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Offene Beschwerde für alle Leser der Akte Grete FLach, gerichtet an das verantwortliche Amtsgericht im hessischen Büdingen.

An das Amtsgericht Büdingen

30 V! 15/94 F Nachlass Dora Margarete Anna FLach, genannt Grete FLach

Gemäß Art. 5 unseres Grundgesetzes ——Rede und Pressefreiheit in Wort und Schrift machen wir nun als BÜrger der Bundesrepublik Deutschland von unserem Allgemeinrecht zur Sache Gebrauch und nennen nun auch die Namen der hier Verantwortlichen, die ihrerseits das Recht haben Gegenteiliges unter Beweis zu stellen. Eine Zensur findet nicht statt. Auch hat das nichts zu tun mit persönlichen Angriffen, es sind einfach die vorliegenden Fakten.

Um immer sachlich zu bleiben,erlaubt sich die tesrtamentarische Erbengemeinschaft Sie Herr Direktor Knoche beim Amtsgericht in BÜdingen durch den Unterzeichner auf die gesetzlichen Verordnungen hinzuweisen, die in der Sache vom Amtsgericht seit Jahren ignoriert und nicht befolgt werden um ein hier vorliegendes Verbrechen an der Menschlichkeit und eine hohe Vermögens- und Steuerbetrügerei mit amtlicher Gewalt und Beteiligung des Amtsgerichts Büdingen nicht öffentlich werden zu lassen. Das nur vorweg, Herr DIiektor Knoche bei diesem Amtsgericht in BÜdingen.

Wir mit betroffenen Angehörigen haben Augen zu sehen und Ohren zum Hören und ein Gehirn zum Mítdenken, was uns nichts entgehen lässt.

Lassen SIe uns als nicht studierte Juristen im Gegensatz zu Ihnen zunächst auf folgendes hinweisen. Die Prüfung der gerichtlichen Erbfolge fällt ausschließlich in den Kompetenzbereich des Nachlassgerichts welches allein zu prüfen und zu befinden hat. Kein anderes übergeordnetes Gericht ist dafür zuständig. Und bereits hier hat das Amtsgericht einen nachvollziehbaren unwahren Vorbescheid an das nicht zuständige Landgericht Gießen erlassen durch die zuständige Frau Richterin Decker/ Fischer beim Amtsgericht ohne zu ermittteln.

Dieser gefälschte Vorbescheid um nicht selbst über die eigenen Unterlassungen von durch amtspflichtermittlungen im Vorfeld entscheiden zu müssen, entbehrt jeder Rechtsgrundlage. Damit sollte der rechtswidrige Versuch gemacht werden das Erbrechtsverfahren vom allein zuständigen Amtsgericht an das nicht zuständige Landgericht Gießen umzuleiten. Auch das Herr Direktor Knoche ist uns nicht entgangen.

Da solches nicht zulässig ist und Erbsachen allein in den Kompetenzbereich des Amtsgerichts liegen, sind sämtliche Fehlbeschlüsse bei allen anderen übergeordneten Gerichten gegenstandslos und durften nicht in dem Verfahren verwertet werden. Weil das so ist, ist dieses Nachlassverfahren bis zur Stunde ungeklärt und steht nun zur KLärung an

Es gibt auch keinen Rechtssatz, dass das Erbrecht nur durch Erbschein nachgewiesen werden kann. Mit Urtril des BGH vom 8. Oktober 2013 X! ZR 401/12 wird klargestellt, dass der Nachweis des Erbrechts nicht zwingend durch einen Erbschein erfolgen muss.

Der BGH hat ausdrücklich entschieden, dass auch ein eigenhändiges Testament zum Nachweis des Erbrechts genügen kann. Siehe dazu Urteil vom 5. April 2016 X ZR 440/15. Der BGH sagt weiter nach Art. 2353 Ein Erbschein ist nur auf Antrag zu erteilen. Ein solcher Antrag aber wurde von niemandem gestellt ausser von uns der testamentarisch Berufenen. Ohne Antrag gibt es bei keinem Gerichht einen Erbschein. Da aber ein Erbschein in betrügerischer Weise dennoch an Unbefugte erteilt wurde, wurde dieser sofort nach Bekanntwerden durch die Erbengemeinschaft reklamiert und der zu Unrecht erteilte Erbschein wurde sofort gemäß Verordnung wieder angefordert und eingezogen. Angefordert innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt am 25. 1. 1996 und an das erteilende Amtsgericht zurückgegeben am 28. 1. 1996 was uns schriftlich vorliegt wegen Ungültigkeit dieses Erbscheins.

Das alles geschah bereits wo es noch keinen Fehlbeschluss und kein Fehlurteil nicht zuständiger Gerichte zur gefälschten Sache gab. Es gibt mithin bis zur Stunde keinen Erbschein —der nun längst überfällig zu erteilen ist an die berufene Erbengemeinschaft .

