Liebe Leser der Akte Grete Flach.
Wegen Verweigerung des rechtlichen Gehörs in einem ersten Verfahren mit totaler Verfälschung der Akten durch Falschaussagen vor Gericht und Urkundenfälschung trat ein Verfahrensstopp ein, weil die Aktern unbrauchbar waren.
Neuer Erbscheinantrag wurde diesseits gestellt mit Vorlage der letztwilligen Verfügung der Erblasserin am 16. 2. 2022. Ab diesem Datum begann nun das Verfahren mit neuem Vortrag so wie es das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in der dortigen Verfügung 2o W 166/o4 vorliegend angeordnet hat am 12. 5. 2oo4 weil die >Vorlageverfügung des Amtsgerichts BÜdingen vom 2o. 4. o4 und der Senatsbeschluss dazu nicht in materielle Rechtskraft erwächst.
Und weiter; Neuer Vortrag, der erfolgte mit neuem Erbscheinantrag am 16. 2. 2022 ist vom Nachlassgericht zu prüfen und zu bescheiden in eigener Zuständigkeit.
Auf meine Anordnung
gez. Dittrich
Richterin beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
An diese Verfügung des OLG war das Nachlassgericht gebunden, ein neues Verfahren mit neuem Vortrag war zu eröffnen welches den Tatsachen entspricht.
Ab diesem 16. 2. 2022 begann das Verfahren und die im ersten Verfahren unterlassenen Amtspflichtermittlungen im Vorfeld waren nun nachzuholen. Wiederum wurden diese gerichtlichen Amtspflichtermittlungen missachtet und erneut unterlassen und unser nach Testament berechtigter erneuter Erbscheinantrag wurde erneut grundlos abgelehnt. Neuer Erbschein wurde nicht erteilt und konnte auch nicht weil nicht berufen und ein erster ganz bewusst falsch erteilter Erbschein an Unbefugte war längst schon vor 2o Jahren eingezogen worden wegen zu Unrecht erteilt und war ungültig. Mithin beginnt dieses Verfahren mit neuem Vortrag und Datum vom 16. 2. 2022 und nicht schon vor 2o Jahren wegen der gravierend gefälschten AKten.
Dies und nichts anderes ist nun die neueste Sachlage die jetzt zur Entscheidung ansteht. Allein zuständig ist ausschließlich das Nachlassgericht in Büdingen und nicht das Landgericht und schon gar nicht das OLG Frankfurt am Main. Beide Gerichte sind in Nachlasssachen nicht zuständig und damit auch nicht befugt und wurden zu unserer Irreführung —nur vorgeschoben—was das OLG wie vorstehend doch deutlich zum Ausdruck brachte.
DER ERBSCHEIN WAR ZU ERTEILEN!!
weil es keine weiteren Erben ersten Grades zur Erblasserin mehr gibt. Im Gegenteil, durch das Versterben aller anderen vormaligen Erben der kinderlosen Erblasserin bin nun ich noch der Einzige ihrer Neffen ersten Gradeszur Erblasserin der noch am Leben ist und dadurch bedingt, greift nun zusätzlich auch noch die gesetzliche Erbfolge und alle vormaligen Anteile der Verstorbenen fallen automatisch dem letzten noch lebenden Neffen oder Nichten des Erblassers zu. So, und nicht <nders ist nun die Sachlage.
KEINER VON UNS ALLEN STEHT ÜBER DEM GESETZ; VOR DEM GESETZ SIMD WIR ALLE GLEICH
auch die Richter bei diesem merkwürdigen Amtsgericht im hessischen Büdingen durch deren dienstwidrige Handlungsweise vorliegend nachgewiesen dieses so unnötige Verfahren überhaupt erst zustande kam durch unsere versuchte Täuschung als ausgewiesene rechtmäßige Rechtsnachfolger am Nachlass unserer verstorbenern Tante ——DORA MARGARETE ANNA FLACH:
Das Schwert der Gerechten hat hier in die falsche Richtung gezeigt was gewollt war!!! und durch die erfolgten privaten Ermittlungen auch zum Vorschein kam. Es stellt sich hier aller ernstes die berechtigte Frage,——ist ein solches Amtsgericht überhaupt noch glaubhaft über andere Bürger zu befinden?—–Das Amtsgericht möge sich diese Frage nun selbst beantworten. Eine ehrliche ANtwort die man aber nicht erwarten kann müsste sein—-Nein—denn dieses so unglaubliche Verfahren zustandegekommen unter Lügen und Betrügerei selbst an der hessischen Staatskasse bezüglich hoher Veruntreuung von öffentlichen Steuergeldern was dieses Verfahren beinhaltet bestätigt die Antwort.