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Liebe Leser der Akte Grete FLach.

Es gibt ein wahres Sprichwort das da lautet; wenn einer nicht streiten will, streiten zwei nicht!! Da die Erbengemeinschaft in dieser Sache eine friedliche Klärung anstrebte aber das Amtsgericht in Büdingen dies nicht möchte und mit dem Kopf durch die Wamd will ganz offen den Krieg erklärt.

Nun weil das eben so ist, kann das Amtsgericht diesen nun beginnenden Krieg haben, der nun vor aller Öffentlichkeit ab sofort mit Namensnennung der Verantwortlichen ausgetragen wird.

Ich als ständiger Berichterstatter betone hiermit ausdrücklich, dass dies nicht mein Wille ist und ich-eine friedliche KLärung möchte. Wir haben hierzulande Rede- und Pressefreiheit in Wort und Schrift, was ich nun für mich als Sprecher der Erbengemeinschaft in Anspruch nehme.

Habe ich bereits im Vorausgang mit offenen Brief in dem Medium Internet am 5. 2. 2023 empfindliche offene Sachfragen an das Atsgericht gestellt die noch nicht beantwortet wurden von dem zuständigen Richter Herrn Jöntgen und auch von der weiteren zuständigen Richterin Frau Duda, so folgt hiermit nun mit heutigen Datum des 8. 2. 2023 ein weiterer offener Brief zur Sache an beide vorstehende Richter/innen. Hier habe ich dem Amtsgericht eine erneut friedliche KLärung angeboten auch wenn es hier kriminell wird und es um nächtlichen heimlichen Mwenschenraub an Grete FLach geht was dem Amtsgericht angezeigt war welches tatenlos zuschaute und wegschaute und damit an diesem Menschenraub mit verantwortlich ist.

Sie die Verantwortlichen beim Amtsgericht im hessischen Büdingen wollen mit Gewalt keine friedliche Lösung und suchen Gründe für den offenen Kampf. Nun, einmal ist auch unsere gewiss lange Geduld zu ende und das Nachlassgericht in Büdingen ist hiermit vor aller Öffentlichkeit, was ja auch über die Grenzen hinaus in aller Munde bereits ist aufgefordert, den Nachweis durch einen an dem Verfahren unbeteiligten vereidigten Gesundheitssachverständigen schriftlich zeitnah vorzulegen, dass die betroffene Frau FLach zum Zeitpunkt der persönlichen Abfassung ihrer letztwilligen Verfügung für den Todesfall im Sinne des Paragraf 1896 an einer der dort unterstellten Krankheiten gelitten haben soll und sie von daher eingesperrt in einem fremden Haus angeblich –0hne jede Kontrolle, nicht geschäftsfähig gewesen sein soll. Der Beweis aber findet nicht in den akribisch geprüften Akten sondern wird einfach nur unterstellt.

Die Vorlage eines solchen zeitnahen Nachweises ist entscheidend über das FÜr und Wider der Rechtsnachfolge mit ´diesseits bereits erfolgten berechtigten Erbscheinantrag.

An alle Leser der AKte Grete FLach:

Vorstehende Forderung ohne Wenn und Aber hat auch das Amtsgericht Büdingen im Internet gelesen und liegt dort vor und braucht hier nicht wiederholt werden. Eine nicht Beantwortung all unserer jetzt folgenden Fragen nutzt ihnen nichts, denn diese werden sie dann eben vor dem Strafgericht der Justiz des zuständigen Bundeslandes Hessen vor Gericht zu beantworten haben, was dort vorliegend schriftlich angezeigt ist. Die Verantwortlichen für dieses unglaubliche Vorkommnis um Frau FLach stehen im Dienst des Bundeslandes Hessen von wo sie auch ihr Gehalt beziehen und haben einen Amtseid geleistet. DIes verpflichet zur absoluten Gesetzesloyalität, was hier gravierend verletzt wurde durch Unterlassung richterlicher Aufsichts- und Überwachungspflicht durch nicht Einschreiten und Wegschauen zu einem Verbrechen an der Menschlichkeit und aus steuerlicher Sicht auch zum ganz erheblichen Schaden des zuständigen Bundeslandes Hessen.

Weitere an das Nachlassgericht Büdingen öffentlich zun stellende Fragen zur Beantwortung vor aller Öffentlichkeit werden nun zwangsläufig folgen, sodass jeder Leser diesen Prozess hautnah selbst mit verfolgen kann.. Es ist von den Verantwortlichen so gewünscht und dem wird nun Rechnung getragen. DIe Strafverfolgung des zuständigen Landes Hessen ist nun gehalten dem ohne Wenn und Aber nachzugehen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen wegen Untreue im Amt mit ganz erheblicher Vermögensveruntreuung steuerpflichtigen Nachlassvermögens der Erblasserin durch nicht Einschreiten und Wegschauen was angezeigt war.

Wegen nicht Beantwortung aller unserer bisherigen sachdienlichen Fragen werden diese nun in aller Öffentlichkeit in den Medium Internet gestellt. Dadurch ist gegeben, dass unsere Nachrichten zur Sache in allen Bundesländern der Bundesrepublick Deutschland gelesen wird. Um korrekte Beantwortung unserer Fragen sei es im Internet oder direkt an unsere Büroadresse die dem Amtsgericht bekannt ist wird stets innerhalb von zwei Wochen nach Erscheinen gebeten, denn es sind alles Fragen die der Sachklärung dienen. Um vor aller Öffentlichkeit Klartext zu reden, wurde hier gelogen was das Zeug hält aus niedrigen Beweggründen zur eigenen Vorteilsnahme und eigener Bereicherung am Fremdvermögen durch Erbschleicherei und hoher beinhaltender Steuerbetrügerei und Geldwäsche.

Zu allem was ich in meinen Tatsachenberichten sage und schreibe wird mir die Hand geführt von der unglaublich seelisch und menschlich gequälten Verstorbenen Grete FLach der Schwester meines Vaters vor Ort. Soweit mein heutiger erneuter sachlicher und sachdieneder Bericht. Ich werde die Leser weiter auf dem Laufenden halten in aller Kürze

Ihr

Kurt Maier, Berichterstatter zur AKte Grete FLach