Da das Erbscheinverfahren nicht in materielle Rechtskraft erwächst, kann der Erbschein jederzeit wieder eingezogen werden falls ein anderslautendes Testament bekannt wird —-was hier ja vorliegt.!!! Dieses Testament wurde vom Amtsgericht geprüft und nicht beanstandet und wir wurden aufgefordert die Kosten für den zu erteilenden Erbschein bei Gericht einzuzahlen damit sodann der berechtigte Erbschein erteilt werden könne.

Ein vom Amtsgericht zunächst zugrunde gelegtes notarielles Testament aus dem Jahre 1991 von welchem die Erblasserin keine Kenntnis hatte und selbst gar nicht mitgewirkt und auch nicht Anwesend war, hatte sich als primitive handfeste Urkundenfälschung von dem fremden Notar erwiesen der seinen Namen missbräuchlich an seine Auftraggeber verkaufte —–was ebenfalls aufgedeckt wurde.

In diesem der Erblasserin fremd errichteten Testament stimmen nicht einmal die persönlichen Daten der Erblasserin ein nicht existierender Geburtsort——-und auch der sonstige Inhalt mit empfindlichen Auflagen wurde auch nicht befolgt und missbraucht. Drei Jahre später, im Mai 1994 als die Frau wohl wie auch immer erfahren hat was Fremde mit ihren Ersparnissen getrieben haben hinter ihrem Rücken privat eingesperrt unter Freiheitsberaubung, hat sie ihr eigenes Testament verfasst und wohl nur aus vermeintlichen Sicherheitsgründen in amtsgerichtliche Verwahrung gegeben.

Was aber dann dort bei diesem Amtsgericht in Büdingen mit ihrem Eigentum geschah, war ebenfalls hoch kriminell!! Noch zu Lebzeiten wurde das EIgentum der Erblasserin heimlich aus der amtlichen Verwahrung genommen, mehrere Kopien wurden gefertigt durch Bedienstete des Amtsgerichts und eine davon wurde noch am selben Tag einen vom Amtsgericht bestellten betrügerischen weiteren an dem Verfahren aktiv beteiligten angeblichen Gesundheitsgutachter namens Dr. Klaus Becker— per telefax übermittelt der seinerseits sofort am Tag des Erhaltes mit dem Eigentum der Frau FLach in Händen zu der privat eingesperrten Frau sich begab in einem fremden Haus um die Frau mit Einreden zu veranlassen ihr Original aus der amtlichen Verwahrung zu entnehmen in dem Wissen, dass es dann sofort ungültig geworden wäre.

DIe hochgeistigge studierte Frau FLach hat wohl seine Absichten erkannt und hatte nein gesagt und hat ihn abblitzen lassen. Das aber hatte dieser falsche Gutachter der er gar nicht war so eingefärbt und vor Gericht dargestellt,als wäre Frau FLach nicht mehr geschäftsfähigb gewesen. Den Beweis für eine solche zweckdienliche Unterstellung hatte dieser falsche Gutachter bis heute nicht erbracht. Ein Gesundheitsgutachten durch einem an dem Verfahren unbeteiligten neutralen vereidigten Gutachter existiert nicht und wurde von uns immerwieder anwaltlich vertreten angefordert und wurde vom Amtsgericht nicht eingeholt.

Der Lügenbericht dieses amtlichen Komplizen dieses ausführlichen Schriftsatzes an das Amtsgericht BÜdingen haben vorliegend im Ergebnis ergeben, dass dieser öffentlich Bedienstete Herr Dr. Klaus Becker in aller WIrklichkeit kein Gutachter war, sondern der Leitzer des Gesundheitsamtes des Wetterau Kreises im hessischen Friedberg. Dort war er mit anderen Aufgaben voll ausgelastet.

Wegen ihm nachgewiesenen Falschauzssagen vor Gericht und Urkundenfälschung haftet nun auch dieser falsche Gutachter Dr. Klaus Becker aus Gießen stammend mit seinem Vermögen für den entstandenen Gesamtschaden am Nachlass der Erblasserin bzw. Ersatzweise sein Arbeitgeber der Wetteraukreis.

Und zum Schluss Herr Richter und DIrektor Knoche beim Amtsgericht BÜdingen komme ich auch noch zu Art. 14 Grunsgesetz der besagt Eigentum und Erbrecht wird gewährleistet Und nun Herr DIrektor Knoche wollen Sie bitte umgehend dafür sorgen, damit uns unser amtlich gestohlenes Erbrecht endlich zugestanden wird. Das wird nun von Ihnen erwartet als Aufsichtsführender des Amtsgerichts BÜdingen.

