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Buchautor Kurt MaierKurt Maier, Berichterstatter

OFFENER BRIEF AN ALLE DEUTSCHEN  BUNDESBÜRGER:

Liebe Leserin, lieber Leser!

Dieser mein heutiger Bericht ist eine offene Beschwerde gegenüber der Justitz vornehmlich im hessischen Büdingen. Wie bereits im Vorausgang zahlreich berichtet unter DIE AKTE GRETE FLACH habe ich durch reinem Zufall ein der Sache und dem Umfang nach hoch kriminelles Kapitalverbrechen in der hessischen Kleinstadt Büdingen aufgedeckt weil sich die Täter und ihre Aufsichtsamtlichen Erfüllungsgehilfen in Diensten der Allgemeinheit auch an meiner vermögenden Tante der Schwester meines Vaters vergriffen haben, und die allein lebende Frau um ihre Lebensersparnisse und Altersversorgung bestohlen haben vorliegend ermittelt im Millionenbereich in bar, auch finanzamtlich ermittelt unter Beweis stehend. Ihr Name DORA MARGARETE ANNA FLACH als international bekannte Heilerin mit reinen Mitteln der Natur ohne Chemie.

Dieser horrende Vermögensdiebstahl beinhaltend auch der veruntreuten Vermögenswerte nach, bewusste Steuerbetrügerei an der öffentlichen Finanzkasse des Landes Hessen im ganz erheblichen Umfang und damit vorliegend Aufsichtsamtlich gestützte Betrügerei am Allgemeingut von mehr als 8o Millionen deutscher Staatsbürger. Diese horrende Straftat zeitnah beim Amtsgericht in Büdingen sofort angezeigt mit der Bitte und der Aufsichtsamtlichen Pflicht der Sache nachzugehen mit nächtlichen Menschenraub der Frau Flach aus ihrem Hause, Freiheitsberaubung auf Lebenszeit mit Todesfolge in zwangsweiser Unfreiheit, privater eigenmächtiger Wegsperrung der künstlich hilflos gemachten Frau hinter verschlossenen Türen ohne jede Pflege,wurde von der zuständigen Justiz in Büdingen weder beachtet, noch wurden die sofort einzuleitenden Amtspflichtermittlungen im Vorfeld durchgeführt. Alles wurde und wird bis zur Stunde beharrlich totgeschwiegen und vertuscht weil es sich hier um zufällig aufgedeckte weit über Büdingen hinaus weit verzweigte Beamtenkriminalität handelt die hinter dem Verbrechen steht und ein Ertapter  den anderen kraft Amtes  deckt. Solches nennt man dann Demokratie!!

Beweis:

Bei den privaten Ermittlungen wurde festgestellt, dass nicht nur Frau Flach um ein Millionenvermögen in privater Gefangenschaft in bar bestohlen wurde mit eigens gefälschten Vollmachten durch die Entführer EBERHARD GLÄNZER UND SEINEN KOMPLICEN GERNOT FRITSCHE AUS RONNEBURG; SONDERN NEBEN IHR und bereits vor ihr waren dort in diesem Privathaus in Büdingen Thiergartenstraße Nr. 27 noch weitere fünf sicherlich auch sehr vermögende Frauen privat eingesperrt und wurden um ihre Ersparnisse mit vorliegend gefälschter Vollmacht zur Vorlage bei den Banken bestohlen.

Wenn man nur den aufgedeckten Vermögensdiebstahl allein von Konten der Frau Flach zugrunde legt, kann sich jeder Leser selbst ausrechnen, dass dort in diesem Privathaus des Herrn Eberhard Glänzer Millionenbeträge in bar verschwanden mit Aufsichtsamtlicher Deckung an der öffentlichen Finanzkasse vorbei, welche von alle dem keine Kenntnis hatte wegen vorstehender Beamtenkriminalität und Dienstpflichtverletzung im öffentlichen Dienst  durch absichtliche nicht Meldung illegaler Geschäftsbetriebe vor Ort über Jahre hinweg, was Steuerausfälle im Millionenbereich ergibt.

Auch das Privatgefängnis des Herrn Eberhard Glänzer mit Amtshilfe eingerichtet, gehörte den zur Tatzeit amtierenden Polizeichef des Kommisariats EBERHARD GLÄNZER indessen Privatbesitz unter Amtsmissbrauch nachweislich vorliegend Millionenbeträge in bar bis zur Stunde heimlich verschanden. Alle bisherigen berechtigten Anzeigen und Bemühungen, doch endlich in die amtlichen Ermittlungen einzutreten scheiterten, sodass bis zur Stunde längst überfällig Klärungsbedarf besteht.

Vorstehender Polizeichef EBERHARD GLÄNZER BEFINDET SICH SEIHER STÄNDIG AUF DER FLUCHT UND WECHSELT STÄNDIG SEINEN WOHNSITZ: iNZWISCHEN SCHON ZUM SECHSTEN MALE IN FOLGE. Er wird trotz wiederholter Anzeigen nicht verfolgt und läuft mit dem von ihm gestohlenen erheblichen Vermögenswerten frei herum und treibt nachgewiesen und ständig beobachtet sein Unwesen anderer Orts munter weiter. Auch dies zeigt, dass die in Büdingen aufgedeckte Beamtenkriminalität über Büdingen hinaus in ganz Hessen verbreitet ist

. Herr Eberhard Glänzer hat sein Privathaus in Büdingen vorliegend mit amtlicher Deckung illegal als Altenpflegeheim in Sinnne des geltenden Heimgesetzes betrieben ohne Pflegepersonal, was ich über die obere Heimaufsichtsbehörde in Gießen oberaufsichtlich überprüfen lies und ich vorliegend von dort Nachricht erhielt, dass dieses Haus dort unbekannt ist und gar nicht existiere. Bedienstete aller örtlichen Aufsichtsbehörden vor Ort  auch die Justiz und ein Vertreter des Gesundheitsamtes in Friedberg verkehrten dort ständig mit Ortsgängen für welche dubiose Privatgeschäfte auch immer.

