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Liebe Leser der Akte Grete FLach.

Heute ein Zwischenbericht in Sachen Betreuung was sich jeder Leser absolut merken sollte und viele das gar nicht wissen. Daher nun aufgepasst: Ich selbst war 34 Jahrelang gerichtlich bestrellter Betreuer eines anderen sehr kranken Menschen. Von daher ist mir bekannt und ist auch rechtsverbindlich, dass eine Betreuung nur angeordnet werden darf, wenn ein entsprechendes ärztliches Gesundheitsgutachten vorliegt durch einen an dem Verfahren unbeteiligten unabhängigen neutralen Sachverständigen.

Und jetzt aufgepasst: und diesen Bericht aufheben, denn jetzt kommt es. Kann ein solches neutrales Gesundheitsgutachten für einen Betroffenen unmittelbar zeitnah schriftlich vorliegend nicht nachgewiesen werden, hat sich eine Betreuung willkürlich herbeigeführt schon erledigt und die Betreuung ist sofort aufzuheben und der Betroffene ist von einer Betreuung freizustellen weil diese aus welchen Gründen auch immer gegen seinem Willen steht und wie im Fall von Grete FLach von ihr selbst durch richterliche Anhörung bekundet, in ihrem Fall eine Beteuung nicht erforderlich sei.

Frau FLach des nachts während ihrer Nachtruhe gewaltsam aus ihrem Haus entführt und unter gerichtlich angeordnete Zwangsbetreuung gestellt gegen ihrem Willen und ohne Notwendigkeit, war nach Bekanntwerden sofort wieder freizulassen und von ihrem fremden Entführungsort in ihr Haus oder zu ihren ANnehörigen zurückzubringen und die gerichtlich eigenmächtig angeordnete Zwangsbetreuung war sofort aufzuheben. Siehe dazu auch Paragraf 1908 d ABs. 1, Satz 1, BGB

Abgesehen davon ,dass die entführte Frau von zwei verschiedenen Richtern zweier unabhängiger Gerichte im Zustand ihrer Freiheitsberaubung in verschiedenen fremden Häusern privat eingesperrt zu Anhörungsprotokoll gegeben hat—ich zitiere aus den Akten—-dass auf richrterliche Befragung sie sagte, dass eine Betreuung für sie nicht erforderlich sei und sie ihre Angelegenheiten selbst regeln wolle. Und weiter gab sie zu Protokoll, dass sie nicht wünsche, dass Fremde sich in ihre privaten Angelegenheiten einmischten und fügte noch hinzu, besonders nicht in ihre finaziellen Angelegenheiten

Das waren klare Assagen einer künstlich wehrlos gemachten Frau auf amtsgerichtliche Anordnung in mehreren privaten Häusern eingesperrt im Zustand ihrer Freiheitsberaubung, und beide Richter dort im privaten Gewahrsam dienstlich verkehrten um die Frau anzuhören und sie nicht sofort veranlassten die geistig gesunde Frau unverzüglich zu ihren Angehörigen zurückzubringen.

Das alles wurde bisher vom Amtsgericht Büdingen kategorisch ignoriert und zeigt auch hier ganz deutlich und unmissverständlich, welch gerichtlich unterstützte Erbschleicherei und hohe beinhaltende Steuerbetrügerei hier immer noch im Gange ist zu einem festgestellten Gesamtnachlass in der Summe im vorliegenden Millionenbereich wo auch das zuständige Bundesland Hessen an vorderster Stelle stehend als GLäubigerin am Nachlass mit betrogen werden soll durch hohe Steuerforderung am Nachlass.

DIe geplante richterliche Zwangsbetreuung von Frau FLach ( Zwangsentmündigung ) diente allein dazu, sie geistig für geschäftsunfähig abzustempeln wozu sich das Amtsgericht Büdingen durch Untreue im Amt

hilfsweise missbrauchen lies und die gesamte Betrügerei aufgedeckt wurde. Um die vermögende Frau ungehindert bestehlen zu können, mussten Fakten geschaffen werden die aufgedeckt wurden und nun vor einem neutralen Gericht zur Klärung anstehen.

Für Amtshilfe zur Steuerbetrügerei, zur Untreue im Amt und damit auch zur erheblichen Geldwäsche und Veruntreuung erheblicher Vermögenswerte durch Unterlassung der amtlichen Überwachungspflicht betreuter Personen und deren Vermögen wie Frau FLach es war, haftet ausschließlich das Nachlassgericht und die dort verantwortlichen Bediensteten. Sie haften für alles mit ihrem Vermögen das sie anderen gestohlen haben. Reicht das nicht aus der Höhe nach, haftet der Arbeitgeber für den Rest und kann sich dann wieder schadenfrei halten an dem Betroffenen der das verursacht hat. Und genau das und nichts anderes, soll nun durch bereits erfolgte Anzeige bereinigt werden damit das so unnötige Verfahren endlich abgechlossen werden kann. Soweit liebe Leser mein heutiger Zwischenbericht zur Sache.

Bleiben Sie gesund und bleiben sie dran, ich werde in aller Kürze weiter berichten

Ihr

Kurt Maier, Neffe von Grete FLach


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Liebe Leserin und Leser der Akte Grete Flach.

Wenn einer sich streitet, streiten zwei nicht. Streit in der Sache um den gewaltsamen nächtlichen Menschenraub an Grete FLach im hessischen Büdingen der Schwester meines Vaters aus ihrem Hause im Schlaf überrascht, sucht allein das verantwortliche Amtsgericht in Büdingen welches mit den beiden Entführern von Amts wegen vom Anfang an gemeinsame Sache machte und die Sache nach Aktenlage deckte.Die beweise dazu liegen bereits ermittelt auf dem Tisch durch die erfolgten privaten Ermittlungen welche keinen Widerspruch mehr dulden.

Wir Angehörige welche das Freiheitsrecht unserer entführten Tante und Großtante nur verteidigen um ihr selbst noch im Tode zu helfen und ihr ihre Menschenwürde wieder zurückzugeben, tun nur unsere Pflicht der ihrer Freiheit beraubten Frau dies zu ermöglichen und die Verantwortlichen allem voran bei dem Amtsgericht Büdingen anzuklagen. Da wir keinen Streit wollen und nie wollten sondern eben nur einer das will, nämlich das verantwortliche Amtsgericht in Büdingen und wir Angehörigen eine friedliche Klärung suchten und das Amtsgericht aber absolut Streit will, kann es diesen Streit der nun in dem Medien öffentlich mit Namensnennung ausgetragen wird ohne Rücksicht auf Rang und Namen von Personen haben.

