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Die Akte Grete Flach - 2001 GRETE FLACH

Lieber Leser der Akte Grete Flach.

Hiermit bitte ich um Verständnis, wenn ich Ermittlungsbedingt in letzter Zeit nicht aktuell berichtet habe. Die notwendigen erneuten Ermitrtlungen haben mich zeitlich zu sehr in Anspruch genommen. Nachstehend nun aber ein weiterer aktueller Bericht zur Sache.

Eine kriminell gewordene kommunale und teils Landesbedienstete Beamtenvereinigung im hessischen Büdingen,  sodass dieser Extrem Fall  eine bereits hessenweite Landesangelegenheit geworden ist welche der juristisch kriminalistischen Klärung durch das LKA Hessen ( Landeskriminalamt )bedarf, hat diese Zwischenpause verursacht.

Eine Klärung gleichzeitig auch des mysteriösen plötzlichen Todes der des nachts heimlich entführten Frau Flach aus ihrem Hause im Zustand ihrer lebeslänglichen Freiheitsberaubung privat weggesperrt in einem fremden Privathaus ihrer aktenkundigen Entführer, steht nun ebenfalls zur Klärung an, was bisher nicht beachtet wurde.

Ein dringender berechtigter Verdacht auf heimtückische Tötung der alleingelassenen Frau durch Medikamentenmissbrauch, wird damit berechtigt begründet, dass mit dem Tod der Frau in einem fremden Haus gleichzeitig auch zwei Personen die im unmittelbaren Zusammenhang stehen seit dem aus Büdingen spurlos verschwunden waren und sich abgesetzt haben und alle Aufsichtsbehörden vor Ort mir den Verbleib dieser beiden verweigerten.

Weil dies so war, wurden sie ersatzweise von mir unter hohem Zeit- und Kostenaufwand privat gesucht und auch gefunden weit weg von Büdingen teils in anderen Bundesländern versteckt. Sie werden seither privat ständig beschattet und ihre Aufenthaltsorte sind bekannt. Sie werden sich nun in Klärung des Verbrechens an Grete Flach der Schwester meines Vaters vor Gericht zu veworten haben, was bisher aus verständlichen Gründen mit Amtshilfe verhindert wurde zur Vertuschung dieses Skandals. Solches nennt man in juristischen Jargon——-Ermittlungsbehinderung mit Amtshilfe——–und  gerade ausschließlich dadurch dieses Verfahren bis heute noch nicht sauber geklärt werden konnte. Diese Klärung steht nun in Kürze bevor.

Eine eventuelle erneute Abstellung auf Verjährung der Sache gibt es nicht, denn das Verfahren ist immer noch am Laufen und nicht abgeschlossen und es besteht immer noch keine letztrichterliche Erben Feststellung, wer denn nun die rechtmäßigen Nachfolger der Verstorbenen Frau Flach sind, obgleich ein eigenschriftliches Testament von ihr vorliegt und nicht beachtet wird. Soweit lieber Leser mein heutiger Bericht.

Herzliche Grüße an alleLeser und bleiben Sie weiterhin gesund

Ihr Kurt Maier, Neffe von Grete Flach, als deren hinterbliebener Sprecher, beauftragt zu Lebzeiten