Öffentlicher Bericht an das Amtsgericht Büdingen- Herrn Direktor Knoche.
30 V! 15/94 F Nachlass Dora Margarete Anna FLach genannt Grete FLach
Sehr geehrter Herr Direktor Knoche beim Amtsgericht BÜdingen,
Mit Schreiben vom 28. 4. 2023 hat Sie die von der Erblasserin Frau FLach verfügte Erbengemeinschaft gebeten uns AUskunft zu erteilen darüber, wer denn vorstehende Erblasserin beerbt haben soll, wenn nicht die von ihr selbst verfügte Erbengemeinschaft.
Um in dem so unsinnigen Verfahren weiterzukommen, was durch das Amtsgericht dienstwidrig verhindert wird wegen sachlicher AUskunftsverweigerung, wir nun unsere als berufene am nachlass die berechtigte Frage an Sie Herr Direktor Knoche als Vwerantweortlicher beim Amtsgericht Büdingen vor aller Öffentlichkeit ins Internet gestellt und nun öffentlich zu erklären, wer Frau FLach denn beerbt haben soll.
Ausser uns testamentarisch Berufenen gibt es sonst niemanden mehr der überhaupt persönlich jemals einen eigenen berechtigten Erbscheinantrag gestellt hätte mit Vorlage des Berechtigungnachweises was Voraussetzung ist für Erteilung eines Erbscheins. Ohne die VOraussetzung eines solchen Nachweises darf kein nGwericht einen erbschein erteilen. Solches aber was hier vorliegt, —-ist eine handfeste Urkundenfälschung—–welche das Amtsgerichjht mit allen FOlgen zu verantworten hat.
Vor aller interessierten erbosten Öffentlichkeit sei und muss hier auch erwähnt werden der beinhaltende steuerrechtliche Betrug an der zuständigen hessischen Landeskasse, bezüglich der hohen zu zahlenden Erbschaftssteuer für einen vorliegenden Millionennachlass und der mit verantwortliche Nachlasspfleger ein wildfremder Rechtsanwalt aus Hanau dem Amtsgericht einen Bericht vorlegt wonach es angeblich keine Verteilungsmasse mehr gibt. Was er aber bisher nicht tut, ist die Offenlegung seiner AKten mit Vorlage von Gläubigern und deren Vorlage für welchen Zweck.
Privat ermittelt liegt auf dem TIsch wie auch hier anwaltlich vor Gericht gelogen wird, liegt auf dem TIsch, denn Frau FLachbhatte finanzamtlichn nachgeprüft keinen Cent Schulden sondern hinterlässt einen nachgewiesenen Nachölass im Millionenbereich in bar und war ausserdem selbst noch hohe Darlehensgeberin mit hohen Aussenständen die nun nac h ihrem Tode zur sofortigen Zahlung anstehen , soweit diese noch offen sind. Ebenfalls sind nun die Tilgungen zu diesem nachlass vorzulegen.
Herr Direktor Knoche, da Sie nicht gewillt sind eine friedliche KLärung der Sache herbeizuführen wird dieses Verfahren nun mit Recht vor aller Öffentlichkeit zu Ende geführt. Dazu haben Sie hiermit unser Wort als testamentarisch berufen. Die Kosten die immer höher werden gehen voll zu Lasten des Amtsgerichts und damit zu Lasten der hessischen Landeskasse, denn die Bediensteten der Justiz unterstehen der Justiz des jeweiligen Bundeslandes. Soweit unser heutiger Bericht an die Öffentlichkeit was eine Rechtssache ist und nichts zu tun hat mit persönlicher Anfeindung. DIe Erbengermeinschaft will nur einfach Auskunft vom Amtsgericht, wer angeblich die Erblasserin Frau FLach unsere Angehörige beerbt haben soll mit Vorlage der Berechtigung, weiter nichts, damit dem endlich auf dem Grund gegangen wird. Da inzwischen alle weiteren zunächst berechtigten Neffen der Kinderlosen Frau verstorben sind, erübrigen sich selbst auch Testamente, denn dadurch fallen alle vormaliegen Anteile der Verstorbenen dem letztüberlebenden automatisch zu—gesetzliche Erbfolge. Damit ist nun auch hier die Erbfolge geklärt.
Ihr ständiger Berichterstatter in vorliegender Sache mit hoher Kriminalität
Kurt Maier
Neffe von Grete FLach vor Ort