Auch dieser heutige Schriftsatz des Unterzeichners wird wie alles Weitere Kommende zur allgemeinen Kenntnisnahme aller zum Teil sehr erbosten Bürgerinnen und Bürger der gesamten Leserschaft Der Akte Grete FLach im ganzen Lande wie bereits angekündigt im Internet veröffentlicht solange, bis sie hier als Verantwortlicher des Amtsgerichts Büdingen endlich Klarheit schaffen und das geltende Recht nicht länger mit FÜßen getreten wird.

Der Erbscheinantrag war bereits vom Amtsgericht schon geprüft mit Testamentsvorlage und es gab keine Beanstandung und wir wurden aufgefordert die Kosten für den zu erteilenden Erbschein einzuzahlen damit der berechtigte Erbschein sodann erteilt werden könne.

Damit stand das bereits geprüfte Erbrecht fest

der Erbschein war zu erteilen.

Unser erneuter Erbscheinantrag weil der erste zeitnahe Antrag und die gesamten Akten erheblich manipuliert wurden und daher unbrauchbar sind, erfolgte am 16. 2. 2022 Ab diesem Datum gilt nun das Erbensdtellungsverfahren mit alleinigen Befinden durch das zuständige Amtsgericht BÜdingen. Zu allem was im Vorausgang unterstellt wurde an Unwahrheiten, sind nun die Beweise vorzulegen Herr Richter Knoche, falls hier etwas bemängelt werden sollte. Von unserer Seite wird nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit vorgetragen. Und diese wahrheit haben Sie als Leiter des Amtsgerichts Büdingen vor Augen vorliegen.

Dennoch mit freundlichen Grüßen und immer sachlich bleibend

Kurt Maier

Sprecher der Erbengemeinschaft und Neffe der Erblasserin Grete FLach


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Öffentlicher Bericht an das Amtsgericht Büdingen- Herrn Direktor Knoche.

30 V! 15/94 F Nachlass Dora Margarete Anna FLach genannt Grete FLach

Sehr geehrter Herr Direktor Knoche beim Amtsgericht BÜdingen,

Mit Schreiben vom 28. 4. 2023 hat Sie die von der Erblasserin Frau FLach verfügte Erbengemeinschaft gebeten uns AUskunft zu erteilen darüber, wer denn vorstehende Erblasserin beerbt haben soll, wenn nicht die von ihr selbst verfügte Erbengemeinschaft.

Um in dem so unsinnigen Verfahren weiterzukommen, was durch das Amtsgericht dienstwidrig verhindert wird wegen sachlicher AUskunftsverweigerung, wir nun unsere als berufene am nachlass die berechtigte Frage an Sie Herr Direktor Knoche als Vwerantweortlicher beim Amtsgericht Büdingen vor aller Öffentlichkeit ins Internet gestellt und nun öffentlich zu erklären, wer Frau FLach denn beerbt haben soll.

Ausser uns testamentarisch Berufenen gibt es sonst niemanden mehr der überhaupt persönlich jemals einen eigenen berechtigten Erbscheinantrag gestellt hätte mit Vorlage des Berechtigungnachweises was Voraussetzung ist für Erteilung eines Erbscheins. Ohne die VOraussetzung eines solchen Nachweises darf kein nGwericht einen erbschein erteilen. Solches aber was hier vorliegt, —-ist eine handfeste Urkundenfälschung—–welche das Amtsgerichjht mit allen FOlgen zu verantworten hat.

Vor aller interessierten erbosten Öffentlichkeit sei und muss hier auch erwähnt werden der beinhaltende steuerrechtliche Betrug an der zuständigen hessischen Landeskasse, bezüglich der hohen zu zahlenden Erbschaftssteuer für einen vorliegenden Millionennachlass und der mit verantwortliche Nachlasspfleger ein wildfremder Rechtsanwalt aus Hanau dem Amtsgericht einen Bericht vorlegt wonach es angeblich keine Verteilungsmasse mehr gibt. Was er aber bisher nicht tut, ist die Offenlegung seiner AKten mit Vorlage von Gläubigern und deren Vorlage für welchen Zweck.

Privat ermittelt liegt auf dem TIsch wie auch hier anwaltlich vor Gericht gelogen wird, liegt auf dem TIsch, denn Frau FLachbhatte finanzamtlichn nachgeprüft keinen Cent Schulden sondern hinterlässt einen nachgewiesenen Nachölass im Millionenbereich in bar und war ausserdem selbst noch hohe Darlehensgeberin mit hohen Aussenständen die nun nac h ihrem Tode zur sofortigen Zahlung anstehen , soweit diese noch offen sind. Ebenfalls sind nun die Tilgungen zu diesem nachlass vorzulegen.

