Liebe Leserin,liebe Leser meiner ständig aktuellen Berichterstattung zu dem Kapitalverbrechen an Frau Grete Flach. Nachdem ständig immer neue Anfragen bei mir eintreffen zu den Einzelheiten dieses Verbrechens, heute ein paar wichtige Antworten zu den Angesprochenen Einzelheiten. Der völlig fremde unerwünschte, nicht erforderliche gerichtlich bestellte Fremdbetreuer und späterer Nachlasspfleger der Frau Flach, beziffert den Gesamt Nachlass der Frau Flach als bekannte Millionärin gerademal auf 7oo.ooo DM Währung für das in bester Wohnlage der Stadt Büdingen mit Haus und Grundstück von mehr als 1.100 Quadratmeter Gesamtgröße mit einem rundum eingefassten hohen Baumbestand bis ca. 12 Meter hoch. Darüber hinaus sollte nichts mehr vorhanden sein was der Frau aber insgeheim im Zustand ihrer gewaltsamen Freiheitsberaubung von ihren Sparkonnten gestohlen wurde mit eigens gefälschten Vollmachten was vorliegt.
Das Grundstück allein ohne Wohnhaus, welches die Stadt Büdingen mit aller Gewalt erben wollte, die Frau dies aber nicht her gab, hatte allein schon einen Zeitwert von nahezu 4oo.ooo DM und wurde sogar mit Wohnhaus voll unterkellert unter der Hand von fremden verhöckert für insgesamt lumpige 33o.ooo DM. Dem Magistrat der Stadt Büdingen aber, der hier die Hand im schmutzigen Spiel hatte, ging der Privatbesitz seiner Bewohner überhaupt nichts an. Bis zur Stunde dieses meines heutigen Briefes ist der gesamte Besitz der Frau Flach noch deren Eigentum und die rechtmäßigen testamentarisch vorliegenden Erben nach dem Willen der Frau Flach, sind bis zur Stunde immer noch nicht letztrichterlich festgestellt. Auch existiert bis zur Stunde kein rechtsgültiger Erbschein, welcher zunächst aber hinterrücks an Unbefugte erteilt wurde was aufgedeckt wurde, und dieser Erbschein dann wieder kurz nach Erteilung vom Amtsgericht angefordert und auch wieder anstandslos dem Amtagericht zurückgegeben wurde und dieses bewusst betrügerisches Nachlassverfahren seither absoluten Klärungsbedarf hat.
Die bewusste Verfahrensverschleppung über Jahre, steht nun zur Klärung an, und ist bereits in Arbeit. Was hier zählt, ist der zu Unrecht erfolgte Verkauf einer Nachlass- Immobilie zur Unzeit während eines noch laufenden völlig ungeklärten Erben Feststellung- Verfahrens, vor einer letztrichterlichen Entscheidung. Auch hier manifestiert sich der absichtliche Erbschaftsbetrug einwandfrei und zweifellos. Wer in einem wie hier vorliegenden Testament nicht zum Erben berufen wurde ist nicht Erbe!!! So der höchst richterliche Beschluss des BGH vom 5. 4. 2016. Das Nachlassgericht Büdingen hat anwaltlich zeitnah beantragt, im Vorfeld jedwede gesetzliche Amtsermittlungspflicht permanent nicht erfüllt und dadurch dieses völlig überflüssige Verfahren erst ermöglicht in dem Bewusstsein, dass es sich hier um Nachlassbetrug handelt und gleichzeitig inhaltlich auch um erhebliche Steuerbetrügerei von Amts wegen, denn der hier noch zu klärende Gesamtnachlass beinhaltet auch eine erhebliche zu zahlende Erbschaftsteuer durch die letztrichterlich immer noch nicht erkannten Erben. Sie sehen liebe Leser, welch hohe Kriminalität dieses Verfahren beinhaltet, die nach Aktenlage von mehr als 8oo Seiten vertuscht werden sollte.
Es stellt sich nun die Frage an das Nachlassgericht Büdingen, woher dieses ohne zuvor auch nur ansatzweise die amtlichen Pflichtermittlungen durchzuführen das Recht nahm, einen Erbschein völlig im Geheimen an Unbefugte testamentarisch nicht Berufene zu erteilen und diese dann sofort wegen angeblicher unwahrer Überschuldung des Nachlasses ihren ihnen wissentlich falsch erteilten Erbschein auch noch dazu benutzten, einen Nachlasskonkurs zu betreiben, mit weiteren unnötigen Kosten zu Lasten des Nachlasses und der Konkursverwalter bis zur Stunde nach mehr als 20 Jahren Konkursverschleppung den vorliegend testamentarischen Erben noch keinen ordentlichen Konkursbericht mit allen offenzulegenden Einzelheiten zur Prüfung auf den Wahrheitsgehalt vorgelegt hat, was nun eben erfolgen muss.
Und nun beißt sich der Hund erneut in den Schwanz, wenn mir zeitnah der Sachbearbeiter des Konkursverwalters bei einem persönlichen Besuch im hessischen Friedberg in seiner Kanzlei erklärte, dass sich seinerzeit zeitnah im Widerspruch zum Nachlasspfleger auf Konten der Frau Flach noch weit mehr als 3oo.ooo DM in bar befanden, was auch das von mir persönlich eingeschaltete Finanzamt bestätigt und damit der Nachlasspfleger, der ja eine angebliche Überschuldung des Nachlasses vortrug, seiner Lüge überführt wurde.Alles in allem wird hier ein Nachlass sichtbar gemacht, dessen Gesamtumfang noch zu ermitteln sein wird, weil noch weitere bisher unterschlagene Vermögenswerte der Erblasserin vorliegend gar nicht gemeldet wurden und ebenfalls auch vor dem Finanzamt unterschlagen werden sollen. Mithin auch ganz erhebliche Steuerbetrügerei am Finanzamt mit aufsichtsamtlichem Wissen der Behörden vor Ort. Denn der noch zu ermittelnde Gesamt- Nachlass unterliegt ja der Erbschaftsteuer, welche die erkannten Erben an das Finanzamt abzuführen haben.
Soweit liebe Leser die erneuten Einzelheiten zu ihren berechtigten Fragen. Danke für das so zahlreichhe Interesse und, dass Sie sich die Zeit nehmen die ganze erhebliche Betrügerei, von Amts wegen inszeniert, zu verfolgen.Ich werde Sie ständig weiter auf dem Laufenden halten bis alles sauber geklärt ist. Denn das was hier vorliegt, geht jedem an und auch Sie selbst können schon Morgen der Nächste sein der mit Absicht betrogen werden soll besonders dann, wenn auch Sie oder Ihre Angehörigen höhere Ersparnisse besitzen sollten. Wie Sie entnehmen können, ist hier selbst die örtliche Justiz als örtliche Aufsichtsbehörde massgeblich in diese Betrügerei mit verwickelt, denn es geschah alles mit deren Wissen und sollte zugedeckt werden. Dies aber werden wir Angehörigen nicht dulden!!! Denn das hier Vorliegende ist keine Privatsache, wie manche unwissende glauben, sondern dies ist ein öffentlicher SkANDAL ERSTER ORDNUNG; welcher im allgemeinem Interesse steht und von besonderer Bedeutung ist und selbst der Gesetzgeber massiv brüskiert wird, und unser für alle und für jeden geltendes Grundgesetz zur Farc herabgestuft wird.
Ihr Kurt Maier, Neffe von Frau Grete Flach, in deren Auftrag und Namen zu Lebzeiten versprochen, ich alle meine Berichte verfasse und veröffentliche