Ein neues Verfahren ist bereits eingeleitet. Da es sich um Landesbedienstete Richter und Richterinnen handelt des Bundeslandes Hessen, ist nun die Zuständigkeit bei dem hessischen Ministerium für Justiz mit SItz in WIesbaden und der dortigen Abt. Strafverfolgung. Dort liegt das nun ausführlich dargelegt und angezeigt vor, um von übergeordneter Behörde einzuschreiten und eine Sachklärung herbeizuführen wogegen sich das verantwortliche Amtsgericht Büdingen beharrlich weigert mit eigenen gegenstandslosen Schutzbehauptungen ohne auch den Nachweis vorzulegen.

Weil es sich im vorliegendem Fall um steuerrelevanten Betrug und Vermögensdiebstahl an der kinderlosen Erblasserin handelt im vorliegenden nachgewiesenen Millionenbereich welcher der allein lebenden Frau im Zustand ihrer Freiheitsberaubung unter Mitwirkung des Amtsgerichts gestohlen wurde und es sich hier um Erbschleicherei mit Amtshilfe handelt zur eigenen Bereicherung und erhebliche Geldwäsche und Steuerbetrügerei und anderem mehr, und dem Bundesland Hessen bisher ein erheblicher Steuerausfall entstanden ist, ist nun das Bundesland Hessen und dessen Ministerium für Justiz zuständig und steht an erster Stelle der Forderung aus dem Nachlass als GLäubigerin und KLägerin. Erst an zweiter Stelle stehen dann wir als vorliegend Berufene einer testamentarischen Erbengemeinschaft welche die Erblasserin persönlich noch zu Lebzeiten verfügt hat was zu befolgen war aber vom Amtsgericht zweckdienlich missbraucht wurde mit all dem hohen Schaden der dadurch in einem bereits 2o Jahre dauernden unnötigen Verfahren entstanden ist.

Das hat uns Zeit genug verschafft uns in privaten Ermittlungen intensiv mit den eigenen privaten Ermittlungen zu befassen. Da in Nachlasssachen ausschließlich das Amtsgericht zuständig ist für Amtspflichtermittlungen im Vorfeld und das Betreuungsgericht allein über die Vermögenswerte amtlich betreuter Personen die amtliche Überwachungspflicht inne hat wie das hier ja auch der Fall ist und war aber nicht erforderlich war, und sogar von Frau FLach diese gegen ihren vorliegend erklärten Willen zweckbestimmt zwangsbetreuung angeordnet wurde und alle amtliche Ermittlungspflicht und Überwachungspflicht des Amtsgerichts willentlich und wissentlich unterlassen wurde und damit Amtsmissbrauch und Untreue im Amt begangen wurde zur eigenen Bereicherung, wird nun wohl ein neuer Ermittlungstermin vor einem sachneutralen unbefangenen Gericht anzuberaumen sein unter Vorsitz eines unbefangenenn sachneutralen Richters der dann seinerseits eine gerechte nachvollziehbare Sachklärung herbeiführen wird.

Es war hier Vermögens und damit Steuerbetrug im Großformat mit erheblicher Geldwäsche geplant. Es wurde aber nicht bedacht, dass es hier jemanden im Angehörigenkreis geben könnte der oder die diesen Großbetrug mit Menschenhandel aufdecken könnte. Jeder Verbrecher macht einmal einen entscheidenden Fehler der ihn seiner Taten überführt. Und damit gilt auch hier der bekannte Spruch; EIn Krug geht nur solange zum Brunnen bis er zerbricht. Und nun ist dieser Krug zerbrochen weil ihn das verantwirtlichhe Amtsgericht fallen lies und alles was dieser zerbrochene Krug an Inhalt enthielt aufgedeckt wurde.

Das Vorstehendne liebe Leser ist nun der brandneueste Sachstand was vorliegt zur Sachklärung. Bleiben sie dran und denken SIe bitte auch daran, wer anderen eine Grube gräbt, fällt meißt selbst hinein. Und das sind eben nun die Totengräber die für uns Berufenen schon eine solche viel zu tiefe Grube gegraben hatten, aber hineinsteigen müssen sie nun schon selbst. Das Zuschaufeln dieser Grube wollen wir dann gerne kostenlos für sie übernehmen.

Liebe Grüße an alle Leser der Akte Grete FLach.

Bleiben Sie dran, ich werde in aller Kürze weiter berichten

Ihr Kurt Maier, Neffe von Grete FLach und deren Sprecher


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Liebe Leserin,lieber Leser der AKte Grete FLach.

Der Kriegsverbrecher der im Jahre 1939 den zweiten Weltkrieg ausgelöst hat, hat im Gefämgnis in Landsberg am Lech ein Buch geschrieben mit dem TItel Mein Kampf! Sein Name—-Adolf.

Ich selbst als ständiger Berichterstatter über ein ebensolches Verbrechen an der Menschlichkeit nur ein paar Nummern kleiner aber ebenso kriminell und menschenverachtend, habe ein BUch geschrieben mit dem TItel DIE AKTE GRETE FLACH; zu bestellen in jedem Buchhandel unter ISBN3-8311-2317-9

Diese meine Dokumentation als Tatsachenbericht schildert im Detail das menschenverachtende Verhalten des zuständigen Amtsgerichts im hessischen Büdingen wo dort zur eigenen Schutzbehauptung wegen Amtsmissbrauch im Dienst gelogen wird was das Zeug hält. Grete FLach——die weise Frau von BÜdingen wie sie in Presse, Rundfunk und Fernsehen in unzähligen Berichten respektvoll genannt wurde ist zum Opfer ihrer menschlichen Tüchtigkeit geworden um seelischen Auftragsmord an ihr der Schwester meines Vaters zu begehen vor lauter Geldgier und Habsucht nach ihren Ersparnissen im hohen Alter von 9o Jahren kinderlos und allein lebend in ihrem Hause.

Sie verfügte in geistiger guter Verfassung in ihrem Testament hinterlegt beim Amtsgericht in Büdingen wohl aus SIcherheitsgründen eine einstige Erbengemeinschaft, an welcher auch ich Anteil habe als ihr jahrzehntelanger Neffe vor Ort. Dies wurde uns erst bekannt nach Eröffnung des Testamentes durch das Amtsgericht.

Weil aber gleichzeitig ein weiteres notariell der unwissenden Frau heimlich gefertigtes, fremd gefertigtes Tesgtament auftauchte von welchem diese aktenkundig selbst keine Kenntnis hatte und daran selbst nicht mitgewirkt hat und dieses merkwürdige notarielle Fremdtestament einwandfrei als Urkundenfälschung erkannt wurde wo nicht einmal die persönlichen Daten der Erblasserin stimmenn und auch der gesamte Inhalt vom Amtsgericht nicht beachtet wurde und es angezeigt war beim Amtsgericht, und es dann zum Prozess kam, wo seither das Amtsgericht alles leugnet was dort an Ungereimtheiten wie Untreue im Amt, nicht Wahrnehmung der Amtspflichtermittlungen im Vorfeld der Sache, nicht Wahrnehmung der öffentlichen Überwachungspflicht über die Vermögenswerte von amtlich betreuten Personen wie es Frau FLach als zwangsbetreut auch war, Geldwäsche und veruntreuung sehr hoher zu zahlender Steuermittel für einen Nachlass bereits zum Teil schon ermittelt und nachgewiesen im Millionenbereich, sowie Erbschleicherei mit Amtshilfe und anderem mehr, was die Verantwortlichen beim Amtsgericht Büdingen nun den berechtigten zuständigen Bundesland Hessen als GLäubigerin und Gemeinschuldner schulden an veruntreuten steuerpflichtigen Nachlass.

