GRETE FLACH BEI DER ARBEIT IM KRÄUTERGARTEN
Liebe Leser meiner ständigen Berichterstattung zu dem Kapitalverbrechen an Grete Flach im hessischen Büdingen. Heute Fortsetzung meines Berichtes vom 25. 10. 2018.
Mit dem gesetzeswidrigen Verhalten des Nachlassgerichts Büdingen durch Amtsermittlungsverweigerung im Vorfeld eines zeitnah angezeigten Kaspitalverbrechens in Büdingen mit nächtlichem Menschenraub und hoher Veruntreuung von Spar- und beinhaltenden erheblichen Steuergeldern zum Schaden der Allgemeinheit der Bürger in Deutschland bis zum heutigen Tage, fördert man bei diesem Amtsgericht in Büdingen auch noch Steuerhinterziehung mit Amtshilfe in ganz erheblichen Ausmaß, wenn man die Summe der zum Teil aber noch nicht ganz ermittelten veruntreuten Vermögenswerte zugrunde legt, die im Millionenbereich liegen.
Von diesen Steuergeldern der Bürger abhängig aber funktioniert ein Staat überhaupt erst. Denn davon müssen alle Kosten, die den Wohlstand eines Staates ausmacht, bezahlt werden, auch die Gehälter der Richter im hessischen Büdingen sowie der 20 MIllionen Rentner und Rentnerinnen und aller übrigen Staatsangestellten. Dies alles möge man sich bei diesem Amtsgericht in Büdingen vor Augen führen.
Hätte das Nachlassgericht wie zeitnah angezeigt unverzüglich seiner gesetzlichen Amtspflicht gemäß von Amts wegen sofort ermittelt, mussten all die hier hinreichend aktenkundigen Akteure einer kriminellen Vereinigung vor Ort längst schon vor ein sachneutrales Gericht gestellt werden. Allen voran alle aktenkundigen Akteure bei diesem Amtsgericht sowie auch der falsche Gefälligkeitsgutachter ein Herr Dr. Klaus Becker beim Gesundheitsamt beschäftigt, als potentieller Mittäter wegen nachgewiesenem Amtsmissbrauch und nicht zuletzt auch der gesamte zeitnahe amtierende Magistrat der Stadt Büdingen wegen schriftlicher von dort vorliegenden Erpressung des Amtsgerichts, zu tun was man von dort bei Gericht verlangte, nämlich das von Frau Flach persönlich geschriebene und unterschriebene Testament ohne nachvollziehbarem Grund zu verwerfen und dafür ein notariell gefälschtes Fremdtestament, von Frau Flach zu Lebzeiten noch selbst beseitigt, anzuerkennen, welches zu Gunsten der Stadt Büdingen lautete, die Stadt aber als völlig aussenstehend in den Privatangelegenheiten ihrer Bewohner grundsätzlich nichts zu suchen hat!!!
Das Amtsgericht hat sich dem Druck des Magistrates zwangsläufig beugen ( müssen )weil selbst an dem Betrugsverfahren an Frau Flach mitwirkend es ansonsten zu einem juristischen vom Magistrat bereits angekündigten Verfahren gekommen wäre. Dann aber wären sämtliche der hier verantwortlichen Akteure der örtlichen öffentlichen Aufsicht und Verwaltung von ihren Ämternn zu entfernen gewesen wegen allseitiger Untreue imAmt!
Es wurde massiv darauf hingearbeitet dieses hochkriminelle Verfahren mit immer neuer Verfahrensverschleppung verjähren zu lassen damit man in der Öffentlichkeit als Saubermann da stehe. Eine Verjährung war in diesem Fall gar nicht möglich, weil dieses Verfahren bis heute noch gar nicht begonnen hat wegen Amtsermitlungsverweigerungspflicht und es erst jetzt, nach ersatzweise exakt geführten Privaten Ermittlung zum Tragen kommt.
Ein erstes im Hau Ruck Verfahren durchgepeitschtes Verfahren ohne auch die Beweisvorlage zu erbringen war gegenstandslos und ging bis vor das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main. Ein dortiger Beschluß auf Grund Vorlage eines unwahren nachgewiesenen Inhaltes war nicht rechtskräftig, weil ein OLG keine Befugnis hat für Erbangelegenheiten und hier ausschließlich die örtlichen Amtsgerichte zuständig sind.
