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Liebe Leserin, lieber Leser der AKte Grete FLach und die, die es werden wollen.

Unsere Berichte als Erbengemeinschaft sind mit jedem Wort belegt und absolute Tatsachenberichte die keinen Widerspruch dulden. Ohne Zweifel hat das Amtsgericht Büdingen auch den falschen Erben aus dem fernen Bayern verheimlicht, dass der Nachlass nach Vortrag des völlig fremden Nachlasspflegers angeblich überschuldet sein soll. Das aber, wie so vieles andere, war beabsichtigt. Einen überschuldeten Nachlass würde kein vernünftiger Mensch annehmen wenn er noch nicht einmal die Höhe der angeblichen Überschuldung kennt. Weil das aber auf dem TIsch vorliegt und in den AKten ebenfalls, dass die falschen Erben einen vom Amtsgericht eigenmächtig erteilten Erbschein bereits auf Rückforderung dem Amtsgericht freiwillig wieder zurückgegeben hatten unmittelbar nach Erhalt mit Datum vom 28. 1. 1996, und dieser Erbschein vom Amtsgericht bis heute ersatzlos einbehalten wird, konnten und durften sie gar keinen Nachlasskonkurs betreiben. Es stand ihnen nicht zu als nicht berufen. Das ihnen nicht gehörende Erbe war und ist mithin als ausgeschlagen zu werten, denn eine Annahme und Auschlagung ist befristet auf 6 Wochen und sie den Akten nach keine Ahnung hatten vom ganzen Hergang überhaupt durch Vorenthalt durch den Rechtspfleger und vormaligen Letztbetreuer der Erblasserin zun Lebzeiten.

Das ist nun die wahre vorliegende Sachlage. Alle Kosten die dadurch entstanden sind und dem Nachlass entnommen wurden, gehen zu Lasten des Auftraggebers wegen Betreiben eines unbefugten Nahlasskonkurses. Das führte dann dazu, dass dieses Verfahren bis zur Stunde offen ist und die Erbfolge zur Klärung nach testamentarischer Anordnung und Verfügung der Erblasserin ansteht durch Erteilung eines berechtigten Erbscheins an die von der Erblasserin Berufenen Rechtsnachfolger.

Der verantwortliche Nachlasspfleger, der nun seine manipulierten AKTen offenlegen muss–was er bisher permanent verweigert weil auch er vieles zu verheimlichen hat, wird nun die angeblichen GLäubiger am Nachlass der Erblasserin als seine vormalige Schutzbefohlene nennen müssen und deren Forderung aus dem angeblichen überschuldeten Nachlass. Soweit mein heutiger weiterer Tatsachenbericht zur Sache; die immer krimineller wird, je tiefer wir mitbetrogenen privat in der Sache ermitteln und in die Tiefe dieses Verbrechens gehen mit nächtlichen Menschenraub während der Nachtruhe der Erblasserin Grete FLach der Schwester meines Vaters. Bleiben SIe dran, ich werde sie ständig über das Neueste im Internet informieren auf meiner Homepage DIE AKTE GRETE FLACH UNTER www: die akte grete flach.de informiert aktuell.

Liebe Gerüße an alle Leser

Ihr

Kurt Maier, Berichhterstatter und Neffe von Grete FLach vor Ort.