sinne des Gesetzes eines vorliegenden Kapitalverbrechens schuldig. Das Verbrechen war sofort nach Bekanntwerden beim Amtsgericht Büdingen angezeigt und die örtliche Justiz stand in der Pflicht in dieser Straftat sofort von Amtswegen zu ermitteln und der Sache nachzugehen. Warum, so stellen sich unzähliche Leser meiner ständigen Dokumentarberichte die Frage, hat das Amtsgericht als juristische Aufsichtsbehörde vor Ort Ermittlungsverweigerung und damit Ermittlungsbehinderung betrieben und sich immer noch weigert nachträglich wie beantragt zu ermitteln um Sachklärung herbeizuführen?
Weil dies so ist, hat der Unterzeichner dieses offenen Briefes als Neffe der seelisch unmenschlich gequälten Frau Flach der Schwester meines Vaters die Sache persönlich in die Hand genommen und ohne Rücksicht auf den hohen Zeit und Kostenfaktor verdeckt privat ermittelt. Ein vorläufiges Resultat liegt bereits vor aus welchem sich ergibt, dass hier nicht nur die beiden vorbenannten Verbrecher alleine handelten aus purer Habgier und Geldgier an den Ersparnissen anderer fleißiger Bewohner in und rund um Büdingen, sondern dass hinter dem aufgedeckten Kapitalverbrechen in Büdingen eine nach bisheriger Sachlage weit verzweigte kriminelle Vereinigung steht. Die das Verbrechen an Frau Flach und weiterer festgestellten hinter Schloss und Riegel privat eingesperrten Personen nur vermögende Frauen vollbracht haben, waren nur die willigen Strohmänner und nützlichen Wasserträger ihrer Auftraggeber was sie gegen festgestellte fürstliche Belohnung sicher auch gerne taten um ihren Auftraggebern und Erfüllungsgehilfen im Hintergrund, die in den Amtsstuben vor Ort sitzen und der öfferntlichern Aufsicht angehören gefällig zu sein.
Und zu diesen willigen und billigen Steigbügelhaltern ließ sich auch ein Amtsarzt des Gesundheitsamtes des Wetteraukreises dienstlich missbrauchen.Auch sein Name ist aktenkundig. Dieser Amtsarzt, als vom Anfang an maßgeblich an dem Verbrechen an Frau Flach und weiterer privat eingesperrter Frauen im Hause des Polizeichefs Eberhard Glänzer beteiligt,ließ sich zweckbestimmmt von an dem Verbrechen ebenfalls maßgeblich beteiligten Amtsgericht Büdingen zum Gefälligkeitsgutachter für die Gesundheit von Frau Flach in deren Zustand der gewaltsamen lebenslangen Freiheitsberaubung bestellen. Als gerichtlich bestellter Gutachter stand ihm dann auch eine ansehliche Vergütung für seine gutachterliche Tätigkeit zu. Dies aber auch nur, wenn er sachneutral weisungsfrei in eigener Verantwortung als geprüfter vereidigter Sachverständiger sich ausweisen konnte was hier nicht der Fall ist. Ich brauche auch hierzu keine Belehrung von niemandem und kenne den geltenden Gutachterkatalog auswendig was ein Gutachter darf und muss und was er nicht darf. Sein so genanntes Gutachten mit sage und schreibe 15 Seiten Umfang was ein einem Warenhauskatalog gleich kommt und ein alltägliches ärztliches Gesundheitszeugnis sein soll, wäre auch mit 2 seiten Genüge getan. Dieses sein Gutachten aber, wo nicht Frau Flach im Fokus steht sondern ich, der ich dort doch gar nichts zu suchen habe, ist voller Widersprüche mit Unterstellungen und Beleidigungen und die reinste Aversion gegen mich der ich Ihm seine Amtspflichtverletzungen und seinen Amtsmissbrauch aufgedeckt habe.
