


Hallo Liebe Leser der Akte Grete FLach.
In dieser Sache wird ab sofort Klartext gesprochen vor aller Öffentlichkeit in dem Medium Internet. Es werden ab sofort auch Namen der Verantwortlichen genannt um allen Lesern die hohe Kriminalität dieses nächtlichen Menschenraubes an Grete FLach exakt ermittelt vor Augen zu führen. Hierzulande herrscht Rede und Pressefreiheit für Jedermann in Wort, Schrift und BIld was ich für mich in Anspruch nehme.
was die Leser wissen müssen und auch alle lesenden Anwälte im Lande ist folgendes:
Es ist aktenkundig, dass Grete FLach bei richterlicher Anhörung zweier befragenden RIchter im Zustand ihrer Freiheitsberaubung getrennt befragt gesagt hat, dass in ihrem Fall keine Betreuung erforderlich sei und dass sie nicht wünsche, dass andere sich in ihre privaten Sachen einmischen und fügte vorliegend hinzu, im besonderen nicht in ihre finanziellen Angelegenheiten und wolle über ihre Angelegenheiten selbst entscheiden.
Eine solche klare Aussage macht nur ein Mensch der seine Sinne voll im Griff hat und nicht jemand, der im Sinne des Paragraf 1896 an einer schweren psychischen oder seelischen Krankheit leidet was ja der falsche Gefälligkeitsgutachter Dr. Klaus Becker behauptet. Gleichzeitig ist dies auch der Beweis dafür, dass der nur gefälligkeitsgutachter Dr. Klaus Becker als Leiter vom Gesundheitsamt der kein Gutachter war vor Gerichht ohne den Beweis zu erbringen gelogen hat, indem er Frau FLach schon lange zuvor als angeblich geschäftsunfähig eigenmächtig abgestempelt hat im Sinne seiner Auftraggeber.
Immer wieder wurden anwaltlich vertreten ordentliche Sachverständigengutachten beantragt und vom Amtsgericht kontinuierlich ignoriert und unterlassen.. Nur der wohl amtlich bestellte Gefälligkeitsbericht dieses Dr. Klaus Becker war für alle Gerichte maßgeblich und alles andere wurde zweckdienlich unter dem Teppich der Verschwiegenheit gekehrt.
Mit allem Nachdruck und auch vor aller Öffentlichkeit weise ich hiermit das Amtsgericht in Büdingen darauf hin, dass für die privat entführte und privat weggesperrte Frau Flach gegen ihrem vorstehend erklärtem Willen keinen Bwetreuer zu brauchen, gemäß Paragraf 1908 Abs. 1 BGB in gar keinem Fall ein Betreuer bestellt werden durfte–oder falls erfolgt sofort aufzuheben war und die Frau auf freien Fuß gesetzt werden musste.
Da auch das erneut unterlassen wurde ist ein weiterer direkter Beweis dafür, wie gefälscht die Akten sind in einem ersten Abschnitt bis zum 16. 2. 2022 als die Erbengemeinschaft ihren berechtigten Erbscheinantrag bei Gericht vorsprechend erneuerte.
Da auch hier wiederum alle Amtspflichtermittlungen im Vorfeld ganz bewusst unterlassen wurden wozu auch die zuvor unterlassene amtliche Überwachungspflicht des Betreuungsgerichts über die Vermögenswerte der amtlich betreuten Erblasserin Frau FLach zählte und auch dort ganz erheblicher richterlicher Amtsmissbrauch ermittelt festgestellt wurde, ist ein weiterer direkter Nachweis dafür, dass diese bewusst unterlassenen Prozessvoraussetzungen nun nachzuholen sind. Denn ohnedem darf weder ein Beschluss noch ein Urteil ergehen, so die Verordnung des Gesetzgebers.
Damit Frau Richterin Duda vom Amtsgericht Büdingen ist ihre gerademal zwei Zeilen Nachricht vom 8. 11. 2022 gegenstandslos und ein leeres Stück Papier. Auf Grund des Vorstehenden sind Sie als RIchterin um der Wahrheit Willen verpflichtet, einen von der Erbengemeinschaft bereits beantragten Verhandlungstermin anzuberaunen —-was hiermit erneut beantragt wird auch über das Medium Internet. Diesen unseren Antrag Frau RIchterin Duda haben Sie ebenfalls abgelehnt-WARUM ? Die vielen Leser meiner ständigen Tatsachenberichte haben einen Anspruch darauf und möchten auch das wissen. Diesen Termin Frau RIchterin Duda werden sie nun nachholen müssen unter Hinzuziehung der beiden nächtlichen Entführer der Frau Flach aus ihrem Hause, namentlich Herr Eberhard GLänzer und sein Komplice Gernot Fritsche aus dem Nachbarort Ronneburg. Beide sind die Hauptzeugen und werden Rede und Antwort stehen müsseen für das was sie getan haben im Auftrag ihrer Auftraggeber.
Der Hauptzeuge Eberhard Glänzer ist seither ununterbrochen auf der Flucht vor seiner Verantwortung und wird ständig beschattet. Sein Fluchtort ist bekannt, wird aber aus Ermittlungsgründen hier nicht genannt, was Sache der Strafverfolgungsbehörde der hessischen Justiz ist wo das Ganze ausführlich angezeigt wurde. Soweit liebe Leser mein heutiger erneuter Bericht über den derzeitigen Sachstand der ihresgleichen suchenden Kriminalgeschichte der hessischen Kleinstadt Büdingen, mit Verwicklung aller dort verantwortlichen öffentlichen Aufsichtsbehörden, allen voran dem Amtsgericht vor Ort.
Ich wünsche allen Lesern meiner ständigen Berichterstattung hiermit ein vor allem gesundes und friedvolles Weihnachtsfest und passen Sie gut auf sich auf. SIe sehen aus meinen Berichten selbst, in welchem Lande wir leben und was hinter aller unserer Rücken im Geheimen vor sich geht
Ihr
Kurt Maier, Neffe von Frau Grete FLach, der mit Abstand bekanntesten und beliebtesten EInwohnerin der Stadt Büdingen ihrer Zeit.