Liebe Leserin, lieber Leser der ständigen Berichterstattung der Akte Grete Flach aus dem hessischen Büdingen.
Wie bereits im Vorausgang angekündigt, wird diese Sache mit Menschenraub an Grete Flach immer noch krimineller und nimmt bereits Formen an, die in dieser Sache weit über Büdingen hinaus gehen und vermuten lässt, dass selbst übergeordnete Behördenvertreter aktiv darin verwickelt sind. Dies sind die bereits vorliegenden privat durchgeführten Ermittlungsergebnisse die in der Sache, die erforderlich wurde weil sich die verantwortliche Justiz in Büdingen bisher strikt verweigert die zeitnah angezeigten absolut erforderlichen Amtspflichtermittlungen im Vorfeld zu führen, um dieses Kapitalverbrechen an der allseits beliebten Frau Grete Flach aufzuklären.
Nun folgt nachstehend Weiteres, was inzwischen aufgedeckt wurde. Das Amtsgericht bestellte einen absolut nicht erforderlichen Fremdbetreuer gegen den schriftlich vorliegenden Willen der Frau Flach, was verboten ist im Zustand ihrer Dauerfreiheitsberaubung privat eingewsperrt im Haus ihrer nächtlichen Entführer. Nun ist sie in diesem Zustand wieder in einem anderen fremden Haus unter noch zu klärenden mysteriösen Umständen ohne Vorzeichen plötzlich verstorben.
Ein völlig fremder unbekannter Nachlasspfleger, ein Rechtsanwalt aus dem entfernten Hanau wurde vom Gericht bestellt, der unterstellt, der Nachlass der bekannten Millionärin Frau Flach sei angeblich überschuldet und es wäre keine Verteilungsmasse an ihre Rechtsnachfolger mehr vorhanden. Diesem Herrn Rechtsanwalt habe ich auf die Finger geschaut als in solchen Dingen selbst erfahren und selbst als gerichtlich bestellter Betreuer über viele Jahre hinweg, wo ich dieses Ehrenamt korrekt ausübte, völlig kostenlos für meinen Betreuten. Ich habe zu meinem Erstaunen festgestellt, dass dieser Herr Rechtsanwalt wissentlich gelogen hat in seiner vorstehenden Behauptung. Es kommt aber noch schlimmer.
Als Nachlasspfleger völlig unbefugt stellte dieser Mensch beim Amtsgericht in Büdingen auch noch einen Erbscheinantrag wie es heißt—-für die noch unbekannten Erben—-die es bis zur heutigen Stunde noch gar nicht gibt und nannte dabei drei sachfremde Namen wo einer davon gar nicht mehr lebte und er einen Erbscheinantrag für einen bereits Toten stellte, und keiner von ihnen allen überhaupt jemals persönlich einen Erbscheinantrag stellte. Solches geht schon ganz und gar nicht. Dann im Nachhinein informierte er die bis dahin nur vermeintlichen Erben die ihm anscheinend vertrauten die dieses angebliche Erbe angenommen haben. Von einer angeblichen Überschuldung des Nachlasses sagte er ihnen zunächst kein Wort, das kam erst später.
Dann hatte dieser Nachlasspfleger wieder eigenmächtig von sich aus Nachlasskonkurs beantragt und die nur vermeintliche künstlich geschaffenen angeblichen Erben stimmten dem zu wohl aus Gründen der Schadensbegrenzung und haben mithin um das nur vermeintliche Erbe gekämpft, was bis vor das Oberlandgericht kam, dort aber der Beschluss des Amtsgerichts Büdingen nicht anerkannt wurde und an das Amtsgericht in Büdingen zur dortigen Belehrung Mitteilung erfolgte, dass ein erteilter Erbschein Sinngemäß nur vorläufig sei und nicht auch gleichzeitig in materielle Rechtskraft erwächst und bei neuem Vortrag, der durch die von Frau Flach testamentarisch verfügte Erbengemeinschaft sofort erfolgte, nicht das Oberlandgericht zuständig sei, sondern das zuständige Amtsgericht in Büdingen in eigener Entscheidung und Verantwortung.
Das Amtsgericht musste den zu unserer Täuschung bereits falsch erteilten Erbschein wieder zurück fordern, der auch anstandslos und völlig kampflos dem erteilenden Nachlassgericht in Büdingen direkt nach dorthin wieder zurück gesandt wurde, was schriftlich von den falschen Erben aktenkundig vorliegt. Mithin existiert bis zur Stunde überhaupt kein Erbschein und ein neues Verfahren musste eingeleitet werden, welches derzeitig zur Sachklärung bei Gericht ansteht. Der fremde Nachlasspfleger wurde von unserer Anwaltkanzlei freundlich angeschrieben uns als berechtigt kurzfristig die Nachlassakte, die er ja verwaltete zur Sichtung und berechtigter Kontrolle zu überlassen.Seine Antwort vorliegend lautet, dies komme nicht in Frage!! Mit dieser Antwort hat sich dieser Herr Rechtsanwallt selbst unter Verdacht gesetzt, denn selbst jedes Gericht gewährt den berechtigten Mandanten Vertreter Einsicht in die Akten zur Kontrolle was dort alles geschrieben steht. Nun wird er eben diese höchst zweifelhaften Akten dem Gericht unnd damit auch uns vorzulegen haben, denn handelt es sich hier ja um ganz erhebliche Vermögens und damit auch um hohe Steuerbetrügerei zu einem zu erwartenden erheblichen Nachlass, der selbst vor dem Zugriff des Finanzamtes zum Verschwinden gebracht werden sollte und bereits in dunklen Kanälen sich befindet. Wenn nicht, haften alle zeitnah Angezeigten als Gesamtschuldner für den bisher gesamten entstandenen Schaden.
Soweit liebe Leser mein heutiger neuester Bericht zum Sachstand zu einem Kapitalverbrechen in Büdingen, welches nach Befragung mehrerer seriöser Rechtsvertreter in der deutschen Justizgeschichte im ganzen Lande wohl ein Novum ist.
Herzliche Grüße an alle Leser, auch im Auftrag von Grete Flach als deren zurückgebliebenes Sprachrohr ich von dieser beauftragt wurde als Sprecher ihrer Angelegenheiten in einer von ihr persönlich gebildeten geschriebenen testamentarischen Erbengemeinschaft.
Ihr Kurt Maier Neffe von Grete Flach vor Ort. Danke, dass Sie sich die Zeit zum Lesen nehmen.
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