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Liebe Leserin, lieber Leser der Akte Grete FLach.

———————Offener Brief an alle Leser im ganzen Lande——————-

Riesiger Vermögens und Steuerbetrugskandal, verursacht durch das zuständige Amtsgericht im hessischen Büdingen/ Wetteraukreis durch amtliche Mitwirkung.

———————Offene Beschwerde an den Vorsitzenden Herrn DIrektor des

Amtsgerichts Herrn Richter Knoche—–persönlich

Sehr geehrter Herr Direktor Knoche,

in Ihrer Nachricht vom 9. 3. 2023 an die von der Erblasserin Dora Margarete Anna Flach aus Büdingen persönlich verfügte Erbengemeinschaft führen Sie im letzten Absatz an, wer die nach dem —-fälschlich vom Gericht erteilten Erbschein —–angeblich festgestellten Erben von Frau FLach geb. Mayer beerbt hat, ist angeblich nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens.

Herr Direktor Knoche beim Amtsgericht in Büdingen als Verantwortungsträger. Die testamentarisch verfügte Erbengemeinschaft fordert Sie nun hiermit vor aller interessierten Bevölkerung auf uns mitzuteilen, wer denn dann die Erblasserin Frau FLach unsere Angehörige vor Ort beerbt haben soll wenn nicht die von nihr persönlich verfügte Erbengemeinschaft was testamentarisch vorliegt. Eine erbetene Anrwort dazu haben Sie uns bisher verweigert–Warum?

Es wäre doch eine Entlastung für Sie als Verantwortlicher beim Amtsgericht. In Klärung der Sache Herr Richter und Direktor des Amtsgerichts Büdingen, es ist Ihre Amtspflicht uns berufenen Bürgern die Namen zu nennen welche aus Ihrer Sicht Frau FLach angeblich beerbt haben sollen und auch die Beweise dazu vorzulegen. Das Herr Direktor Knoche ist alles was wir hiermit vor aller Öffentlichkeit der Gesamtbevölkerung von Ihnen alls Vorsitzender das Amtsgerichts Büdingen verlangen müssen.

Zu Ihrer Erinnerung:

Niemand anderer als die berufene Erbengemeinschaft hat überhaupt jemals einen Erbscheinantrag in der Sache beim Amtsgericht gestellt mit Vorlage der testamentarischen Berechtigung. Unser Antrag und das vorgelegte Testament der Erblasserin Frau FLach wurde vom Gericht geprüft, es gab keine Beanstandung und wir wurden aktenkundig vom Gericht schriftlich vorliegend aufgefordert die Kosen für den berechtigten Erbschein bei Gericht einzuzahlen damit sodann der Erbschein erteilt werden könne. Dies ist vorliegend umgehend geschehen noch im August des Jahres 1994

————————-Mit Einzahlung der Kosten war der Erbschein zu erteilen———————

Wenn dann jemand Einwände gehabt hätte was nicht der Fall war und der falsche Erbschein bereits zurückgefordert und zurückgegeben war, konnte er jederzeit klagen, was ebenfalls nicht der Fall war. Damit ist dieses Verfahren bereits einwandfrei geklärt und der Erbschein wird vom Amtsgericht nimmer noch verweigert, warum dieser Unsínn?

Herr Direktor Knoche bei diesem merkwürdigen Amtsgericht Büdingen, wir bitten öffentlich oder schriftlich um eine Antwort zu dem Vorstehenden auch namens zahlreicher sehr erboster Bürger nicht nur im Umfeld von Büdingen sondern aus der ganzen Bundesrepublick wo wir immer wieder angesprochen werden.

Als Sprecher der Erbengemeinschaft am Nachlass der Erblasserin Frau FLach unserer Angehörigen vor Ort und als Unterzeichner dieses Schriftsatzes, darf ich Ihnen hiermit auch anheim stellen, dass wir Berufenen bereits Vollmacht erteilt haben an die Behörde der zuständigen hessischen Strafverfolgung und diese ernächtigt haben, verfügungsgemäß durch die Erblasserin dafür zu sorgen, damit nun abschließend sämtliche der Erblassserin zu Lebzeiten gestohlenen hohen Vermögenswerte im vorliegenden Millionenbereich die steuerlich relevant sind, umgehend von Amts wegen beigetrieben werden, wovon dann auch die hohe Gläubigerin das Land Hessen die bisher amtlich veruntreuten Steuern und Abgaben von den Erben umgehend beglichen werden können, was dem Land Hessen bisher durch erheblichen Vermögensdiebstahl jahrelang vorenthaltren wurde und uns allen, auch dem Land Hessen vorgelogen wurde, der Nachlass sei angeblich überschuldet und es wäre angeblich keine Verteilungsmasse mehr vorhanden. Die ermittelte Wahrheit aber ist, dass die Erblasserin als bekannte MIllionärin keinen Pfennig Schulden hatte und ein MIllionenüberschuss vorhanden ist und sein muss, wofür die Verantwortlichen mit ihrem Privatvermögen in gemeinsamer Haftung voll haften. Soweit unser heutiger Schriftsatz Herr Direktor Knoche beim Amtsgericht Büdingen direkt an Sie gerichtet als Verantwortungsträger des Amtsgerichts. Wir haben gewiss lange Jahre Geduld geübt um eine friedliche Lösung herbeizuführen jedoch ohne Erfolg. Einmal aber hat auch unsere Geduld ein Ende, was nun gekommen ist. Man wollte eine riesige Vermögens und Steuerbetrügerei und Erbschleicherei vertuschen was schließlich aufgedeckt werden konnte.

Für den Inhalt dieser Nachricht

gez. Kurt Maier,

Neffe der Erblssserin Dora Margarete Anna Flach–genannt Grete FLach