Was also hat auch dieser falsche Gutachter abkassiert für nichts, für eine Leistung die er gar nicht erbracht hat. Auch dies muss er nun nachweisen als angeblicher neutraler Gutachter weisungsfrei, wozu er ja eine Rechnung stellen konnte und musste für eine berechtigte Leistung, die er nie erbracht hatte.Denn das erhaltene Honorar stammte ja aus dem Nachlass der Frau Flach und wurde aus deren Nachlass bezahlt. Um die testamentarisch Erbengemeinschaft mundtot zu machen kommt noch hinzu, dass eigens von Gerichts wegen ein Obergutachter zum Erstgutachten bestellt wurde. Diesem wiederum völlig fremden ein Herr Prof. Dr.—- aktenkundig, musste ja dann vom Gericht das Erstgutachten zu seiner Begutachtung vorgelegt werden, was er in jeder Einzelheit zu prüfen hatte. Bevor auch dieser Mensch als völlig unbekannt überhaupt einen Stift zur Hand nahm, verlangte das zuständige Landgericht von der Erbengemeinschaft Vorauskasse von 2. 9oo DM Währung für ein Gutachten, dass sich nicht in den geprüften gesichteten Akten befindet. Wo ist also auch dieses Gutachten welches nun in Klärung auch dieser Sache vorzulegen ist.
Da dieses Obergutachten weder der Erbengemeinschaft noch unserem Anwalt zur Kontrolle vorgelegt wurde besteht auch hier der berechtigte Verdacht, dass zwar vorweg abkassiert aber gar kein Obergutachten erarbeitet wurde und der Herr Obergutachter die von der Erbengemeinschaft an das Gericht zu zahlenden 2. 9oo DM Währung für nichts geschenkt bekam. Auch dieser Teil hat nun noch vor Gericht Klärungsbedarf.
Ja es kommt noch unverschämter. In meiner Anwesenheit vor dem Landgericht war auch dieser Obergutachter geladen. Der Richter hatte ihm nur zwei belanglose Fragen gestellt wozu er unter anderem so nebenbei antwortete;Das Erstgutachten seines Vorgängers mit sage und schreibe 15 Seiten eines billigen Warenhauskataloges, sei seiner Ansichht nach ein gutes Gutachten. Und dann kam es wie es kommen musste. Er hatte sich selbst verraten indem er dem Richter zu Protokoll stehend sagte, soweit er Herrn Dr. Becker persönlich kenne ( so heißt dieser Erstgutachter ) sei dieser ein Ehrenmann!!! Diese Auskunft an dem Richter unter meiner Mitschrift im Saal ist ein weiterer Beweis von Vetternwirtschaft zu einem hier vorliegenden Kapitalverbrechen mit beinhaltender hoher Steuerbetrügerei von Amts wegen. Denn wenn sich wie hier vorliegend ein Gutachter und ein Obergutachter in ein und derselben Sache so gut kennen und sich gegenseitig zweckbestimmt als Ehrenmänner bezeichnen, dann verbietet das Gesetz, dass sich beide in ihrem Tun selbst wohlwollend begutachten. Freunde untereinander sind Freunde und als solche ist es ihnen verboten sich in juristischen Verfahren gegenseitig zu begutachten und vor Gericht einseitig Partei zu ergreifen. Weil dies so ist, gibt es in diesem Verfahren weder ein Gutachten noch ein Obergutachten und das Verfahren hat längst überfälligen Klärungsbedarf.
Nach nur ca. 15 Minuten Anwesenheit des Obergutachters hatte dieser weder dem Gericht noch der Erbengemeinschaft, vertreten durch unserem Anwalt sein Obergutachten zur Prüfung vorgelegt noch hatte er sonstiges zu sagen. Er nahm seinen Hut den er lässig auf dem vor ihm stehenden Tisch geworfen hatte in Professor Manier, fragte dem Richter, bin ich jetzt fertig? was der Richter bejahte, ging zur Tür, drehte sich noch einmal um zum Richter und sagte——und wann bekomme ich mein Geld?——-Diesen Mann, fälschlich als Obergutachter bezeichnet, der er gar nicht ist und war, konnte man seine Geldgier an den Augen ablesen. Der Richter schickte ihn zur Gerichtskasse, dort bekomme er sein Geld.Ein Geld von 2. 9oo DM für welches er uns keine Gegenleistung erbracht hatte und sich auch nichts in den geprüften vorgelegten Akten befindet wo es hin gehört.
Soweit mein heutiger erneuter Bericht. Bleiben Sie bitte dran, es kommt und wird immer krimineller. Ich werde Sie weiter auf dem Laufenden halten.
Ihr Kurt Maier, Neffe von Frau Dora Margarete Anna Flach
Danke noch einmal für die mich zahlreich erreichende ständige anonyme Briefpost in meinen Briefkasten mit vielen Einzelheiten, von welchen ich noch gar nichts wusste. DANKE!