Buchautor Kurt Maier zu dem Buch DIE AKTE GRETE FLACH:
Ständiger Berichterstatter zu einem authentischen Tatsachenbericht über ein Aufsichtsamtlich gedecktes Kapitalvewrbrechen in unserer hessischen Region, zugetragen in der hessischen Kleinstadt Büdingen wo jeder jeden kennt und den dort herrschenden Praktiken der örtlichen öffentlichen Aufsichtsorgane, einschließlich der Justiz.
Liebe Leserin, lieber Leser. Mit vollem Recht und der von unserem Grundgesetz gedeckten und garantierten Rede und Pressefreiheit in Wort, Bild und Schrift nehme ich mir in dieser seiner Art nach hoch kriminellen Sache mit dem Versagen der Justiz vor Ort und deren Mitwissen kein Blatt vor den Mund, und spreche öffentlich klar und für Jedermann verständlich in unserer deutschen Sprach Tacheles was Sache ist und was amtlich zweckbestimmt verbreitet gelogen ist von denen, die dieses Kapitalverbrechen nicht nur an Frau Grete Flach sonderen an weiteren seelisch unmenschlich gequälten privat eingesperrten Menschen nur künstlich hilflos gemachte vermögende Frauen die dort in einem vom örtlichen Polizeichef Namens Eberhard Glänzer betriebenen Privatgefängnis, amtlich getarnt als angebliches Altenpflegeheim im Sinne des geltenden Heimgesetzes ohne jede Pflegekraft und ohne amtliche Betriebserlaubnis illegal über Jahre betrieben wurde und die mit Amtshilfe dort eingesperrten hilflos gemachten Frauen um ihre lebenslangen Ersparnisse insgesamt im Millionenbereich systematisch bestohlen wurden zur eigenen Bereicherung der hierfür Verantwortlichen insgesamt.
Habe ich Ihnen in meinem letzten Bericht vom 12. 9. 2018 über inen zeitnahen Bericht in der renomierten Frankfurter Rundschau berichtet, welchen Sie im Netz anklicken können und nachlasen können, so berichte ich Ihnen heute von einem weiteren Bericht derselben renomierten Zeitung durch einem Reporter, welcher sich dort selbst autet und vorstellt mit Namen Stefan Saemann in dieser Zeitung vom 28. Februar 2007 Seite 33 und dieser Mensch auch in meiner persönlichen Anwesenheit vor dem Landgericht seine Leser ganz bewusst in die Irre führt unnd bereits in jeder Einzelheit ermittelt Unwahrheiten verbreitet und dadurch wohl zweckbestimmt ein Verbrechen gedeckt werden soll und ich selbst mit Vortrag der Wirklichkeit Mundtot gemacht werden soll. Ob er dafür bezahlt wurde, sei hier dahingestellt. Soviel vorweg.
NUN ABER ZU DIESEM GERICHTSREPORTER BEIM LANDGERICHT:
Gleich in seiner auffälligen fett gedruckten Überschrift beleidigt dieser sich wohl sehr wichtig vorkommende Gerichtsreporter als Besserwisser die hoch geistig studierte Frau Grete Flach aus dem hessischen BÜdingen im Gesundheitswesen, mit Studium an der botanischen Karlsuniversität in Prag unnd in Berlin, und bezeichnet diese Frau, welcher er nicht das blanke Wasser reichen kann als Kräuterhexe, wie es nachlesbar wörtlich heißt.. Er beleidigt damit eine bereits verstorbene Frau, die sich nicht mehr zur Wehr setzen konnte, dies aber ich als ihr Neffe vor Ort nun für sie selbst erledige. Und dann beleidigt er auch mich, der ich das Kapitalverbrechen an dieser Frau,welche die Schwester meines Vaters war, aufgedeckt und öffentlich gemacht habe.Damit aber hatte er sich mitschuldig gemacht an diesem Verbrechen, denn wer von einem Verbrechen weiß, und das wusste er laut den Akten, und wie hier Unwahrheiten verbreitet, gilt im Sinne des Gesetzes automatisch als MIttäter und macht sich mitschuldig.