Herr Direktor Knoche, da Sie nicht gewillt sind eine friedliche KLärung der Sache herbeizuführen wird dieses Verfahren nun mit Recht vor aller Öffentlichkeit zu Ende geführt. Dazu haben Sie hiermit unser Wort als testamentarisch berufen. Die Kosten die immer höher werden gehen voll zu Lasten des Amtsgerichts und damit zu Lasten der hessischen Landeskasse, denn die Bediensteten der Justiz unterstehen der Justiz des jeweiligen Bundeslandes. Soweit unser heutiger Bericht an die Öffentlichkeit was eine Rechtssache ist und nichts zu tun hat mit persönlicher Anfeindung. DIe Erbengermeinschaft will nur einfach Auskunft vom Amtsgericht, wer angeblich die Erblasserin Frau FLach unsere Angehörige beerbt haben soll mit Vorlage der Berechtigung, weiter nichts, damit dem endlich auf dem Grund gegangen wird. Da inzwischen alle weiteren zunächst berechtigten Neffen der Kinderlosen Frau verstorben sind, erübrigen sich selbst auch Testamente, denn dadurch fallen alle vormaliegen Anteile der Verstorbenen dem letztüberlebenden automatisch zu—gesetzliche Erbfolge. Damit ist nun auch hier die Erbfolge geklärt.

Ihr ständiger Berichterstatter in vorliegender Sache mit hoher Kriminalität

Kurt Maier

Neffe von Grete FLach vor Ort


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Liebe Leserin, lieber Leser der Akte Grete FLach.

———————Offener Brief an alle Leser im ganzen Lande——————-

Riesiger Vermögens und Steuerbetrugskandal, verursacht durch das zuständige Amtsgericht im hessischen Büdingen/ Wetteraukreis durch amtliche Mitwirkung.

———————Offene Beschwerde an den Vorsitzenden Herrn DIrektor des

Amtsgerichts Herrn Richter Knoche—–persönlich

Sehr geehrter Herr Direktor Knoche,

in Ihrer Nachricht vom 9. 3. 2023 an die von der Erblasserin Dora Margarete Anna Flach aus Büdingen persönlich verfügte Erbengemeinschaft führen Sie im letzten Absatz an, wer die nach dem —-fälschlich vom Gericht erteilten Erbschein —–angeblich festgestellten Erben von Frau FLach geb. Mayer beerbt hat, ist angeblich nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens.

Herr Direktor Knoche beim Amtsgericht in Büdingen als Verantwortungsträger. Die testamentarisch verfügte Erbengemeinschaft fordert Sie nun hiermit vor aller interessierten Bevölkerung auf uns mitzuteilen, wer denn dann die Erblasserin Frau FLach unsere Angehörige vor Ort beerbt haben soll wenn nicht die von nihr persönlich verfügte Erbengemeinschaft was testamentarisch vorliegt. Eine erbetene Anrwort dazu haben Sie uns bisher verweigert–Warum?

Es wäre doch eine Entlastung für Sie als Verantwortlicher beim Amtsgericht. In Klärung der Sache Herr Richter und Direktor des Amtsgerichts Büdingen, es ist Ihre Amtspflicht uns berufenen Bürgern die Namen zu nennen welche aus Ihrer Sicht Frau FLach angeblich beerbt haben sollen und auch die Beweise dazu vorzulegen. Das Herr Direktor Knoche ist alles was wir hiermit vor aller Öffentlichkeit der Gesamtbevölkerung von Ihnen alls Vorsitzender das Amtsgerichts Büdingen verlangen müssen.

Zu Ihrer Erinnerung:

Niemand anderer als die berufene Erbengemeinschaft hat überhaupt jemals einen Erbscheinantrag in der Sache beim Amtsgericht gestellt mit Vorlage der testamentarischen Berechtigung. Unser Antrag und das vorgelegte Testament der Erblasserin Frau FLach wurde vom Gericht geprüft, es gab keine Beanstandung und wir wurden aktenkundig vom Gericht schriftlich vorliegend aufgefordert die Kosen für den berechtigten Erbschein bei Gericht einzuzahlen damit sodann der Erbschein erteilt werden könne. Dies ist vorliegend umgehend geschehen noch im August des Jahres 1994

————————-Mit Einzahlung der Kosten war der Erbschein zu erteilen———————

Wenn dann jemand Einwände gehabt hätte was nicht der Fall war und der falsche Erbschein bereits zurückgefordert und zurückgegeben war, konnte er jederzeit klagen, was ebenfalls nicht der Fall war. Damit ist dieses Verfahren bereits einwandfrei geklärt und der Erbschein wird vom Amtsgericht nimmer noch verweigert, warum dieser Unsínn?

