GRETE FLACH UND NEFFE KURT MAIER
BEHÖRDENKRIMINALITÄT
im hessischen Büdingen nach Mafia Manier, mit sauber vorbereiteten Vermögensdiebstahl an den Ersparnissen von Grete Flach sowie an weiteren mit Amtshilfe künstlich hilflos gemachten vermögenden Frauen, insgesamt im mehreren Millionenbereich zur eigenen Bereicherung.
Liebe Leserin, lieber Leser,
das Vorstehende ist nicht etwa eine Behauptung oder gar Beleidigung, als welches man diesen Satz auslegen könnte. Nein, dies ist die voll berechtigte öffentliche Kritik bestohlener Bürger und ihrer Angehörigen. Es sind die privat und auch amtlich ermittelten Fakten, die auch vorliegend über das von mir persönlich eingeschaltete Finanzamt und dessen Steuerfahndung geprüft sind.
Meine ständigen Berichte in dieser hoch kriminellen Sache, vornehmlich über das Verbrechen an Frau Grete Flach-der Schwester meines Vaters- um dessen vollständige Aufklärung ich mich als Neffe vor Ort geradezu verpflichtet fühle, ist die reine unumstößliche Wahrheit und nichts als die Wahrheit und hält jeder Nachprüfung stand. Es liegt mir fern, jemandem etwas zu unterstellen was nicht auch belegt ist, so wie man dies von Amts wegen durch die an dem Vorstehenden Verbrechen Beteiligten der verantwortlichen Aufsichtsbehörden in Büdingen mir gegenüber schon seit Jahren vergeblich versucht um mich mundtot machen zu wollen.
Dies aber wird und kann nicht gelingen, weil dieses Kapitalverbrechen aufgedeckt wurde— und zur endgültigen Klärung nun ansteht. Nachstehend noch einmal zur Erinnerung an meine vorangegangenen Berichte für Jedermann und jede Frau verständlich.
Grete Flach hatte vorliegend amtlich geprüft ein einwandfrei persönlich geschriebenes letztwilliges Testament verfügt und dies wohl aus Sicherheitsgründen beim Amtsgericht bis nach ihrem Tod in amtliche Verwahrung gegeben. Ein solches persönliches amtlich hinterlegtes Eigentum, darf nicht vorzeitig noch zu Lebzeiten von anderen aus der amtlichen Verwahrung entnommen werden. IST ES ABER!!! Es war Diebstahl von persönlichen Eigentum durch Gerichtsbedienstete des Amtsgerichts Büdingen zum Missbrauch eigener Vorteilsnahme.
Was nicht zu glauben ist, wurde dieses persönliche Testament der Frau Flach auch noch vervielfältigt und an weitere amtlich Bedienstete weitergereicht, zu deren abermaligen eigenen amtlichen Missbrauch.Die in dem Testament berufene verfügte Erbengemeinschaft hatte nach Bekanntwerden persönlich beim Nachlassgericht Büdingen vorsprechend ordnungsgemäß einen berechtigten Erbschein Antrag gestellt. Dieser Antrag war auf amtliche Anordnung der Rechtspflegerin blanko zu unterschreiben und das Amtsgericht selbst, also die Rechtspflegerin namentlich bekannt, würde dann den Inhalt im Vergleich mit dem Testament ausfüllen.So ist es denn auf Treu und Glauben an die Integrität der Rechtspflegerin auch geschehen. Den von der Rechtspflegerin selbst oder von wem auch immer ausgefüllten unterschriebenen Erbschein Antrag, haben wir nicht mehr zu Gesicht bekommen. Warum? das sollte sich im Nachhinein herausstellen. Die namentlich aktenkundige Rechtspflegerin hatte trotz Vorlage des Testamentes dieses missbraucht zu einer Urkundenfälschung im Dienst.
