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Buchautor Kurt MaierKurt Maier, Berichterstatter, Neffe von Grete Flach

Liebe Leserin, liebe Leser.

Nachstehend ein weiterer hoch krimineller Bericht zu dem zunächst vermeintlichen und berechtigt vermuteten heimtückischen Mordverdacht an der weit und breit best bekanntesten Ortsbürgerin von Büdingen Frau Grete Flach, best bekannt als sehr vermögend durch ihr hohes Wissen und Können im Gesundheitswesen mit reinen Mitteln der Natur ohne jede Chemie, welches sie an der botanischen Karls- Universität in Prag und in Berlin studiert hatte.

Es liegen Fotos vor, von Frau Flach unerlaubt für Reklamezwecke gemacht, die sie bereits im deutlichen Zustand ihres nahenden Todes an einem unfreiwilligen Ort ihrer gewaltsamen Freiheitsberaubung zeigen, wo sie unter welchem Vorwand auch immer in einem Stuhl gesetzt wurde um sie makaber und respektlos vor der Menschenwürde der Öffentlichkeit zu präsentieren im Zustand ihres bereits verfallenden Körpers.

Solches Makabere, mit ihrem bereits vom Tod gezeichneten Körper der ein Leben lang so stolzen Frau bis ins hohe Alter, hätte diese nie zugelassen. Auch dies zeigt und ist ein weiteres Indiz dafür, wie man selbst noch mit dem nahenden Tod des Menschen Frau Dora Margarete Anna Flach- genannt Grete Flach seine eigenen Reklamegeschäfte machte um die eigenen gesteckten Ziele zu erreichen, nämlich Vermögensdiebstahl im bereits nachgewiesenen Millionenbereich.

Auch wurden unerlaubt und ohne Wissen von Frau Flach im Inneren ihres Hauses Bilder gemacht zur Vorlage beim mitverantwortlichen Amtsgericht Büdingen, welche das Innere der einzelnen Zimmer zeigen, vollgestopft mit alten Kisten und Kartons die herbeigeschafft wurden und bis nahe der Decke hochgestabelt, gefüllt mit allen möglichen zusammengesuchten Unrat, der von irgendwo herbeigeschafft wurde, wo die Frau dort angeblich totkrank in ihrem Bett gelegen haben soll in diesem mit Unrat vollgestopften Zimmern in der oberen Etage, die sie ein Lebenlang nur bei gewissen Anlässen überhaupt betreten hat und dort keinem Fremden Zugang gewährte.

Diese zierliche Frau wie sie jeder kannte mit mehr als 9o Jahren, hätte solches nie und nimmer mit eigener Kraft bewältigen können, wo kräftige Männer Hände und Arme gefragt waren. Frau Flach selbst aber, und ihr Bett dort, wo sie ja gelegen haben soll, wurde nicht gezeigt. Warum? das wäre doch der beste Beweis gewesen!!! Ich will es Ihnen sagen, weil dies nie der Fall war und alles für eigene makabre Zwecke dienen sollte. Diese zierliche Frau mit mehr als 9o Jahren wäre körperlich niemals in der Lage gewesen all diesen vielen Unrat von Außen ins Haus zu schaffen, die schweren Kisten zu füllen und mit dem Unrat bis kurz unter die Decke hochzustapeln. Auch dies ist gertadezu der Beweis, dass alles rein zweckbestimmt gestellt war und das Werk derer und ihrer Erfüllungsgehilfen war die ihre schmutzigen Hände im iier vorliegenden schmutzigen makabren Spiel hatten und aktenkundig sind!!

Dazu ist auch anzumerken, dass es rechtlich strikt verboten ist, Anwesen anderer Bürger ohne deren Erlaubnis weder von Außen und schon gar nicht von innen in der Privatsphäre zu fotografieren. Selbst der gerichtlich bestellte Gefälligkeitsgutachter vom Gesundheitsamt der keiner war als normal angestellter Arzt und auch nicht sein durfte als an dem Verbrechen selbst aktiv mitwirkend, hat diesen absichtlich gestellten Zustand im Inneren des Hauses von Frau Flach in seinem ärztlichen Bericht an das Amtsgericht, wo dieser nichts zu suchen hatte als reiner Gesundheitsbericht der Frau Flach, bewusst fälschlich eingebracht.

Auch dieser merkwürdige Amtsarzt vom Gesundheitsamt, als zweckbestimmter angeblicher Gutachter, hat sich wohlwollend zweckbestimmt von Amts wegen missbrauchen lassen und hat sich einer hier vorliegenden kriminellen Beamtenvereinigung zu Diensten gestellt. All dies und vieles Andere mehr, wurde zurückliegend von der mit der Sache befassten Justiz im hessischen Büdingen und übergeordnet ohne zu ermitteln, auch vom Landgericht, angeblich für rechtens befunden in einem bereits ersten abgeschlossenen Verfahren und wir, die von der Erblasserin eigenschriftlich berufenen Angehörigen und Rechtsnachfolger einer persönlich angeordneten Erbengemeinschaft,sollten uns damit abfinden und mundtot gemacht werden.

