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Buchautor Kurt MaierGRETE FLACH

KURT MAIER   BERICHTERSTATTER

Liebe Leserin, lieber Leser der AKTE GRETE FLACH und deren ständige aktuelle Berichterstattung. Zum Leidwesen unserer Kontrahenten dem am Nachlass der Ortsbürgerin von Büdingen GRETE FLACH lange Zeiit vehement interessierten Magistrat der Stadt Büdingen ist neues zu vermelden.

Der Magistrat hat zeitnah in einer öffentlichen Presseerklärung vorgetragen, dass die durch das Nachlassgericht BÜdingen eigenmächtig zu falschen Erben benannten Personen denen ganz bewusst nach Aktenlage zunächst betrügerisch ein Erbschein erteilt wurde, obgleich sie in keinem Zeitpunkt nicht einmal persönlich beim Amtsgericht überhaupt einen Erbschein Antrag gestellt haben und diesen ihren Erbschein von diesem Amtsgericht auch noch geschenkt bekommen haben in aller Großzügigkeit des Amtsgerichts, was sie uns vorliegend schriftlich mitteilten, dass diese Herren nicht wie vom Magistrat wohl wie vorstehend  erwartet, um ihr nur vermeintliches Recht gekämpft haben, sondern schließlic h eingesehen haben, dass sie im Unrecht sind und als nicht berufen nie ein Anrecht auf einen Erbschein hatten, und haben dem Amtsgericht Büdingen freiwillig auf Anforderung des Nachlassgerichts Büdingen den ihnen falsch erteilten Erbschein völlig kampflos diesen dem   erteilenden Nachlassgericht  direkt wieder zurückgegeben, und haben sich mit dieser freiwilligen Rückgabe von den amtlichen Machenschaften des Gerichts in Büdingen distanziert, sodass seither dieses mutwillig heraufbeschworene Verfahren wieder ganz am Anfang steht und bisher überhaupt noch kein  Erbschein existiert, für einen noch genau festzustellenden Nachlass.

Damit steht nun auch der gesamte Nachlass der Frau Flach der Schwester meines Vaters noch voll in deren Besitz und durfte von niemandem angetastet werden. Über einem Nachlass bestimmen ausschließlich die testamentarisch erkannten Erben und sonst niemand. Dies allein schon aus steuerrechtlicher Sicht, denn mit einem Erbe, wenn man es annimmt, entstehen auch Verpflichtungen. Wenn es in diesem Verfahren einen Schuldigen gibt, dann steht hier an vorderster Stelle der gerichtlich bestellte Nachlasspfleger. Ohne die zunächst falsch benannten Erben überhaupt zu fragen, ob sie denn als nicht berufen einen Erbschein Antrag stellen wollen und ihnen das Nachlassgericht gar keinen Erbschein erteilen durfte, hat der Nachlasspfleger als nicht befugt dem Amtsgericht einen Erbschein Antrag für diese nicht berufenen vorgelegt.

Dass aber der Nachlass angeblich überschuldet sein soll und keine Verteilungsmasse mehr vorhanden sein soll, dies haben die falschen Erben vom Nchlasspfleger erst später erfahren, wie diese uns mitteilen. So war es denn auch dieser fremde Nachlasspfleger, auch noch ein fremder Anwalt und Notar, der wiederum von sich aus eigenmächtig einen Nachlasskonkurs in Gang setzte, ohne dass er überhaupt einen Auftrag von den falschen Erben erhalten habe. Einen Erbschein kann nur beantragen, wer in einem vorliegenden Testament namentlich berufen wurde. Dem Nachlassgericht ist es verboten, ohne die gerichtlichen Pflichtermittlungen im Vorfeld zu führen mit voller Gewissheit des Amtsgerichts einen Erbschein überhaupt zu erteilen. All das wurde hier missachtet und es wurden hier überhaupt keine Amtsermittlungen im Vorfeld durchgeführt und es wird bis zur Stunde von diesem Amtsgericht Ermittlungsbehinderung von Amts wegen betrieben.