Herr Direktor Knoche bei diesem merkwürdigen Amtsgericht Büdingen, wir bitten öffentlich oder schriftlich um eine Antwort zu dem Vorstehenden auch namens zahlreicher sehr erboster Bürger nicht nur im Umfeld von Büdingen sondern aus der ganzen Bundesrepublick wo wir immer wieder angesprochen werden.

Als Sprecher der Erbengemeinschaft am Nachlass der Erblasserin Frau FLach unserer Angehörigen vor Ort und als Unterzeichner dieses Schriftsatzes, darf ich Ihnen hiermit auch anheim stellen, dass wir Berufenen bereits Vollmacht erteilt haben an die Behörde der zuständigen hessischen Strafverfolgung und diese ernächtigt haben, verfügungsgemäß durch die Erblasserin dafür zu sorgen, damit nun abschließend sämtliche der Erblassserin zu Lebzeiten gestohlenen hohen Vermögenswerte im vorliegenden Millionenbereich die steuerlich relevant sind, umgehend von Amts wegen beigetrieben werden, wovon dann auch die hohe Gläubigerin das Land Hessen die bisher amtlich veruntreuten Steuern und Abgaben von den Erben umgehend beglichen werden können, was dem Land Hessen bisher durch erheblichen Vermögensdiebstahl jahrelang vorenthaltren wurde und uns allen, auch dem Land Hessen vorgelogen wurde, der Nachlass sei angeblich überschuldet und es wäre angeblich keine Verteilungsmasse mehr vorhanden. Die ermittelte Wahrheit aber ist, dass die Erblasserin als bekannte MIllionärin keinen Pfennig Schulden hatte und ein MIllionenüberschuss vorhanden ist und sein muss, wofür die Verantwortlichen mit ihrem Privatvermögen in gemeinsamer Haftung voll haften. Soweit unser heutiger Schriftsatz Herr Direktor Knoche beim Amtsgericht Büdingen direkt an Sie gerichtet als Verantwortungsträger des Amtsgerichts. Wir haben gewiss lange Jahre Geduld geübt um eine friedliche Lösung herbeizuführen jedoch ohne Erfolg. Einmal aber hat auch unsere Geduld ein Ende, was nun gekommen ist. Man wollte eine riesige Vermögens und Steuerbetrügerei und Erbschleicherei vertuschen was schließlich aufgedeckt werden konnte.

Für den Inhalt dieser Nachricht

gez. Kurt Maier,

Neffe der Erblssserin Dora Margarete Anna Flach–genannt Grete FLach


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Liebe Leserinnen, liebe Leser dar Akte Grete FLach,

heute ein weiterer offener Brandbrief zu dem Verbrechen an Grete Flach im hessischen Büdingen. Jeder Beteiligte an dieser unglaublichen menschlichen Quälerei an Grete FLach durch vorausgegangene gewaltsame nächtliche Entführung aus ihrem Hause aus dem Bett heraus mit Todesfolge, eingesperrt in mehreren fremden Häusern gegen ihren vorliegfend erklärten WIllen,hat sich zum Komplizen vom Mördern der gequälten Frau gemacht.

Begründung dieser Tatsasche mit Beweisvorlage:

Grete Flach welche mit ihrem hohen Wissen im Gesundheitswesen unzähligen kranken Menschen bis hin zu Kleinkindern zu einem Leben in Gesundheit verholfen hat, wo oft alle ärztliche Kunst keinmen Erfolg mehr zeigte, ist im Zustand ihrer amtlich gestützter Freiheitsberaubung in einem völlig fremden Haus aus heiterem HImmel plötzlich unerklärlich verstorben, ohne irgendwelche erkennbare Vorzeichen.

Auch in den 8oo Seiten starken Akten findet sich solches nicht. Es gibt auch keine übliche Krankenakte und nicht einmal den Namen eines behandelnden Arztes der hätte Auskunft geben können.

Der Unterzeichner des erneuten offenen Briefes im Internet an die gesamte sehr erboste Öffentlichkeit gerichtet als Neffe von Grete FLach der Schwester meines Vaters vor Ort, hat diesen mysteriösen Todesfall sofort zur Anzeige gebracht bei der örtlichen Polizei, die wie sich herausstellte ihre schmutzigen Finger im schmutzigen Spiel hatte. Diese fühlte sich angeblich nicht zuständig und verwies mich an das örtliche Amtsgericht. Die erste Anlaufstelle ist bei einem Verbrechen wie dies ist doch immer die Polizei die dann alles in die Wege leitet. Das aber war hier anders weil man ja wusste, dass man an dem Verbrechen selbst maßgeblich mitgewirkt hat bei der nächtlichen Enführung der Frau durch den örtlichen Polizeichef persönlich mit Namen Eberhard GLänzer, seither seit Jahren auf der FLucht. Er wird ständig beschattet und seine neuesten Versteckke werden immer wieder gefunden und sind bekannt.

