

Liebe Leserin, lieber Leser der Akte Grete FLach aus dem hessischen Büdingen.
Wer von Ihnen der mittleren und älteren Generation kannte diese zu ihrer Zeit beliebteste Einwohnerin der Stadt BÜdingen als exzellente Naturheilerin mit reinen Mitteln der Natur ohne jede chemie nicht. Nun ist diese Frau verstorben in einem fremden Haus privat eingesperrt gegen ihrem Willen im Zustand der Freiheitsberaubung durch vorangegangenen nächtlichen Menschenraub aus ihrem Haus während ihrer Nachtruhe in Büdingen über den roten Gräben 8—-am Eichelberg—-.
Verantwortlich dafür zeichnet das Amtsgericht Büdingen / Nachlassgericht wo das sofort angezeigt war und das verantwortliche Amtsgericht es nicht für erforderlich sah von Amts wegen diesem Verbrechen nachzugehen und zu ermitteln und dem Verbrechen an der Menschlichkeit Einhalt zu gebieten. Der Grund ? Habgier und Geldgier der Täter und ihrer bekannten Hintermänner auf verantwortlichen von Steuergeldern der Bürger gut bezahltrn Posten der öffentlichen Aufsicht.
Gerade weil dies zutrifft und man der bekannten in ihrem Haus allein lebenden Millionärin ihre Ersparnisse und Vermögen stehlen wollte zur eigenen nachgewiesenen Bereicherung, sollte das alles vertuscht werden. Man hat nur vergessen darüber nachzudenken, dass sie auch Angehörige vor Ort habe die eingreifen könnten. Und in der Tat haben wir eingegriffen und sofort Anzeige erstattet—-jetzt auch beim zuständigen hessischen Ministerium der Justiz und deren Strafverfolgung wegen Veruntreuung hoher Vermögens- und Steuermittel aus den Ersparnissen der gegen ihrem Willen privat gewaltsam entführten und privat weggesperrten Frau Flach—-genannt Grete FLach—-.
Damit hier kein falsches Verständnis aufkommt erklären wir Angehörigen vor Ort, dass es uns nicht um den Nachlass als solchen geht sondern darum, dass alles sauber geklärt wird und auch die Beweismittel auf dem TIsch gelegt werden was bisher aus guten Gründen vom Amtsgericht unterlassen wurde.
So behauptet und unterstellt das Amtsgericht Büdingen, das Erbscheinverfahren gemäß Testament der Erblasserin sei längst abgeschlossen. Diese bewusste Sachfalschdarstellung eines ordentlichen deutschen Amtsgerichts ist geradezu grotesk, denn dieses längst überfällige Verfahren vom Amtsgericht immer wieder aufs Neue verschleppt, hat noch gar nicht begonnen und steht wegen amtlicher Unterlassung erst jetzt zur KLärung an.
WIr haben hier einen ungeklärten Nachlass der sich im Millionenbereich bewegt, der mit Amtshilfe durch das Nachlassgericht der Erblasserin gestohlen wurde —-und aufgefunden wurde durch private Ermittlungen—-und wir haben vorliegend auch ein eigenschriftliches Testament der Erblasserin aber immer noch gibt es weder einen Erbschein noch gibt es letztrichterlich festgestellte rechtmäßige Erben. Zuständig in Erbsachen ist ausschließlich das Amtsgericht.
WIe berufenen Angehörigen vor Ort haben gemäß vorliegendem Testament zeitnah Erbscheinantrag gestellt. Ohne die gerichtlichen Amtspflichtermittlungen im Vorfeld auch nur ansatzweise durchzuführen und die Ergebnisse vorzulegen, wurde unsser berechtigter Antrag einfach so, abgelehnt. Es stellte sich aber dann heraus, dass zwischenzeitlich in aller Heimlichkeit ein Erbschein erlassen wurde an völlig Unbefugte sachfremde Personen die selbst noch nicht einmal einen eigenen Erbscheinantrag gestellt hatten und auch nicht konnten, weil im Testament nicht berufen. Ohne eigenen Erbscheinantrag aber ist es jedem Gericht verboten einen Erbschein zu erlassen weil dann der Nachweis auf Berechtigung fehlt. Schon allein hierdurch war die Erbschleicherei sowie der Vermögens und Steuerbetrug aufgeflogen.
Nach Bekanntwerden wurde auch dies sofort angezeigt durch Einspruch. Resultat: Der bewusst falsch erteilte Erbschein an Unbefugte musste gemäß Gesetz sofort wieder vom Gericht angefordert und eingezogen werden und wird bis zur Stunde vom Amtsgericht ersatzlos einbehalten. Wie also kommt das Amtsgericht Büdingen auf die dümmliche Behauptung, das Erbscheinverfahren sei angeblich bereits abgeschlossen. Nein, es beginnt erst jetzt!!!
Da an vorderster Stelle nicht wir Angehörige als testamentarisch Berufene betrogene durch Erbschleicherei – Vermögens und hohen Steuerbetrug durch Geldwäsche stehen sondern das zuständige Land Hessen durch bisher hohen Steuerausfall, ist es für die Justiz des >Bundeslandes Hessen unerlässlich dem nachzugehen und den berechtigten Erbschein endlich zu erteilen damit das vom Amtsgericht Büdingen solange verschleppte unsinnige Verfahren mit Betrugsabsicht endlich beendet wird so, wie dies die Erblasserin im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte eigenschriftlich verfügt hat, ohne dass wir selbst davon Kenntnis hatten und es erst nach dem Erbfall offenkundig wurde. Erst dann und nicht früher können die anfallenden bisher von fremden hinterzogenen Steuerforderungen an das zuständige Land Hessen ordnungsgemäß abgeführt werden.
Soweit liebe Leser ein heutiger weiterer Tatsachenbericht über den neuesten Sachstand. Herzliche Grüße an alle Lessr und bleiben sie gesund ——-ich werde weiter berichten solange, bis alles sauber geklärt ist.
Ihr
Kurt Maier, Neffe von Grete FLach vor Ort und deren Sprecher ihrer Angelegenheiten.
Durch diesen feigen hinterhältigen nächtlichen gewaltsamen Menschenraub musste diese sonst gesunde Frau vorzeitig ihr wertvolles Leben in Unfreiheit lassen. Hauptschuldig ist das mitwirkende Nachlassgericht Büdingen. Es stellt sich auch hier die Frage, wer einem solchen Amtsgericht eigentlich noch GLauben schenken kann.