Das alles liegt bereits ermittelt auf dem Tisch und wird uns was aktenkundig ist auch vom durch uns eingeschalteten Finanzamt schriftlich bestätigt. Als letzter Ausweg wird uns nun vom Amtsgericht vorgelogen und behauptet, das Nachlassverfahren sei angeblich längst beendet. Damit möchte man das Ganze ungelöst vom Tisch bringen und sich dann die Hände reiben. Das aber ist voll nachweisbar erneut vom Amtsgericht mit Vrlaub gesagt gelogen zur eigenen Rechtfertigung.

Beweis:

Das Amtsgericht verschweigt der Erbengemeinschaft bewusst, wann genau denn wo vor welchem Gericht darüber beschieden wurde wer denn nun in dieser Sache Erbe geworden sei und wer nicht durch Protokollvorlage. Solches nämlich existiert nicht und dies schon wieder eine vorsärtzliche Notlüge von Amts wegen ist. Selbst das befragrte Grundbuchamt im selben Hause des Amtsgerichts beheimatet nur ein paar Türen weiter widerspricht von dort und schriftlich vorliegend dem Amtsgericht in dem es uns schriftlich mitteilt, dass das besagte Erbscheinverfahren der Erblasserin Frau FLach bis zum 5. 5. 2022 seit nun schon mehr als 2o Jahren immer noch nicht beendet sei und es mithin zur Behauptung des Amtsgerichhts noch gar keine Erben geben kann und damit dieser Nachlass auch noch voll im EIgentum der Erblasserin steht. Damit bestätigt uns auch das Grundbuchamt schriftlich vorliegend, dass das Nachlassgericht lügt und die Unwahrheit sagt zur eigenen Schutzbehauptung.

Weil das Amtsgericht eben mit aller Gewalt den offenen Kampf vor aller Öffentlichkeit will und sucht und geradezu hrausfordert, kann es diesen offenen Kampf vor aller Öffentlichkeit haben. Wir selbst suchen nur unser verbrieftes Recht, weiter nichts!!!

Der erste Schritt dazu ist bereits getan in der Weise, dass die vorliegend testamentarisch bedachte Erbengemeinschaft Anzeige erstattet hat zur Klärung der Sache bei dem hier zuständigen Bundesland Hessen dem hessischen Ministerium für Justiz in Wiesbaden und der dortigen Abt. Strafverfolgung

wegen

Geldwäsche im vorliegenden Millionenbereich und weiterem mehr wie Untreue im Amt, Erbschleicherei, Unterlassung und nicht Wahrnehmung der öffentlichen Afsichts- und Überwachungspflicht über das Vermögen amtlich betreuter Personen wie die Erblasserin das ja auch war wenn auch zwangsläufig zweckbestimmt herbeigeführt und gegen ihrem WIllen und überhaupt ohne jede Notwendigkeit was auch in den AKten schriftlich von ihr selbst vorliegt.

Weil es hier in vorderster Linie auch um Steuer- und Abgabenbetrügerei im Großformat geht und das zuständige Land Hessen als Gläubigerin an erster Stelle steht an Forderungen zu einem festgestellten Millionennachlass, ist die Strafverfolgung bei dem Ministerium der hessischgen Justiz gehalten dem nachzugehen ohne Rücksicht auf Rang und Namen der Verantwortlichen Landesbediensteten des Bundeslandes Hessen. Wir haben uns dies ja nicht ausgesucht was das Nachlassgericht hier veranstaltet, sondern die Erblasserin selbst hat verfügt was werden soll mund was nicht was in einem vorliegenden Testament auch zu befolgen ist. Wir suchen weiter nichts als unser verbrieftes hier vorliegendes Recht. Hätte die Erblasserin anders verfügt, hätten wir auch dies zu respektieren. Soweit mein heutiger weiterer Bericht.

Ihr Kurt Maier, Neffe von Grete Flach vor Ort Ich werde in Kürze weiter berichten, denn das geht zu weit und geht jeden von uns an.


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Liebe Leserin, lieber Leser der AKte Grete FLach und die, die es werden wollen.

Unsere Berichte als Erbengemeinschaft sind mit jedem Wort belegt und absolute Tatsachenberichte die keinen Widerspruch dulden. Ohne Zweifel hat das Amtsgericht Büdingen auch den falschen Erben aus dem fernen Bayern verheimlicht, dass der Nachlass nach Vortrag des völlig fremden Nachlasspflegers angeblich überschuldet sein soll. Das aber, wie so vieles andere, war beabsichtigt. Einen überschuldeten Nachlass würde kein vernünftiger Mensch annehmen wenn er noch nicht einmal die Höhe der angeblichen Überschuldung kennt. Weil das aber auf dem TIsch vorliegt und in den AKten ebenfalls, dass die falschen Erben einen vom Amtsgericht eigenmächtig erteilten Erbschein bereits auf Rückforderung dem Amtsgericht freiwillig wieder zurückgegeben hatten unmittelbar nach Erhalt mit Datum vom 28. 1. 1996, und dieser Erbschein vom Amtsgericht bis heute ersatzlos einbehalten wird, konnten und durften sie gar keinen Nachlasskonkurs betreiben. Es stand ihnen nicht zu als nicht berufen. Das ihnen nicht gehörende Erbe war und ist mithin als ausgeschlagen zu werten, denn eine Annahme und Auschlagung ist befristet auf 6 Wochen und sie den Akten nach keine Ahnung hatten vom ganzen Hergang überhaupt durch Vorenthalt durch den Rechtspfleger und vormaligen Letztbetreuer der Erblasserin zun Lebzeiten.

Das ist nun die wahre vorliegende Sachlage. Alle Kosten die dadurch entstanden sind und dem Nachlass entnommen wurden, gehen zu Lasten des Auftraggebers wegen Betreiben eines unbefugten Nahlasskonkurses. Das führte dann dazu, dass dieses Verfahren bis zur Stunde offen ist und die Erbfolge zur Klärung nach testamentarischer Anordnung und Verfügung der Erblasserin ansteht durch Erteilung eines berechtigten Erbscheins an die von der Erblasserin Berufenen Rechtsnachfolger.

