Grete Flach in ihrem eigenen Kräuter-Lehrgarten, wo sie ganze Schulklassen ab 16 Jahren mit ihren Lehrkräften über die Heilkraft natürlich wachsender Kräuter gelegentlich unterrichtete. Schüler und Lehrer waren begeistert über das hervorragende Wissen dieser Frau mit unglaublichen Heilerfolgen in aller Welt und sie unzähligen bereits totgeweihten ein zweites Leben schenkte in Gesundheit und Dankbarkeit.
Dringender heimtückischer Mordverdacht an dieser büdinger Kräuterheilerin steht nun im Fokus privat geführter Ermittlungen.
Der Grund dafür ist, Verweigerung der zeitnahen gesetzlichen Amtspflichtermittlungen durch das zuständige Amtsgericht in Büdingen im Vorfeld eines hier ungeklärten immer noch andauernden Kapitalverbrechens an obiger Kräuterheilerin im Zustand ihrer Zwangsfreiheitsberaubung in einem nicht erforderlichen und schriftlich vorliegend nicht gewollten Altenpflegeheim in Büdingen Am widen Stein durch mutmaßlichen nun zu prüfenden Medikamentenmissbrauch durch die dort zuständige Pflegerin, die mit den urplötzlichen überraschenden Tod der Frau Flach zunächst unauffindbar spurlos aus Büdingen verschwunden war und sich bis heute immer noch auf der Flucht befindet, aber von uns Angehörigen auf eigene Kosten privat gesucht und gefunden wurde weit weg von Büdingen, wo sie auch dort als unbekannt wieder als Pflegerin in mehreren Heimen arbeitete.
Zur Amtspflicht- Verweigerung kommt nun noch hinzu, dass vorliegend auch die Staatsanwaltschaft des dort angezeigten Verbrechens die absolut durchzuführenden Ermittlungen einstellen möchte mit der lapidaren unwahren Begründung, dass hier nicht konkret gegen namentlich benannte Personen Anzeige erstattet wurde, sondern nur Anzeige gegen Unbekannt. Diese Begründung aber ist schlicht und einfach gesagt nachvollziehbar unwahr und falsch!!!
In der Anzeige der testamentarisch vorliegenden Erbengemeinschaft, mit Federführung des Unterzeichners, wurden sämtliche aktenkundige an diesem Verbrechen beteiligten und ihre Erfüllungsgehilfen mit Namen angezeigt und liegt schriftlich vor. Dies sind also auch die Hintertürchen in unserem juristischen Paragraphen- Dschungel, die sich die Justiz gegenüber den meißten unwissenden Bürgern als Fluchtweg offen hält.
Hinweis dazu:
Bei einer Anzeige gegen Unbekannt, ist die Staatsanwaltschaft nicht verpflichtet zu ermitteln. Bei einer Anzeige jedoch gegen namentlich benannte Personen–die hier vorliegend benannt wurden, ist die Staatsanwaltschaft in jedem Fall von gesetzes wegen verpflichtet in die Ermittlungen einzutreten um dadurch eine Sachklärung herbeizuführen, welche im vorliegenden Fall über Jahre hinweg mit immer neuen unbegründeten Unterstellungen verschleppt wurde um einen nach Aktenlage dringend vermuteten heimtückischen Mord an Grete Flach ungeklärt zu belassen. Dies wird die testamentarisch verfügte Erbengemeinschaft in keinem Fall hinnehmen und die amtlichen Ermittlungen im Nachhinein an unveränderten Orten werden nun zu führen sein.
