

Liebe Leserinnen, liebe Leser der Akte Gree FLach.
Es kann doch nicht wahr sein, dass deutsche Staatsbürger rechtlich angegangen und ausgegrenzt werden nur weil sie verantwortliche der Justiz die nachgewiesen Untreue im Amt begangen haben dafür mit Recht öffentlich kritisieren und verlangen das aufgeklärt wird, was an Amtsmissbrauch und Untreue im Amt nicht öffentlich werden sollte. Solches geht entschieden zu weit. Hier muss schluss sein mit der juristischen Hintertür der freien Gerichtsbarkeit von Richtern und Richterinnen die wie hier vorliegend ihre Richterämter dazu missbrauchen, unliebsamen kritischen Bürgern einen Maulkorb umzuhängen sobald diese mit voller Berechtigung auch noch testamentarisch nachgewiesen die verantwortlichen Richter und Richterinnen an den Pranger stellen und für ihre Amtsvergehen kritisieren.
Was hat solches was sich die Verantwortlichen Richter und Richterinnen bei dem hier zuständigen Amtsgericht in Büdingen erlauben noch mit Demokratie zu tun? Nichts, aber auch gar nichts. Solches ist gelebte Autokratie wenn man verfassungstreuen deutschen Staatsbürgern wie hier vorliegend mit Vorwand von rechtlichen Mitteln den Mund verbietet zu dem wie hier im vorliegendem Fall zum Nachlass von Grete FLach und den an ihr vollzogenen nächtlichen gewaltsamen Menschenraub vor lauter eigener Geldgier und Habgier mit juristischen Einschüchterungsmitteln solche kritischen Bürger zum Schweigen bringen will um mit dem Vorwand angeblich freier Gerichtsbarkeit ihre eigenen Ziele zu erreichen und sich die Taschen mit dem Vermögen der Bürger selbst vollstopfen möchte was ihnen doch gar nichts angeht.
Keiner der vielen tausenden von Lesern und Leserinnen die über das Medium WWW. Grete FLach. de informiert aktuell im Internet informiert sind soll glauben, dass sich die hier mit betroffenen Angehörigen der gewaltsam des nachts aus ihrem Hause während ihrer Nachtruhe entführten zu der Zeit sehr vermögenden 9o jährigen wehrlos gemachten Frau dies so ohneweiteres gefallen lassen und ich als Sprecher der Betroffenen Frau FLach als deren Neffe vor Ort dies ohne Konsequenzen für die an diesem Verbrechen Hauptverantwortlichen Richter und Richterinnen die beim Amtsgericht in Büdingen sitzen auf ihren gutbetuchten Stühlen auf Kosten der Bürger, dass dies ohne Konsequenzen bleiben wird.
Den Strick um den eigenen Hals hat sich das Amtsgerichtn in Büdingen bereits selbst gedreht wenn man uns der von Frau FLach persönlich verfügten einstigen Erbengemeinschaft für ihrem einstigen Nachlass vom Amtsgericht mit Schreiben vom 8. 11. 2022 irreführend amtlich mitteilt und GLauben machen möchte, dass das Verfahren welches noch gar nicht begonnen hat angeblich beendet sei. Diktiert ist diese Mitteilung von der Frau Richterin Duda und gegengezeichnet und mit Stempel versehen ist es von der Justizangestellten Frau Eschenbrenner um nun auch öffentlich die Namen zu nennen.
Diese vorliegende zwei Zeilen Nachricht des Amtsgerichts soll uns einreden wollen, das Nachlassverfahren um Frau FLach sei angeblich beendet, was noch gar nicht begonnen hat wegen Verweigerung des schuldigen Amtsgerichts. Da aber doch dieses Verfahren bis zur Stunde streitig ist wegen mehrfachen Amtsmissbrauch und Untreue im Amt, müsste es dafür auch ein gerichtliches Schlussprotokoll geben was uns Prozessbeteiligten rechtswidrig und Amtsverletzend vorenthalten wird.
Dort müsste dann auch stehen, wer denn nun endgültig die berufenen Rechtsnachfolger am Nachlass der Erblasserin Frau Dora Margarete Anna FLach der Schwester meines Vaters geworden sind und wer nicht mit vorzulegender Begründung, nachdem ich selbst als Sprecher der von der Erblasserin zu Lebzeiten persönlich mitberufener einer von ihr verfügten Erbengemeinschaft als gleichwertiger Teil- Erbe berufen wurde an ihrem einstigen Nachlass, wo sie selbst kinderlos war, und es keine Pflichtteile gibt und ich zwischenzeitlich nur noch der EInzige bin als ihr Neffe der noch am Leben ist ersten Grades nach ihr.
Wer also ist oder sind hier die berechtigten Rechtanachfolger der Erblssserin; wenn nicht wir Angehörigen die wir nach Kenntnis des Testamentes unverzüglich den berechtigten Erbschein bei diesem merkwürdigen Amtsgericht beantragt hatten.