Der verantwortliche Nachlasspfleger, der nun seine manipulierten AKTen offenlegen muss–was er bisher permanent verweigert weil auch er vieles zu verheimlichen hat, wird nun die angeblichen GLäubiger am Nachlass der Erblasserin als seine vormalige Schutzbefohlene nennen müssen und deren Forderung aus dem angeblichen überschuldeten Nachlass. Soweit mein heutiger weiterer Tatsachenbericht zur Sache; die immer krimineller wird, je tiefer wir mitbetrogenen privat in der Sache ermitteln und in die Tiefe dieses Verbrechens gehen mit nächtlichen Menschenraub während der Nachtruhe der Erblasserin Grete FLach der Schwester meines Vaters. Bleiben SIe dran, ich werde sie ständig über das Neueste im Internet informieren auf meiner Homepage DIE AKTE GRETE FLACH UNTER www: die akte grete flach.de informiert aktuell.

Liebe Gerüße an alle Leser

Ihr

Kurt Maier, Berichhterstatter und Neffe von Grete FLach vor Ort.


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Liebe Leser der Akte Grete FLach.

Es gibt ein wahres Sprichwort das da lautet; wenn einer nicht streiten will, streiten zwei nicht!! Da die Erbengemeinschaft in dieser Sache eine friedliche Klärung anstrebte aber das Amtsgericht in Büdingen dies nicht möchte und mit dem Kopf durch die Wamd will ganz offen den Krieg erklärt.

Nun weil das eben so ist, kann das Amtsgericht diesen nun beginnenden Krieg haben, der nun vor aller Öffentlichkeit ab sofort mit Namensnennung der Verantwortlichen ausgetragen wird.

Ich als ständiger Berichterstatter betone hiermit ausdrücklich, dass dies nicht mein Wille ist und ich-eine friedliche KLärung möchte. Wir haben hierzulande Rede- und Pressefreiheit in Wort und Schrift, was ich nun für mich als Sprecher der Erbengemeinschaft in Anspruch nehme.

Habe ich bereits im Vorausgang mit offenen Brief in dem Medium Internet am 5. 2. 2023 empfindliche offene Sachfragen an das Atsgericht gestellt die noch nicht beantwortet wurden von dem zuständigen Richter Herrn Jöntgen und auch von der weiteren zuständigen Richterin Frau Duda, so folgt hiermit nun mit heutigen Datum des 8. 2. 2023 ein weiterer offener Brief zur Sache an beide vorstehende Richter/innen. Hier habe ich dem Amtsgericht eine erneut friedliche KLärung angeboten auch wenn es hier kriminell wird und es um nächtlichen heimlichen Mwenschenraub an Grete FLach geht was dem Amtsgericht angezeigt war welches tatenlos zuschaute und wegschaute und damit an diesem Menschenraub mit verantwortlich ist.

Sie die Verantwortlichen beim Amtsgericht im hessischen Büdingen wollen mit Gewalt keine friedliche Lösung und suchen Gründe für den offenen Kampf. Nun, einmal ist auch unsere gewiss lange Geduld zu ende und das Nachlassgericht in Büdingen ist hiermit vor aller Öffentlichkeit, was ja auch über die Grenzen hinaus in aller Munde bereits ist aufgefordert, den Nachweis durch einen an dem Verfahren unbeteiligten vereidigten Gesundheitssachverständigen schriftlich zeitnah vorzulegen, dass die betroffene Frau FLach zum Zeitpunkt der persönlichen Abfassung ihrer letztwilligen Verfügung für den Todesfall im Sinne des Paragraf 1896 an einer der dort unterstellten Krankheiten gelitten haben soll und sie von daher eingesperrt in einem fremden Haus angeblich –0hne jede Kontrolle, nicht geschäftsfähig gewesen sein soll. Der Beweis aber findet nicht in den akribisch geprüften Akten sondern wird einfach nur unterstellt.

Die Vorlage eines solchen zeitnahen Nachweises ist entscheidend über das FÜr und Wider der Rechtsnachfolge mit ´diesseits bereits erfolgten berechtigten Erbscheinantrag.

An alle Leser der AKte Grete FLach:

Vorstehende Forderung ohne Wenn und Aber hat auch das Amtsgericht Büdingen im Internet gelesen und liegt dort vor und braucht hier nicht wiederholt werden. Eine nicht Beantwortung all unserer jetzt folgenden Fragen nutzt ihnen nichts, denn diese werden sie dann eben vor dem Strafgericht der Justiz des zuständigen Bundeslandes Hessen vor Gericht zu beantworten haben, was dort vorliegend schriftlich angezeigt ist. Die Verantwortlichen für dieses unglaubliche Vorkommnis um Frau FLach stehen im Dienst des Bundeslandes Hessen von wo sie auch ihr Gehalt beziehen und haben einen Amtseid geleistet. DIes verpflichet zur absoluten Gesetzesloyalität, was hier gravierend verletzt wurde durch Unterlassung richterlicher Aufsichts- und Überwachungspflicht durch nicht Einschreiten und Wegschauen zu einem Verbrechen an der Menschlichkeit und aus steuerlicher Sicht auch zum ganz erheblichen Schaden des zuständigen Bundeslandes Hessen.

Weitere an das Nachlassgericht Büdingen öffentlich zun stellende Fragen zur Beantwortung vor aller Öffentlichkeit werden nun zwangsläufig folgen, sodass jeder Leser diesen Prozess hautnah selbst mit verfolgen kann.. Es ist von den Verantwortlichen so gewünscht und dem wird nun Rechnung getragen. DIe Strafverfolgung des zuständigen Landes Hessen ist nun gehalten dem ohne Wenn und Aber nachzugehen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen wegen Untreue im Amt mit ganz erheblicher Vermögensveruntreuung steuerpflichtigen Nachlassvermögens der Erblasserin durch nicht Einschreiten und Wegschauen was angezeigt war.

Wegen nicht Beantwortung aller unserer bisherigen sachdienlichen Fragen werden diese nun in aller Öffentlichkeit in den Medium Internet gestellt. Dadurch ist gegeben, dass unsere Nachrichten zur Sache in allen Bundesländern der Bundesrepublick Deutschland gelesen wird. Um korrekte Beantwortung unserer Fragen sei es im Internet oder direkt an unsere Büroadresse die dem Amtsgericht bekannt ist wird stets innerhalb von zwei Wochen nach Erscheinen gebeten, denn es sind alles Fragen die der Sachklärung dienen. Um vor aller Öffentlichkeit Klartext zu reden, wurde hier gelogen was das Zeug hält aus niedrigen Beweggründen zur eigenen Vorteilsnahme und eigener Bereicherung am Fremdvermögen durch Erbschleicherei und hoher beinhaltender Steuerbetrügerei und Geldwäsche.

Zu allem was ich in meinen Tatsachenberichten sage und schreibe wird mir die Hand geführt von der unglaublich seelisch und menschlich gequälten Verstorbenen Grete FLach der Schwester meines Vaters vor Ort. Soweit mein heutiger erneuter sachlicher und sachdieneder Bericht. Ich werde die Leser weiter auf dem Laufenden halten in aller Kürze

Ihr

Kurt Maier, Berichterstatter zur AKte Grete FLach


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Liebe Leserinnen, liebe Leser der Akte grete FLach.

