Guten Tag, lieber Leser, heute ist Montag, der 26. November 2012.
Allen meinen bisherigen und noch kommenden Tatsachenberichten liegt ein unglaubliches Nachlass-Betrugsverfahren mit Untreue im Amt zugrunde, welches einer absoluten öffentlichen Kritik bedarf und langsam seinem aufklärenden Ende entgegen sieht.
Es ist geradezu unglaublich, was hinter dem Rücken von uns allen Bürgern hierzulande selbst in Kreisen der Justiz – vornehmlich in der hessischen Kleinstadt Büdingen so alles klammheimlich vor sich geht. Meine heutige Kritik ist wiederum vornehmlich gewidmet den unglaublichen Vorkommnissen um meine entführte Tante Grete Flach, genannt DIE WEISE FRAU VON BÜDINGEN, als exzellente Kennerin der Kräuterheilkunde in aller Welt international bekannt und geachtet.
Für ihren Todesfall verfasste sie ein selbst geschriebenes Testament nach ihrem eigenen unbeeinflussten freien Willen und gab dies -wohl aus vermeintlichen Sicherheitsgründen – beim örtlichen Amtsgericht in amtliche Verwahrung bis nach ihrem Tode. Was kaum zu glauben ist, wurde dieses fremde Eigentum durch noch zu ermittelnde Bedienstete des Amtsgerichts vorzeitig noch zu Lebzeiten der Eigentümerin heimlich der amtlichen Verwahrung entnommen, verbotenerweise ebenso heimlich kopiert und vervielfältigt und einem verantwortlichen beauftragten Gutachter als Amtsperson per Telefax in die Hände gespielt mit dem Auftrag, zur testierenden entführten Frau an ihren Zwangsaufenthaltsort zu gehen, um auf sie Einfluss zu nehmen, ihr Testament aus der amtlichen Verwahrung zurückzunehmen und es damit sofort ungültig zu machen.
Die allein gelassene Frau in ihrer zwangsweisen Abgeschiedenheit hatte diese geplante Gaunerei wohl durchschaut und hatte diesen ihr völlig fremden Herrn abblitzen lassen und gab ihm auf seine Anspielungen keine Antwort. Und dieser Herr Doktor in seiner Naivität schreibt auch noch in sein Gutachten für das Amtsgericht zur weiteren Verwertung hinein, er wollte mit Frau Flach deren eigenes Testament unerlaubt in seinen Händen angeblich verhandeln. Und weiter schreibt er in sein Gutachten hinein, da sich aber noch weitere Personen im Zimmer von Frau Flach befanden, die seiner Meinung nach angeblich kein Anrecht hatten zu erfahren, was es denn da mit der Frau, welche ihren letzten wirklichen Willen bereits niedergeschrieben hatte, so streng Geheimes zu verhandeln gab, dass es kein anderer und schon gar nicht die Angehörigen in Erfahrung bringen durften, das schreibt er nicht. Verhandeln mit einer 96-jährigen Frau im Zustand an einem unfreiwilligen Zwangsaufenthaltsort, welche ihren wirklich letzten Willen bereits schon dokumentiert hatte und in amtliche Verwahrung gab bis nach ihrem Tode. Wer diesen fremden Herrn und so genannten Gesundheits-Gutachter für die Gesundheit der zuvor entführten Frau aus ihrem Hause beauftragt hat vom Amtsgericht Büdingen kommend, dies steht noch zur Klärung an und wird dieser Herr Doktor und Gutachter noch offen legen müssen vor Gericht. Denn von dieser bediensteten Person beim Amtsgericht in Büdingen wurde der Gutachter veranlasst, seine gutachterliche Tätigkeit zu missbrauchen, wozu sich dieser Herr Doktor und Gutachter sichtlich wohlwollend missbrauchen ließ. Warum der Richter nicht selbst zu der Frau an ihren Zwangsaufenthaltsort ging, ist ja verständlich, denn sie war ja ihrer Freiheit beraubt und befand sich an einem Zwangsaufenthaltsort, wohin man sie gegen ihren Willen gebracht hatte und bis zum Tode festhielt. Es musste also ein Strohmann her, der diese schmutzige Arbeit verrichtete und dies war dieser Herr Gutachter.
Mit dieser Verletzung seiner gutachterlichen Neutralitätspflicht und gutachterlichen Glaubhaftigkeit hat dieser Gutachter grob fahrlässig sein gutachterliches Aufgabengebiet gründlich missbraucht, was sein Gutachten gegenstandslos machte. Eine Gutachten-Erstattung ist eine eigenverantwortliche, persönliche Leistungserbringung, zu welcher sich der Gutachter in einem geleisteten Eid zur gewissenhaften Gutachten-Erstattung verpflichtet hat. Der Gutachter hat stets darauf zu achten, dass er sich nicht dem Vorwurf der Befangenheit aussetzt. Er hat bei der Vorbereitung seines Gutachtens auf strikte Neutralität zu achten und diese zu wahren. Er muss die gestellten Fragen objektiv und unvoreingenommen beantworten und darf mit dem Auftraggeber oder seinem Dienstherrn nicht freundschaftlich verbunden sein. Zur Ablehnung eines Sachverständigen genügt bereits der Anschein der Parteilichkeit. Ein Gutachter darf in eigener Sache oder im Auftrag seines Dienstherren kein Gutachten erstellen. All das Vorstehende hat dieser Gutachter grob fahrlässig verletzt, wofür er laut Gesetzgeber haftet.
Soweit, lieber Leser, meine heutigen sicherlich auch für Sie sehr interessanten Einzelheiten meiner öffentlichen Kritik zu einem nächtlichen Menschenraub, wie dieser hier mit Wissen der örtlichen Justiz und des beauftragten Sachverständigen vorliegt und bis zur Stunde alles unterdrückt wurde, um es tot zu schweigen. Dem entgegenzutreten, dienen meine unermüdlichen Bemühungen um Aufklärung des Verbrechens. Ich werde Sie auf dem Laufenden halten. Passen Sie gut auf sich auf, denn diese Welt ist voller Tücken.
Ihr Kurt Maier, Neffe der entführten Grete Flach