Grete Flach und Kurt Maier, Neffe und Berichterstatter.
Liebe Leser, mein heutiger Bericht ist eine Aufklärung für Sie, falls Sie auch in Ihren Kreisen mit Fremdbetreuung eines Angehörigen zu tun haben.
Lesen und beachten Sie bitte das Nachstehende genau und bewahren Sie es gut auf zum jederzeitigen Nachschlagen. Es sind die Fakten zu einer richterlich angeordneten Betreuung. mit viel Erfahrung als selbst über viele Jahre gerichtlich bestellter Betreuer, werden Sie in meinen ständigen Berichten über alles Wesentliche genau unterrichtet und aufgeklärt völlig kostenlos. Falls Sie fragen haben, helfe ich Ihnen gerne weiter. Schicken Sie mir einfach eine Mail unter—–kurt.maier28@googlemail.com–Sie erhalten umgehend kostenlos Nachricht und meine jahrelange Erfahrung in diesen Dingen soll Ihnen behilflich sein.
Lesen Sie bitte nun das Nachfolgende:
Jeder gerichtlich bestellte Betreuer ist verpflichtet, dem Betreuungsgericht kurzfristig eine gesamt- Vermögensbestandsliste seines ihm anvertrauten Schützlings vorzulegen.Dort ist jede Einzelheit, sei es materiell oder finanziel exakt aufzulisten. Der Betreuer ist und wird dazu vom Gericht belehrt und hat dies zu befolgen. Was aufgedeckt wurde, geht aus den Akten um Frau Grete Flach aus dem hessischen Büdingen hervor, dass von dem nicht erforderlichen gerichtlich bestellten Fremdbetreuer der Frau Flach eine solche zwingend erforderliche Vermögensbestandsliste nie dem Gericht in Büdingen vorgelegt wurde( nachprüfbar in den Akten.)
Allein schon dies ist der Beweis dafür, dass das Betreuungsgericht in Büdingen explizit ein Interesse an einer hier speziell vorliegenden horrenden Vermögensveruntreuung und damit ja auch einer erheblichen Steuerbetrügerei haben musste, denn Nachlasswerte sind steuerrelevant. Jeder Betreuer der Bargeld von Konten seines Betreuten abheben will, braucht dazu die richterliche Erlaubnis über den Verwendungszweck mit Beweisvorlage bei Gericht. Das Gericht ist die juristische Überwachungsbehörde über Nachlasswerte und mithin verantwortlich für alle Handlungen an Vermögenswerten des Betreuten. Der Richter entscheidet, ob er einen abverlangten Bargeldbetrag des Betreuten frei gibt oder nicht.
Als selbst 34 Jahre lang gerichtlich bestellter Betreuer eines anderen kranken Menschen, was ich gerne für diesen getan habe, brauche ich hierzu keine Belehrung und kenne das Betreuungsdgesetz auswendig was ein Betreuer, aber auch ein Richter darf, und was beide nicht dürfen. Im vorliegenden zur Klärung anstehenden Fall um Frau Grete Flach aus dem hessischen Büdingen was aktenkundig ist, hatte das Betreuungsgericht seine amtliche Aufsichtspflicht nicht nur verletzt, sondern erst gar nicht wahrgenommen und tatenlos zugeschaut, wie der vom selben Gericht bestellte völlig ungeeignete und unehrliche Fremdbetreuer seiner Schutzbefohlenen Frau Flach in deren Zustand lebenslänglicher eigenmächtiger Freiheitsberaubung deren lebenslange Ersparnisse sage und schreibe in einer Höhe von nachgewiesen vorliegend insgesamt 863. 838, 05 in harter DM Währung gestohlen hat mit eigens dafür gefälschter Vollmacht, wovon die privat weggesperrte Frau Flach keine Ahnung hatte weil man ihr auch ihre ständige Post vorenthalten hatte und Besuchsverbot für Angehörige verhängt wurden, und wir Angehörigen nicht eingreifen konnten.
Dieser horrende Vermögensdiebstahl, als er bekannt wurde durch private Ermittlungen weil sich das Amtsgericht verweigerte und keine nach Gesetz vorzunehmenden Amtsermittlungen im Vorfeld der angezeigten Sache durchgeführt hatte, war Anlass für uns Angehörige vor Ort das Amtsgericht als juristische Aufsichtsbehörde um Einschreiten zu bitten. Wir Angehörige aber wurden von diesem Gericht völlig ignoriert und erhielten nicht einmal eine Antwort.
Wenige Wochen später, im Frühjahr 1993,bestellte doch der Richter die beiden ihm bekannten Entführer der Frau Flach aus ihrem Hause an seinem Dienstsitz beim Amtsgericht BÜdingen ein. Bereits dies war schon kriminell und weist auf Komplicenhaftigkeit hin, denn der Richter war ja Mitwisser von diesem Kapitalverbrechen in ganz berheblichen Umfang. Bei dieser Besprechung mit den beiden Betrügern, darunter der zu der Zeit amtierende Polizeichef der Station Büdingen als illegaler Pflegeheimbetreiber ohne jedes Pflegepersonal mit neben Frau Flach weiteren eigenmächtig privat weggesperrten ihrer Freiheit beraubten Frauen, ging es dort —was noch genau zu klären sein wird—-um Betreuung speziell für Frau Flach, die absolut nicht erforderlich war und dem Gericht der Antrag auf Familienbetreuung im Angehörigenkreis vor lag, wer immer diese Betreuung hätte vornehmen können und alle Erfordermisse in eigenen Häusern vorhanden waren, auch eine eventuelle hausärztliche Versorgung.Aber auch diese unsere Bitte musste vom Gericht zweckbestimmt ignoriert werden, denn war doch der horrende Vermögensdiebstahl mit Wissen des Richters bereits in vollem Gange und duldete keine Unterbrechung, ansonsten der Vermögensdiebstahl mittendrin aufgeflogen wäre. Also musste mit der Bestallung des unseriösen Fremdbetreuers erst abgewartet werden, bis das gesamte Sparvermögen der Frau Flach bei mehreren aktenkundigen Banken vollständig gestohlen war. Und dieser Termin der amtlichen Bestallung zum Betreuer war im Oktober 1993. Festgermacht aber wurde dies bereits im Frühjahr 1993 als der Richter die beiden mit Fug und Recht zu bezeichnenden Betrüger/ Verbrecher an seinem Amtssitz beim Amtsgericht Büdingen einbestellt hatte in aller Heimlichkeit was ermittelt wurde.
