Grete Flach und Kurt Maier,Neffe und Berichterstatter.
Neuer Horror Bericht aus dem hessischen Büdingen zu dem Kapitalverbrechen an der Heilpraktikerin Grete Flach mit Todesfolge im Zustand lebenslänglicher gewaltsamer Freiheitsberaubung.
Liebe Leser, immer mehr an hochgradiger Beamtenkriminalität zu diesem Vorkommnis in Büdingen kommt ans Tageslicht was vertuscht und nicht öffentlich werden sollte. Nachem das Amtsgericht Abt. Nachlass und Betereuungsgericht seit Jahren Amtsermittlungsverweigerung und damit Ermittlungsbehinderung betreibt, welches gemäß Art. 2358 BGB ein gravierender Verstoß gegen den bestehenden Amtsermittlungsgrundsatz ist, wurden diese Ermittlungen in Klärung der Sache privat auf eigene Kosten durchgeführt. Dies führte zwangsläufig zu der Tatsache, dass immer mehr hoch kriminelles zum Vorschein kommt. Es hat sich herausgestellt, dass ein ortsbekannter Notar sich von seinen Hintermännern und Auftraggebern zu deren Gunsten dazu im Dienst missbrauchen ließ, seine juristischen Kenntnisse missbräuchlich zur Verfügung zu stellen. Dies bezieht sich auf eine gravierende bewusste Urkundenfälschung eines notariell beglaubigten Testamentes für Frau Flach, wovon diese keine Kenntnis hatte und sie unter einem Vorwand im hohen Alter privat besucht, auf Treu und Glauben eine Unterschrift leisten sollte, woraus dann durch Täuschung der Frau ein notarielles Testament konstruiert wurde. Ein Testament, welches zu ihrem vollen Nachteil gereichte und dort völlig Fremde Unbefugte als angebliche Erben und mehrfach auch als angebliche Vermächtnisnehmer vorgetragen werden.
Diese erkannte Urkundenfälschung, welche auch noch einen Geburtsort der Frau enthält der gar nicht existiert wurde insgeheim auf das Jahr 1991 datiert und war bis zum Tode der Frau streng geheim gehalten und konnte erst dann aufgedeckt werden. Durch ihre gewaltsame nächtliche Entführung aus ihrem Hause wohl nachdenklich geworden,hatte sie 3 Jahre später im Jahr 1994 selbst ein eigenschriftliches Testament verfasst womit sie, was auch nachgeprüft wurde, dieses vorausgegangene notariell gefälschte Testament wirksam beseitigt wurde. Sie selbst hatte vom Notar nie eine Kopie erhalten von dem was sie da unterschrieben habe, was für Notare ansonsten eine Selbstverständlichkeit ist. Beide Testamente befinden sich in den Akten von mehr als 8oo akribisch geprüften Seiten.
Nun folgt sogar schriftlich vorliegend der Hammer dieser Beamtenkriminalität in Büdingen.
Der Magistrat der Stadt ( Rechtsamt ) an dem nicht geringen Nachlass der Frau Flach vehement interessiert, hatte das an dem Verbrechen beteiligte Amtsgericht regelrecht erpresst, Vermögens und damit ja auch Steuerbetrug zu begehen indem so wörtlich geschrieben steht, sollte das Nachlassgericht —etwas abgewandelt nicht tun was man von dort verlange, wurden dem Gericht juristische Schritte angedroht, nämlich das persönliche Testament der Frau zu verwerfen und dafür das gefälschte notariellle Testament anzuerkennen, welches zur eigenen Vorteilsnahme der Stadt Büdingen gereichte.
Dies aber ist noch nicht alles.