DIe Polizei sei angeblich nicht zuständig und verwies mich an das Amtsgericht. Merkwürdig, auch dort fand ich kein rechtliches Gehör und es wurde nicht reagiert. Was hier nun zur KLärung ansteht, ist berechtigter heimlicher Mordverdacht im Auftrag durch Medikamentenmissbrauch mit sicherer Todesfolge.

Begründung dieses heimlichen Mordverdachts welcher nicht verjährt und zur Klärung ansteht.

Grete FLach gegen ihren Willen eingesperrt in einem fremden Privatgefängnis ihrer beiden namentlich bekannten Entführer wurde dort dienstlich eine fremde Pflegerin vorgesetzt, die aus rein hypothetischer Sicht als die heimliche Mörderin im Auftrag gehandelt habe.—–Berechtigter Verdacht für Auftragsmord!!

Wir Angehörigen vor Ort haben bei allen öffentlichen Aufsichtsbehörden wie dem Einwohnermeldeamt und dem Amtsgericht der fremd betreuten Frau FLach ohne jede Notwendigkeit und gegen ihren vorliegend schriftlich erklärtem Willen gebeten uns doch mitzuteilen, ob und wohin sich die namentlich bekannte Fremde Pflegerin der Frau FLach abgemeldet habe, die ausgerchnet noch am selben Tag des Todes von Frau FLach zunächst spurlos aus Büdingen verschwunden war und ihren Arbeitsplatz im Stich lies. Alle befragten Behörden verweigerten uns die Auskunft. Auch das Amtsgericht als an dem Verbrechen an vorderster Stelle beteiligt, verweigerte uns die Auskunft und das rechtliche Gehör. Daraufhin als weiterer berechtigter Verdacht hat der Uterzeichner dieses Briefes als Neffe von Grete FLach vor Ort diese Suche mit eigenen spärlichen Mitteln die bekannt waren, gesucht, —mit Erfolg!!!Der Mordverdacht im Auftrag und wohl auch gegen Bezahlung erhärtete sich.

DIe nun privat gesuchte FLüchtige Fremdpflegerin wurde gefunden weit weg im 5oo KIlometer entfernten Berlin im dortigen Bezirk Ludwigsfelde wo sie auch dort als völlig fremd weder eine Wohnung noch eine Arbeitsstelle hatte, aber auch dort sofort eine Wohnung und eine neue Arbeitsstelle wiederum in einem Pflegeheim nur 2 Straßen entfernt von der Wohnung hatte. Auch hier muss es Amtshilfe gegeben haben, denn sie war ja dort völlig fremd!!

Um mir Gewissheit zu verschaffen ob es die Richtige war, setzte ich mich ins Auto und steuerte die Großstadt im weit entfernten Berlin an mit fast 4 Stunden Fahrzeit in dem Großstadtgewühl. Wieder mit Erfolg!! Ich meldete dies dem sachbearbeitenden Landgericht in Gießen. Von dort wurde beim zuständigen Bezirksgericht in Berlin/ Zossen um Amtshilfe gebeten um die FLüchtige anzuhören. Diese hatte die Ladung bereits in Händen, ist nicht erschienen und Hals über Kopf auch aus Berlin erneut geflüchtet und hat dort erneut ihre Arbeitskollegen und Kolleginnen in Stich gelassen. Das war nun schon der zweite begründete Mordverdacht. Erneut machte ich mich auf die Suche nach der Flüchtigen. Erneut mit Erfolg!!!

DIeses Mal fand ich sie weit weg von Berlin nahe Dresden nahe der tschechischen Grenze in einem kleinen Dorf versteckt. Auch dort arbeitete sie erneut in einem Pflegeheim direkt im Ort nur 2oo Meter von ihrem neuen Versteck entfernt. Wieder scheute ich keine Zeit und Kosten, setzte mich ins Auto und steuerte den erneuten FLuchtort an mit ca. 3 Stunden Fahrzeit. Wieder mit Erfolg. Wer sich so verhält und ständig auf der FLucht vor Verfolgung ist, der muss auch einen Grund haben sich zu Verstecken.

Und dieser Grund ständiger neuer FLucht steht nun vor Gricht zur Klärung an beim zuständigen Amtsgericht in BÜdingen. Diese fremde Frau als Pflegerin von Frau FLach wird nun reden müssen ob sie will oder nicht, denn der plötzliche Tod von Grete FLach und die endlose FLucht deren Pflegerin verlangt nun in letztwer Konsequenz eine Antwort,—–denn Mord oder auch nur Mordverdacht, verjährt nicht!!!

