Grete Flach und Kurt Maier, Berichterstatter
Liebe Leserin, lieber Leser!
Am Donnerstag den 27. 3. 2019 in der Fernsehsendung X Y berichtete der Sprecher, dass hierzulande in der Bundesrepublik Deutschland jedes Jahr unglaubliche 9oo.ooo Betrugsfälle welche auch Entführungen und Menschenhandel einschließen,passieren. Einer dieser aufgedeckten Betrugsfälle mit Menschenraub und Steuerbetrügereien im erheblichen Umfang trifft auch exakt ermittelt zu auf das geschehene Verbrechen an der bekannten Millionärin Frau Dora Margarete Anna Flach aus dem hessischen Büdingenn als excellente international bekannte Heilpraktikerin mit reinen Mitteln der Natur ohne jede Chemie.
Auch diese Frau, die Schwester meines Vaters wurde im hohen Alter das Opfer solcher aktenkundiger Verbrecher und ihrer willigen Erfüllungsgehilfen im hessischen Büdingen die dort in den öffentlichen Aufsichtsämtern sitzen, und kraft ihrer Ämter im öffentlichen Dienst diese wie vorliegend rigoros missbrauchen für eigene Zwecke wenn es darum geht, anderen vermögenden Ortsbürgern, auch hier nachgewiesen, auf gemeinste Art und Weise ihre Ersparnisse zu stehlen und sie dadurch in die Armut zu treiben.
Auch dieses Verbrechen wurde sofort nach Bekanntwerden beim zuständigen Amtsgericht in Büdingen angezeigt und um Aufklärung und Abhilfe gebeten. Das Amtsgericht aber, welches durch dort aktenkundig Bedienstete selbst massiv an diesem Verbrechen beteiligt antwortete auf unsere berechtigte Anzeige gar nicht,und wir Angehörigen der seelisch unmenschlich gequälten Frau in Händen aktenkundiger Verbrecher wurden und werden bis zur Stunde wo dieser Bericht erscheint völlig ignoriert. Vorliegend wurden wir auch von den übergeordneten juristischen Dienststellen permanent ignoriert, was schließlich durch unsere immer wieder neue Beschwerden bis vor das Oberlandesgericht Frankfurt am Main kam. Erst durch diese zweite Instanz, welche eine Sache gar nicht kennt und nur nach Aktenlage entscheidet was die Untergerichte vortragen und in Erbangelegenheiten gar nicht befugt ist zu entscheiden, bekam die ganze nachvollziehbare Nachlass- und damit verbunden auch ganz erhebliche Steurbetrügerei hinter dem Rücken auch des Finanzamtes eine Wende.
Das OLG in einem vorliegenden Schreiben an das allein zuständige Amtsgericht in Büdingen verwies einen zuvor dort rechtswidrigen Beschluss in der Erbnachfolge an das Amtsgericht zurück, weil dieser Beschluss der Erteilung eines Erbscheins an Unbefugte nicht in Rechtskraft erwachen ist und damit einem Betrug an dem Nachlass der Erblasserin gleich kam. Zu Ihrem besseren Verständnis liebe Leser, was ich Ihnen hiermit erklären möchte, ist ein erteilter Erbschein nur vorläufig und besitzt bis zur endgültigen letztrichterlichen Entscheidung keinerlei Rehtskraft. Er dient nur vorläufig zur Vorlage bei Banken und Katasterämtern für deren weiterer Tätigkeit. Etwaiges neues Vorbringen durch letzttestamentarisch berufene Erben, ist vom Nachlassgericht zu prüfen und auch zu bescheiden in eigener Zuständigkeit. So lautet auch die Anweisung des OLG an das allein zuständige Nachlassgericht in Büdingen. Frankfurt am Main, den 12. 5. 2004 Oberlandesgericht 2o. Zivielsenat. Diese Belehrung des Amtsgerichts Büdingen erfolgte schon im Jahr 2oo4 und jetzt haben wir 2o19, das sind weitere 15 Jahre wo das Amtsgericht Büdingen selbst die Anordnung des OLG ignoriert. Denn nach der Anordnung des OLG war und ist nun das Amtsgericht durch bereits dort vorliegend neuen Votrag verpflichtet –welcher zeitlich nicht begrenzt ist, ein neues Verfahren zu eröffnen und die zuvor unterlassenen Amtspflichtermittlungen zur Sache sind in allen Einzelheiten nachzuholen um diese dann zu prüfen und danach zu einem gerechten Beschluss zu kommen und zu bescheiden.
