Liebe Leserin, Liebe Leser der Akte Grete FLach aus dem hessischen Büdingen.
Eine Direktion eines Amtsgerichts hat die Dienstaufsicht über das Dienstverhalten ihrer untergebenen Richter und Richterinnen. Allein von daher muss die Direktion über alles unterrichtet sein was die untergebenen Richter und Richterinnen im Amt tun.
Wenn uns nun die Direktion des Amtsgerichts Büdingen mitteilt, sie habe sich die AKte vorlegen lassen und festgestellt, dass hier nichts mehr zu klären sei und das Verfahren angeblich beendet sei wer Erbe am Nachlass der Frau FLach geworden ist und wer nicht, dann ist der Beweis bereits hier erbracht, dass die DIrektion des Amtsgerichts überhaupt keine Kenntnis über den Verfahrensstand hat und die untergebenen Richter und Richterinnen tun und lassen können was sie gerade wollen. So viel zur heutigen Einleitung.
Und nun weiteres maßgebliches aus den total verfälschten unbrauchbaren AKten zur Sache, die niemals verwertet hätten werden dürfen was nun zur Korrektur ansteht und bisher unterlassen wurde.
Zunächst heißt es da, ich hätte angeblich Erbscheinantrag gestellt als Allein- Erbe was gar nicht möglich gewesen wäre weil dem Richter das Testament der Erblasserin vorlag und dort steht, dass ich nur zum Teilerben berufen wurde und nicht zum Alleinerben. Das also ist die erste Amtslüge des Amtsgerichts.
DIe zweite Dienst und Rechtswidrigkeit ist die, dass das Amtsgericht unsere Angehörige Frau FLach gegen ihren schriftlich vorliegenden Willen und überhaupt ohne jede Notwendigkeit eigenmächtig in einem fremden Privathaus ihrer nächtlichen Entführer ohne Rechtsgrundlage einsperren ließ, welches vom Amtsgericht als Altenpflegeheim im Sinne des geltenden Heimgesetzes öffentlich bezeichnet wurde in der Thiergartenst. Nr. 27 in Büdingen welches nach Prüfung gar nicht existierte und schon seit Jahren mit Deckung des Amtsgerichts schwarz betrieben wurde ohne Betriebserlaubnis und ohne auch nur eine einzige Pflegerin für dort bereits mehrere privat eingesperrte Frauen die alle künstlich hilflos gemacht wurden hinter Schloss und Riegel weggesperrt. Alles vermögende Frauen. Das alles wurde aufgedeckt und sowohl der Richter namens Jöntgen und dessen bestellter Gefälligkeitsgutachter Dr. Klaus Becker der gar keiner war dort als Leiter des Gesundheitsamtes in diesem schwarz betriebenen sogenannten Altenpflegeheim ohne Erlaubnis und ohne jedes Pflegepersonal mit dort mehreren privat weggesperrten Frauen dienstlich ständig verkehrte für private Machenschaften und dort ihre DIenststunden auf Kosten der Allgemeinheit mißbrauchten. Alles liegt ermittelt aktenkundig vor.
Unter dem AKtenzeichen 3 Js 865 2/96 der Staatsanwaltschaft Gießen im August 1994 wird uns, der von der Erblasserin verfügten Erbengemeinschaft mitgeteilt, die Kosten für den an uns zu erteilenden Erbschein einzuzahlen damit sodann der Erbschein erteilt werden könne. DIese angeforderten Kosten von 1. 74o DM Währung wurden von uns Berufenen exakt am 9. Augusrt 1994 direkt in bar bei der Gerichtskasse in Büdingen eingezahlt. DAMIT WAR DER ERBSCHEIN ZU ERTEILEN !!! UND AN DIESER STELLE WAR DIESER ERHEBLICHE VERMÖGENS UND STEUERBETRUG BEREITS AUFGEFLOGEN.
Beweis:
14 Monate später am 16. 1. 1997 teilt uns das Amtsgericht BÜdingen mit weil immer noch kein Erbschein erteilt wurde, dass bereits am 15. 1.. 1995 zwischendurch klammheimlich ein gemeinsamer Erbschein an völlig sachfremde unbefugte erteilt wurde die weder testamentarisch berufen waeen und selbst nicht einmal einen eigenen Erbscheinantrag gestellt hatten und auch nicht konnten, weil nicht berufen und ihnen das Gericht in gar keinem Fall einen Erbschein erteilen durfte. Und damit flog der nächste Amtsmissbrauch im Dienst bei diesem Amtsgericht auf der nun zur KLärung ansteht.
Die Amtsermittlungen der berufenen Staatsanwaltschaft in Gießen was neuerdings dort erneut angezeigt wurde sind am Laufen. Unsere Anzeige bei dem hessischen MInisterium für Justiz in Wiesbaden wurde von dort wegen eines Straftatbestandes für die weiteren Ermittlungen nach dort weitergeleitet.
DIe Staatsanwaltschaft eines Bundeslandes–hier zuständig in GIeßen–ist berufen aufzuklären und die Rechte des Bundeslandes zu vertreten und einzufordern. In vorliegender Sache geht es nicht nur um Erbschleicherei, sondern allem voran um hohen steuerrelevanten Vermögensbetrug mit Geldwäsche zu einem Gesamtnachlass im Millionenbereich. Das alles aufzuklären was bereits privat ermittelt auf dem TIsch liegt, steht soeben zur KLärung an was bisher missbräuchlich unterlassen wurde vom zuständigen Amtsgericht in Büdingen.