Dieser Antrag wurde vom Gericht vorliegend geprüft. Es war nichts zu beanstanden und wir wurden aufgefórdert die benannten Kosten bei Gericht einzuzahlen damit sodann der berechtigte Erbschein erteillt werden könne. Der Erbschein wurde persönlich bei der Gerichtskasse beim Amtsgericht von mir in bar eingezahlt und damit war der Erbschein zu erteilen. Da wir aber nach 8 Monaten immer noch keine Nachricht hatten, griff ich zum Telefon und lies mich mit der Rechtspflege verbinden. Diese so sagte sie am Telefon, habe die AKte gezogen und festgestellt, dass die AKte verschwunden sei und nicht mehr auffindbar sei. Das konnte schon gar nicht sein, weil Verfahrensakten nicht verschwinden dürfen sondern im Archiv abzulegen sind für jederzeitigen Rückgriff. Also wurde ich auch hier erneut belogen vom Amtsgericht und die AKten sind eben nicht verschwunden sondern sind bis heute vorhanden, aber inhaltlich total verfälscht und für das weitere Verfahren völlig unbrauchbar.
Nun aber bin ich zwischenzeitlich noch der einzige Überlebende direkte Neffe der Erblasserin da alle weiteren vormals gleichwertigen Neffen der Erblasserin verstorben sind und sie selbst kinderlos war. Das habe ich mir ja nicht ausgesucht, es ist so. Wer, so ist das Gericht nun öffentlich zu fragen, sollen denn nun die Erben am Nachlass der Erblasserin sein wenn nicht die von ihr selbst verfügte Erbengemeinschaft die wir auch Erbscheinantrag gestellt hatten und den Erbschein auch schon vorweg bezahlen mussten und auch bezahlt hatten. Damit war der Erbschein schon vor 2o Jahren zu erteilen und das Verfahren war zu beenden. Das Amtsgericht wurde wiederholt angeschrieben und um Auskunft gebeten wer denn nun Erbe am Nachlass der Erblasserin geworden sei und wer nicht. Eine Antwort verweigert uns das Amtsgericht permanent. Warum, das ist auch zwischenzeitlich geklärt indem wir das Grundbuchamt im selben Haus des Amtsgerichts beheimatet nur ein paar Türen weiter angeschrieben haben. Von dort wird uns schriftlich bestätigt, dass das Verfahen bis zum 5. 5. 2022 eben noch nicht beendet sei und von daher so will man uns GLauben machen, könnte man uns keine Einsicht in das Grundbuch geben was wiederum rechtswidrig ist. Jedem Bürger mit wie hier vorliegender Berechtigung und schon bezahlten Erbschein ist das Einsichtsrecht ins Grundbuch zu gewähren, was ja nicht aus Jux und Tollerei geschieht sondern aus rein wirtschaftlichen Gründen weil hier auch der wiederrechtlich bestellte Nachlasspfleger dem Amtsgericht total verfälscht vorträgt, der Nachlass sei angeblich überschuldet und es wäre keine Verteilungsmasse mehr vorhanden. Und damit war uns erst recht das Einsichhtsrecht ins Grundbuch zu gewähren was dort geschrieben steht, denn man kann ja nicht einen Nachlass übernehmen wenn man noch nicht einmal weiß ob der Nachlass frei von Schulden ist und wie hoch eine etwaige Überschuldung sein soll. Also hat auch hier das Grundbuchamt in Büdingen seine schmutzigen Hände im schmutzigen Spiel und macht mit dem Amtsgericht gemeinsame Sache was ebenfalls strafrechtlich zu ahnden sein wird, denn es wurde ersatzweise privart auf eigene Kosten ermittelt und festgestellt, dass der Nachlass eben nicht überschuldet ist und kein Pfennig Schulden vorhanden ist, sondern ganz im Gegenteil ist hier ein Nachlass im Millionenbereich vorhanden und soll vor dem Zugriff des FInanzamtes versteckt werden zur eigenen Bereicherung der Verantwortlichen. Es ist also auch hier ein Straftatbestand der nun zur Aufklärung ansteht. Damit mag es für heute genug sein. Was jetzt ansteht, dafür ist nun die bereits eingeschaltete hessische Staatsanwaltschaft und deren Strafverfolgung am Zuge weil es sich hier um einen ganz erheblichen Straftatbestand handelt zu einem Gesamtnachlass im ermittelten MIllionenbereicht und damit verbundenen erheblichen nicht gemeldeten Steuerverlust mit Geldwäsche und Erbschleicherei.
Bleiben SIe gesund
bis auf Weiteres was da noch alles zum Vrschein kommt.
Ihr Kurt Maier, Neffe von Grete FLach und deren Sprecher