Grete FLach, ein geistiges Genie
An alle Leserinnen und Leser der Akte Grete FLach
Öffentliche Beschwerde
gegen das Nachlassgericht im hessischen Büdingen
wegen
erneutem rechtswidrigen Beschluss in der Nachlasssache Dora Margarete Anna FLach- genannt Grete FLach der Schwester meines Vaters als international bekannte Kräuterheilerin ohne jede Chemie mit reinen Mitteln der Natur von welcher wir allle abstammen.
Ihre tausendfachen Heilerfolge in aller Welt haben ihr ein ansehliches Vermögen bescheert und sie wurde vorliegend nachweislich zur Multimillionärin und führte dennoch ein sehr bescheidenes Dasein.
Dieser Reichtum, um welchen es der von ihr verfügten Erbengemeinschaft aber nicht geht, denn mitnehmen tun wir ja alle nichts, ist ihr auch zum Schicksal geworden mit mysteriöser klärungbedürftiger Todesfolge in fremden Händen im gesegneten Alter von 96 Jahren.
Um was es auch hier geht
und hiermit vor aller Öffentlichkeit zur Anzeige gebracht wird
ist mittelbare Falschaussagen vor Gericht, Falschbeurkundung, Einflussnahme Dritter auf gerichtseigene Entscheidung und Verleitung des Nachlassgerichts Büdingen zu einer Straftat durch einenn falschen Gefälligkeitsgutachter vom Gesundheitsamt des Wetteraukreises der keiner war und in eigener Sache an welcher er mitgewirkt hat auch nicht sein durfte, sowie um Vermögens und damit verbunden hoher Steuerbetrügerei und Geldwäsche in der Gesamtsumme –nachgewiesen– im MIllionenbereich.Teilweise auch bereits ermittelt durch diesseitige Einschaltung des Finanzamtes Abt. Steuerfahndung in Wetzlar was uns schriftlich in den AKten von dort vorliegt.
DIe finanzielle Verschuldung unseres Landes ist riesengroß. In vorliegender Sache wo uns, der von der Erblasserin gebildeten Erbengemeinschaft rechtswidrig das rechtliche Gehör verweigert wird, könnte ein erheblicher Teil der Steuerlast an gestohlenen Volksvermögen zurückgeholt werden zur Gutschrift von allen Steuerzahlern vom Kleinkind bis tum Rentner- die dieses Land mit ihrer Hände Arbeit nach dem unseeligen zweiten Weltkrieg zu dem gemacht haben was es heute ist, das reichste Land Europas.
Der Verbleib des gestohlenen Volksvermögens ist der Erbengemeinschaft bekannt wo das alles in Bargeld investiert wurde. Auch Bildmaterial liegt reichlich vor zur Überzeugung wo ich keine Kosten scheute und mich mit dem Auto auf lange Reisen begab um das alles herbeizuschaffen. Es bedarf nur noch des finanzamtlichen Zugriffs.
Wenn schon uns von der Erblasserin testamentarisch Berufenen vom Amtsgericht BÜdingen kein rechtliches Gehör geschenkt wird-was ein Rechtsverstoß ist, und zum Nachdenken anregt, vielleicht findet sich dann der eine oder andere Leser oder Leserin der diesen heutigen offenen Brief im Internet aufgreift und entsprechend reagiert und offen seine Meinung und Protest dazu vorbringt so wie auch ich dies tue weil es offen gesagt werden muss.
Warum die zuständigen Behörden das viele veruntreute Steuervermögen welches der Erblasserin zu Lebzeiten gestohlen wurde nicht endlich eingefordert wird, ist den vielen Lesern und Leserinnen der AKte Grete FLach nicht erklärlich. Geldwäsche und Erbschleicherei was beides hier vorliegt, sind Straftatbestände die zu ahnden sind, was hier bisher unterlassen wurde aus naheliegenden Gründen.
Eine erste Azeige wegen steuerlicher Unregelmäßigkeiten hatte Erfolg und eine halbe Million DM konnte aus dem Nachlass beigetrieben werden. In weiteren erst jetzt aufgedeckten Ermittlungen konnte weiteres aufgedeckt werden.
Von daher erstatte ich hiermit vor aller Öffentlichkeit
erneut Anzeige bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main
wegen
Erbschreicherei und Geldwäsche im erheblichen Umfang.
Beides sind Straftatbestände und werden weltweit geahndet. Warum so stellt sich hier diie Frage, geschieht dies nicht auch in BÜdingen? was steckt hier noch alles dahinter was vertuscht werden soll? Veruntreuung von Steuermitteln die dem ganzen Volk gehören liegt im öffentlichen Interesse und ist als solches auch öffentlich zu machen, was hiermit geschieht.