Es ist auch aktenkundig und jeder der Frau Flach als Naturheilerin mit reinen Kräften der Natur gekannt hat weiß es auch, dass die in nächtlicher Dunkelheit entführte und ihrer menschlichen Freiheit beraubte Frau Flach zunächst in ein illegal betriebenes legal nicht existierendes so genanntes Altenpflegeheim ohne jedes Pflegepersonal gewaltsam verbracht wurde, wo sich dort noch weitere, bereits vor ihr privat eingesperrte Menschen—nur künstlich hilflos gemachte Frauen befanden und auf ihren erlösenden Tod warteten hinter verschlossenen Türen mit Besuchsverbot für Angehörige durch den Heimbetreiber Namens Eberhard Glänzer, zu der Zeit auch noch der amtierende Polizeichef der Station Büdingen, fortlaufend für Frau Flach Medikamente gekauft wurden—um diese Gift- Pillen nach Frau Flachs Worten der Frau heimlich in Speisen oder Getränken versteckt enzuflößen.
Die im Gesundheitswesen exzellente Kräuterheilerin hat ihr Leben lang nicht eine einzige solche chemische Keule/ Giftpille wie sie immer sagte freiwillig zu sich genommen und war auch ihr ganzes Leben lang in keiner Krankenkasse weil ihre eigenen Heilmethoden um ein vielfaches besser waren als jede chemische Keule, die, wenn sie vielleicht unter Anführungstrichen, das eine Organ gesunden läßt, dafür ein anderes schädigt. Nicht umsonst schreibt die Pharma Industrie auf ihre Gebrauchsanweisung—im Zweifel fragen sie ihren Arzt oder Apotheker. Dieser Hinweis an Patienten sagt doch schon alles und der Pharma Industrie sei zu gute gehalten, dass sie damit ja nur einen berechtigten und notwendigen Hinweis gibt, denn bei Missbrauch oder Überdosierungen kann es Probleme geben die bis zum Tod führen können. Und genau dieser Mißbrauch- Verdacht –heimtückischer Mordverdacht — liegt dieser nun zu klärenden Todesursache der ihrer Freiheit beraubten Frau Flach zugrunde um diese inzwischen unbequem gewordene Frau aus der Welt zu schaffen und sie für immer mundtot zu machen.
Da ja der illegale Pflegeheimbetreiber Eberhard Glänzer in Büdingen, Thiergartenstraße Nr. 27 auch kein Pflegepersonal hatte mit Befähigung Medikamente zu verabreichen, wird er nun eben vor Gericht reden müssen, wer dann all die vielen täglichen chemischen Keulen der künstlich hilflos gemachten Frau Flach gegen ihrem Willen in welcher Form auch immer verabreicht habe ohne jede ärztliche Kontrolle. Ebenso wird nun auch die Letztpflegerin im anschließenden DRK Pflegeheim in Büdingen am wilden Stein reden müssen, welcher Arzt für Frau Flach für welche Zwecke, welche Medikamente verschrieben hat und wo diese aufbewahrt wurden und wer diese der hilflos gemachten Frau Flach gewaltsam oder in Speisen oder Getränken versteckt heimlich verabreicht habe.
Soweit liebe Leser der neueste Sachstand einer unglaublichen wahren Kriminalgeschichte im hessischen Büdingen, über welche sämtliche örtlichen öffentlichen Aufsichtsbehörden als an diesem Verbrechen mitwissend und mit beteiligt kraft Amtes ihre schützenden Hände hielten und dieses Verbrechen an der Menschlichkeit deckten um es nicht öffentlich werden zu lassen.
Herzlichen Dank an alle Leser, dass Sie sich die Zeit genommen haben. Bleiben Sie bitte dran, vieles unglaubliche mehr steht noch zur Klärung an. Ich werde Sie weiter ständig auf dem Laufenden halten
Ihr Kurt Maier, Neffe der gequälten Frau Flach und deren irdisches hinterbliebenes Sprachrohr als Sprecher einer von ihr angeordneten testamentarischen Erbengemeinschaft, wo nicht ihr Nachlass als erstes interessiert, denn wir leben auch ohne diesem,sondern im Fokus der Aufklärung stehen hier die Umstände, unter welchen dieser stets hilfsbereiten Frau so viel seelisches Leid zugefügt wurde.