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Die Akte Grete Flach - 2001Buchautor Kurt MaierGRETE FLACH, KURT MAIER, BERICHTERSTATTER; NEFFE VON GRETE FLACH.

Liebe Leserin,lieber Leser. Art. 5 unseres Grundgesetzes gewährt jedem Bürger unseres Landes Rede und Pressefreiheit in Wort, Schrift und Bild sich frei zu äußern und zu verbreiten. Eine Zensur findet nicht statt. Dies ist auch die Grundlage für meinen heutigen nachstehenden offenen Brief an die Gesamtbevölkerung unseres Landes.

In dem unglaublichen Verbrechen an der Heilpraktikerin Frau Dora Margarete Anna Flach im hessischen Büdingen mit nächtlichen Menschenraub und im Großformat bereits ermittelter Steuerhinterziehung unter Aufsichtsamtlicher Verantwortung mit mehreren hunderdtausend DM zur Tatzeit–bis an die Millionengrenze reichend sowie Freiheitsberaubung der Frau auf Lebenszeit auf amtliche Anordnung mit tödlichem Ausgang an einem Zwangsaufenthaltsort ohne Notwendigkeit und gegen dem vorliegend schriftlichen Willen der Frau, wird juristisch von den zuständigen öffentlichen Kontrollbehörden sowie auch den zuständigen Gerichten billigend in Kauf genommen durch Verweigerung der gesetzlichen Amtsermittlungspflicht im Vorfeld dieses sofort angezeigten Verbrechens ein Kapitalverbrechen im hessischen Büdingen von Amts wegen zugedeckt, welches nicht an die Öffentlichkeit gelangen sollte.

Jeder Bürger der von einem Verbrechen weiß, es nicht zur Anzeige bringt, oder selbst nicht einschreitet, macht sich mitschuldig und gilt im Sinne des Gesetzes als potentieller Mittäter. Ich habe als Wissensträger meine staatsbürgerliche Pflicht voll erfüllt und soll nun mit allen juristischen Spitzfindigkeiten und Verleumdungen mundtot gemacht werden. Dies aber wird in diesem vorliegenden Fall nicht gelingen solange ich atmen kann. Aus reiner Geldgier und Habgier an den Ersparnissen anderer Bürger haben hier die öffentlichen Aufsichtsorgane vor Ort allem voran der Magistrat der Stadt Büdingen mit seit Jahren wehementem Interesse an dem Nachlass der vermögenden Ortsbürgerin Frau Flach—sogar in der Presse vorliegend veröffentlicht das Nachlassgericht regelrecht erpresst und dem Nachlassgericht juristische Maßnahmen angekündigt, sollte das Nachlassgericht nicht tun was man von ihm verlange, nämlich das persönlich verfasste letztwillige Testament der Frau Flach nicht anzuerkennen und stattdessen ein zuvor ohne Anwesenheit und ohne Wissen von Frau Flach ein mithin gefälschtes notariell verfasstes Testament  anerkennen. In dieser Dokumentenfälschung war die Stadt Büdingen heimlich still unnd leise bedacht in Form eines angeblichen Vermächtnisses. Ein angebliches Vermächtnis, welches nicht Frau Flach verfügt hatte und davon gar nichts wusste und im Übrigen die Stadt Büdingen in den persönlichen Angelegenheiten ihrer BÜrger grundsätzlich nichts zu suchen hatte. Hätte Frau Flach wie sie sagte dies gewollt, wäre sie ins nur ca. 2oo Meter  entfernte Notariat gegangen und hätte dies dort im Beisein eines kompetenten Vertreters der Stadt unter Gegenzeichnung veranlasst. Nichts derartiges liegt vor.

Als die Frau von wem auch immer—-nicht von uns Angehörigen Kenntnis erlangte,— hatte sie wohl den Betrug selbst erkannt und Abhilfe geschaffen durch Errichtung eines eigenen Testamentes 3Jahre später. Mit diesem Testament, welches alle wichtigen eigenen Merkmale enthält und eigenschtiftlich verfasst wurde, hatte sie das vorangegangene gefälschte notarielle Testament automatisch beseitigt. Ihr eigenes Testament, verfasst in geistiger Vollwertigkeit, hat daher seine Rechtsgültigkeit und entspricht auch dem Grundsatzurteil des BGH vom 5. 4. 2016. Wer in einem Testament nicht zum Erben berufen wurde ist nicht Erbe. Gegenteiliges liegt nicht vor!!! Auch gibt es in den gesichteten und geprüften Akten von mehr als 8oo Seiten weder ein immer wieder beantragtes Gutachten von einem an dem Verfahren unbeteiligten Gutachter gemäß den gutachterlichen Vorschriften noch gibt es ein Obergutachten zu dem Erstgutachten und schon gar nicht gibt es 23 Jahre nach den Erbfall einen rechtsgültigen Erbschein an wen auch immer. Dieses Verfahren ist wegen seiner hohen Kriminalität völlig offen und es besteht Verdunklungsgefahr und ist nun klärungsbedürftig, was beantragt ist.Ein zunächst falsch erteilter Erbschein, eigenmächtig an Unbefugte erteilt ohne unseres Wissens als Berufene, wurde nur wenige Wochen danach dem erteilenden Amtsgericht Büdingen auf Anforderung anstandslos wieder zurückgegeben weil er ungültig war.

Das Amtsgericht hat den massiven Druck von Aussen durch den Magistrat der Stadt Büdingen nicht stand gehalten weil selbst maßgeblich schuldhaft beteiligt, hat sich erpressen lassen und in aller Heimlichkeit einen Erbschein eigenmächtig erteilt an völlig Unbefugte im Testament nicht bedachte Personen, unter anderem auch mehrere Vermächtnisse, die keine Gültigkeit haben. Frau Flach ist im Zustand amtlich angeordneter lebenslänglicher eigenmächtiger Freiheitsberaubung in einem Zwangsaufenthaltsort in einem fremden Haus in Büdingen unter noch zu klärenden mysteriösen Umständen schließlich verstorben.

Das hier Vorliegende ist ein regelrechtes hoch kriminelles Komplott, nachvollziehbar von Amts wegen eingeleitet und amtlich gedeckt und wurde aufgedeckt.In diesem meinen heutigen weiteren offenen Brief appeliere ich auch an die überregionale Presse, Rundfunk und Fernsehstationen im Lande hier einzugreifen und dieses Kapitalverbrechen mit Millionen Schaden auch an Steuerhinterziehung im Großformat öffentlich einzugreifen. Als Neffe und Kronzeuge der betroffenen Frau Flach stehe ich Presse, Rundfunk und Fernsehen jederzeit an jedem Ort zu sachbezogenen Gesprächen bereit um meiner Pflicht gemäß als Wissensträger mitzuhelfen, das Vorstehende in seinem ganzen Ausmaß restlos aufzuklären.

Namens auch der inzwischen verstorbenen Frau Flach, appeliere ich auch Namens der gesamten sehr interessierten Öffentlichkeit mich und meine Familie in unserem unablässigen Bemühen um Aufklärung dieses Kapitalverbrechens zu unterstützen, in welcher Form auch immer unter der Mail Adresse  kurt.maier28@googlemail.com. Ich werde Sie weiter auf dem Laufenden halten

Ihr Kurt Maier, Neffe von Grete Flach