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Buchautor Kurt MaierFortsetzung meiner Berichterstattung zu der Akte Grete Flach.

Liebe Leserin, lieber Leser!

Die ständig erfolgten zurückliegend begangenen Rechtsverletzungen wie Ermittlungsbehinderung und Amtsermittlungsverweigerung durch Bedienstete des Amtsgerichts Büdingen mit dortigem Urkundenmisasbrauch und Urkundenfälschungen haben mich nun veranlasst, mich als nicht Jurist mit diesem Kapitel der Juristerei zu befassen und habe mir ohne Besuch einer Hochschule oder Universität das Wichtigste für meinen Bedarf in der hier vorliegenden Sache um Frau Grete Flach selbst beigebracht durch Studium der einschlägigen Rechtsliteratur.

Alles was in vorliegender Sache schief läuft und nach Akten bewusst schief laufen sollte, und geplant war, kennt hier keine Grenzen. Hier nur eines von vielen Beispielen. Ein abschließender Gerichtsbeschluss oder Urteil in einer Sache darf nach Recht und Gesetz erst dann erfolgen, wenn die Voraussetzungen vorlieggend nachgewiesen erfolgt sind und die entscheidungserheblichen Einzelheiten im Vorfeld hinreichend ermittelt, erhoben und durchgeführt wurden. Ein vorweggenommener willkürlicher Beschluss oder Urteil in einer Sache, ist ein grober Rechtsverstoß durch das zuständige Gericht, was auch in dieser Sache hier vorliegt und zum Eigennutz aller hier Verantwortlichen in einem ersten aus dem nichts heraus implizierten Verfahrens zur Folge hatte, das ein vom Amtsgericht Büdingen nach vorliegendem Testament wissentlich und damit absichtlich falsch erteilter Erbschein an Unbefugte wieder angefordert und zurückgegeben werden musste weil er ungültig und Gegenstandslos war wegen falscher Vorgaben vor Gericht, und damit auch ein erstes auf Unwahrheiten beruhendes abgeschlossenes Verfahren wirkungslos und nichtig ist.

Dieses erste nach geltendem Gesetz eigenmächtig mutwillig erfolgte Verfahren zur Rechsnachfolge der Frau Grete Flach durch das Amtsgericht, wurde zurecht von der vorliegend testamentarischen Erbengemeinschaft erfolgreich angegriffen,

was in zweiter Instanz bis vor das Oberlandesgericht kam und wurde dort mit vorliegendem Schreiben an das in Nachlasssachen allein zuständige Amtsgericht Büdingen zurückverwiesen und der Beschluss des Amtsgerichts wurde als nicht rechtskräftig erklärt. Ein einmal erteilter Erbschein erwächst nicht  auch gleichzeitig in materielle rechtskraft, er ist nur vorläufig bis zu einer endgültigen Klärung einer Sache. Diese Belehrung durch das OLG musste das Amtsgericht hinnehmen. Und weiter heißt es da durch das OLG an das Amtsgericht;  etwaiges neues Vorbringen ( der Erbengemeinschaft ) ist vom Nachlassgericht zu prüfen und auch zu bescheiden in eigener Zuständigkeit.   Unter meiner Anweisung an den Herrn Vorsitzenden des Amtsgerichts Büdingen zur Kenntnis zur Entscheidung über das Begehren der Antragsteller (also die Erbengemeinschaft) in eigener Zuständigkeit. Frankfurt am Main den 12. 5. 2004—-unterzeichneter Richter………..

