Liebe Leser der Akte Grete FLach.
Heute ein Zwischenbericht in Sachen Betreuung was sich jeder Leser absolut merken sollte und viele das gar nicht wissen. Daher nun aufgepasst: Ich selbst war 34 Jahrelang gerichtlich bestrellter Betreuer eines anderen sehr kranken Menschen. Von daher ist mir bekannt und ist auch rechtsverbindlich, dass eine Betreuung nur angeordnet werden darf, wenn ein entsprechendes ärztliches Gesundheitsgutachten vorliegt durch einen an dem Verfahren unbeteiligten unabhängigen neutralen Sachverständigen.
Und jetzt aufgepasst: und diesen Bericht aufheben, denn jetzt kommt es. Kann ein solches neutrales Gesundheitsgutachten für einen Betroffenen unmittelbar zeitnah schriftlich vorliegend nicht nachgewiesen werden, hat sich eine Betreuung willkürlich herbeigeführt schon erledigt und die Betreuung ist sofort aufzuheben und der Betroffene ist von einer Betreuung freizustellen weil diese aus welchen Gründen auch immer gegen seinem Willen steht und wie im Fall von Grete FLach von ihr selbst durch richterliche Anhörung bekundet, in ihrem Fall eine Beteuung nicht erforderlich sei.
Frau FLach des nachts während ihrer Nachtruhe gewaltsam aus ihrem Haus entführt und unter gerichtlich angeordnete Zwangsbetreuung gestellt gegen ihrem Willen und ohne Notwendigkeit, war nach Bekanntwerden sofort wieder freizulassen und von ihrem fremden Entführungsort in ihr Haus oder zu ihren ANnehörigen zurückzubringen und die gerichtlich eigenmächtig angeordnete Zwangsbetreuung war sofort aufzuheben. Siehe dazu auch Paragraf 1908 d ABs. 1, Satz 1, BGB
Abgesehen davon ,dass die entführte Frau von zwei verschiedenen Richtern zweier unabhängiger Gerichte im Zustand ihrer Freiheitsberaubung in verschiedenen fremden Häusern privat eingesperrt zu Anhörungsprotokoll gegeben hat—ich zitiere aus den Akten—-dass auf richrterliche Befragung sie sagte, dass eine Betreuung für sie nicht erforderlich sei und sie ihre Angelegenheiten selbst regeln wolle. Und weiter gab sie zu Protokoll, dass sie nicht wünsche, dass Fremde sich in ihre privaten Angelegenheiten einmischten und fügte noch hinzu, besonders nicht in ihre finaziellen Angelegenheiten
Das waren klare Assagen einer künstlich wehrlos gemachten Frau auf amtsgerichtliche Anordnung in mehreren privaten Häusern eingesperrt im Zustand ihrer Freiheitsberaubung, und beide Richter dort im privaten Gewahrsam dienstlich verkehrten um die Frau anzuhören und sie nicht sofort veranlassten die geistig gesunde Frau unverzüglich zu ihren Angehörigen zurückzubringen.
Das alles wurde bisher vom Amtsgericht Büdingen kategorisch ignoriert und zeigt auch hier ganz deutlich und unmissverständlich, welch gerichtlich unterstützte Erbschleicherei und hohe beinhaltende Steuerbetrügerei hier immer noch im Gange ist zu einem festgestellten Gesamtnachlass in der Summe im vorliegenden Millionenbereich wo auch das zuständige Bundesland Hessen an vorderster Stelle stehend als GLäubigerin am Nachlass mit betrogen werden soll durch hohe Steuerforderung am Nachlass.
DIe geplante richterliche Zwangsbetreuung von Frau FLach ( Zwangsentmündigung ) diente allein dazu, sie geistig für geschäftsunfähig abzustempeln wozu sich das Amtsgericht Büdingen durch Untreue im Amt
hilfsweise missbrauchen lies und die gesamte Betrügerei aufgedeckt wurde. Um die vermögende Frau ungehindert bestehlen zu können, mussten Fakten geschaffen werden die aufgedeckt wurden und nun vor einem neutralen Gericht zur Klärung anstehen.
Für Amtshilfe zur Steuerbetrügerei, zur Untreue im Amt und damit auch zur erheblichen Geldwäsche und Veruntreuung erheblicher Vermögenswerte durch Unterlassung der amtlichen Überwachungspflicht betreuter Personen und deren Vermögen wie Frau FLach es war, haftet ausschließlich das Nachlassgericht und die dort verantwortlichen Bediensteten. Sie haften für alles mit ihrem Vermögen das sie anderen gestohlen haben. Reicht das nicht aus der Höhe nach, haftet der Arbeitgeber für den Rest und kann sich dann wieder schadenfrei halten an dem Betroffenen der das verursacht hat. Und genau das und nichts anderes, soll nun durch bereits erfolgte Anzeige bereinigt werden damit das so unnötige Verfahren endlich abgechlossen werden kann. Soweit liebe Leser mein heutiger Zwischenbericht zur Sache.
Bleiben Sie gesund und bleiben sie dran, ich werde in aller Kürze weiter berichten
Ihr
Kurt Maier, Neffe von Grete FLach