Ein Nachlasspfleger, wie hier vorliegend, ist überhaupt nicht befugt für andere einen Erbschein zu beantragen, denn für seine Aufgaben benötigt er keinen Erbschein. Seine Aufgabe ist es, den Nachlass zu verwalten, zu erhalten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen und weiter nichts. Alles was darüber hinaus geschieht, sind eigene Machenschaften. Der Unterzeichner und Neffe von Frau Grete Flach ruft diesem Nachlasspfleger zu als Sprecher einer von Frau Flach gebildeten testamentarischen Erbengemeinschaft, nennen Sie endlich umgehend die Höhe der angeblichen Überschuldung desNachlasses der Frau Flach als der zuvor von Ihnen betreuten Schutzbefohlenen gegen deren Willen, deren Nachlass als Angehöriger vor Ort ich besser kenne als Sie und nennen Sie bitte auch die angeblichen Gläubiger die Sie uns Angehörigen und auch dem Nachlassgericht verschweigen und sich auch in der Hauptakte des Gerichts, die zur Sichtung und Prüfung uns vorgelegt wurde in einer Stärke von sage und schreibe  mehr als 8oo Seiten akribisch geprüften Akten sich darin nicht ein Blatt befindet worin eine Überschuldung des Nachlasses ersichtlich wäre.

Um ganz sicher zu gehen, hat sich der Unterzeichner dieses offenen Briefes die Mühe gemacht als Sprecher der Erbengemeinschaft und persönlich Blatt für Blatt akribisch geprüft und die Akte enthält nichts von irgendwelchen Gläubigern der Frau Flach und nicht s über die Höhe einer angeblichen Überschuldung. Wenn Sie Herr Rechtsanwalt als Nachlasspfleger und Letztbetreuer meiner Tante Grete Flach nicht friedlich über eine Aufklärung einer hier erheblichen Vermögensveruntreuung und beinhaltender erheblichen Steuerbetrügerei, die ja damit verbunden ist reden wollen, dann werde ich Sie eben vor Gericht dazu zwingen.

Auch wenn ich kein studierter Jurist bin wie Sie, so reicht mein eigenes juristisches Wissen jedoch aus, um mir nicht auch von einem Juristen auf der Nase herum tanzen zu lassen. Sie haben als unbefugt einen absolut nicht notwendigen Nachlasskonkurs in Gang gesetzt und haben  A  gesagt, nun müssen Sie auch B  sagen und ihre Karten auf dem Tisch legen. Der Nachlasskonkurs wurde vor 20  Jahren ohne jede Notwendigkeit eingeleitet und ist bis zur Stunde immer noch nicht geprüft und abgeschlossen. Warum, so stellt sich auch hier die Frage, ist das so? Dies steht nun ebenfalls jetzt zur Klärung an Herr Nachlasspfleger und auch Herr Konkursbeauftragter.

Schon vor geraumer Zeit wurden Sie Herr Nachlasspfleger von unserer Rechtsvertretung freundlich angeschrieben und als berechtigt an dem Verfahren beteiligt,wurde um Akteneinsichtnahmme gebeten um den Sachstand in Erfahrung zu bringen. Ihre Antwort, Herr Rechtsanwalt und Nachlassverwalter, die vorliegt lautet selbstsicher,   das komme nicht in Frage!!! Jedes Gericht gewährt Berechtigten Einsicht in die Akten, warum nicht auch Sie Herr Rechtsanwalt als gerichtlich bestellter Nachlassverwalter am Nachlass meiner Angehörigen Frau Grete Flach aus Büdingen zu einem überhaupt nicht notwendigen von Ihnen eingeleiteten Nachlasskonkurs, wegen angeblicher völlig unwahren Überschuldung des Nachlasses. Soweit mein heutiger Bericht zum Fortgang eines bereits eingeleiteten neuen Verfahrens, welches erforderlich wurde durch neue Erkenntnisse, wegen verschiedener Falschaussagen vor Gericht, Vollmachtfälschungen, Urkunden Mißbrauch beim Amtsgericht und Urkunden Fälschungen.

Herzliche Grüße an alle Leser dieser hochkriminellen Angelegenheit

Ihr Kurt Maier, Sprecher einer von Frau Flach zu Lebzeiten gebildeten Erbengemeinschaft.