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Liebe Leserin, lieber Leser der Akte Grete FLach.

Es ist geradezu grotesk um nicht zu sagen kriminell wenn uns neuerdings selbst auf unsere freundliche Anfrage das Amtsgericht mit Schreiben vom 2. 3. 2023 direkt von der Direktion des Amtsgerichts Büdingen eine verbindliche Antwort erneut —wie schon so oft—verweigert wird uns doch endlich mitzuteilen, wer denn nun Erbe am Nachlass unserer Angehörigen geworden sein soll und wer nicht und die Begründung dazu.

Es ist aktenkundig,dass kein anderer als die von der Erblasserin persönlich Berufenen jemals überhaupt einen eigenen Erbscheinantrag gestellt hatten und auch nicht konnten, weil nicht berufen. Dieses Mal kommt die vorstehende Antwort direkt vom amtierenden Vorsitzenden des Amtsgerichts Büdingen einem Herrn Richter Knoche, der die Verantwortung für seine ihm untergeordneten Richter und Richterinnen hat.

Seine Antwort auf unsere nach Testament lautende Frage, wer denn nun Erbe am Nachlass der kinderlosen Schwester meines Vaters ist lautet: dass man uns Berechtigten einer Erbengemeinschaft diese unsere Frage auch künftig nicht beantworten werde–Punkt!!!

Hier stellt sich in aller öffentlicher Deutlichkeit die berechtigte Frage an alle Bürger der demokratischen Buundesrepublik Deutschland, ob ein solcher Vorsitzender eines ordentlichen Amtsgerichts eigentlich noch länger tragbar im Amt bleiben kann. Jeder Richter, auch ein Herr Richter Knoche beim Amtsgericht Büdingen will durch Belehrung von Zeugen und Prozessbeteiligten die Wahrheit und nichts als die Wahrheit wissen um zu einem gerechten Urteil zu finden, anderenfall man sich strafbar macht.Das aber gilt auch für dem Richter selbst. Er

selbst aber verweigert uns eine berechtigte Antwort. Das aber ist nun so nicht länger hinzunehmen ohne Konsequenzen.

Da es hier in der Sache um einen ermittelt vorliegenden ungeklärten Nachlass geht in der festgestellten Summe im Millionenbereich, wo an erster Stelle das zuständige Bundesland Hessen als Gläubigerin einer hohen Steuerforderung durch hohe Vermögensveruntreuung steht und erst an zweiter Stelle die testamentarisch vorliegende Erbengemeinschaft, erfolgt gleichzeitig mit dieser heutigen Nachricht an alle Leser gegen den Vorsitzenden Richter beim Amtsgericht Büdingen–Herrn Knoche–

Anzeige bei der Ataatsanwaltschaft GIeßen

wegen

Amtsmissbrauch durch nicht Wahrnehmung der zeitnahen Amtspflichtermittlungen, nicht Wahrnehmung der öffentlichen Überwachungspflicht der gerichtlich betreuten Erblasserin und deren hohen Vermögenswerte welche dadurch im MIllionenbereich veruntreut wurden sowie hohe Geldwäsche und anderer Ungereimtheiten mit tatenlosem Zuschauen und Wegschauen.

DIe Staatsanwaltschaft Hessen als Vertreterin des Bundeslandes Hessen ist laut dem hessischen Ministerium für Justiz berufen die Anzeige zu prüfen, zu ermitteln und wegen Unterlassung und Amtsmissbrauch bei diesem Gericht eine Aufklärung herbeizuführen wo wegen dem Vorstehenden an erster Stelle dem Land Hessen bisher ein extrem hoher Steuerausfall entstand, welchen bis jetzt das Land Hessen als wohl unwissend widerspruchslos hinnimmt und dieses so unnötige Verfahren immer wieder aufs Neue vom Amtsgericht verschleppt wird.

Dieses Verfahren vom ersten Tag an angezeigt, ist nicht etwa verjährt sondern absichtlich bis zum heutigen Tage verschleppt worden um das der Erblasserin viele gestohlene Geld auch zum Schaden aller Steuerzahler in den eigenen privaten Taschen der Verantwortlichen verschwinden zu lassen was aufgedeckt wurde und ermittelt vorliegt.

Das Amtsgericht als vom ersten Tag an dieser Straftat direkt beteiligt, kann all das Geschehene mit nichts Wegreden und hat nun Gegenteiliges zu beweisen wie jeder andere auch der vor einem Gericht steht. DIe Anzeige der Erbengemeinschaft wie vorstehend steht hiermit und bleibt aufrecht erhalten.

DIe hessische Staatsanwaltschaft ist die offizielle Vertretung des Landes Hessen für geltendes Recht und Ordnung zu sorgen und das auch zu gewährleisten wozu sie berufen ist. Soweit der heutige neueste Bericht der testamentarischen Erbengemeinschaft am Nachlass vorstehender Erblasserin Dora Margarete Anna FLach genannt Grete FLach.

gez. Kurt Maier, als Sprecher der Erblasserin und der von ihr gegründeten Erbengemeinschaft als deren letztwilliger Verfügung. Ich werde weiter berichten ohne Scheuklappen was Sache ist und was nicht.

Ein jedes Verfahren ist dazu da damit es geklärt wird. Ohnedem so die Verordnung,darf weder ein BeShluss noch ein Urteil ergehen.

Selbst der BGH sagt; Auch ohne Erbschein bleibt der oder die in einem Testament eingesetzte oder Kraft Gesetz zur Erbfolge berufen Erbe!!!Und das gilt auch für das Amtsgericht Büdingen

Und an dieser Stelle ist für dieses Verfahren das allein verantwortliche Amtsgericht Büdingen nun gefordert die Beweise vorzulegen für all die bisherigen unbrauchbaren Anschuldigungen, Unterstellungen und anderen Unsinn mehr.