An vorderster Stelle der Veranrtwortung steht das Amtsgericht Büdingen durch ständiges Wegschauen und tatenloses Zuschauen wie dort bei diesem Amtsgericht die hohen Ersparnisse der MIllionärin Frau FLach mit hohen zu zahlenden Srteuergeldern systematisch in die eigenen Taschen der Verantwortlichen veruntreut wurden zur eigenen Bereicherung.

Das Betruungsgericht beim Amtsgericht ist verantwortlich für alle Vermögenswerte betreuter Personen wie Frau FLach das ja auch war, wenn auch gegen ihrem WIllen und nicht erforderlich. Von daher haftet auch das Amtsgericht und alle die dort Verantwortung tragen für den gesamten entstandenen Verlust des veruntreuten Vermögens der Frau FLach mit dem eigenen Vermögen und wenn das nicht ausreicht, haftet der Arbeitgeber —hier das Land Hessen—-in dessen diensten die hier Verantwortlichen stehen bis hin zum Entzug der Pension.

Geldgier und Habgier nach den Eigentum anderer gleicht einer Totsünde. Du sollst nicht begehren deines nächsten Hab und Gut, so steht es schon in der BIbel geschrieben. Wer dies tut was hier in der Sache um Grete FLach geschehen ist, ist des Teufels und seines Lebens unwürdig und die Natur, das Leben, wird ihn bestrafen dann, wenn es ihn am meisten weh tut, gleich ob es ihn selbst oder seine Familie betrifft.

Grete FLach nach allem was vorgefallen ist, ist keines natürlichen Todes gestorben. Alle Anzeichen sprechen für Mord im Auftrag in Unfreiheit. Das Amtsgericht BÜdingen steht hier im Fokus aller amtlichen Ermittlungen. Mit vorliegendem Wissen aller Einzelheiten unserer Angehörigen vor Ort bleibt den Verantwortlichen vor Ort kein Raum mehr sich hinter ihren Paragrafen zu verstecken.

Geldgier und Habgier nach den Ersparnissen der vermögenden alleinlebenden Frau mit hohen beinhaltendem Steueranteil der ebenfalls mit Amtshilfe des Amtsgerichts durch Untwrlassung gestohlen wurde, waren der Anlass für diesen horrenden Vermögens und Steuerdiebstahl im vorliegenden ermittelten Míllionenbereich.

Uns selbst interessiert weniger der Nachlass, denn wir leben auch ohne dem zufrieden. VIelmehr interessiert uns und die gesamte sehr erboste Leserschaft unserer ständigen Tatsachenberichte im Internet unter—–WWW. Grete FLach. de informiert aktuell. Es gibt dazu auch ein BUch mit dem <Titel——DIE AKTE GRETE FLACH zu bestellen in jedem Buchhandel als Tatsachenbericht unserer Zeit, wo sich die Haare streuben.

Wer hinter diesem Gewaltverbrechen steht und den Auftrag erteilt hat die künstlich wehrlos gemachte Frau Grete Flach heimlich hinterrücks durch Medikamentenmissbrauch zu töten und zum Schweigen zu bringen, ist weitgehend bereits privat ermittelt und macht der nun zu handelnden Staatsanwaltschaft als Hüterin von Gesetz und Ordnung im Lande keinen großen Aufwand mehr. Soweit liebe Leser mein heutiger neuester Brandbrief an alle Leser der AKte Grete FLach der solange in der Öffentlichkeir stehen wird, bis jede EInzelheit einwandfreim geklärt ist und die TÄter ihrer Strafe zugeführt sind. Und da sind einige dabei, die sich anmaßen über andere richten zu wollen. Bleiben Sie bitte dran, es wird noch viel aufgedeckt was nicht öffentlich werden sollte. Aber ein Krug geht nur solange zum Brunnen bis er zerbricht, dann sind die Wasserträger ihrer gemeinen menschlichfeindlicher Schandtaten überführt.

Ihr

Kurt Maier,

Sprecher der von Frau FLach gebildeten Erbengemeinschaft zu ihrem einsigen Nachlass.


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Liebe Leserin, lieber Leser der Akte Grete FLaxh aus dem hessischen Büdingen.

Dieser hochkriminelle Fall von nächtlichen gewaltsamen Menschenraub an der allein in ihrem Hause lebenden Frau Grete FLach unter stillschweigender MItwirkung des Amtsgerichts Büdingen,erfolgte ermittelt vorliegend aus lauter Geld- und Habgier an den Ersparnissen dieser Frau als bekannte Millionärin vor Ort. Auch das liegt ermittelt und nachgewiesen auf dem TIsch.

Das Verbrechen wurde sofort angezeigt beim Amtsgericht und wir Angehörigen erhielten von dort zunächst noch nicht einmal eine Antwort von diesem merkwürdigen Amtsgericht als örtliche juristische Aufsichtsbehörde. Das aber hatte ebenfalls vorliegend seinen Grund wegen heimlichen Selbstmitwirken an diesem Verbrechen ohne einzuschreiten.