Begründung der Zurückweisung:

Ein zunächst warum auch immer erteilter Erbschein ist nur vorläufig und dient dem Inhaber zur Vorlage bei Banken und Katasteramt für deren weitere Handlungen. Erfolgt neuer Vortrag durch nnach Testament berechtigter Antragsteller auf einen Erbschein, ist der zunächst erteilte Erbschein nach Gesetz einzuziehen und wird mit der Anforderung ungültig und ist nichtig. Und genau dies ist hier in vorliegender Sache der Fall. Der eingezogene und zurückgegebene Erbschein ist und war vom Anfang an ungültig und eine wissentliche Manipulation durch das Nachlassgericht. Neuer Vortrag der Erbengemeinschaft ist nach bestem Wissen und Gewissen bereits erfolgt und es ist nun ein neues Verfahren einzuleiten und die in einem ersten Verfahren vorgetragenen Unterstellungen der unterschiedlichsten Art sind nun in einem zweiten Verfahren sämtlich unter Beweis zu stellen und vorzulegen und die versäumten gerichtlichen Amtsermittlungen sind nachzuholen unnd alles dort willkürlich Vorgetragene ist ebenfalls unter Beweis zu stellen. Nur so kann ein Gericht zu einer sachgerechten Entscheidung finden, wenn alle bisherige Vetternwirtschaften ausgeklammert werden und nur die vorliegenden Fakten zählen.

Dem Nachlassgericht war dies alles ja schon von Amts wegen bekannt und dennoch wurde hier mit allen juristischen Tricks und Machenschaften massiv versucht Nachlassvermögensbetrug und damit ja auch beinhaltend hohe Steuerbetrügerei und Erbschleicherei billigend in Kauf zu nehmen was heißt, absichtlich und vorsätzlich in Kauf zu nehmen, was die Sache ein weiteres Mal mehr kriminalisiert.

Ein Zusatzhinweis an alle Leser.

Bereits schon seit mehreren Monaten, was ich erst jetzt bekannt gebe, findet sich in meinem Briefkasten zunehmend anonym eingesteckte Briefpost zur Sache um Frau Grete Flach und deren Schicksal im Zustand lebenslänglicher eigenmächtiger Freiheitsberaubung. Da ich nicht weiß wo diese Post herkommt und wer sie abgeschickt hat, ist die Anonymität voll gewährleistet. Der Inhalt dieser Post aber ist sehr hilfreich und ist auch der Sachklärung dienlich. Alle die netten Leute, die anonym bleiben wollen und Frau Flach im Nachhinein helfen wollen damit das Verbrechen an ihr und das unsägliche seelische Leiden das man ihr zugefügt hat endlich aufgeklärt wird, haben mit der Anonymität die Gewissheit, dass alles auch anonym bleibt. Es ist ja nicht nur Frau Flach, deren miserables Schicksal hier angesprochen wird. Denn mit ihr waren in dem Privathaus des Polizeichefs von Büdingen des Eberhard Glänzer als Altenheim ohne Personal und ohne Betreiebserlaubnis schwarz betrieben mit wissen aller örtlichen Aufsichtrsbehörden,neben Frau Flach dort in Büdingen Thiergartenstraße Nr. 27 noch weitere 5 Frauen privat eingesperrt und ihrer menschlichen Freiheit beraubt und wurden dort um ihre Lebensersparnisse systematisch bestohlen. Ich spreche daher auch für all diese gequälten Frauen im Hause des Herrn Eberhard Glänzer mit. Soweit mein heutiger erneuter Bericht. Bleiben Sie bitte dran und geben Sie es an alle Ihre Bekannten weiter. Ich werde Sie weiter auf dem Laufenden halten. Noch einmal ein herzliches Dankeschön auch im Namen der verstorbenen Frau Flach, in deren Auftrag ich tätig bin und für das rege Interesse und die Aufmerksamkeit.

Ihr  Kurt Maier, Neffe von Frau Dora Margarete Anna Flach, genannt Grete Flach

Falls auch Sie mir Post schicken wollen sei es per Brief anonym oder mit Adresse, dann bitte an mein Büro wiefolgt.   Kurt Maier, Sandweg 1, 63607 Wächtersbach

Sie erreichen mich auch unter meiner Mail- Adresse –kurt.maier28@googlemail.com