Bei einer solchen wichtigen Besprechung, wo es doch dort um Betreuung vonFrau Flach ging,ist es absolut erforderlich, dass die zu Betreuende Person mit anwesend ist, denn geht es doch um sie selbst. Frau Flach aber war zwangsläufig abwesend eingesperrt in einem Privathaus des Polizeichefs und hatte von diesem Betrug an ihrem Sparvermögen keinerlei Ahnung weil man der Frau auch ihre ständige Post und Bank Post vorenthalten hatte damit sie nichts merken sollte und konnte. Vorliegend wurden eigens Vollmachten konstruiert, von welchem Frau Flach keine Kenntnis hatte, welche Fälschungen waren, was schon daran zu erkennen war, weil diese Vollmachten und Anderes nicht von Frau Flach handgeschrieben und unterschrieben waren, sondern diese Dokumente waren von dritten mit Maschine geschrieben und hatten allein schon von daher keine Rechtswirkung. Die betroffenen aktenkundigen Banken, die ihre eigenen gesicherten Vollmachten besitzen für solche Auszahlungen, was merkwürdig ist,dass auch diese Banken ohne Rückfrage bei der eingesperrten Frau Flach als Kontoinhaberin nicht nachgefragt hatten ob denn das alles mit rechten Dingen zu geht und ein und derselbe Kontenplünderer ein Konto nach dem Anderen der Frau Flach plündert und die Konten löschen lässt und das ganze viele Bargeld in die eigenen Taschen und die seiner Mittäter wanderte, was nun zur Klärung ansteht.
Das ganze gestohlene Sparvermögen der Frau Flach bei mehreren aktenkundigen Banken wurde in 22 Auszahlungstranchen den Verbrechern auf den Tisch geblättert ohne jede Nachfrage bei der eingesperrten Kontoinhaberin Frau Flach. Die kleinste Auszahlung an nur einem Tag betrug 1. 6oo DM und die Höchstsumme an einem Tag lautete auf 25o.ooo DM eine viertel MIllion DM!! Und all das Vorstehende liebe Leser, wurde bisher von den mit der Sache befassten Gerichten für rechtens erkannt und der enorme Vermögens und damit auch Steuerbetrug sollte auch noch amtlich zugedeckt werden und damit sollte ja auch ein Betrug an den gesamten ehrlichen Steuerzahlern in dieser Bundesrepublick von Amts wegen zugedeckt werden, damit eine Handvoll Betrüger mit amtlicher Deckung sich mit den Ersparnissen fleißiger Bürger ein sorgloses Leben machen konnten. Dies aber darf nicht sein und muss an die Öffentlichkeit, was hiermit geschieht.
Sollte sich auch nur einer der hier Verantwortlichen oder deren Helfershelfer angesprochen fühlen oder etwa ganz und gar sich beleidigt fühlen, dann ist er bereits hiermit aufgefordert in aller Öffentlichkeit so wie ich das auch tue, Stellung zu bieziehen, und das Gegenteil vom Vorstehenden auch unter Beweis zu stellen und auf dem Tisch zu legen wo es hingehört.
Ich versichere hiermit, in allen meinen offenen Briefen und Berichten zur Sache die volle Wahrheit und nichts als die Wahrheit zu sagen, so wie man dies ja vor Gericht hören will um zu einem sahgemäß richtigen Urteil zu finden. Dies aber geht nur, wenn klarer Vortrag auf dem Tisch gelegt wird welcher gerade in dieser Sache in umfangreichen Akten von mehr als 8oo akribisch geprüften Seiten auf dem Tisch liegen. Gegenteiliges wurde zwar immer wieder unterstellt, konnte aber nie unter Beweis gestellt werden weil es hier Gegenteiliges nicht gibt.
Das geistige Wesen der verstorbenen Frau Flach — für uns unsichtbar—aber anwesend— ihre Seele —wird immer deutlicher vernehmbar und ihre Seele verlangt nach Gerechtigkeit, welche ihre derzeitigen irdischen fehlbaren Richter ihr bisher versagten und verweigerten. Diese Schuld lastet nun schwer auf ihnen und wird sie auch nicht mehr loslassen. Die Mühlen Gottes—und das ist die Natur von welcher wir alle kommen— mahlen zwar langsam, aber sie mahlen stetig und sicher und unaufhaltsam.
Soweit mein heutiger erneuter Tatsachenbericht zur Sache um Frau Grete Flach aus Büdingen in Hessen
Ihr Kurt Maier, Neffe und Berichterstatter auch Namens der inzwischen Verstorbenen als deren irdisches Sprachrohr bereits schon zu Lebzeiten