Zu all dem kommt noch hinzu, dass diese absichtlich falschbenannten angeblichen Erben deren erhaltenen unberechtigter Erbschein nach Bekanntwerden sofort vom Amtsgericht wieder angefordert und zurückgegeben werden musste wegen Falscherteilung und Ungültigkeit und bis heute ersatzlos vom Amtsgericht einbehalten wird.
Und wie das verantwortliche Amtsgericht im Dienst lügt und die Unwahrheit sagt, geht auch daraus hervor, wenn man uns der berufenen Erbengemeinschaft seitens der Direktion des Am
tsgerichts mit Schreiben vom 2. 2. 2023 mitteilt, das Erbscheinverfahren sei angeblich beendet und es gäbe daher keinen Grund einen Klärungstermin anzuberaumen–was beantragt ist!! Im Gegensatz dazu teilt uns das befragte Grundbuchamt im selben Hause beheimatet mit, dass das Erbscheinverfahren bis zum 5. 5. 2022 eben noch nicht abgeschlossen sei und von daher uns die Einsicht in die Grundbuchakten angweblich nicht gewährt werden könne.
Auch das bedeutet, dass das Grundbuchamt gemeinsame Sache mit dem Amtsgericht macht und uns die Einsicht ins Grundbuch als ausgewiesene Erbengemeinschaft ebenfalls rechtswidrig verweigert. Auch dies ist ein Verstoß gegen geltendes Recht, denn jedem Bürger der berufen ist und dies auch vorweisen kann hat ein Recht zu erfahren was im Grundbuch geschrieben steht und kann einen Nachlass erst annehmen oder ausschlagen wenn er weiß ob er Schulden übernimmt und wenn ja, wie hoch diese sind.
Und da uns über dem vom Gericht bestellten völlig unbekannten fremden Nachlasspfleger bekannt ist, dass er dem Amtsgericht einen Bericht vorgelegt hat nach dem er behauptet der Nachlass sei angeblich überschuldet und es sei keine Verteilungsmasse mehr vorhanden gibt uns erst recht das Recht, Einsicht ins Grundbuch zu nehmen was dort geschrieben steht. Denn wenn wir bis heute nach so langer Zeit immer noch keinen gültigen Erbschein und damit auch keine Erben haben, muss sich der Nachlass in jedem Fall noch in voller Höhe im Eigentum der Erblasserin befinden und darf von niemandem angetastet werden. Denn wenn es Erben gäbe, musste das Grundbuch längst schon umgeschrieben werden mit allem vorzulegenden Beweismitteln.
Mit Schreiben vom 17. 2. 2023 und mithin erst vor ein paar Tagen wurde neuerdings von uns das Am tsgericht angeschrieben und es wurde um verbindliche Auskunft gebeten wer denn nun der oder die Erben am Nachlass vorstehender Erblasserin sind und wer nicht mit der dazugehörigen Begründung. Dies ist nun sachentscheidend und beendet das Verfahren,
Aktenkundig ist, dass niemand anderer als wir, die berufene Erbengemeinschaft jemals überhaupt einen eigenen Erbscheinantrag gestellt hat, ohnedem kein Amtsgericht einen Erbschein erteilen darf so die Verordnung was auch die Prozessvoraussdetzungen sind in einem streitgegenständlichen verfahren.
Das Amtsgericht kann sich winden und drehen wie es will, der Erbschein ist nun endlich zu erteilen und das Verfahren zu beenden welches vom Amtsgericht mit immer wieder neuer Verschleppung seit Jahren geführt wird. Der Erbschein war schon zu erteilen als er vor gut 2o Jahren schon bezahlt werden musste und auch bezahlt war mit Datum vom 9. August 1994.
Und zum Abschluss dieses Berichtes wiederhole ich noch einmal; Das Amtsgericht wurde letztmalig mit Schreiben vom 17. 2. 2023 wiederholt angeschrieben und uns der von der Erblasserin gebildeten Erbengemeinschaft Auskunft darüber zu erteilen, wer denn nun Erbe oder Erben am vorstehenden Nachlass der Erblasserin Frau FLach unserer Angehörigen geworden sind und wer nicht mit dazugehöriger Begründung und Vorlage das schriftlichen Nachweises.
Eine Antwort des Nachlassgerichts steht noch aus und wird erwartet. Eine Antwort ist uns pflichtgemäß zu erteilen mit Nachweis allein wegen der hohen Steuerforderung auch gegenüber dem berechtigten hessischen Finanzministerium mit einer vorgelogenen angeblichen Überschuldung was auch aufgedeckt wurde. Der Nachlass der Erblasserin Frau FLach hat nach Prüfung nicht einen Pfennig oder Cent Schulden, sondern einen erheblichen Überschuss im Millionenbereich.
Bleiben Sie bitte dran, ich werde weiter berichten sobald sich neues ergibt.
Liebe Grüße an alle Leser
Ihr
Kurt Maier als ständiger aktueller Berichterstatter