Heute ein weiterer Tatsachenbericht in dieser hochkriminellen Sache mit geheimen nächtlichen Menschenraub von Grete FLach aus ihrem Hause was sofort angezeigt war, wo auch das Amtsgericht Büdingen und namentlich bekannte Verantwortliche ihre Hände im schmutzigen Spiel hatten was nicht ans Licht kommen sollte.

Die beiden amtlich missbrauchten Strohmänner die diese abscheuliche Tat im Auftrag vollzogen haben, ein Herr Eberharg GLänzer aus BÜdingen Thiergartenstr. Nr. 27 als amtierender örtlicher Polizeichef des Kommisariats Büdingen und sein Komplice aus dem Nachbarort Ronneburg, Ronneburgstr. 1 ein Herr Gernot Fritsche waren nach AKtenlage beauftragt und gekauft.

Ebenso zweckdienlich war auch ein vom Amtsgericht bestellter angeblicher Gesundheitagutachter für die privat eingesperrte Grete FLach und deren Gesundheit ein Herr Dr. KLaus Becker der keiner war zweckdienlich gekauft. Er war dazu da, der in dem Privathaus ihrer Entführer ohne Rechtsgrundlage privat eingesperrten Frau FLach von Amtswegen die Geschäftsfähigkeit abzuerkennen um sie damit zu entmündigen, um damit einem für Frau FLach ohne deren Wissen und ohne deren Mitwirkung fremd errichtetes notarielles Testament zur Geltung zu verhelfen, was aufgedeckt wurde und ermittelt vorliegt. Auch dieser falsche Gutachter war ein gekaufter Strohmann vom Amtsgericht und ging ermittelt vorliegend ständig ein und aus in dem Privatgefängnis des vorgenannten Entführers Eberhard GLänzer und hatte ebenfalls als öffentliche Aufsichtsperson für Altenheime dieses von Herrn GLänzer schwarz betriebene Pflegeheim von Amts wegen gedeckt. Dieser Dr. Becker war kein GUtachter sondern zu der Zeit der Leiter des Gesundheitsamtes mit hohem Einfluss auf das Amtsgericht und war hochgradig befangen.

ALs Amtsleiter hatte er andere wichtige Aufgaben und stand ständig mit dem Amtsgericht in dienstlicher Verbindung. Es ist somit nicht mehr auszuschließen, dass auch er käuflich war, denn umsonst macht hierzulande niemand etwas. Alles deutet ja auch darauf hin. Ein wichtiger Beweis dafür liegt ja akternkundig vor, wo er dem Amtsgericht empfohlen habe, das Testament der Frau FLach nicht anzuerkennen. Das war Einmischung und Beeinflussung des Dr. Becker in gerichtseigene Handlungen eigenmächtig der privat eingesperrten Frau FLach zweckdienlich die Geschäftsfähigkeit abzusprechen ohne jeden Beweis vorzulegen, durch einen an dem Verfahren unbeteiligten sachneutralen vereidigten Sachverständigen. Der 16 Seiten starke Monolog des Herrn Dr. Becker als einer der Hauptschuldigen an diesem Verfahren ist Gegenstandslos. Sein Inhalt ist eine einzige Aversion gegen meine Person als Neffe von Grete FLach vor Ort um auch mich als Sprecher in der Sache ausschalten zu wollen. Das aber war ihm nicht gelungen. Er wird nun ebenfalls vor Gericht zu stellen sein wegen amtlicher Deckung eines hier vorliegenden Kapitalverbrechens an Frau FLach und deren Vermögen und wegen Amtsmissbrauch im Dienst.

Mit von der Partie war auch der gesamte zu der Zeit amtierende Magistrat der Stadt Büdingen welcher vehementes Interesse zeigte am hohen dort bekannten Nachlass von Grete FLach. Beweis auch dafür; Zweckdienlich hatte auch der Magistrat der Stadt BÜdingen neben dem Herrn Dr. Klaus Becker dem Atmsgericht ebenfals vorliegend empfohlen und sogar in der Presse veröffentlicht, ebenfalls das Testament der Frau FLach nicht anzuerkennen und Frau FLach zweckbestimmt ebenfalls die Geschäftsfähigkeit abzusprechen zur eigenen Vorteilsnahme. Sollte das Gericht nicht tun was man von der Stadt verlange, wurden dem Gericht sogar juristische Schritte angedroht. Unterschrieben ist diese Drohung vorliegend vom städtischen Justitiar einem Herrn Bennemann. Das ist

der vorliegende Beweis dafür, dass bei der ganzen Menschenraubgeschichte auch der Magistrat der Stadt Büdingen seine Hände im schmutzigen spiel hat.

Auch diese Adrohung der Stadt Büdingen war Anstiftung des Gerichts zum Amtsmissbrauch welchem sich das Gericht gebeugt hat und in diesem Prozess vom Anfang an aktiv verwickelt ist um das persönliche Testament der Frau FLach als ihrem wirklich letzten Willen für den Todesfall zu Fall zu bringen zugunsten eines vorliegend gefälschten notariellen Testament, welches der Frau zum eigenen Nachteil gereicht hätte. Das aber ist ebenfalls misslungen, denn die akribisch geführten privaten Ermittlungen haben auch diesen Schwindel aufgedeckt.

Das alles und nocht viel mehr ist zwischenzeitlich angezeigt auch bei dem hessischen Ministerium für Justiz in Wiesbaden und der dortigen Strafverfolgung wegen Untreue im Amt, Erbschleicherei und anderes mehr. Soweit mein heutiger erneuter neuester Bericht aus erster Hand. Danke an alle Leser für das ausserordentliche Interesse was meinen ständigen Berichten entgegengebracht wird. Wo ich auch bin und man mich kennt werde ich immmer wieder nach den neuesten Sachstannd befragt und ermuntert, ja nicht nachzulassen in meinen Bemühungen um Aufklärung, denn diese überall so beliebte Frau FLach–sie war die Schwester meines Vaters, hat solches nicht verdient, so die allgemeine Auffassung der vielen Menschen die sie kannten. Bleiben sie bitte dran, ich werde ständig weiter berichten bis alles sauber geklärt ist, was meine Pflicht ist als Neffe der seelisch gequälten Frau.

Ihr

Kurt Maier, Berichterstatter


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Liebe Leserin, lieber Leser der Akte Grete FLach.

Wo immer ich auch bin und man mich kennt alls ständiger Berichterstatter werde ich auffallend zunehmend angesprochen auf den nächtlichen gewaltsamen Menschenraub an meiner allseits bekannten Tante Grete FLach. Dies st mir ein Zeichen dafür wie groß das öffentliche Interesse an der Sachaufklärung ist, weil ja Menschenraub auch eine öffentliche Angelegenheit ist und dafür hohes Interesse besteht. Von daher heute ein weiterer Bericht an alle Leser.

