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Die Akte Grete Flach - 2001Buchautor Kurt MaierGrete Flach und Kurt Maier, Neffe, Berichterstatter

Beamtenkriminalität im hessischen Büdingen

Liebe Leserin, lieber Leser, zunächst vorweg meinen aufrichtigen Dank für die immer mehr werdende Anteilnahme in vorliegender Sache um das miserable Schicksal der Grete Flach und weiterer mit ihr ihrer Freiheit beraubten Frauen, die in dieser Stadt durch unglaubliche Beamtenkriminalität auch noch um ihre gesamten Lebensersparnisse bestohlen wurden mit Aufsichtsamtlicher Deckung zur eigenen Bereicherung, insgesamt im Millionenbereich, was nachgewiesen vorliegt. Aber lesen Sie bitte das Nachstehende aufmerksam.

Richter und öffentlich Bedienstete sind Staatsdiener oder Diener eines Landes dem sie angehören. Als solche haben sie bei Antritt ihres Dienstes einen Amtseid bzw. ein Bekenntnis auf die geltende Verfassung abgelegt. Richter sind zwar frei in ihrer Entscheidung, sind aber dem Gesetz verpflichtet.

Nicht so im hessischen Büdingen, dort werden, was der Fall um Frau Grete Flach und weiterer privat eigenmächtig weggesperrter finanzirll ausgebeuteter künstlich hilflos gemachter Frauen aktenkundig vorliegend zeigt, eigene Gesetze gemacht, klammheimlich hinter dem Rücken und über die Köpfe aller Bürger hinweg. Dies diente in vorliegender Sache der eigenen Bereicherung und beinhaltend auch noch zusätzlich der Steuerbetrügerei in erheblichem Umfang bezüglich der zu zahlenden Erbschaftsteuer, die erst gezahlt werden kann, wenn diese von Amtswegen eingefädelte Erbschleicherei in allen Einzelheiten letztrichterlich geklärt und festgestellt ist. Als testamentarisch vorliegende Erbengemeinschaft sind die Berufenen 0rdnungsgemäß gemeinsam beim Amtsgericht erschienen um dort einen nach Testament berechtigten Erbscheinantrag zu stellen.

Es wurde uns ein blanko Formular / Antrag auf einen Erbschein vorgelegt und von der Rechtspflege, dienstlich angeordnet, dieses zu unterschreiben mit dem Hinweis, den Inhalt würde das Gericht selbst gemäß Testament ausfüllen. Als einer der testamentarisch mit Berufenen wurde mir der blanko Antrag als Erster zur Unterschrift vorgelegt Als ich unterschrieben hatte und in Begriff war, Antrag und Stift an die Erbengemeinschaft weiter zu reichen, griff die Rechtspflegerin auffällig hastig zu, nahm den von mir zunächst allein unterschriebenen Antrag und Stift an sich und sagte; Danke, das genügt schon wenn sie( also ich) allein unterschreibe. Ich monierte dies an Ort und Stelle und sagte der Rechtspflegerin, wenn  das nicht in Ordnung sei, bekomme sie ein Problem. Antwort: Das sei schon in Ordnung. Dass dies aber vorsätzlicher Betrug und Urkundenfälschung im Dienst war, stellte sich erst später heraus als wir vom Amtsgericht Nachricht erhielten, dass der nach Testment berechtigte Erbscheinantrag abgelehnt wurde.

Ohne uns den Inhalt des vom Amtsgericht ausgefüllten Antrages zur Kontrolle vorzulegen, hat die Rechtspflege eigenmächtig hineingeschrieben, ich, weil ich auf Anordnung den Antrag allein unterschreiben musste, hätte angeblich einen Erbscheinantrag als allein Erbe gestellt was gar nicht möglich gewesen wäre, weil ich im Testament, welches ja auch dem Richter vor lag nur als Teilerbe berufen wurde und ich mithin gar keinen Antrag als allein Erbe stellen konnte. Als in solchen juristischen Dingen bis dahin noch unbewandert, habe ich auf Treu und Glauben auf die Integrität der Rechtspflege vertraut und unterschrieben. Der mit zur Unterschrift eigens mitanwesenden Erbengemeinschaft wurde die erforderliche Unterschrift zu den berechtigten Erbscheinantrag von der Rechtspflege dienstlich verweigert mit der Begründung: dies sei nicht erforderlich, es genüge schon, wenn ich allein unterschreibe. Wie sich aber dann herausstellte, wurden wir in solchen juristischen Dingen noch unerfahren von der Rechtspflege im Dienst absichtlich getäuscht, um auf diese betrügerische Weise unseren Antrag zu Fall zu bringen durch den Richter, welchen ja auch das Testament zum Vergleich vorgelegen hatte

Da der von der Rchtspflege bewusst gefälschte Antrag ja auch dem Richter zur Kontrolle und Prüfung auf Ordnungsmäßigkeit vorgelegen hatte, war dieser von Amts wegen gehalten, Testament und Erbscheinantrag zu vergleichen und bei Differenzen, dass der vorliegende Antrag—-nicht von uns ausgefüllt—–so nicht in Ordnung sei und eine Korrektur vorzunehmen sei, oder ein neuer Antrag zu stellen war. Hält man sich das Ganze vor Augen und denkt selbst ein wenig mit, dann fällt auf, dass selbst der aktenkundige Richter entscheidenden Anteil an dieser hier vorliegenden Vermögensbetrügerei und Erbschleicherei mit erheblich beinhaltender Steuerbetrügerei hatte und auch haben musste. Denn wurde er doch von dem am Nachlass vehement interessierten Magistrat der Stadt Büdingen schriftlich vorliegend regelrecht erpresst, das eigenschriftliche Testament der Erblasserin Frau Flach zu missachten und dafür ein von der Erblasserin zu Lebzeiten noch selbst beseitigtes gefälschtes notarielles Testament anzuerkennen, wo die Stadt ohne Wissen der Erblasserin als Hauptnutztnieserin festgeschrieben war, neben weiteren angeblichen Vermächtnisnehmern. Frau Flach aber hatte nie ein Notariat aufgesucht, wo ja neben ihr selbst vor dem Notar auch alle anderen angeblichen Vermächtnisnehmer hätten erscheinen und gegenzeichnen müssen, bevor der Notar dann dieses umfangreiche Rechtsgeschäft hätte amtlich beglaubigen müssen.

Nichts dergleichen liegt hier vor, sodass auch hier die gemeinschaftliche Betrügerei und Erbschleicherei voll sichtbar wird. Nach  vorliegender Aktenlage wurde dem Notar, der sich wohlwollend für solche Betrügereinen im Dienst missbrauchen ließ vorgegeben, wie ein gefälschtes Testament für Frau Flach, von fremden errichtet, auszusehen habe.Und so sieht dieses vorliegende Schriftstück in unzähligen Kopien auch aus, als ein wertloses Stück Papier welches nun zur Klärung ansteht. Soweit liebe Leser, mein heutiger weiterer Kriminalbericht aus der hessischen Kleinstadt Büdingen.Bleiben Sie bitte dran, es wird immer noch krimineller was man sich in dieser hessischen Kleinstadt Büdingen an Betrügereien ihrer Bürger leistet. Ein Krug aber geht bekanntlich nur solange zum Brunnen bis er zerbricht. Und dieser Krug ist zerbrochen und die Wasserträger haben nichts mehr zu tun als sich vor Gerciht zu rechtfertigen für ihre Betrügereien in Amt und Würden.

Ihr  Kurt Maier als ständiger Berchterstatter und öffedntlicher Kritiker überall dort, wo dies erforderlich wird.