Da hier auch das Betreuungsgericht in Büdingen massiv mit involviert ist als juristische Aufsichtsbehörde und diese trotz mehrerer Anzeigen nicht eingeschritten ist um Abhilfe zu schaffen und die privat seelisch unmenschlich gequälten eingesperrten Frauen zu befreien aus den schmutzigen Händen von Herrn Glänzer ist ein weiterer Beweis, wie weit die örtliche Kriminalität in Büdingen und darüber hinaus in ganz Hessen bereits verbreitet ist.

Und hier schlägt auch noch zu Buche UNTERLASSENE HILFELEISTUNG SEITENS ALLER AKTENKUNDIGEN ÖRTLICHEN AUFSICHTSBEHÖRDEN: Und warum dies alles? Auch dies ist vorliegend belegt, weil hier von Bediensteten des Amtsgerichts Büdingen –aktenkundig–Urkundenmissbrauch und Urkundenfälschung im Dienst betrieben wurde was zur Folge hatte, dass diese aktenkundigen Amtspersonen zeitnah an eine andere Dienststelle versetzt wurden weil sie im Amt nicht mehr tragbar waren. Durch ständige Verfahrensverschleppung und Verletzung der Amtsermittlungspflicht im Vorfeld der angezeigten Sache, wurde bewusst auf Verjährung der Sache hingearbeitet.

Beweis auch dafür.

Im  Hau Ruck Verfahren wurde ohne die erforderlichen Amtsermittlungen und ohne Beweisvorlage ein erstes Verfahren durchgepeitscht, mit welchem Unrecht für Recht erklärt werden sollte. Dieses Verfahren kam durch unserem Einspruch bis vor das Oberlandesgericht Frankfurt. Von dort wurde es durch unsere berechtigte Beschwerde zurückverwiesen an das Amtsgericht mit vorliegendem Schreiben nach dort zum einen, weil ein Oberlandesgericht in Nachlasssachen nicht befugt und nicht zuständig ist und zum Anderen, weil der Hau Ruck Beschluss des Amtsgerichts in Büdingen mit einem an Unbefugte willkürlich erteilten Erbschein nicht in Rechtskraft erwachsen ist und dies ebenfalls nachgewiesen vorliegt. Ein Erbschein an Unbefugte erteilt, der von uns ausgewiesenen einer testamentarischen Erbengemeinschaft angegriffen wurde,war ungültig. So klärt vorliegend das Oberlandesgericht das Amtsgericht in Büdingen sachlich auf und schreibt: Etwaiges neues Vorbringen der testamentarischen Erbengemeinschaft ist vom Nachlassgericht zu prüfen und auch zu bescheiden —-in eigener Zuständigkeit—-

Unter meiner Anweisung an das Amtsgerichht Büdingen    Frankfurt am Main den 12. 5. 2oo4,   Oberlandesgericht 2o. Zivilsenat     Richter—————–

Sollte etwa jemand der für das Verbrechen Verantwortlichen glauben ich würde in meinen Berichten nicht die Wahrheit sagen, dann hat er oder auch sie die Möglichkeit dagegen vorzugehen und dann das Gegenteil vorzulegen und auch unter Beweis zu stellen. Bei Gericht wird man ja belehrt die Wahrheit und nichts als die Wahrheit zu sagen. Meine Herren Richter und Richterinnen, nichts anderes tue ich die ganze Zeitdauer in diesem so überflüssigen Verfahren, welches die örtliche Jústiz in Büdingen voll verantwortet. Und wenn man mir etwas anderes wahrmachen möchte, dann wäre dies eine juristische Aufforderung um vor Gericht zu lügen. Solches aber ist nicht meine Art.

Der Verfasser und Unterzeichner   Kurt Maier, Neffe von Frau Dora Margarete Anna Flach in deren Auftrag noch zu Lebzeiten ich alle meine Berichte wahrheitsgetreu verfasse und auch veröffentliche. Die Öffentlichkeit soll und muss wissen was der öffentliche Beamtenapparat vornehmlich im hessischen Büdingen hinter dem Rücken aller Bewohner in ganz Hessen an finanziellen Schaden auch durch großformatige Steuerbetrügerei bereits angerichtet hat und man sich bisher von Amts wegen strickt weigert in die längst überfälligen Amtsermittlungen einzutreten. Dies fordere ich als betroffener deutscher Staatsbürger nun schon zum wiederholten Male um der Sache ein Ende zu setzen. Inzwischen, wovon man mit Recht ausgehen kann, besteht bei gewissen Verantwortlichen berechtigte Fluchtgefahr ins Ausland.Im Besonderen was hiermit angeregt wird, ist Herr Eberhard Glänzer und sein Entführungskomplice Gernot Fritsche bis zur Sachklärung vorläufig festzusetzen. Hier besteht berechtigte Fluchtgefahr. Soweit mein heutiger weiterer Bericht zur Sache.