So teilt denn das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Schreiben vom 12. 5. 2004 unter anderem dem zuständigen Amtsgericht Büdingen mit—ich zitiere—DER BESCHLUSS SOWOHL DES OLG ALS AUCH DER VORLAGEBESCHLUSS DES AMTSGERICHTS BÜDINGEN ERWÄCHST NICHT IN MATERIELLE RECHTSKRAFT. und weiter, etwaiges neues Vorbringen ist vom Nachlassgericht zu prüfen und auch zu bescheiden. Und genau dieses neue Vorbringen liebe Leser, liegt dem Amtsgericht bereits seit 4. 8. 2017 auf dem Tisch vor und wird dort erneut nicht beachtet und ignoriert und die vorliegend verfügte testamentarische Erbengemeinschaft erhielt von diesem Amtsgericht bis heute noch nicht einmal eine Antwort. In welcher Bananenrepublick eigentlich leben wir hier in diesem nicht wieder zu erkennenden allen Bürgern bereits fremd gewordenen Deutschland? Die letzte Wahl vor erst ein paar Tagen hat meine hier aufgeführten Worte eindrucksvoll bestätigt und den Politikern die Misswirtschaft hierzulande und die Unzufriedenheit aller Bürger mehr als nur deutlich vor Augen geführt.
Die Antwort für die Amtsermittlungsverweigerung, was ja Ermittlungsbehinderung durch das Amtsgericht bedeutet, wird die Erbengemeinschaft nun eben erzwingen müssen und das Nachlassgericht nun in der Pflicht steht diese längst beantragten Pflichtermittlungen nachzuholen und das Ermittlungsergebnis vorzulegen für all das, was bisher unterstellt wurde und dem eigenen Vorteil dienen sollte. Diesseits sind die erforderlichen Notwendigkeiten bereis in Arbeit. Die vorliegend von der Erblasserin testamentarisch verfügte Erbengemeinschaft stützt sich dabei auch auf das Grundsatzurteil des BGH ( Bundesgerichtshof in Karlsruhe )vom 5. 4. 2016 in seinem vollen Wortlaut. Gegenteiliges zu diesem Grundsatzurteil konnte von gegnerischer Seite dem Amtsgericht Büdingen seit nun schon 2o Jahren nie vorgelegt werden. Unterstellungen und Behauptungen ins Blaue wie hier geschehen, waren zurückliegend auf Zeit spielend die Argumente des Amtsgerichts. Damit ist nun Schluss und die Beweisvorlage zu allen Einzelheiten wird eben nun zwangsläufig zu erfolgen haben.
Ich werde dieser allseits hoch gewschätzten Frau Flach der Schwester meines Vaters auch noch in ihrem Tode die Treue halten und mein ihr gegebenes Versprechen voll erfüllen. Ein solches heimtückisches Verbrechen und der bis zur Stunde nicht geklärte mysteriöse Tod dieser seelisch unmenschlich gequälten Frau im Zustand ihrer lebenslänglichen Freiheitsberaubung kann und darf nicht ungeklärt bleiben. Auch die Staatsanwaltschaft ist hier gefragt die mysteriöse Todesursache gerichtsmedizinisch zu untersuchen. Es ist ja bekannt, dass diese exzellente Naturheilpraktikerin mit reines Mitteln der Natur jedes chemische Mittel in welcher Form auch immer zur Heilung von Krankheiten strikt ablehnte aber an ihren Zwangsaufenthaltsorten im Zustand ihrer Freiheitsberaubung ständig damit gefüttert wurde ob in Speisen oder Getränken versteckt oder nicht. Selbst der illegale Pflegeheim Betreiber der örtliche Polizeichef —EBERHARD GLÄNZER— der Frau FLach des nachts im Schlaf heimlich entführt hat, hat dies den vernehmenden Beamten der Steuerfahndung vorliegend zu Protokoll gegeben, ständig für Frau FLach in seinem Privatgefängnis Medikamente gekauft zu haben. Wer diese chemischen Keulen verschrieben hat, verschweigt er bisher unnd wird nun vor Gericht reden müssen ob er will oder nicht.
Bleiben Sie bitte dran, Sie werden exakt ständig über den neuesten Stand aus erster Hand informiert.
Ihr Kurt Maier, Neffe von Grete Flach und Sprecher der von ihr verfügten testamentarischen Erbengemeinschaft. Herzlichen Dank für Ihr reges Interesse, welches mir von allen Seiten der Bevölkeung ständig bekundet wird.