Herablassend schreibt er auch in seiner Zeitung, dass die letztwillige eigenschriftliche Verfügung der Erblasserin Frau Flach zu Gunsten einer Erbengemeinschaft ( womöglich ) eine Fälschung sei. Dazu heute noch einmal meine persönliche Antwort an diesem Besserwisser mit vorstehenden Namen. Wir, die testamentarisch verfügte Erbengemeinschaft, haben zur Sicherheit der Echtheit dieses Testamentes dieses der Ordnung wegen fachlich überprüfen lassen durch gleich zwei voneinander unabhängige neutrale vereidigte Graphologen und Schriftsachverständige in 2oo facher Vergrößerung auf jeden Strich und Punktion. Das vorliegende Ergebnis habe ich in meinem über den Buchhandel erhältliche Buch DIE AKTE GRETE FLACH zur Überzeugung aller Leser veröffentlicht. Das Testament ist einwandfrei eigenschriftlich von der Erblasserin geschrieben und unterschrieben und entspricht allen Erfordernissen und hat damit Rechtskraft und der alles Besserwisser vorstehender Zeitung ist auch hier seiner Lügen und Verbreitung von Unwahrheiten überführt.
WEITER SAGT DIESER MENSCH SCHON IN SEINEM ZWEITEN ABSATZ; Frau Flach habe angeblich unzählige Bücher geschrieben, die sie zur Millionärin machten. Auch dies ist ganz bewusst wohl im Auftrag seiner Hintermänner gelogen. Als Neffe der Frau vor Ort weiß ich in unzähligen persönlichen Gesprächen, dass die geistig hochgebildete Frau nur zwei Bücher geschrieben und veröffentlicht hat und keines mehr. Im selben Absatz seiner nachlesbaren Besserwisserei lügt dieser Mensch als Gerichtsreporter beim Landgericht anwesend schon wieder wenn er auch behauptet, ich hätte dem Amtsgericht angeblich ein Testament vorgelegt, wo ich dort als Alleinerbe berufen sei.
Ja hat denn dieser Mensch als anwesender Gerichtsreporter vor dem Landgerichht auch in meiner Anwesenheit überhaupt nicht den Funken Hirn im Kopf?- oder lügt er ganz bewusst?
Gegenbeweis unter aktenkundiger Vorlage.
Ich habe dem Nachlassgericht im hessischen Büdingen in keinem Zeitpunkt jemals überhaupt ein Testament von wem auch immer vorgelegt. Der Bitte meiner Tante entsprechend bei einem üblichen Besuch an ihrem Zwangsaufenthaltsort im DRK Pflegeheim in Büdingen am wilden Stein–wieder gegen ihren dokumentarisch vorliegenden Willen laut zweier vorliegenden Anhörungen zweier Richter, zweier unabhängigen Gerichte, habe ich Auftragsgemäß am Heimweg einen mir bereits verschlossen übergebenen Brief ohne jede Aufschrift beim Amtsgericht gleich am Eingang einen Wachmann abgegeben auf dessen Verlangen. Dieser öffnete auch nicht zulässigerweise diesen Brief, der in die Sammelstelle gehörte, hatte gelesen und schickte mich damit zur Rechtspflege. Bei Öffnung durch Gerichtsbedienstete hat sich der Inhalt als Testament erwiesen, eigenschriftlich geschrieben noch ehe ich meinen Besuch im Heim überhaupt machte.
Und nun lügt dieser sich wohl sehr wichtig vorkommende Gerichhtsreporter erneut wenn er in Absatz 3 behauptet, dass Frau Flach zur Zeit der Abfassung ihres Testamentes längst schon unter Vormundschaft gestanden habe und von daher ihr Testament keine Rechtsgültigkeit habe. Die Frage stellt sich auch hier erneut,warum setzt sich dieser merkwürdige Gerichtsreporter des Landgerichts für erwiesene Verbrecher ein und gegen die betroffenen geschädigten Frauen und damit auch für deren Angehörige. Er sagt aber nicht oder er hat von den geltenden Gesetzen überhaupt keine Ahnung, dass es zu dieser Zeit schon lange keine Vormundschaft über Andere mehr gab und dieses bisherige Unrecht Gestz vom Gesetzgeber in ein neues Betreuungsgesetz umgewandelt wurde ab dem 1. 1. 1992 und jedem, auch jedem geistig gesunden Bürger es frei steht, wem er seinen einstigen Nachlass anvertraut.
IN SEINEM ABSATZ 4 FOLGT WEITERES WENN ES DORT HEIßt, in der Tat hatte ein Amtsarzt vom Gesundheitsamt ein Herr Dr. Klaus Becker ( meine Anmerkung ) angeordnet, Frau Flach ohne Wissen der nur einige hundert Meter von ihrem Wohnhaus entfernt wohnenden Angehörigen zu informieren Frau Flach in ein nicht notwendiges gegen ihren Willen gewaltsam zu verbringendes Altenpflegeheim zu verbringen ohne jede neutralen Zeugenbeweise, die diese Notwendigkeit beweisen könnten und die zuständien Angehörigen nicht informiert wurden weil sie angeblich pflegebedürftig gewesen sei. Die allererste Pflicht diesses Arztes wäre es gewesen zunächst die Angehörigen vor Ort zu informieren damit diese als zuständig dafür gesorgt hätten, wenn es denn erforderlich gewesen wäre.