Es geht hier ausschließlich um das bisher ungeklärte Erbrecht nach der Erblasserin Grete FLach der kinderlosen Erblasserin und Schwester meines Vaters, wer denn hier nun Erbe geworden sei und wer nicht. Das Nachlassgericht versucht einzureden das Verfahren sei angeblich längst abgeschlossen,legt aber nicht einen einzigen Beweis dafür vor.
Dem entgegenstehend liegt uns die allerneueste Nachricht vor vom zuständigen Grundbuchamt in BÜdingen im selben Haus des Amtsgerichts beheimatet nur ein paar Tü
ren weiter mit Datum vom 5. 5. 2022 –also erst vor kurzem–wo uns mitgeteilt wird, dass dieses Nachlassverfahren eben noch nicht abgeschlossen sei und damit dann ja auch im völligen Widerspruch zum Nchlassgericht auch die Erbfolge noch nicht geklärt sei.
Nach dieser Auskunft des Grundbuchamtes mus sich dann auch die Immobilie der Erblasserin noch komplett in ihrem Besitz befinden und darf erst umgeschrieben werden wenn der neue Besitzer letztrichterlich einwandfrei feststeht, was ja bis zum 5. 5. 2022 noch nicht der Fall ist.
Unser erneuter Erbscheinantrag weil der zeitnahe erste Antrag durch AKtenfälschug unbrauchbar geworden war, datiert nun auf den 16. 2. 2022 und wurde ohne auch nur ersatzweise in der Sache von Amts wegen zu ermitteln erneut negativ beschieden, was so nicht stehen bleiben kann und auch nicht wird.
Der nach Sachlage hoch kriminelle Fall Grete FLach mit von Amts wegen gestützten nächtlichen Menschenraub aus niedrigen Beweggründen wird solange im öffdentlichen Raum stehen bleiben, bis alles sauber geklärt ist. Dabei spielt es keine Rolle, wer letztlich Erbe am Nachlass geworden ist und wer nicht. Selbst der BGH( Bundesgerichtshof in Karlsruhe ) sagt in seinem Urteil: wer in einem Testament ob notariell oder eigenschriftlich verfügt nicht als Erbe bedacht wurde, ist nicht Erbe! das gilt auch für das Amtsgericht Büdingen, welches in dieser Sache durch dortigem Dokumentenmissbrauch noch zu Lebzeiten der Erblasserin die Hauptverantwortung trägt.
Ein vom Amtsgericht Büdingen falsch erteilter Erbschein an Unbefugte hinter unserem Rücken wurde von uns nach Bekanntwerden sofort erfolgreich angegriffen und musste schon nach nur 4 Wochen nach Erhalt wieder vom Amtsgericht angefordert und wegen Ungültigkeit nach dorthin zurückgegeben werden und wird dort bis heute ersatzlos einbehalten, weil er gegenstandslos ist.
Meine Tante Grete FLach im persönlichen Gespräch mit ihr vor Ort wurde plötzlich erregt und sehr böse wie ich sie noch nie gesehen hatte und sagte, wenn die—ihre anderen Neffen glauben —-nur weil ich jetzt älter geworden bin können die mit mir machen was sie wollen, dann irren sie. Und weiter, dem werde ich jetzt einen RIegel vorschieben. Und sie hatte es vorliegend auch wahr gemacht in der Weise, dass sie diese ihre anderen beiden noch lebenden Neffen zu der Zeit als hohe Schuldner durch gewährte hohe Privatdarlehen nicht auch noch als ihre einstigen Erben haben wollte weil diese Wortbrüchig geworden waren und es ständig zunehmende Differenzen gab mit Rückführung der Darlehen und nicht bezahlte ZInsen, die nur spärlich flossen und dann gar nicht mehr. Inzwischen sind sie beide verstorben und ihre Nachfolger werden nun erklären müssen und Rechenschaft legen müssen über die Herkunft ihres geerbten Vermögens die in ihren Unternehmen investiert wurden. Darüber muss es ja Darlehensverträge geben wer das alles unter welchen Auflagen und Modalitäten wann in welchem Zeitraum finanziert hat. Auch muss es Belege geben, wann Beträge und ZInsen an die Geldgeberin Frau FLach zurückgezahlt wurden. Das alles ist nun in Klärung der Sache speziell auch mit dem FInanzamt auf dem TIsch zu legen.
Liebe Leser, haben Sie eine Antwort auf meine heutige Post, dann sagen SIe dies bitte ganz offen wie ich das auch tue, denn wir haben Redefreiheit in Wort und Schrift. Ihre Meinung dazu dient der gesamten Bevölkerung. Solches darf nicht unbeantwortet stehen bleiben und würde nur zu weiteren solchen oder ähnlichen Straftaten führen. Sprechen Sie offen aus, was Sie denken, viele Leser warten darauf auf Ihre Meinung.
Bleiben SIe gesund bis auf Weiteres
Ihr Kurt Maier, Neffe von Grete FLach als deren hinterbliebenes Sprachrohr.