Liebe Leser,
Heute folgt ein weiterer Bericht zur Sache der zeigt, wie hier vorsätzlich selbst vor Gericht gelogen wird was das Zeug hält. Ein vom Amtsgericht Büdingen beauftragter Arzt beim Gesundheitsamt beschäftigt behauptet in seinem zweckdienlichen Bericht amtlich alsGutachten bezeichnet, und er gar kein Gutachter war und in eigener Sache, an welcher er maßgeblich schuldhaft beteiligt war, auch nicht sein durfte, was ihm Art. 26 BGB verbietet, Frau Flach habe ihm angeblich bei einem Dienstbesuch in deren Haus am 6. 3. 1991 gesagt, dass Sie ihren gesamten Besitz ihr Haus und Grundstück bereits der Stadt Büdingen vermacht habe. Hinweis: Das könnte gar nicht sein,weil am 6. 3. 1991 es überhaupt noch kein Testament der Frau Flach gab und ein solches festgestellt, auch noch gefälschtes notariell fremd errichtetes Testament, erst auf den 14. 3. 1991 datiert und weder Frau Flach als angebliche Vermächtnisgeberin noch ein kompetenter Vertreter der Stadt Büdingen dieses angebliche Vermächtnis unterzeichnet und gegengezeichnet haben in der Kanzlei des Notars, bevor der Notar ein solches Vermächtnis hätte überhaupt beglaubigen dürfen. Darüber hinaus ist es zwingend,eine solche Vermögenstransaktion in festgesetzter Frist dem Finanzamt zu melden, was nun zu prüfen ist, ob und wann diese Meldung an das Finanzamt erfolgt ist.
Der falsche Gutachter Namens Dr. Klaus Becker, dessen Name hier offen genannt werden muss,weil maßgeblich an diesem Verfahren beteiligt führt weiter aus,dass nach seinem angeblichen Dafürhalten Frau Flach bereits schon seit dem Tag ihrer gewaltsamen nächtlichen Entführung aus ihrem Hause des 14. Januar 1993 angeblich nicht mehr geschäftsfähig gewesen sein soll. Einen ärztlichen Untersuchungsbericht für exakt diesen Tag, legt er aber nicht vor und befindet sich auch nicht in den geprüften Akten des Gerichts, die uns komplett zur eigenen Kontrolle vorliegen.
Das Frau Flach fremd errichtete notarielle Testament ohne deren Anwesenheit und überhaupt ohne deren Wissen aber besagt Seite 1 letzter Absatz, dass sie dem Notar angeblich gesagt haben soll, bis dahin am 14. 3. 1991 noch gar keine letztwillige Verfügung für den Todesfall getroffen zu haben. Dies ist ein eklatanter Widerspruch dieses falschen Gutachters Dr. Klaus Becker vom Gesundheitsamt des Wetteraukreises gegenüber der Befragung durch den Notar wie vorstehend. Es liegt also kein ärztlicher Untersuchungsbericht für Frau Flach vor, explizit bezogen auf den 14. 3. 1991.
Wenn also dieser Gefälligkeitsgutachter Dr. Klaus Becker vom Gesundheitsamt behauptet, Frau Flach sei nach seinem Dafürhalten schon bei seinem Besuch am 6. 3. 1991 angeblich nicht mehr geschäftsfähig gewesen, wofür jeder amtliche Untersuchungsbericht fehlt, dann wäre ja auch automatisch das unmittelbar zeitnah errichtete notarielle Testament nur wenige Tage später nämlich am 14. 3. 1991 ungültig und als notarielle Urkundenfälschung zu sehen. Und dass dem tatsächlich so ist, das gesteht der aus Büdingen stammende Notar in seiner angeblichen Befragung der Frau Flach am 14. 3. 1991 auch noch selbst zu wenn der angeblich untersuchende Arzt >Dr. Klaus Becker Gegenteiliges behauptet und sagt, dass nach seinem Dafürhalten Frau Flach angeblich schon am 6. 3. 1991 bei seinem Besuch nicht mehr geschäftsfähig gewesen sein soll..
Man muss nur ein wenig selbst mitdenken und man braucht kein Genie zu sein um festzustellen, dass hier von Amtspersonen vor Gericht gelogen wird um zurechtzurücken, so dass es paast!!! Man hatte offensichtlich nicht bedacht,dass es jemanden geben könnte, der dieses wirklich komplexe Betrugsgeschäft in seine Einzelheiten zerlegt und der gesamten hier vorliegenden Vermögens und Steuerbetrügerei auch am Finanzamt auf dem Grund geht. Jeder Gesetzesbrecher oder Verbrecher war hier ja vorliegt, begeht einmal einen Fehler der ihn überführt. In diesem vorliegenden Verfahren aber welches in alle Einzelheiten unter hohem Zeitaufwand exakt zerlegt wurde, treten solche extreme Fehler und unüberlegte Behauptungen gleich in einer Mehrzahl hervor.