Um in der Sache nicht selbst entscheiden zu müssen wofür allein das Amtsgericht Büdingen zuständig ist, hat das Amtsgericht einen falschen Vorbescheid an das nicht zuständige Landgericht Gießen erlassen und dieses mit  in den Skandal hineingezogen mit hoher Vermögensveruntreuung im vorliegenden Millionenbereich durch Geldwäsche mit beinhaltender hoher Steuerbetrügerei und Erbschleicherei, was zu einem langjährigen Prozess führte der nun zur Entscheidung über das FÜr und Wider ansteht.

Anwaltliche im Vorfeld beantragte Amtspflichtermittlungen des Amtsgerichts wurden permanent nicht beachtet und unterlassen. Die Anfangsakten bis zum 16. 2. 2022 wo erneut nach Testament berechtigter Erbscheinantrag gestellt wurde durch die von der Erblasserin persönlich verfügte Erbengemeinschaft, sind unbrauchbar weil inhaltlich ganz erheblich gefäjscht und unwahr, was auch nachvollziehbar ist.

Sogar ein ermittelt gefälschtes vorausgegangenes notarielles Testament ist aufgetaucht, wovon die Erblasserin selbst keine Kenntnis hatte und auch nicht persönlich mitgewirkt hat. In diesem gefälschten Testament, errichtet von einem fremden Notar vor Ort, stimmen nicht einmal die persönlichen Daten der Erblasserin. Erst 3 Jahre später verfügte sie eigenschriftlich persönlich ihren einstigen Nachlass und beseitigte damit automatisch das für sie fremd errichtete notarielle Testament.

Da auch unser zweiter vor dem Gericht berechtigt gestellter Erbscheinantrag nicht beachtet und erneut ohne jede amtliche Prüfung abgelehnt wurde, ist bis zur Stunde das Erbrecht letztrichterlich erkannt immer noch ungeklärt und längst überfällig.

Was geradezu von einem ordentlichen deutschen Amtsgericht ktiminell ist um eigenes Fehlverhalten im Amt vertuschen zu wollen ist dies, dass  das Amtsgericht selbst als hauptschuldig an dem Verfahren beteiligt in aller Heimlichkeit eigenmächtig hinter unserem Rücken einen Erbschein an Unbefugte bereits erteilt hatte, die selbst nicht einmal einen eigenen Erbscheinantrag gestellt hatten was Voraussetzung ist einen Erbschein überhaupt zu begehren. Erneut wurde es dadurch kriminell weil mit diesem falschen Erbschein nun auch noch Nachlasskonkurs von Unbefugten betrieben wurde wegen angeblicher Überschuldung des Nachlasses, was der wiederum  fremde Nachlasspfleger —ebenfalls gefälscht dem Gericht vorträgt, was diesseits ebenfalls als Fälschung festgestellt wurde und aufgedeckt wurde.

Damit weitet sich der SKandal aus auch auf den gerichtlich bestellten fremden Nachlasspfleger der ebenfalls vor Gericht gelogen hat was ihm nachgewiesen ist. Jedem RIchter ist es verboten ohne Erbscheinantrag und ohne Vorlage eines Testamentes Unbefugten überhaupt einen Erbschein zu erteilen. Das aber gilt für jedes deutsche Amtsgericht, nich aber für das im hessischen Büdingen, dort macht man seine eigenen Gesetze. 

Sofort nach Bekanntwerden wurde diesseits Beschwerde erhoben und das Amtsgericht war vom Gesetz her verpflichtet den falsch erteilten Erbschein an Unbefugte zurückzufordern und ersatzlos einzuziehen wegen Ungültigkeit. Die völlig freiwillige Rückgabe des Erbscheins erfolgte vorliegend schon vor 2o Jahren, exakt am 28. 1. 1996.

Ein Erbschein der eingezogen werden musste und auch freiwillig zurückgegeben wurde, hat seine Gültigkeit verloren die er zuvor auch nicht hatte weil er sonst nicht wieder eingezogen werden brauchte.

Das Thema Grete FLach welches nun kurz vor der Aufklärung steht mit nächtlichem Menschenraub und Vermögensfiebstahl und Steuerbetrügerei zu einem hier vorliegenden MIllionen- Nachlass wird solange an vorderster Stelle meiner ständigen Berichhterstattung stehen, bis alles sauber geklärt ist und das der sparsamen Frau FLach das ihr gestohlene Sparvermögen bis auf den letzten Cent zurückgeführt ist von all jenen Gemeinschuldnern die daran beteiligt sind und dienstliche Verantwortung tragen, auch wenn es die Umstände verlangen noch härtere aber wahre Worte zu gebrauchen.

Ich selbst bin ein Leben lang wie meine bestohlene Tante Grete FLach auch für friedliche Lösung von Problemen. Aber ich kann auch anders wenn es wie hier die Umstände verlangen. Im Sternzeichen des Löwen geboren ebenfalls wie meine mit Amtshilfe seelisch gequälte Tante Grete FLach aus niedrigen Beweggründen, kann ich nun gemeinsam mit ihr auch wenn sie nicht mehr unter uns ist kämpfen für sie damit sie ihre gestohlene Menschenwürde wieder zurück erhält. Menschen die man gern hatte sind nicht tot, sie sind uns nur entfernt und leben dort weiter.

In Gottes Mythen steht geschrieben, dass sich wieder sehen, die sich lieben. Diese Worte sollte sich jeder von uns merken. Jedes geborene Leben hat das Recht zu leben, darum wurde es von der Natur geboren und kehrt einst wieder in den Schoß der Natur zurück. Grete FLach wurde ihr Lebensrecht mit Amtshilfe gestohlen durch nächtlichen Menschenraub aus ihrem Hause, privat eingesperrt in mehreren fremden Häusern, wo sie unter noch zu klärenden miserablen Umständen ihr wertvolles Leben lassen musste durch welche noch zu klärenden Umstände auch immer.

Heimtückischer hingtrhältiger Mord im Auftrag steht hier auch noch zur lLärung an und soll bis heute verhindert werden obgleich alle Anzeichen dafür bereits ermittelt vorliegen. Und das alles nur aus niedrigen Beweggründen zur eigenen Bereicherung.

Passen Sie gut auf sich auf, auch sie sind nicht sicher wie wir alle. Bleiben sie gesund, ich werde weiter berichten

Ihr

 Kurt Maier, Neffe von Grete FLach der Schwester meines Vaters und deren Sprecher.


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Liebe Leserin, lieber Leser der Akte Grete FLach aus dem hessischen Büdingen.

Wer von Ihnen der mittleren und älteren Generation kannte diese zu ihrer Zeit beliebteste Einwohnerin der Stadt BÜdingen als exzellente Naturheilerin mit reinen Mitteln der Natur ohne jede chemie nicht. Nun ist diese Frau verstorben in einem fremden Haus privat eingesperrt gegen ihrem Willen im Zustand der Freiheitsberaubung durch vorangegangenen nächtlichen Menschenraub aus ihrem Haus während ihrer Nachtruhe in Büdingen über den roten Gräben 8—-am Eichelberg—-.

