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Liebe Leserin,lieber Leser der AKte Grete FLach.

Der Kriegsverbrecher der im Jahre 1939 den zweiten Weltkrieg ausgelöst hat, hat im Gefämgnis in Landsberg am Lech ein Buch geschrieben mit dem TItel Mein Kampf! Sein Name—-Adolf.

Ich selbst als ständiger Berichterstatter über ein ebensolches Verbrechen an der Menschlichkeit nur ein paar Nummern kleiner aber ebenso kriminell und menschenverachtend, habe ein BUch geschrieben mit dem TItel DIE AKTE GRETE FLACH; zu bestellen in jedem Buchhandel unter ISBN3-8311-2317-9

Diese meine Dokumentation als Tatsachenbericht schildert im Detail das menschenverachtende Verhalten des zuständigen Amtsgerichts im hessischen Büdingen wo dort zur eigenen Schutzbehauptung wegen Amtsmissbrauch im Dienst gelogen wird was das Zeug hält. Grete FLach——die weise Frau von BÜdingen wie sie in Presse, Rundfunk und Fernsehen in unzähligen Berichten respektvoll genannt wurde ist zum Opfer ihrer menschlichen Tüchtigkeit geworden um seelischen Auftragsmord an ihr der Schwester meines Vaters zu begehen vor lauter Geldgier und Habsucht nach ihren Ersparnissen im hohen Alter von 9o Jahren kinderlos und allein lebend in ihrem Hause.

Sie verfügte in geistiger guter Verfassung in ihrem Testament hinterlegt beim Amtsgericht in Büdingen wohl aus SIcherheitsgründen eine einstige Erbengemeinschaft, an welcher auch ich Anteil habe als ihr jahrzehntelanger Neffe vor Ort. Dies wurde uns erst bekannt nach Eröffnung des Testamentes durch das Amtsgericht.

Weil aber gleichzeitig ein weiteres notariell der unwissenden Frau heimlich gefertigtes, fremd gefertigtes Tesgtament auftauchte von welchem diese aktenkundig selbst keine Kenntnis hatte und daran selbst nicht mitgewirkt hat und dieses merkwürdige notarielle Fremdtestament einwandfrei als Urkundenfälschung erkannt wurde wo nicht einmal die persönlichen Daten der Erblasserin stimmenn und auch der gesamte Inhalt vom Amtsgericht nicht beachtet wurde und es angezeigt war beim Amtsgericht, und es dann zum Prozess kam, wo seither das Amtsgericht alles leugnet was dort an Ungereimtheiten wie Untreue im Amt, nicht Wahrnehmung der Amtspflichtermittlungen im Vorfeld der Sache, nicht Wahrnehmung der öffentlichen Überwachungspflicht über die Vermögenswerte von amtlich betreuten Personen wie es Frau FLach als zwangsbetreut auch war, Geldwäsche und veruntreuung sehr hoher zu zahlender Steuermittel für einen Nachlass bereits zum Teil schon ermittelt und nachgewiesen im Millionenbereich, sowie Erbschleicherei mit Amtshilfe und anderem mehr, was die Verantwortlichen beim Amtsgericht Büdingen nun den berechtigten zuständigen Bundesland Hessen als GLäubigerin und Gemeinschuldner schulden an veruntreuten steuerpflichtigen Nachlass.

Das alles liegt bereits ermittelt auf dem Tisch und wird uns was aktenkundig ist auch vom durch uns eingeschalteten Finanzamt schriftlich bestätigt. Als letzter Ausweg wird uns nun vom Amtsgericht vorgelogen und behauptet, das Nachlassverfahren sei angeblich längst beendet. Damit möchte man das Ganze ungelöst vom Tisch bringen und sich dann die Hände reiben. Das aber ist voll nachweisbar erneut vom Amtsgericht mit Vrlaub gesagt gelogen zur eigenen Rechtfertigung.

Beweis:

Das Amtsgericht verschweigt der Erbengemeinschaft bewusst, wann genau denn wo vor welchem Gericht darüber beschieden wurde wer denn nun in dieser Sache Erbe geworden sei und wer nicht durch Protokollvorlage. Solches nämlich existiert nicht und dies schon wieder eine vorsärtzliche Notlüge von Amts wegen ist. Selbst das befragrte Grundbuchamt im selben Hause des Amtsgerichts beheimatet nur ein paar Türen weiter widerspricht von dort und schriftlich vorliegend dem Amtsgericht in dem es uns schriftlich mitteilt, dass das besagte Erbscheinverfahren der Erblasserin Frau FLach bis zum 5. 5. 2022 seit nun schon mehr als 2o Jahren immer noch nicht beendet sei und es mithin zur Behauptung des Amtsgerichhts noch gar keine Erben geben kann und damit dieser Nachlass auch noch voll im EIgentum der Erblasserin steht. Damit bestätigt uns auch das Grundbuchamt schriftlich vorliegend, dass das Nachlassgericht lügt und die Unwahrheit sagt zur eigenen Schutzbehauptung.

Weil das Amtsgericht eben mit aller Gewalt den offenen Kampf vor aller Öffentlichkeit will und sucht und geradezu hrausfordert, kann es diesen offenen Kampf vor aller Öffentlichkeit haben. Wir selbst suchen nur unser verbrieftes Recht, weiter nichts!!!

Der erste Schritt dazu ist bereits getan in der Weise, dass die vorliegend testamentarisch bedachte Erbengemeinschaft Anzeige erstattet hat zur Klärung der Sache bei dem hier zuständigen Bundesland Hessen dem hessischen Ministerium für Justiz in Wiesbaden und der dortigen Abt. Strafverfolgung

wegen

Geldwäsche im vorliegenden Millionenbereich und weiterem mehr wie Untreue im Amt, Erbschleicherei, Unterlassung und nicht Wahrnehmung der öffentlichen Afsichts- und Überwachungspflicht über das Vermögen amtlich betreuter Personen wie die Erblasserin das ja auch war wenn auch zwangsläufig zweckbestimmt herbeigeführt und gegen ihrem WIllen und überhaupt ohne jede Notwendigkeit was auch in den AKten schriftlich von ihr selbst vorliegt.

Weil es hier in vorderster Linie auch um Steuer- und Abgabenbetrügerei im Großformat geht und das zuständige Land Hessen als Gläubigerin an erster Stelle steht an Forderungen zu einem festgestellten Millionennachlass, ist die Strafverfolgung bei dem Ministerium der hessischgen Justiz gehalten dem nachzugehen ohne Rücksicht auf Rang und Namen der Verantwortlichen Landesbediensteten des Bundeslandes Hessen. Wir haben uns dies ja nicht ausgesucht was das Nachlassgericht hier veranstaltet, sondern die Erblasserin selbst hat verfügt was werden soll mund was nicht was in einem vorliegenden Testament auch zu befolgen ist. Wir suchen weiter nichts als unser verbrieftes hier vorliegendes Recht. Hätte die Erblasserin anders verfügt, hätten wir auch dies zu respektieren. Soweit mein heutiger weiterer Bericht.

Ihr Kurt Maier, Neffe von Grete Flach vor Ort Ich werde in Kürze weiter berichten, denn das geht zu weit und geht jeden von uns an.