Dieser Amtswazt vom Gesundheitsamt hatte sich nach vorliegenden privaten Ermittlungen im Amt wohlwollend einer örtlichen kriminellen Vereinigung zu Diensten gestellt um deren Interesse am Nachlass– aktenkundig—durchzusetzen und amtliche Deckung zu gewähren. Ein angebliches Pflegeheim, welches an angegebener Stelle nie existierte und sich nach erfolgten privaten Ermittlungen als Privatgefängnis für weitere dort bereits festgestellt eingesperrte Menschen ( alles nur gut betuchte vermögende Frauen ) die dort hinter Schloss und Riegel bereits weggesperrt waren ohne Hilfe auf ihren erlösenden Tod warteten und dort um ihre Ersparnisse systematisch bestohlen wurden.
Und wenn dieser merkwürdige Gerichtsreporter in seinem Absatz 4 auch schreibt Frau Flach habe angeblich einen Bevollmächtigten gehabt, dann ist auch dies eine bewusste Lüge dieses Artikelschreibers beim Landgericht ohne jede Vorermittlungen überhaupt zu führen, die solches sofort aufgedeckt hätten.
Beweis auch hierfür ermittelt vorliegend:
Eine solche Vollmacht von Frau Flach eigenschriftlich geschrieben und unterschrieben wurde nie vorgelegt und hat sich nach Prüfung ebenfalls als handfeste Urkundenfälschung erwiesen durch ihre beiden zusammenarbeitenden nächtlichen Entführer aus ihrem Hause. Mit dieser selbst konstruierten gefälschten Vollmacht ohne Wissen der eingesperrten Frau, erschienen diese beiden, die als Verbrecher zu bezeichnen sind –der damalige Polizeichef von Büdingen Eberhard Glänzer und sein Komplice aus dem Nachbarort Ronneburg, Ronneburgstr. Nr.2 ein Herr Gernot Fritsche, was längst kein Geheimnis mehr ist und auch aktenkundig ist bei mehreren Geldinstituten vor Ort und auch in Frankfurt am Main, und räumten dort sämtliche Sparkonten der Frau Flach ab in privat und auch finanzamtlicher Überprüfung in Höhe von sage und schreibe exakt 863. 838, o5 in harter DM Währung.Die Banken allesamt zahlten ohne Rückfrage bei der Kontoinhaberin jeden abverlangten Betrag in bar von den fremden Konten der Frau Flach anstandslos aus. Und dies alles unter vollem Mitwissen der örtlichen Aufsichtsbehörden in Büdingen wo das angezeigt war und um Einschreiten gebeten wurde. Im Besonderen auch bei dem zuständigen Betreuungsgericht und Nachlassgericht. Warum? Frau Flach wurde vorliegend ohne Notwendigkeit gegen ihren Willen nach Aktenlage des Diebstahls wegen unter Zwangsbetreuung gestellt, um auf diese Weise den bereits laufenden Vermögensdiebstahl amtlich abzusichern. Die Einzelheiten der jeweils gestohlenen Bargeldbeträge die zum Nachlass zählen, sind exakt geprüft,- auch über das eingeschaltete Finanzamt wegen erheblichen Steuerbetrug in meinem veröffentlichten Buch als Dokumentarbericht–DIE AKTE GRETE FLACH im Buchhandel zu bestellen.
Allein ein einziges Geldinstitut vor Ort in Büdingen blätterte auf Vorlage einer sichtlich gefälschten Vollmacht den Verbrechern an einem Tag Anfang Mai 1993 sage und schreibe 25o.ooo DM- eine viertel Million in Scheinen in bar auf dem Tisch zur eigenen Bereicherung der Diebe und ihrer Hintermänner, die aktenkundig sind.Soweit liebe Leser mein heutiger etwas umfangrecher Tatsachenbericht, welcher jedem noch so scharfen Krimi Parole bietet.
Ihr Kurt Maier, Neffe der seelisch unmenschlich gequälten Frau Flach als international bekannte Heilpraktikerin mit aufsehenerregenden Heilerfolgen auf reiner Pflanzenbasis in aller Welt ( nachweislich.)
Bleiben Sie bitte dran, ich werde Sie weiter auf dem Laufenden halten