Wissentlich der Urkundenfälschung hatte sie in den blanko unterschriebenen Antrag eigenmächtig hineingeschrieben,ich der Unterzeichner, hätte angeblich einen Erbschein Antrag als Allein Erbe gestellt, während sie der anderen anwesenden Hälfte der Erbengemeinschaft dienstlich angeordnet die erforderliche mit- Unterschrift verweigerte, was angeblich nicht erforderlich wäre. Der Richter, dem sie dann das von mir allein unterschriebene Dokument zur Entscheidung vorgelegt hatte, hatte dies auch nicht geprüft im Vergleich mit vorliegendem Testament und hat diesern Antrag kurzerhand abgelehnt. Der Richter aber war vor seiner Entscheidung von Amts wegen gehalten den Antrag mit dem Testament zu vergleichen, bevor er eine Entscheidung traf. Stimmte unser Antrag nicht mit dem Testament überein. musste der Richter von Amts wegen uns darauf hinweisen, dass der Antrag falsch gestellt war und entweder zu berichtigen war oder ein neuer Antrag auszufüllen war. Weil das nicht geschehen ist nährt auch hier den Verdacht, dass Rechtspflegerin und Richter in der Sache gemeinsame Sache machten, was Erbschleicherei und beinhaltenden auch nicht geringen Steuerbetrug nach sich zog, was nun zur Klärung ansteht.
Statt zu prüfen, hat uns das Amtsgericht ohne Nachricht gelassen. Als wir nach rund 8 Monaten immer noch keine Nachricht vom Gericht hatten, habe ich zum Telefon gegriffen und Auskunft verlangt. Die Dame am anderen Ende der Leitung tat ganz verwunderlich und sagte, sie könne gar nicht verstehen warum der Richter der inzwischen still und leise an einen anderen Posten versetzt wurde, in der Sache noch nicht entschieden habe.Kurz darauf bekommen wir Post vom Gericht wo uns mitgeteilt wurde, dass längst schon ein Erbschein erteilt wurde an ganz andere Unbefugte, die weder berechtigt waren noch haben diese von sich aus selbst jemals überhaupt einen Erbschein Antrag gestellt. Dies war dann der Höhepunkt einer amtlichen Kriminalität bei diesem merkwürdigen Amtsgericht in Büdingen. Man hatte ganz anderen, im Testament gar nicht berufenen von sich aus eigenmächtig einen Erbschein angeboten und auch heimlich erteilt. Sie wären dum gewesen, wenn sie diesen Lottotreffer im Millionenbereich nicht angenommen hätten.Also haben sie zu Unrecht angenommen und damit versuchte Erbschleicherei begangen und darüber hinaus auch noch erhebliche Steuerbetrügerei bezüglich einer zu zahlenden erheblichen Erbschaftsteuer, die ebenfalls bis zum heutigen Tag unterschlagen wird. Ohne berechtigten Erbschein Antrag, der hier von Unbefugten gar nicht gestellt wurde, gibt es keinen Erbschein!!! Aber bei diesem Amtsgericht in Büdingen ist selbst das Unmöglichste möglich. Und wenn es nicht möglich ist, dann wird es eben möglich gemacht, was ja hier unter Beweis steht. Dort wird selbst das für jeden geltende Urteil des BGH vom 5. 4. 2016 ausser Kraft gesetzt. Wenn schon die eigenen Landes und Staatsbediensteten dem Gesetzgeber den Gehorsam verweigern, was ist dann unser für alle und für jeden geltende Grundgesetz überhaupt noch wert? nichts, gar nichts, es ist eine reine Farce wenn man das Vorstehende zugrunde legt, was man ja zwangsläufig auch muss. Soweit liebe Leser, mein heutiger weiterer Bericht ohne mir ein Blatt vor den Mund zu nehmen. Es ist die Wirklichkeit und nichts als die Wirklichkeit was hier an Kriminalität in dieser Sache vorliegt.
Kurt Maier, Neffe von Grete Flach