Und nun komme ich heute zu einer weiteren herausragenden Tatsache. Der gesamte Magistrat der Stadt Büdingen und damit auch das städtische Gewerbeaufsichtsamt wussten von der florierenden Naturheilpraxis der international bekannten Frau Flach auch über die Medien wie Presse, Rundfunk und Fernsehen mit zahlreichen Sendungen und Intervievs der Frau in ihrem Hause und das städtische Gewerbeaufsichtsamt hat dem stillschweigend zugeschaut und hat nichts unternommen, die heutige Erblasserin darauf hinzuweisen und gegebenenfalls zu zwingen, ihre selbständige lukrative Gewerbetätigkeit beim Gewerbeamt anzumelden oder gegebenenfalls ihr das Gewerbe zu untersagen. Duch dieses ganz bewusste Versäumnis, was man in der Sprache der Juristen Untreue im Amt nennt, sind nicht nur der Stadt Büdingen, sondern auch der öffentlichen hessischen Finanzkasse über mehrere Jahrzehnte ganz erhebliche Steuereinnahmen entgangen zum Schaden der gesamten hessischen Bürgerschaft, welche seinen Haushalt wie jedes andere Bundesland ja nur über Steuereinnahmen finaziert.
Dazu zählen auch die Gehälter aller Bediensteten wie auch der Stadt Büdingen und auch aller Gerichtsbediensteten vor Ort und Landesweit und auch die der Staatsanwälte und vieles Andere mehr. Auch dies an dieser Stelle zu erwähnen, ist ein Muss!!! Der gesamte Magistrat der Stadt Büdingen als Wissensträger steht hier an vorderster Stelle der Verantwortung. Durch dessen Verhalten und Untreue im Amt durch nicht Einschaltung des Finanzamtes konnte dort eine steuerliche Erfassung des florierendesn Geschäftsbetriebes mit Honorarforderung nicht erfolgen. Jeder Handwerker oder Flickschuster muss sein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Warum nicht auch die heutige Erblasserin Frau FLach mit monatlich und jährlich hohen Bareinnahmen. Auch dazu wird sich nun der Magistrat der Stadt Büdingen nachträglich in diesem Verfahren noch erklären müssen.
Liebe Leser, Sie sehen selbst wenn Sie all die Wirklichkeit meiner ständigen Vorträge lesen, was hier vor Ort in Büdingen hinter dem Rücken aller Bürger geschieht, wo gerade ich als ständiger Berichterstatter geradezu herausgefordert werde Klartext zu sprechen weil ich durch das böswillige Verhalten meiner Kontrahenten regelrecht dazu veranlasst werde und man mich nun mundtot machen möchte. Als Neffe von Frau Flach vor Ort und Schwester meines Vaters fühle ich mich geradezu in der Pflicht dieser im ganzen Lande bekannten Frau zu helfen und selbst noch in ihrem Tod beizustehen, ihre menschliche Ehre und Würde wiederherzustellen. Alles Andere, so betone ich hier ausdrücklich, ist nachrangig!! Ich habe noch niemandem gesehen der auch nur einen Pfennig am Ende seines Lebens mit ins Grab nimmt, es sei denn, man hätte es ihm vor lauter Habgier und Geldgier hinterher geworfen damit er den Rachen endgültig voll bekommt und daran erstickt. Ich denke ich werde diese überall beliebte Frau mit meinen ständig aktuellen Berichten in der Öffentlichkeit würdig vertreten. Dieses Versprechen hat sie mir abgenommen und ich werde es voll erfüllen.
Dass auch ein inmitten der Stadt Büdingen neu erbautes Seniorenheim mit bester Ausstattung ihren Namen trägt durch eine öffentlich veranstaltete Umfrage über die Presse mit überwältigen Vorschlag aus der Bevölkerung, dieses Haus nach der verdienten Frau Flach zu benennen, ist eine auf viele Jahrzehnte bleibende Erinnerung an diese Frau. So heißt es in meinen zahlreichen Gesprächen mit zufriedenen Bewohnern dieses Hauses —– man wohnt dort bei Grete Flach.—–Ich wünsche hiermit diesem neuen Seniorenheim inmitten der Stadt Büdingen mit der Namensgebung GRETE FLACH HAUS alle Zeit viel Glück und den Bewohnern Zufriedenheit und Geborgenheit.
Ihr ständiger Berichterstatter und Neffe von Grete Flach
Kurt Maier