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Buchautor Kurt MaierLiebe Leserin, lieber Leser meiner ständigen Berichte aus erster Hand.

Heute berichte ich Ihnen über weiteres aktuelles zu Grete Flach aus Büdingen, was das Verbrechen an dieser überall beliebten Frau weiter aufhellt und schließlich aufklären wird. Das ist das Ziel und darauf habe ich meiner gequälten Tante Grete Flach mein Wort gegeben und ich werde dieses Versprechen einlösen um jeden Preis!

Weil das Amtsgericht Büdingen, welches dieses Verbrechen durch nicht Wahrnehmung seiner juristischen Aufsichtspflicht zu dem zeitnah angezeigten Verbrechen auf meine Bitte dem nachzugehen, aus verständlichen Gründen als mit schuldig überhaupt nicht reagierte, mich als Neffe der Frau völlig ignorierte und mir dienstwidrig nicht einmal eine Antwort gab, kam in mir der berechtigte Verdacht auf, dass da etwas nicht in Ordnung sein konnte und ich nahm das pflichtwidrige Verhalten das Amtsgerichts zum Anlass, die Ermittlungen selbst auf eigene Kosten und unter hohem Zeitaufwand in die Hand zu nehmen.

Heute zeige ich Ihnen ein Schreiben auf von der Rechtspflege das Amtsgerichts Büdingen, welches an mich gerichtet vom 27. Juli1994 datiert und der Inhalt sich ebenfalls als Urkundenfälschung herausstellte. Dieses Schreiben enthält weitere falsche Sachdarstellungen und Formfehler wenn es da unter anderem auch heißt, dass zwei Testamnete vorlagen, einmal ein notarielles was 3 Jahre auf den 14. 3. 1991 zurück datierte von welchem Frau Flach auf richterliche Befragung zu Protokoll vorliegend keine Kenntnis hatte jemals ein solches Testament errichtet oder in Auftrag gegeben zu haben und zweitens, ein eigenschriftlich verfasstes und geschriebenes Testament, welches 3 Jahre später auf den 11. Mai 1994 datiert ist, und sie damit dann  noch zu Lebzeiten das merkwürdig zustande gekommene notarielle Testament selbst wirksam beseitigte.

Das Amtsgericht trägt  fälschlich vor, beide Testamente am 13. 7. 1994 durch das Amtsgericht Büdingen eröffnet zu haben. Dies ist schon wieder die Unwahrheit und damit im Voklsmund eine Lüge.

Beweis:

Nachweislich vorliegend wurde das eigenschriftliche Testament datiert auf den 11. Mai 1994 bereits schon 2 Tage später, bei Einlieferung beim Amtsgericht, unerlaubt eröffnet. Von einem weiteren vorausgegangenen notariellen Testament war zu der Zeit niemandem etwas bekannt, auch Frau Flach selbst nicht was sie ja zu richterlichen Befragungs- und Anhörungsprotokoll vorliegend gab. Wohl aber war dieses heimliche notarielle Testament nach vorliegender Aktenlage dem Amtsgericht und dem gerichtlich bestellten Gefälligkeitsgutacher in Diensten des Gesundheitsamtes bekannt. Denn das Amtsgericht nahm dieses heimlich existierende notarielle Fremdtestament zu Anlass, vorstehenden merkwürdigen Gutachter, der in Wirklichkeit gar keiner war und als an dem Verfahren Beteiligter auch nicht sein durfte noch zu Lebzeiten der Frau Flach im Eiltempo per Telefax mitzuteilen, indem es da wörtlich heißt, Frau Flach habe vor ein paar Tagen ein neues Testament errichtet, welches in gerichtliche Verwahrung gegeben wurde(bis nach dem Tode.)

Dieses nun persönlich verfügte Dokument und Eigentum der Frau Flach für deren Todesfall, hatte unangetastet in gerichtlicher Verwahrung zu bleiben und durfte nicht zur Unzeit wie geschehen vorzeitig angetastet und eröffnet werden. Dieser Missbrauch des persönlichen Eigentums der Frau Flach wie es sich herausstellte für Betrugszwecke noch zu Lebzeiten, war mithin vorliegender Amtsmissbrauch und Dokumentenmissbrauch durch Bedienstete dieses Amtsgerichts in Büdingen. Mit dieser heutigen weiteren Mitteilung lieber Leser, will ich Ihnen als mit Betroffener anheim stellen, wie es bei diesem Amtsgericht zugeht und wie dort selbst der Gesetzgeber, der ja die geltenden Gesetze erlässt, brüskiert wird. Soweit meine heutige erneute Information zu dem Verbrechen an Grete Flach -mit Aufsichtsamtlichem Zutun. Ich werde in der Sache in kurzen Abständen kontinuierlich weiter berichten.

Kurt Maier, Neffe der Frau Flach als mit Geschädigter