WWW. Die Akte Grete Flach.de informiert aktuell

Liebe Leser der Akte Grete FLach,

in dieser hochkriminellen Angelegenheit hat der Berichterastatter insgesamt 14 Anwälte mit der Sache betraut. Ich musste feststellen, dass ich allein als nicht Jurist aber mit meinem festen Willen und Entschlossenheit in der Sache mehr bewirkte, als alle zuvor beauftragten Anwälte zusammen.

Einer von ihnen fragte mich einmal bei einem Termin in seiner Kanzlei, Herr Maier, was haben SIe denn beruflich im Leben gemacht? Ich sagte ihm, dass ich das FLeischerhandwerk erlernt habbe um später einmal den elterlichen Betrieb weiterzuführen und auszubauen. Der Krieg und die Vertreibung aus der alten Heimat aber hat dies zunichte gemacht.

Weil mich aber das später nach meinen Gefühlen nicht voll auslastete, habe ich mich weitergebildet und ein Fernstudium für Führungskräfte in der Wirtschaft an der Internationalen Benjamin Franklin Skul in München. Dieses Studium dauerte2 Jahre mit monatlichen Kontrollen durch das jeweilige Gemeindeamt von wo meine Angaben wahrheitsgetreu bestätigt werden mussten über meine beruflichen Fortschritte. Am Ende des Studiums bekam ich mein Leistungsdiplom mit dem Prädikat—sehr gut —mit dem Zusatz

Der Kursteilnehmer ist geeignet eine führende Rolle in der Wirtschaft zu übernehmen.

Ich fragte meinen Anwalt warum er denn meine frühere Tätigkeit wissen wolle worauf die Antwort kam, na, wenn ich mit ihre Schriftsätze an mich ansehe hätte ich gedacht, dass sie im juristischen Bereich tätig waren weil sie alles so formulieren, dass ich nur wenig zu korrigieren habe. Dann schaute er mich an und sagte, Jura kann jeder studieren, auch sie, Sie aber haben ihren Beruf verfehlt, sie hätten gewiss einen guten Anwalt gegeben.

Und in der Tat scheint es auch so zu sein, denn als ich nicht lange danach auch nicht mehr diesen Mann vertraute ud ihm das Mandat entzog wegen ungenügender Durchsetzungskraft vor Gericht in meinem Beisein und ich als betroffener Kläger die Sache selbst in die Hand nahm und mit den Verantwortlichen bei Gericht klares deutsch und kein Beamtendeutsch redete was keiner richtig versteht, siehe da, das BLatt hat sich gewendet in der Weise, dass man zuvor meinen Anwälten die nichts bewirkten kein rechtliches Gehör schenkte und alles überhörte und nun auf mein nachhaltiges Drängen plötzlich wenn auch zögerlich ich Antwort auf meine Fragen nach den Einzelheiten erhielt, wenn auch wiederum nur weit ausholend umschrieben und unklar formuliert.

Ich ließ aber den Verantwortlichen bei Gericht keine Ruhe und bohrte weiter an dem dicken Brett. Das ging so weit, dass ich in der Sache die zuständige Staatsanwaltschaft des zuständigen Bundeslandes Hessen einschaltete welche berufen ist zu ermitteln und strafrechtlich zu handeln und aufzuklären weil das zunächst allein zuständige Amtsgericht in Büdingen die zeitnahen Ermittlungen im Vorfeld pflichtwidrig unterlassen hatte was nun im Nachhinein noch zu klären und nachzuholen ist, denn ohne dieseProzessvoraussetzungen darf weder ein Beschluss noch ein Urteil in einer Sache ergehen so die Verordnung.

Die Unterlassung der Amtspflichtermittlungen deswegen, weil das Amtsgericht selbst durch rechtswidriges Verhalten im Dienst und Untreue im Amt dieses absolut unsinnige nicht erforderliche Verfahren in eigener Verantwortung durch Falschaussagen und Untreue im Amt verursacht und damit auch zu verantworten hat. Das was nun folgen musste war, dass die Staatsanwaltschaft gefordert war durch dortige Strafverfolgung zu ermitteln und aufzuklären als in der Sache berufen.

Nach vorliegendem Testament hat die Erblasserin ihren Nachlass korrekt geregelt und hat von sich aus ohne Wissen von Dritten eine künftige Erbengemeinschaft ihres einstigen Nachlasses verfügt. An diese Verfügung der Eerblasserin ist und war das Amtsgericht gebunden zumal kein anderer als die verfügte Erbengemeinsc haft überhaupt jemals einen eigenen Erbscheinantrag gestellt hatte und auch nicht konnte, weil nicht berufen.

Wer in einem Testament nicht berufen ist, ist nicht Erbe

so auch der BGH in seinem Urteil. Da sich aber das verantwortliche Amtsgericht permanennt weigert den berechtigten und auch schon bezahlten Erbschein zu erteilen, ist es nun Sache der eingeschalteten Staatsanwaltschaft dafür zu sorgen, damit der berechtigte Erbschein endlich erteillt wird damit sodann die anfallenden Steuern und Abgaben an das Land Hessen ordnungsgemäß abgeführt werden können. Solange das durch das Amtsgericht blokiert wird, ist das auch Vermögens- und Steuerbetrug an der zuständigenn Finanzkasse des Bundeslandes Hessen.

Die Staatsanwaltschaft ist bereits schriftlich beauftragt die amtlich veruntreuten hohen Nachlasswerte der Erblasserin die ihr mit Hilfe des Amtsgerichts gestohlen wurden beizutreiben deren Verbleib bekannt ist. Denn selbst der BGH–Bundesgerichtshof– in Karlsruhe in seinem Urteil sagt, ein Erbschein ist nicht unbedingt erforderlich, auch ohne einen Erbschein –wenn sich ein Amtsgericht quer legt–bleibt der in einem Testament eingesetzte oder kraft Erbfolge berufene Erbe Punkt! Daran hat sich auch das Amtsgericht in Büdingen zu halten. Eine noch weitere mutwillige Verfahrensverschleppung ist nicht länger hinzunehmen, das Verfahren ist zu beenden und die gestohlenen hohen Vermögenswerte der Erblasserin Frau FLach sind in derem Sinne und Verfügung offenzulegen und beizutreiben.

Soweit mein heutiger weiterer Bericht als Sprecher der Erbengemeinschaft

Ihr

Kurt Maier

Neffe der Erblassserin vor Ort

Zum Schluss möchte ich noch anmerken, dass sich meine Telefonummer geändert hat. Sie lautet: o6o53/620346o. Die in meiner Homepage genannte Nummer hat keine Gültigkeit mehr. Dies nur zu ihrer Kenntnis wegen dem hohen Interesse der breiten Leserschaft.