Und genau dies liebe Leser, und nichts anderes steht nun längst überfällig zur Entscheidung an, wer nach vorliegendem Testament der Erblasserin Frau Flach deren Rechtsnachfolger sind und wer nicht. Weil sich das Amtsgericht nicht bewegt das so unnötige Verfahren endlich nach Recht und Gesetz ordnungsgemäß im Sinnne und nach testamentarischer Anordnung der Erblasserin zu beenden, hat die testamentarisch berufene Erbengemeinschaft nun Erben Feststellung Klage erhoben, weil sonst das Erbrecht der testamentarischen Erbengemeinschaft gefährdet ist. Diese Gefahr kann nur durch ein rechtskräftig gewordenes Feststellungsurteil beseitigt werden.
Ein zuvor absichtlich nach Aktenlage falsch erteilter Erbschein an Unbefugte die noch nicht einmal persönlich einen Erbschein Antrag bei Gericht gestellt hatten, war ungültig, und nichtig, und musste vom erteilenden Amtsgericht Büdingen wieder angefordert und damit eingezogen werden. Mithin existiert bis zur Stunde in dieser Sache überhaupt kein Erbschein für einen vorhandenen Nachlass. Dies aber ist nach Recht und Gesetz nicht zulässig, denn ein Nachlass gleich wie hoch, bedingt auch Erben und einer zu zahlenden Erbschaftsteuer.Die Anforderung des falsch erteilten Erbscheins erfolgte bereits mit Datum vom 25. 1. 1996 nur wenige Monate nach Erteilung und die vorliegende schriftliche Rückgabe erfolgte mit Datum vom 28. 1. 1996 an das erteilende Amtsgericht in Büdingen.
Mit der anstandslosen Rückgabe des eigenmächtig falsch erteilten Erbscheins an Unbefugte der diesen ohne Kosten auch noch geschemkt wurde, was ebenfalls vorliegt, ist dieses so unnötige leichtfertig heraufbeschworene Verfahren völlig offen und der Nachlass der Erblasserin Frau Flach ist bis zur letztrichterlichen Entscheidung immer noch in deren Besitz und durfte und darf bis zur Stunde nicht angetastet werden. Selbst die falschen Erben haben in letzter Konsequenz erkannt, dass ihnen nach vorliegendem Testament kein Erbschein zusteht und sie auch keinen Erbschein Antrag bei Gericht stellten, was Voraussetzung für Erteilung eines Erbscheins ist und haben diesen Erbschein dem Gericht wieder zurückgegeben und schreiben vorliegend an das Amtsgericht Büdingen, dass sie der Erbengemeinschaft—-so wörtlich—- überhaupt keine Schwierigkeiten bereiten wollen, sollte das Nachlassgericht zu einer anderen Entscheidung finden als die jetzige. Und weiter sinngemäß, sollte sich das Amtsgericht anders entscheiden, werden sie auch dies zu respektieren haben. Dies ist ein klares Eingeständnis der sauber vom Amtsgericht geplanten Erbschleicherei und gleichzeitig auch geplante Steuerbetrügerei im erheblichen Umfang was privat ermittelt auf dem Tisch liegt und nun zur abschließenden Klärung ansteht. Soweit liebe Leser, mein heutiger auch für Sie sicher aufschlussreicher Bericht zu dieser kriminellen Sache im hessischen Büdingen.
Ihr Kurt Maier, Neffe der betrogenen und seelisch unmenschlich gequälten Frau Flach, hinter Schloss und Riegel privat eingesperrt im Haus des Polizeichefs von Büdingen als dessen Privatgefämgnis unter Mitwissen der örtlichen Justiz die dort ständig in diesem Privatgefängnis Dienstbesuche machte für welche private Machenschaften auch immer.