Zwei weitere auswertige gestandene Notare wo einer vom Anderen urkundlich abgeschrieben hatte, haben sich ebenfalls wohlwollend missbrauchen lassen und haben ebenfalls die Personalie unserer Frau Flach gefälscht und vorgetragen, dass die Erblasserin gleich an weiteren nicht existierenden Orten geboren worden sein soll und, dass sie bereits vor rund 100 Jahren verstorben sei, nämlich im August 1897. Unsere Frau Flach aber ist verstorben im Juni 1994. Wenn sich diese beiden Herren fremden Notare inicht sicher waren,hätte ein Anruf beim Standesamt in Büdingen genügt wo die wirklichen Daten ja gespeichert vorliegen Auch hier wurde also der erhebliche Vermögens und beinhaltend auch hoher Steuerbetrug amtlich gedeckt damit die sachfremde Stadt Büdingen, die in den Privatangelegenheiten ihrer Bewohner grundsätzlich nichts zu suchen hatte ihr Vorhaben wahrmachen konnte zur eigenen Bereicherung.
Nach ermittelter Sachlage wurden von Dritten durch Bedienstete der Stadtverwaltung dem örtlichen Notar vorgegeben,wie ein notariell zu errichendes Testament für Frau Flach auszusehen habe um den sauber geplanten Vermögens und damit ja auch Steuerbetrug festzuschreiben. Diese Urkundenfälschung wurde auch dadurch erkannt, weil die Erblasserin Frau Flach nie ein Notariat betreten hatte und dass auch kein einziger der mehrfach am Nachlass Begünstigten bei dieser Protokollierung anwesend war, wobei es ja um ein erhebliches Rechtsgeschäft ging. Zunächst liest der Notar das vorberitete Protokoll allen Begünstigten vor und fragt den Testanten, ob alles richtig ist. Wenn er bejaht, unterschreibt er als Erster. Sodann unterschreiben alle Begünstigten und zum Schluss der Notar und besiegelt das Rechtsageschäft. Erst damit ist ein ordendlicher juristischer Vertrag wirksam. Das vorliegende gefälschte notarielle Testament, irgendwo ohne jeden Zeugen zustande gekommen, enthält nicht ein einziges der vorstehenden amtlichen Erfordernisse, sodass dieses ein wertloses Stück Papier ist ohne Rechtswirksamkeit.
Eine Frau Flach,die ja als Testantin als erste anwesend sein und unterschreiben musste, wusste von dem ganzen vorbereiteten Schwindel nichts und war abwesend und konnte ein solches Machwerk Fremder gar nicht unterschreiben und erhielt selbst auch keine Abschrift von diesem merkwürdigen Notar. Es ist anzunehmen, dass solche Vermögensbetrügereien in Büdingen schon mehrfach stattgefunden haben und sich die Betroffenen nicht zu helfen wussten und alles über sich ergehen ließen und betrogen wurden. Darum wurde es wohl auch an der sehr vermögenden Frau Flach der Schwester meines Vaters versucht. Man hat wohl auch hier Dumme gesucht aber nicht gefunden. Die Erbschleicherei ist in diesem Fall misslungen und jeder Richter ist zwar frei in seiner Entscheidung, er ist jedoch dem Gesetz verpflichtet, was auch für diesen Fall seine Gültigkeit hat. Einer nun anstehenden letztrichterlichen Erben Feststellung macht zur Pflicht, dass die zweckbestimmt zeitnahen Amtsermittlungen nachgeholt und etwaige Gegenargumente auch unter Nachweis gestellt und auch vorgelegt werden. Ein zunächst falsch erteilter Erbschein an Unbefugte musste zwischenzeitlich vom Gericht wieder angefordert und eingezogen werden sodass in der Sache bis zur Stunde überhaupt kein Erbschein existiert zu einem bestehenden Nachlass. Soweit mein heutiger Bericht zur Sache.
Haben Sie herzlichen Dank für ihr immer mehr zunehmendes Interesse an dieser für jeden Leser interessanten Angelegenheit, die schon Morgen Sie selbst treffen kann, wenn Sie auch größere Erspernisse besitzen. Passen Sie bitte gut auf, die Geier kreisen über Ihren Köpfen.
Ihr Kurt Maier, Neffe von Grete Flach als ständiger aktueller Berichterstatter.