Liebe Leserin und Leser der Akte Grete Flach.
Wenn einer sich streitet, streiten zwei nicht. Streit in der Sache um den gewaltsamen nächtlichen Menschenraub an Grete FLach im hessischen Büdingen der Schwester meines Vaters aus ihrem Hause im Schlaf überrascht, sucht allein das verantwortliche Amtsgericht in Büdingen welches mit den beiden Entführern von Amts wegen vom Anfang an gemeinsame Sache machte und die Sache nach Aktenlage deckte.Die beweise dazu liegen bereits ermittelt auf dem Tisch durch die erfolgten privaten Ermittlungen welche keinen Widerspruch mehr dulden.
Wir Angehörige welche das Freiheitsrecht unserer entführten Tante und Großtante nur verteidigen um ihr selbst noch im Tode zu helfen und ihr ihre Menschenwürde wieder zurückzugeben, tun nur unsere Pflicht der ihrer Freiheit beraubten Frau dies zu ermöglichen und die Verantwortlichen allem voran bei dem Amtsgericht Büdingen anzuklagen. Da wir keinen Streit wollen und nie wollten sondern eben nur einer das will, nämlich das verantwortliche Amtsgericht in Büdingen und wir Angehörigen eine friedliche Klärung suchten und das Amtsgericht aber absolut Streit will, kann es diesen Streit der nun in dem Medien öffentlich mit Namensnennung ausgetragen wird ohne Rücksicht auf Rang und Namen von Personen haben.
Ein neues Verfahren ist bereits eingeleitet. Da es sich um Landesbedienstete Richter und Richterinnen handelt des Bundeslandes Hessen, ist nun die Zuständigkeit bei dem hessischen Ministerium für Justiz mit SItz in WIesbaden und der dortigen Abt. Strafverfolgung. Dort liegt das nun ausführlich dargelegt und angezeigt vor, um von übergeordneter Behörde einzuschreiten und eine Sachklärung herbeizuführen wogegen sich das verantwortliche Amtsgericht Büdingen beharrlich weigert mit eigenen gegenstandslosen Schutzbehauptungen ohne auch den Nachweis vorzulegen.
Weil es sich im vorliegendem Fall um steuerrelevanten Betrug und Vermögensdiebstahl an der kinderlosen Erblasserin handelt im vorliegenden nachgewiesenen Millionenbereich welcher der allein lebenden Frau im Zustand ihrer Freiheitsberaubung unter Mitwirkung des Amtsgerichts gestohlen wurde und es sich hier um Erbschleicherei mit Amtshilfe handelt zur eigenen Bereicherung und erhebliche Geldwäsche und Steuerbetrügerei und anderem mehr, und dem Bundesland Hessen bisher ein erheblicher Steuerausfall entstanden ist, ist nun das Bundesland Hessen und dessen Ministerium für Justiz zuständig und steht an erster Stelle der Forderung aus dem Nachlass als GLäubigerin und KLägerin. Erst an zweiter Stelle stehen dann wir als vorliegend Berufene einer testamentarischen Erbengemeinschaft welche die Erblasserin persönlich noch zu Lebzeiten verfügt hat was zu befolgen war aber vom Amtsgericht zweckdienlich missbraucht wurde mit all dem hohen Schaden der dadurch in einem bereits 2o Jahre dauernden unnötigen Verfahren entstanden ist.
Das hat uns Zeit genug verschafft uns in privaten Ermittlungen intensiv mit den eigenen privaten Ermittlungen zu befassen. Da in Nachlasssachen ausschließlich das Amtsgericht zuständig ist für Amtspflichtermittlungen im Vorfeld und das Betreuungsgericht allein über die Vermögenswerte amtlich betreuter Personen die amtliche Überwachungspflicht inne hat wie das hier ja auch der Fall ist und war aber nicht erforderlich war, und sogar von Frau FLach diese gegen ihren vorliegend erklärten Willen zweckbestimmt zwangsbetreuung angeordnet wurde und alle amtliche Ermittlungspflicht und Überwachungspflicht des Amtsgerichts willentlich und wissentlich unterlassen wurde und damit Amtsmissbrauch und Untreue im Amt begangen wurde zur eigenen Bereicherung, wird nun wohl ein neuer Ermittlungstermin vor einem sachneutralen unbefangenen Gericht anzuberaumen sein unter Vorsitz eines unbefangenenn sachneutralen Richters der dann seinerseits eine gerechte nachvollziehbare Sachklärung herbeiführen wird.
Es war hier Vermögens und damit Steuerbetrug im Großformat mit erheblicher Geldwäsche geplant. Es wurde aber nicht bedacht, dass es hier jemanden im Angehörigenkreis geben könnte der oder die diesen Großbetrug mit Menschenhandel aufdecken könnte. Jeder Verbrecher macht einmal einen entscheidenden Fehler der ihn seiner Taten überführt. Und damit gilt auch hier der bekannte Spruch; EIn Krug geht nur solange zum Brunnen bis er zerbricht. Und nun ist dieser Krug zerbrochen weil ihn das verantwirtlichhe Amtsgericht fallen lies und alles was dieser zerbrochene Krug an Inhalt enthielt aufgedeckt wurde.
Das Vorstehendne liebe Leser ist nun der brandneueste Sachstand was vorliegt zur Sachklärung. Bleiben sie dran und denken SIe bitte auch daran, wer anderen eine Grube gräbt, fällt meißt selbst hinein. Und das sind eben nun die Totengräber die für uns Berufenen schon eine solche viel zu tiefe Grube gegraben hatten, aber hineinsteigen müssen sie nun schon selbst. Das Zuschaufeln dieser Grube wollen wir dann gerne kostenlos für sie übernehmen.
Liebe Grüße an alle Leser der Akte Grete FLach.
Bleiben Sie dran, ich werde in aller Kürze weiter berichten
Ihr Kurt Maier, Neffe von Grete FLach und deren Sprecher