


Liebe Leserin, lieber Leser der Akte Grete FLach.
Wo immer ich auch bin und man mich kennt alls ständiger Berichterstatter werde ich auffallend zunehmend angesprochen auf den nächtlichen gewaltsamen Menschenraub an meiner allseits bekannten Tante Grete FLach. Dies st mir ein Zeichen dafür wie groß das öffentliche Interesse an der Sachaufklärung ist, weil ja Menschenraub auch eine öffentliche Angelegenheit ist und dafür hohes Interesse besteht. Von daher heute ein weiterer Bericht an alle Leser.
Um in der Sache nicht selbst entscheiden zu müssen wofür allein das Amtsgericht Büdingen zuständig ist, hat das Amtsgericht einen falschen Vorbescheid an das nicht zuständige Landgericht Gießen erlassen und dieses mit in den Skandal hineingezogen mit hoher Vermögensveruntreuung im vorliegenden Millionenbereich durch Geldwäsche mit beinhaltender hoher Steuerbetrügerei und Erbschleicherei, was zu einem langjährigen Prozess führte der nun zur Entscheidung über das FÜr und Wider ansteht.
Anwaltliche im Vorfeld beantragte Amtspflichtermittlungen des Amtsgerichts wurden permanent nicht beachtet und unterlassen. Die Anfangsakten bis zum 16. 2. 2022 wo erneut nach Testament berechtigter Erbscheinantrag gestellt wurde durch die von der Erblasserin persönlich verfügte Erbengemeinschaft, sind unbrauchbar weil inhaltlich ganz erheblich gefäjscht und unwahr, was auch nachvollziehbar ist.
Sogar ein ermittelt gefälschtes vorausgegangenes notarielles Testament ist aufgetaucht, wovon die Erblasserin selbst keine Kenntnis hatte und auch nicht persönlich mitgewirkt hat. In diesem gefälschten Testament, errichtet von einem fremden Notar vor Ort, stimmen nicht einmal die persönlichen Daten der Erblasserin. Erst 3 Jahre später verfügte sie eigenschriftlich persönlich ihren einstigen Nachlass und beseitigte damit automatisch das für sie fremd errichtete notarielle Testament.
Da auch unser zweiter vor dem Gericht berechtigt gestellter Erbscheinantrag nicht beachtet und erneut ohne jede amtliche Prüfung abgelehnt wurde, ist bis zur Stunde das Erbrecht letztrichterlich erkannt immer noch ungeklärt und längst überfällig.
Was geradezu von einem ordentlichen deutschen Amtsgericht ktiminell ist um eigenes Fehlverhalten im Amt vertuschen zu wollen ist dies, dass das Amtsgericht selbst als hauptschuldig an dem Verfahren beteiligt in aller Heimlichkeit eigenmächtig hinter unserem Rücken einen Erbschein an Unbefugte bereits erteilt hatte, die selbst nicht einmal einen eigenen Erbscheinantrag gestellt hatten was Voraussetzung ist einen Erbschein überhaupt zu begehren. Erneut wurde es dadurch kriminell weil mit diesem falschen Erbschein nun auch noch Nachlasskonkurs von Unbefugten betrieben wurde wegen angeblicher Überschuldung des Nachlasses, was der wiederum fremde Nachlasspfleger —ebenfalls gefälscht dem Gericht vorträgt, was diesseits ebenfalls als Fälschung festgestellt wurde und aufgedeckt wurde.
Damit weitet sich der SKandal aus auch auf den gerichtlich bestellten fremden Nachlasspfleger der ebenfalls vor Gericht gelogen hat was ihm nachgewiesen ist. Jedem RIchter ist es verboten ohne Erbscheinantrag und ohne Vorlage eines Testamentes Unbefugten überhaupt einen Erbschein zu erteilen. Das aber gilt für jedes deutsche Amtsgericht, nich aber für das im hessischen Büdingen, dort macht man seine eigenen Gesetze.
Sofort nach Bekanntwerden wurde diesseits Beschwerde erhoben und das Amtsgericht war vom Gesetz her verpflichtet den falsch erteilten Erbschein an Unbefugte zurückzufordern und ersatzlos einzuziehen wegen Ungültigkeit. Die völlig freiwillige Rückgabe des Erbscheins erfolgte vorliegend schon vor 2o Jahren, exakt am 28. 1. 1996.
Ein Erbschein der eingezogen werden musste und auch freiwillig zurückgegeben wurde, hat seine Gültigkeit verloren die er zuvor auch nicht hatte weil er sonst nicht wieder eingezogen werden brauchte.
Das Thema Grete FLach welches nun kurz vor der Aufklärung steht mit nächtlichem Menschenraub und Vermögensfiebstahl und Steuerbetrügerei zu einem hier vorliegenden MIllionen- Nachlass wird solange an vorderster Stelle meiner ständigen Berichhterstattung stehen, bis alles sauber geklärt ist und das der sparsamen Frau FLach das ihr gestohlene Sparvermögen bis auf den letzten Cent zurückgeführt ist von all jenen Gemeinschuldnern die daran beteiligt sind und dienstliche Verantwortung tragen, auch wenn es die Umstände verlangen noch härtere aber wahre Worte zu gebrauchen.
Ich selbst bin ein Leben lang wie meine bestohlene Tante Grete FLach auch für friedliche Lösung von Problemen. Aber ich kann auch anders wenn es wie hier die Umstände verlangen. Im Sternzeichen des Löwen geboren ebenfalls wie meine mit Amtshilfe seelisch gequälte Tante Grete FLach aus niedrigen Beweggründen, kann ich nun gemeinsam mit ihr auch wenn sie nicht mehr unter uns ist kämpfen für sie damit sie ihre gestohlene Menschenwürde wieder zurück erhält. Menschen die man gern hatte sind nicht tot, sie sind uns nur entfernt und leben dort weiter.
In Gottes Mythen steht geschrieben, dass sich wieder sehen, die sich lieben. Diese Worte sollte sich jeder von uns merken. Jedes geborene Leben hat das Recht zu leben, darum wurde es von der Natur geboren und kehrt einst wieder in den Schoß der Natur zurück. Grete FLach wurde ihr Lebensrecht mit Amtshilfe gestohlen durch nächtlichen Menschenraub aus ihrem Hause, privat eingesperrt in mehreren fremden Häusern, wo sie unter noch zu klärenden miserablen Umständen ihr wertvolles Leben lassen musste durch welche noch zu klärenden Umstände auch immer.
Heimtückischer hingtrhältiger Mord im Auftrag steht hier auch noch zur lLärung an und soll bis heute verhindert werden obgleich alle Anzeichen dafür bereits ermittelt vorliegen. Und das alles nur aus niedrigen Beweggründen zur eigenen Bereicherung.
Passen Sie gut auf sich auf, auch sie sind nicht sicher wie wir alle. Bleiben sie gesund, ich werde weiter berichten
Ihr
Kurt Maier, Neffe von Grete FLach der Schwester meines Vaters und deren Sprecher.