Liebe Leserin, lieber Leser.
Heute ein weiterer Tatsachenbericht zu dem Verbrechen an Frau Grete Flach im hessischen Büdingen und weiteren dort privat ohne Rechtsgrundlage eingesperrten Personen—-nur vermögende ausgebeutete Frauen, die dort in diesem Privathaus der Täter in der Thiergartenstraße Nr. 27 mit nachgewiesener Amtshilfe der örtlichen öffentlichen Audsichtsbehörden systematisch um ihre Ersparnisse bestohlen wurden. Und die ermittelte Tatsache ist, dass sämtliche örtliche Aufsichtsorgane allen voran die örtliche Justiz von diesem Verbrechen wusste und dies kraft Amtes auch noch gedeckt wurde und vertuscht werden sollte, macht dieses Verbrechen gegenüber künstlich entrechteter hilflos gemachter Menschen noch um ein vielfaches schlimmer.
Ja es wird noch krimineller wenn nachgewiesen aktenkundig vorliegt, dass sich die örtlichen Aufsichtsbehörden untereinander abgesprochen haben die privat eingesperrten Frauen ohne jeden Kontakt zur Aussenwelt um ihre ein Leben lang erarbeiteten Ersparnisse systematisch bestohlen haben zur eigenen Bereicherung. Sollte auch nur einer der aktenkundigen Täter oder Erfüllungsgehilfen etwa Gegenteiliges behaupten wollen, dann fordere ich ihn hiermit und heute mit diesem weiteren offenen Brief vor aller Öffentlichkeit auf aufzustehen, sich vorzustellen wie ich dies auch tue, und Gegenteiliges auch unter Beweis zu stellen. Solange dies nicht geschieht, ist dies ein Selbstgeständnis der Mitwirkung an einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Und als Neffe vor Ort der gewaltsam aus ihrem Hause entführten Frau Flach meine Tante und Schwester meines Vaters, weiß ich wovon ich rede.Ich rede vor aller Öffentlichkeit Tacheles wenn ich auch sage, dass Frau Flach wie vorstehend auf Anordnung eines Aufsicht führenden Arztes vom Gesundheitsamt des Wetteraukreises(sein Name aktenkundig)gewaltsam entführt und im Privathaus der Entführer eben genau von diesem sein Amt missbrauchenden Arzt für den Rest ihres Lebens entmündigt werden sollte.Nur durch mein eigenes Wissen über diese Dinge als selbst langjährig tätiger gerichtlich bestellter Betreuer eines anderen kranken Menschen, konnte auch diese kriminelle gerichtliche Methode verhindert werden ,weil solches ohne den notwendigen Nachweis rechtlich verboten ist und darüber hinaus eine vormalige Entmündigung von Bürgern nach altem Unrechtgesetz bereits mit Datum vom 1. Januar 1992 zur besagten Zeit vom Gesetzgeber längst schon abgeschaft wurde und in ein neues Betreuungsgesetz umgewandelt wurde.
Jeder Bürger hierzulande ist solange als voll geschäftsfähig anzusehen, solange ihm nicht das Gegenteil bewiesen und ordnungsgenäß vorgelegt wird. Frau Flach war nicht eine Minute ihres langen Lebens jemals Geschäftsunfähig und stand auch nie unter Vormundschaft. Wenn dieser merkwürdige Herr Doktor vom Gesundheitsamt in geheimer Absprache mit seinen Auftraggebern den Magistrat der Stadt Büdingen in Hessen als öffentliche Aufsichtsbehörde mit nicht Wahrnehmung der Aufsichtspflicht anderes behaupten möchte, dann überführe ich diesem an dem Verbrechen mitwirkenden Herrn Doktor vom Gesundheitsamt der Lüge, und ich beweise ihm dies auch!!! Denn dieser Herr Doktor hat vorliegend eines zeitnahen Presseberichtes der Frankfurter Rundschau von Amts wegen dem Nachlassgericht Büdingen persönlich empfohlen, das persönlich errichhtete Testament der Frau Flach nicht anzuerkennen. Allein schon eine solche amtliche Empfehlung eines Sachverständigen macht sein Gutachten unbrauchbar und nicht verwertbar. Er hat sein Gutachter Amt missbraucht und seine gutachterlichen Pflichten und Neutralität verletzt um in der Sache einen gerichtlichen Fehlbeschluss herbeizuführen zur eigenen Vorteilsnahme.
Und wenn dann noch hinzu kommt, dass auch der mit diesem Gutachter zusammenarbeitende Magistrat der Stadt Büdingen ins gleiche Horn stieß und seinerseits ebenfalls dem Nachlassgericht sogar rechtliche Maßnahmen androhte, sollte das Gericht nicht tun was man verlangte, dann ist das Maß an Korruptheit und Vetternwirtschaft in dieser Stadt Büdingen gestrichen voll.
Nachstehend übermittle ich allen Lesern meiner ständigen Tatsachenberichte hiermit den Text des Magistrates einer geradezu kriminellen Erpressung des Nachlassgerichts Büdingen in Sachen Erbschein Erteilung.
So heißt es da für jeden interessierten Bürger nachlesbar wie folgt:
Grete Flach stand angeblich seit Mai 1994 bereits unter Vormundschaft und besaß damit keine Testierfähigkeit mehr.
Diesen verlogenen Satz schreibt öffentlich der bekannte städtische Justitiar Herr Bennemann. Sollte dieser Mensch als Rechtsanwalt die Stadt Büdingen vertretend, tatsächlich nicht einmal die bestehenden Gesetz hierzulande kennen, dann sei er hiermit vor aller Öffentlichkeit aufgefordert sein Amt niederzulegen und seine Brötchen anderweitig zu verdienen ,——denn er hat gelogen——!! Er hat als Rechtsanwalt nachweislich die Unwahrheit gesagt und die Bevölkerung belogen.