Da jedoch nach hinreichend privat geführten Ermittlungen  berechtigter versuchter heimtückischer Mordverdacht an Frau Flach im Zustand ihrer Dauerfreiheitsberaubung auf Lebenszeit durch vermuteten Medikamentenmissbrauch besteht, und weiter bestehen bleiben wird, bis endlich der wahre Sachverhalt ermittelt wird und festgestellt ist und mit dem plötzlichen unerwarteten Tod der Frau Flach in einem Pflegeheim in Büdingen am Wilden Stein zwei Hauptverdächtigte seither spurlos verschwunden waren und sich immer noch auf der Flucht befinden, aber privat auf eigene Kosten gesucht und gefunden wurden, und das Nachlassgericht und auch das Betreuungsgericht in Büdingen als verantwortliche juristische Aufsichtsbehörde seit Jahren Amtsermittlungsverweigerung und damit Ermittlungsbehinderung betreibt, werden die gefundenen Flüchtigen nun in einem bereits neuen beantragten Verfahren reden müssen. Denn Mord, oder wie hier vorliegend auch nur berechtigter Mordverdacht, verjährt nicht und muss aufgeklärt werden. Die beiden Flüchtigen sind die Pflegerin der Frau Flach im vorgenannten Pflegeheim, als ihren amtlich angeordneten Zwangsaufenthaltsort, den sich Frau Flach nie wünschte,sowie der illegale Pflegeheimbetreiber Eberhard Glänzer ohne Pflegepersonal als zu der Zeit örtlicher Polizeichef von Büdingen, mit hohem Einfluss auf alle Behörden in Büdingen und persönlicher Entführer von Frau Flach aus ihrem Hause, in dessen Privathaus in der Folge Barvermögenswerte im bereits vorliegend nachgwiesenen Millionenbereich allein von Bankkonten der Frau Flach verschwanden, aber dort mit Frau Flach mit amtsgerichtlichen und Betreuungsgerichtlichem Mitwissen neben Frau Flach noch weitere fünf privat weggesperrte Frauen—alle wohl auch vermögend wie Frau Flach —ihrer menschlichen Freiheit beraubt waren mit Aufsichtsamtlichen Wegschauen des angezeigten Verbrechens.

Über den Verbleib der im Hause des Herrn Glänzer in Büdingen Thiergartenstraße Nr. 27 gestohlenen Nachlassvermögenswerte der Frau Flach im Millionenbereich, bereits nachgewiesen, was ja Steuerpflichtiges Nachlassvermögen ist, wird Herr Glänzer und sein Komplice Herr Gernot Fritsche aus Ronneburg bei Büdingen als mit Entführer der Frau Flach nun in einem erneut bereits beantragten Verfahren reden müssen, denn das viele Geld muss ja nachweisbar irgendwo verblieben sein. Diese beiden alleine, konnten einen solch hohen Vermögensdiebstahl von Bankkonten Anderer gar nicht zu Wege bringen, wenn es da nicht weitere Hinternänner und Erfüllungsgehilfen gegeben hätte, was ein Zusammenspiel ist von hier vorliegend Kommunalen und Landesbediensteten öffentlichen Aufsichtspersonen, und diese nun für den Verlust aller mit ihrem Wissen und Zutun entstandenen Schaden haftbar sind. Haftbar auch gegenüber der öffentlichen Finanzkasse wegen Mitwissen und damit Mittäterschaft erleblicher Steuerbetrügerei, die sich aus der ganzen kriminellen Angelegenheit ja automatisch ergibt.

Liebe Leser, dieses aufgedeckte Verbrechen an der Menschlichkeit,  ist und war zu keiner Zeit eine Privatsache wie sicher viele Unwissende bisher glaubten. Nein, diese Angelegenheit war vom Anfang an eine öffentlich rechtliche Angelegenheit, und ein Politikum erster Güte. Es ist eine öffentlich rechtliche Angelegenheit, geht jeden Bürger an, vom Kleinkind bis zum Rentner und steht im allgemeinen öffentlichen Interesse und gehört von daher auch in die Öffentlichkeit. Nichts Anderes als das tue ich mit meiner ständigen öffentlichen Berichterstattung zu einem Verbrechen in Büdingen, welches seiner Art wohl ein Novum in der Kriminalgeschichte unseres Landes ist. Soweit Liebe Leser, mein heutiger weiterer sicher aufschlussreicher Bericht zur Sache. Bleiben Sie bitte dran, das Bisherige ist noch lange nicht alles und ich werde Sie aus erster Hand schonungslos über alles Weitere auf dem Laufenden halten.

Ihr  Kurt Maier, Neffe von Grete Flach, und deren als Wissensträger noch zu Lebzeiten beauftragter Sprecher zu ihren persöblichen Angelegenheiten. Ich habe dieser Frau mein Wort gegeben, alles in meiner Macht stehende zu tun, um Aufklärung zu schaffen und werde dieses mein Versprechen auch erfüllen. Und all die, die etwa glauben, ich hätte zuviel gesagt, fordere ich hiermit vor aller Öffentlichkeit auf mir zu helfen und auch zu beweisen, dass ich zuviel gesagt habe.Ich bin gerne bereit mich korrigieren zu lassen, denn ich bin auch nur ein Mensch, mit Fehlern behaftet, wie jeder Andere auch. Also bitte alle hier Verantwortlichen, was hindert Sie daran, mir das Gegenteil von dem zu beweisen,was ich ständig in der Öffentlichkeit für die Öffentlichkeit bestimmt berichte?