

Liebe Leserinnen, lieber Leser der Akte Grete FLach.
Heute veröffentlicht die von Grete FLach persönlich errichtete Erbengemeinschaft ein Schreiben an das Grundbuchamt Büdingen als Antwort vom 33. 11. 2922. Der von nder Erbengemeinschaft original verfasste Test lautet wie folgt.
Az. 9 AR 2 /2o22
Ihre erneute Nachricht bezüglich beantragte Einsichtnahme in das Grundbuch der Erblasserin Dora Margarete Anna FLach verstorben am 21. 5. 1994 und der Einsichtverweigerung ist rechtswidrig und das Eingeständnis, dass hier nichts aber auch gar nichts in Ordnung ist.
Es ist dem Grundbuchamt bereits vorliegend bekannt, dass es zu vorstehendem Nachlass zwei Testamente gibt. Einmal ein bereits ermittelt festgestelltes notarielles Testament vom 14. 3. 1991 welches der Erblasserin völlig unbekannt war und sie daran persönlich auch nicht mitgewirkt hat und keine Kenntnis hatte, dass solches überhaupt existierte. Dass dieses notarielle Fremdtestament der Frau von Dritten errichtet, ist eine primitive Urkundenfälschung wo selbst nicht einmal der Inhalt der Urkunde und weder die persönlichen Daten der Erblasserin stimmen, noch wird dort der Inhalt der angeblichen Auflagen befolgt.
Hinzu kommt, dass dieses notarielle Testament hochjuristisch gestaltet ist ohne Beisein der Erblasserin und dort auch die Rede ist von den Beschränkungen des Paragraf 181 BGB. Wäre Frau FLach selbst anwesend gewesen, hätte sie den Notar gefragt, was denn dieser Paragraf eigentlich bedeutet, was der Notar der damals 9o jährigen Frau hätte erklären müssen. Es dürfte so gut wie sicher sein, dass diese Frage nur Juristen beantworten können und 8o Prozent der gesamten Bevölkerung keine Ahnung davon haben.Wäre also die Frau anwesend gewesen bei heimlicher errichteter Abfassung dieses Dokumentes und der Notar hätte ihr Auskunft erteilt, hätte die Frau das Notariat sofort verlassen und dolches niemals unterschrieben. Denn damit hätte sie sich ja selbst verkauft samt ihres Nachlasses an völlig Fremde.
Und auch die anderen angeblichen Vermächtnisse an völlig Fremde sind in keiner Weise belegt. Auch kann keine Rede sein von einem angeblichen Vorlesen des Protokolls und von einer angeblichen ausdrücklichen Genehmigung. Vielmehr, was längst aktenkundig ist, hatte der Notar Frau FLach dieses fremd´gefertigte Dokument unaufgefordert der Frau ins Haus gebracht und es der Frau bei ihrer Gartenarbeit unter einem gelogenen Vorwand einer angeblichen kostenlosen Kur für SIe ohne Brille und ohne selbst zu lesen auf Treu und GLauben zur Unterschrift mit 93 Jahren vogelegt. Eine Durchschrift von dem was sie da unterschrieben hatte, hatte sie vom Notar nie erhalten um ihr so jede spätere Kontrollmöglichkeit zu entziehen und das Unterschriebene zu widerrufen. Frau FLach im Gespräch mit mir sagte; sofort als ich unterschrieben hatte ist der Notar verschwunden mit der Ausrede, er häte noch mehr Kunden und habe es eilig. So viel zu diesem nur vorgetäuschten notariellen Testament-
Die Ermittlungen dazu die anwaltlich vertreten immer wieder beantragt wurden hat das Amtsgericht tunlichst überhört, unterlassen und nicht wahrgenommen, was jetzt der Wahrheit Willen nachzuholen ist und die Beweismittdel vorzulegen sind.
Drei Jahre später, am 11. Mai 1994 hat dann die Erblasserin in freier ungezwungener Entscheidung ihren wahren letzten WIllen verfasst und eine Erbengemeinschaft gegründet, so wie diese eigenschriftlich vorliegt und sich bis zur Eeröffnung in gerichtlicher Verwahrung befand bis nach ihrem Tode. DIe Erbengemeinschaft selbst hatte bis zur Eröffnung keine Kenntnis vom Inhalt dieser persönlichen Verfügung. DIes war mithin der allerletzte eigene freie WIlle der Erblasserin ihren einstigen nachlass betreffend.
Liebe Leser, in der Tat habe ich mit meiner ständigen aktuellen Post im Netz etwas pausieren müssen. Dies aber musste zwangsläufig geschehen wegen weiterer wichtiger privater Ermittlungen zur Sache und weiterres Unglaubliche aufgedeckt werden konnte. Wie sich das Amtsgericht und nun auch noch das Grundbuchamt in enger Zusammen arbeit miteinander im selben Haus beheimatet streubt, dazu die neuesten Ermittlungsergebnisse die bereits widerlegt auf dem Tisch liegen.
Liebe Leser, Selbstbewusstsein und Widerstand sollte man haben wenn man in diesem Leben etwas erreichen will. Oposition ist daher auch in der Politik unerlässlich durch parlamentarische Kontrolle. Es gibt hierzulande jedes Jahr MIlliarden zu vererben wovon ein hoher Teil durch Erbschlericherei und Betrügerei dem Land entzogen und vorenthalten werden.
Wenn das Nachlassgericht was ermittelt vorliegt bestreitet und behauptet, der zu Unrecht erteilte Erbschein an Unbefugte sei nicht eingezogen worden, dann ist auch dies eine Amtslüge. Schriftlich vorliegend beweisen nämlich die falschen Erben dies selbst und teilen uns schriftlich mit, den zu Unrecht erteilten Erbschein schon vor 2o Jahren am 28. 1. 1996 direkt an das erteilende Nachlassgericht in Büdingen auf Rückforderung freiwillig zurückgegeben zu haben. Damit ist das Nachlassgericht widerlegt und der Unwahrheit überführt.
Ein wieder angeforderter Erbschein wegen zu Unrecht erteilt, hatt schon vom Anbeginn keine Rechtswírkung, anderenfalls brauchte er nicht wieder angefordert und ersatzlos einbehalten werden. Dieser falsch erteilte Erbschein hat sich mithin von selbst erledigt. Wegen Erbschleicherei, veruntreuung von hohen Steuergeldern und Geldwäsche hoher Summen wurde das Ganze nun auch angezeigt bei der Strafverfolgungsbehörde bei dem hessischen MInisterium für Justiz in Wiesbaden. Eine Antwort steht noch aus. WIr werden sehen wie weit und ob das zuständige Land Hessen freiwillig auf unterschlagene Steuereinnahmen zu einem Nachlass in mehreren Millionenbereich verzichtet oder mit allen juristischen MItteln versucht diese hohen veruntreuten Steuermittel ohne Rücksicht auf Rang und Namen der Verantwortlichen von deren Privatvermögen beitreiben wird.
Soweit mein heutiger erneuter Tatsachenbericht .
Herzliche Weihnachtsgrüße und ein gesegnetes Neues Jahr 2023 an alle Leser der AKte Grete Flach
Ihr
Kurt Maier, Neffe von Grete FLach und deren Sprecher