In diesem Zusammenhang zitiere ich nun in derselben Presse auch den gesamten Magistrat der Stadt Büdingen, welcher das Nachlassgericht in dieser Sache geradezu erpresst hat, indem er ein immenses Interesse am nicht geringen Nachlass der Frau Flach der Schwester meines Vaters zeigte was ihm ganz und gar nichts anging. So heißt es da vorliegend für Jedermmann nachzulesen
Sollte das Gericht dem Antrag der Stadt, den Nachlass auf Grundlage eines ersten (nachweislich gefälschten notariell errichteten Testamentes—meine Anmerkung ermittelt vorliegend—-zu vollziehen, nicht zustimmen, müsste laut dem städtischen Justitiar Herrn Bennemann Klage eingereicht werden. Einen Auftrag des MAGISTRATS FÜR EINEN SOLCHEN FALL HAT DER jUSTITIAR BEREITS: Und weiter, schließlich gehe es um einen siebenstelligen Nachlass.
Woher der völlig sachfremde Magistrat die Kenntnis über das gesamte Vermögen der Frau Flach hatte, dies wird man nun noch klären müssen, denn solches Wissen findet man nicht auf der Straße, wohl aber in diversen Amtsstuben. Mithin wird auch hier ein sauber geplanter Prozessbetrug vollumfänglich sichtbar. Die massive Einmischung des Magistrates der Stadt Büdingen und auch des vorstehenden Gefälligkeitsgutachters, dessen Gutachten durch seine eigenen Amtsverletzungen und Amtsmissbrauch ungültig wurde durch Parteinahme und Einmischung in private Angelegenheiten mit Empfehlung das Nachlassgericht in der Erteilung eines Erbscheins die persönliche Verfügung der Erblasserin Frau Flach nicht anzuerkennen und nicht zu beachten und einen Erbschein an Unbefugte testamentarisch nicht Bedachte zu erlassen, war offene Justizbehinderung und Ermittlungsbehinderung in nach Aktenlage gemeinsamer Absprache um so das eigenschriftliche Testament der Frau Flach zu Fall zu bringen zur eigenen Vorteilsnahme und Bereicherung. Die Beweise dazu liegen aktenkundig vor.
Durch vorstehende Erpressung durch den Magistrat in die Enge getrieben als mit beteiligt an dem Verbrechen durch tatenloses Zuschauen und Wegschauen musste sich das Gericht zwangsläufig den Druck von Aussen beugen und erteilte so erzwungenermaßen rechtswidrig und dienstwidrig mit Untreue im Amt zunächst in aller Heimlichkeit, was erst später ans Licht kam einen Erbschein an Unbefugte, welche in der letzten Verfügung der Frau Flach für den Todesfall warum auch immer nicht erwünscht waren. Solches nennt man in der Sprache der Juristerei Amtsmissbrauch und Untreue im Amt mit Verweigerung auch des rechtlichen Gehörs der Frau Flach gemäß Art. 103 BGB.
Die bestehende Gerichtsakte ist in ihrem Inhalt komplett verfälscht und manipuliert um sich so die Ersparnisse mehrerer ohne Rechtsgrundlage privat verschleppter eigenmächtig hinter verschlossenen Türen weggesperrter Personen nur Frauen, sich ohne Pflege selbst überlassen, selbst anzueignen zur eigenen Bereicherung mit einem entstandenen Schaden alleine bei Frau Flach in Millionenhöhe. Dort aber noch weitere fünf Frauen wie Frau Flach privat weggesperrt waren,deren Vermögensveruntreuung noch hinzu kommt.
Und zu allem Übel wurde dieses Privatgefängnis von allen Verantwortlichen der örtlichen Aufsichtsbehörden zur Täuschung der Angehörigen und der gesamten Bevölkerung als angebliches Altenpflegeheim im Sinne des geltenden Heimgesetzes bezeichnet, welches veranlasst durch mich selbst oberamtsaufsichtlich überprüft wurde durch das Amt für Versorgung und Soziales in Gießen und auch dort festgestellt wurde, dass dieses Pflegeheim an besagter Stelle in Büdingen Thiergartenstraße Nr. 27 gar nicht existierte, wohl aber mit Duldung aller örtlichen Aufsichtsbehörden deren Vertreter dort ständig verkehrten und ihre Dienststunden missbrauchten auf Kostern aller Steuerzahler für eigene dubiose Privatgeschäfte, wozu auch der verantwortliche Richter vor Ort zählte, welcher sodann plötzlich versetzt wurde und die Nachfolge ebenfalls dem Treiben kein Ende setzte und ins selbst Horn stieß.
Nun liebe Leser, machen Sie sich selbst ein Bild vom katastrophalen Zustand in dieser Stadt Büdingen was da hinter dem Rücken aller Bürger und Wähler vor sich geht und nur zufällig aufgedeckt wurde weil man sich vor lauter Habgier unnd Geldgier auch an meiner vermögenden Tante Grete Flach der international bekannten Kräuterheilerin vergriffen hatte und ich als Angehöriger vor Ort es als meine Pflicht ansah hier helfend einzugreifen. Soweit mein heutiger weiterer Tatsachenbericht zur Sache. Ich werde Sie weiter auf dem Laufenden halten.
Der Verfasser und Buchautor und Neffe von Grete Flach
Kurt Maier