Verantwortlich dafür zeichnet das Amtsgericht Büdingen / Nachlassgericht wo das sofort angezeigt war und das verantwortliche Amtsgericht es nicht für erforderlich sah von Amts wegen diesem Verbrechen nachzugehen und zu ermitteln und dem Verbrechen an der Menschlichkeit Einhalt zu gebieten. Der Grund ? Habgier und Geldgier der Täter und ihrer bekannten Hintermänner auf verantwortlichen von Steuergeldern der Bürger gut bezahltrn Posten der öffentlichen Aufsicht.

Gerade weil dies zutrifft und man der bekannten in ihrem Haus allein lebenden Millionärin ihre Ersparnisse und Vermögen stehlen wollte zur eigenen nachgewiesenen Bereicherung, sollte das alles vertuscht werden. Man hat nur vergessen darüber nachzudenken, dass sie auch Angehörige vor Ort habe die eingreifen könnten. Und in der Tat haben wir eingegriffen und sofort Anzeige erstattet—-jetzt auch beim zuständigen hessischen Ministerium der Justiz und deren Strafverfolgung wegen Veruntreuung hoher Vermögens- und Steuermittel aus den Ersparnissen der gegen ihrem Willen privat gewaltsam entführten und privat weggesperrten Frau Flach—-genannt Grete FLach—-.

Damit hier kein falsches Verständnis aufkommt erklären wir Angehörigen vor Ort, dass es uns nicht um den Nachlass als solchen geht sondern darum, dass alles sauber geklärt wird und auch die Beweismittel auf dem TIsch gelegt werden was bisher aus guten Gründen vom Amtsgericht unterlassen wurde.

So behauptet und unterstellt das Amtsgericht Büdingen, das Erbscheinverfahren gemäß Testament der Erblasserin sei längst abgeschlossen. Diese bewusste Sachfalschdarstellung eines ordentlichen deutschen Amtsgerichts ist geradezu grotesk, denn dieses längst überfällige Verfahren vom Amtsgericht immer wieder aufs Neue verschleppt, hat noch gar nicht begonnen und steht wegen amtlicher Unterlassung erst jetzt zur KLärung an.

WIr haben hier einen ungeklärten Nachlass der sich im Millionenbereich bewegt, der mit Amtshilfe durch das Nachlassgericht der Erblasserin gestohlen wurde —-und aufgefunden wurde durch private Ermittlungen—-und wir haben vorliegend auch ein eigenschriftliches Testament der Erblasserin aber immer noch gibt es weder einen Erbschein noch gibt es letztrichterlich festgestellte rechtmäßige Erben. Zuständig in Erbsachen ist ausschließlich das Amtsgericht.

WIe berufenen Angehörigen vor Ort haben gemäß vorliegendem Testament zeitnah Erbscheinantrag gestellt. Ohne die gerichtlichen Amtspflichtermittlungen im Vorfeld auch nur ansatzweise durchzuführen und die Ergebnisse vorzulegen, wurde unsser berechtigter Antrag einfach so, abgelehnt. Es stellte sich aber dann heraus, dass zwischenzeitlich in aller Heimlichkeit ein Erbschein erlassen wurde an völlig Unbefugte sachfremde Personen die selbst noch nicht einmal einen eigenen Erbscheinantrag gestellt hatten und auch nicht konnten, weil im Testament nicht berufen. Ohne eigenen Erbscheinantrag aber ist es jedem Gericht verboten einen Erbschein zu erlassen weil dann der Nachweis auf Berechtigung fehlt. Schon allein hierdurch war die Erbschleicherei sowie der Vermögens und Steuerbetrug aufgeflogen.

Nach Bekanntwerden wurde auch dies sofort angezeigt durch Einspruch. Resultat: Der bewusst falsch erteilte Erbschein an Unbefugte musste gemäß Gesetz sofort wieder vom Gericht angefordert und eingezogen werden und wird bis zur Stunde vom Amtsgericht ersatzlos einbehalten. Wie also kommt das Amtsgericht Büdingen auf die dümmliche Behauptung, das Erbscheinverfahren sei angeblich bereits abgeschlossen. Nein, es beginnt erst jetzt!!!

Da an vorderster Stelle nicht wir Angehörige als testamentarisch Berufene betrogene durch Erbschleicherei – Vermögens und hohen Steuerbetrug durch Geldwäsche stehen sondern das zuständige Land Hessen durch bisher hohen Steuerausfall, ist es für die Justiz des >Bundeslandes Hessen unerlässlich dem nachzugehen und den berechtigten Erbschein endlich zu erteilen damit das vom Amtsgericht Büdingen solange verschleppte unsinnige Verfahren mit Betrugsabsicht endlich beendet wird so, wie dies die Erblasserin im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte eigenschriftlich verfügt hat, ohne dass wir selbst davon Kenntnis hatten und es erst nach dem Erbfall offenkundig wurde. Erst dann und nicht früher können die anfallenden bisher von fremden hinterzogenen Steuerforderungen an das zuständige Land Hessen ordnungsgemäß abgeführt werden.

Soweit liebe Leser ein heutiger weiterer Tatsachenbericht über den neuesten Sachstand. Herzliche Grüße an alle Lessr und bleiben sie gesund ——-ich werde weiter berichten solange, bis alles sauber geklärt ist.

Ihr

Kurt Maier, Neffe von Grete FLach vor Ort und deren Sprecher ihrer Angelegenheiten.

Durch diesen feigen hinterhältigen nächtlichen gewaltsamen Menschenraub musste diese sonst gesunde Frau vorzeitig ihr wertvolles Leben in Unfreiheit lassen. Hauptschuldig ist das mitwirkende Nachlassgericht Büdingen. Es stellt sich auch hier die Frage, wer einem solchen Amtsgericht eigentlich noch GLauben schenken kann.


WWW. Die Akte Grete FLach.de informiert aktuell

Liebe Leser der Akte Grete FLach, jeder der unzähligen Leser der Akte Grete FLach aus Büdingen und an den nächtlichen Menschenraub an ihr aus ihrem Hause aus niedrigen Beweggründen um der zu der Zeit 9o jährigen sehr sparsamen Frau ihre nicht geringen Ersparnisse zu stehlen muss sich allen Ernstes fragen, was das soll der menschlich so erniedrigenden und seelisch so gequälten Frau aus lauter nachträglicher Lobhudelei auch noch ein Denkmal zu errichten, welches nahe der evangelischen Stadtkirche in Büdingen steht.

