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Buchautor Kurt MaierGrete Flach    und Kurt Maier/ Neffe, Berichterstatter

Liebe Leserin,lieber Leser meiner ständigen aktuellen Post in dieser Sache,wo ich.um mich mundtot machen zu wollen zurückliegend mit zahlreichen Unterstellungen von einem Gericht zum anderen beordert wurde. Ich bin kein studierter Jurist, sondern ein Bürger aus dem Volk wie du und ich und habe mir, weil es in vorstehender Sache erforderlich wurde die Juristerei mit all seinen versteckten Hintertürchen aus der einschlägigen Literatur selbt beigebracht, soweit ich dies für dieses vorstehende hoch kriminelle Verfahren brauche um mich von der allmächtigen Justiz nicht einschüchtern zu lassen, was auch in vorliegender Sache vom Anfang an geplant war, um damit die Beamtenkriminalität im hessischen Büdingen kraft Amtes zudecken zu wollen.

Zu allen zurückliegenden Behauptungen und böswilligen Unterstellungen in einer Vielzahl konnte bisher und kann auch in aller Zukunft kein einziges Beweismittel vorgelegt werden weil es solches nicht gibt und selbst vor Gericht das Blaue vom Himmel heruntergelogen wurde, ohne dass die Gerichte jemals eine Überprüfung vorgenommen haben. Und dies alles vor ordendlichen deutschen Gerichten.   Was heißt dies? Man nennt es auf lateinisch in dubio pro reo…auf deutsch im Zweifel für den Angeklagten.     Der Angeklagte aber war doch ich und musste mithin freigesprochen werden von allen Unterstellungen und das Verfahren war schon vor Jahren sofort zu beenden gemäß Vorlage eines eigenschriftlichen geprüften Testamentes der Erblasserin Frau Dora Margarete Anna Flach–genannt Grete Flach.

Zweckbestimmt, um den eigenen Willen durchzusetzen, wurde en dubio pro reo von Amts wegen missbraucht.

Gründe:

In einem Strafprozess, und das war er ja, darf ein Angeklagter nicht verurteilt werden wenn das Gericht Zweifel an seiner Schuld hat. Das war auch hier der Fall wo in meiner persönlichen Anwesenheit vor dem Strafgericht in Gießen das gegen mich angestrengte Strafverfahren mangels Beweisvorlage zwangsläufig eingestellt werden musste. Danach war das so unnötige Verfahren sofort zu beenden und der schon lange beantragte und auch bezahlte rechtmäßige Erbschein war an die testamentarische Erbengemeinschaft zu erteilen, welcher auch ich selbst, als Teil,angehöre.

Und nun kommt es:

Bevor ein Gericht freispricht oder ein Verfahren mangels Beweise einstellt, muss es den Sachverhalt von Amts wegen aufklären ( = Amtsermittlungspflicht der Gerichte )und muss alle in Betracht kommenden Beweismittel ausschöpfen. Es muss alle Zeugen hören, alle Urkunden und gegebenenfalls auch alle Fotos auswerten, es muss Gutachten und Gegengutachten einholen durch an dem Verfahren unbeteiligte sachneutrale vereidigte Gutachter. All das Vorstehende Liebe Leser, war hier nicht der Fall und wurde nach Aktenlage bewusst unterlassen und die örtliche Justiz in Büdingen, selbst maßgeblich schuldhaft an dem Verbrechen an Frau Flach der Schwester meines Vaters aktiv beteiligt,wollte mit aller amtlichen Gewalt erreichen, dass ich ungeprüft verurtreilt werden sollte für etwas, womit ich nicht im Entferntesten etwas zu tun habe und hatte um die eigenen Amtsverfehlungen zuzudecken und selbst als Saubermann dazustehen. Dies aber ist Dank vorliegender Beweismittel gründlich misslungen.

Ein wichtiger Hinweis an alle Leser

und die,die es noch nicht wissen sollten.Das Vorstehende und alles Zurückliegende von mir in allen Einzelheiten aus erster Hand berichtete, ist und war von allem Anfang an keine Privatsache wie mancher Unwissende etwa glauben möchte.Nein, das Ganze ist und bleibt bis zum Schluss, was ich hiermit hervor hebe, Aufsichtsamtlich beteiligte Freiheitsberaubung der Frau Flach und weiteren mit ihr privat eingesperrter künstlich hilflos gemachter Frauen mit guten Ersparnissen vorliegend insgesamt in Millionenhöhe ( nachgewiesen,) Vermögens und Steuerbetrügerei im ganz erheblichem Umfang, Erbschleicherei durch testamentarisch Unbefugte. Und diese Vermögens und Steuerbetrügerei durch die aktenkundigen Akteure vor Ort im hessischen Büdingen sollte durch die dortige Gerichtsbarkeit, selbst massiv daran beteiligt, für rechtens erklärt werden. Es wäre gelungen, wenn die testamentarische Erbengemeinschaft von sich aus nicht höllich aufgepasst hätte und nicht mitgedacht hätte. Erfolg liebe Leser, bekommt man nicht geschenkt, man muss sich ihn erkämpfen. Und genau dies und nichts Anderes tue ich. Soweit mein heutiger erneuter Bericht zur Sache. Bleiben Sie bitte dran, ich werde Sie weiter auf dem Laufenden halten

Ihr Kurt Maier, Neffe von Frau Grete Flach als deren beauftragter sprecher noch zu Lebzeiten. Was hier geschehen ist, darf so nicht stehen bleiben, muss vor die Öffentlichkeit, steht im öffentlichen Interesse, ist von allgemeiner Bedeutung und liegt im Interesse der Allgemeinheit. So verlangt es auch unser für alle und für jeden geltendes Grundgesetz.