Ist es nicht schon der schmutzigen Hände genug auch durch die Verantwortlichen der Stadt Büdingen die sogar ihre sehr schmutzigen Hände im bösen Spiel hatten der allein in ihrem Haus lebenden Frau Schaden zuzufügen? Als Neffe meiner Tante vor Ort der ich alles daran setzte die entführte künstlich wehrlos gemachte Fru aus den Händen ihrer Entführer freizubekommen, so muss hier mit diesem heuchlerischen Denkmal noch eines draufgesetzt werden um der so gequälten Frau selbst in ihrem Grabe keine Ruhe zu gönnen.

Wer immer das auch initiiert hat wird es nicht Wegreden können, dass es gerade der zu der Zeit amtierende gesamte Magistrat der Stadt Büdingen war, der vorliegend sogar öffentlich in der Presse Einfluss auf das mit verantwortliche Amtsgericht vor Ort genommen hat und dies geradezu erpresste das von Frau FLach eigenschriftlich verfügte Testament nicht anzuerkennen.

Tut das Amtsgericht nicht was man von der Stadt verlange, wurden dem Amtsgericht in aller Öffentlichkeit rechtliche Schritte angedroht. Unterzeichnet ist diese unglaubliche Erpressung eines ordentlichen deutschewn Amtsgerichts von dem städtischen Justitiar einem Herrn Bennemann als rechtlicher Vertrteter der Stadt BÜdingen. Das Amtsgericht weil selbst massgeblich an dem Verbrechen an Frau FLach mitwirkend durch Amtsmissbrauch von Bediensteten ist vor den angekündigten juristischen Maßnahmen der Stadt in die Knie gegangen, hat sich regelrecht erpressen lassen weil es keinen anderen Ausweg mehr gab und hat der Stadt ihren kriminellen Willen erfüllt und damit offenkundig gezeigt, das man gemeinsame Sache mit der Stadt mache, welche auf die Ersparnisse der nicht armen Frau Flach scharf war und dadurch sogar sich ein befreundeter Notar der Stadt zur Verfügung stellte sein Notar- Amt zu missbrauchen zu Gunsten der Stadt indem er ohne WIssen und ohne persönliches Mitwirken der Testantin Grete FLach für diese in seiner Kanzlei ein notarielles Testament hinter ihrem Rücken fertigte und es der Frau mit 9o Jahren nichts ahnend ins Haus brachte und es ihr bei ihrer Gartenarbeit angetroffen unter dem Vorwand einer angeblichen kostenlosen Kur für sie welche die Stadt Büdingen bezahle unterschreiben lies.

Frau FLach—-na wenn sonst nichts ist,—-geben sie her, das will ich Ihnen auf Treu und GLauben unterschreiben.

Frau FLasch ohne selbst zu lesen und ohne Brille bei der Gartenarbeit hat auf Treu und GLauben unterschrieben was ihr der wohl gekaufte Notar da vorgelegt hat. Erst nach dem Erbfall kam dieses gefälschte Dokunent zum Vorschein. Es wurde von uns erfolgreich angegriffen und der ganze Schwindel und Urkundenfälschung war aufgeflogen was nun zur KLärung ansteht.

In diesem gefälschten notariellen Testament stimmen nicht einmal die persönlichen Daten der Erblasserin. Ein langwieriger Prozess von 2o Jahren Dauer begann weil es dabei in erster Linie um fremde Erbschleicherei geht mit hohen beinhaltenden steuerbetrug durch hohe veruntreute Vermögenswerte der Erblasserin und ganz erhebliche Geldwäscherei.

Und damit bin ich als ständiger Berichterstatter und Wissensträger in der Sache auch bei dem wie vorstehend erpressten Nachlassgericht im hessischen Büdingen. Und auch das liegt unstreitig vor, dass das Amtsgericht mit allen anderen verantwortlichen öffentlichen Aufsichtsbehörden vor Ort gemeinsame Sache machte um Grete FLach ihre mühsamen Ersparnisse zu stehlen.

Einwandfreier Beweis auch dafür:

Grete FLach meine Tante vor Ort wurde ohne schriftlich von ihr vorliegende Notwendigkeit und gegen ihren ebenfalls schriftlich vorliegenden Willen bei geistiger Gesundheit zweckbestimmt unter Fremdbetreuung gestellt durch einen völlig korrupten ungeeigneten und unehrlichen Fremdbetreuer aus dem Nachbarort Ronneburg–einen Herrn Gernot Fritsche, der dann mit Wissen und damit mit Duldung des Beteuungsgerichts um ihre gesamten Ersparnisse bei mehreren Banken in bar nahezu der MIllionengrenze –nachgeprüft bestohlen hatte.

Das Amtsgericht schaute diesem Treiben tatenlos zu und lies ihn unbeschadet gewähren. Erklärung dazu:

Aus meiner eigenen langjährigen Tätigkeit als gerichtlich bestellter Betreuer über 4o Jahre lang weiß ich, dass es einem jeden Betreuer verboten ist über vermögenswerrte seines Schutzbefohlenen zu verfügen. DIe Vermögensaufsicht über betreute Personen obliegt ausschließlich dem Betreuungsgericht. DIeses aber gewährte diesem korrupten Fremdbetreuer Narrenfreiheit und schaute tatenlos zu wie dieser seine Schutzbefohlene Frau FLach die man vorsichtshalber auch noch privat eingesperrt hatte und gar nichts von dem DIebstahl an ihren Ersparnissen wusste, wie dieser sich heimlich mit Wissen des Amtsgerichts an den Ersparnissen seiner Schutzbefohlenen bereichet hatte.

Soweit liebe Leser mein heutiger erneuter Tatsachenbericht. Nun steht das Nachlassgericht in BÜdingen vor dem Scherbenhaufen den es duch dienstliches Mitwirken an dem nächtlichen Menschenraub an Grete FLach angerichtet hat. Weil das Amtsgericht der von Grete FLach gebildeten Erbengemeinschaft durch immer wieder neue Verfahrensverschleppung keine andere Wahl lässt, wurde inzwischen das hessische Ministerium der Justiz in Wiesbaden Abt. Strafverfolgung eingeschaltet und es wurde dort beantragt, von übergeordneter Stelle diesem merkwürdigen Amtsgericht in Büdingen den Weg dessen Verpflichtung aufzuzeigen und den berechtigten Erbschein an die testamentarische Erbengemeinschaft endlich zu erteilen. Je länger das nicht geschieht, je länger werden der zuständigen hessichen Landeskasse hohe veruntreute Steuergelder vorenthalten. Eine erbetene Antwort von dort steht noch aus.

Soweit leibe Leser meine neueste Berichterstattung. Bleiben Sie bitte dran, es wird immer noch krimineller. Ich werde weiter öffentlich berichten solange, bis das Nachlassgericht in Büdingen gezwungen wird zuzugestehen, dass hier Amtsmissbrauch vorliegt aus niedrigen Beweggründen.

MIt freundlichen Grüßen an alle Leser

Ihr Kurt Maier, Neffe der Frau FLach vor Ort.