Man glaubte wohl mernsthaft daran, es würde schon einschlafen wenn man uns Angehörigen nicht einmal antwortet: Das aber war eine Fehleinschätzung und wir Angehörigen bohrten weiter an diesem dicken Brett und lassen bis heute nicht locker eine Aufklärung herbeizuführen.

Inzwischenn ist die Erblasserin verstorben und das zu ermittelnde Amtsgericht verweigert uns immer noch jede Auskunft obwohl ein Testament der Erblasserin bekannt wurde, welches bei Gericht in amtlicher Verwahrung war bis nach ihrem Tode und die Frau dort ihren einstigen Nachlass korrekt festgelegt hatte.

Dieses Testament, so wurde auch ermittelt, wurde von Bediensteten des Amtsgerichts noch zu Lebzeiten der Eigentümerin vorliegend gründlich missbraucht zum eigenen Nutzen und zum Schaden der Eigentümerin selbst. Auch das wurde vorliegend aufgedeckt. Inzwischen sind 2o Jahre permanenter Verfahrensverschleppung durch das Amtsgericht verstrichen und wir ausgewiesenen Rechtsnachfolger haben immer noch keinen berechtigten Erbschein zu einem ermittelt vorliegenden Nachlass in mehrfacher Millionenhöhe welcher Steuerpflichtig ist und dem zuständigen Bundesland Hessen vorenthalten und damit unterschlagen wird und selbst die berechtigte Landeskasse des zuständigen Bundeslandes Hessen um hohe zu zahlende Steuergelder mit betrogen werden soll und das viele Geld welches als Steuern der Allgemeinheit gehört in die Taschen der Verantwortlichen beim Amtsgericht Bediensteten verschwinden soll. Auch das wurde privat ermittelt aufgedeckt wegen Ermittlungsverweigerung durch das Amtsgerichht selbst.

Weil aber das Amtsgericht absolut keine bereits friedlich angebotene KLärung will und weiterstreiten will um des Kaisers Bart, hat die von der Erblasserin persönlichb testamentarisch verfügte Erbengemeinschaft nun die Sache zur Klärung an die hessische Staatsanwaltshaft zur dortigen Abt. Strafverfolgung weitergeleitet.

Die Staatsanwaltschaft eines Bundeslandes ist dessen höchste Ermittlungsbehörde zur Aufklärung von Kriminalfällen. Sie ist nun gehalten eine Aufklärung herbeizuführen und in die beantragten Ermittlungen einzutreten. Gegebenenfalls mit unserer Unterstützung als Wissensträger aller Einzelheiten. Soweit der heutige neueste Bericht zur Sache.

Bleiben Sie bitte dran, der Berichterstatter als Neffe der Frau FLach wird weiter berichten solange, bis auch die letzte Einzelheit dieses KAPITALVERBRECHENS VOLLSTÄNDIG AUFGEKLÄRT IST und die Verantwortlichen zur Verantwortung gezogen werden. Sie haben dieser überall so beliebten Frau unsägliches Leid zugefügt und sind nun dafür verantwortlich.

Ihr

Kurt Maier

Neffe der Frau Flach vor Ort als deren zurückgebliebenes irdisches Sprachrohr.


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Liebe Leser der Akte Grete Flach.

Wegen Verweigerung des rechtlichen Gehörs in einem ersten Verfahren mit totaler Verfälschung der Akten durch Falschaussagen vor Gericht und Urkundenfälschung trat ein Verfahrensstopp ein, weil die Aktern unbrauchbar waren.

Neuer Erbscheinantrag wurde diesseits gestellt mit Vorlage der letztwilligen Verfügung der Erblasserin am 16. 2. 2022. Ab diesem Datum begann nun das Verfahren mit neuem Vortrag so wie es das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in der dortigen Verfügung 2o W 166/o4 vorliegend angeordnet hat am 12. 5. 2oo4 weil die >Vorlageverfügung des Amtsgerichts BÜdingen vom 2o. 4. o4 und der Senatsbeschluss dazu nicht in materielle Rechtskraft erwächst.

Und weiter; Neuer Vortrag, der erfolgte mit neuem Erbscheinantrag am 16. 2. 2022 ist vom Nachlassgericht zu prüfen und zu bescheiden in eigener Zuständigkeit.

Auf meine Anordnung

gez. Dittrich

Richterin beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

An diese Verfügung des OLG war das Nachlassgericht gebunden, ein neues Verfahren mit neuem Vortrag war zu eröffnen welches den Tatsachen entspricht.

Ab diesem 16. 2. 2022 begann das Verfahren und die im ersten Verfahren unterlassenen Amtspflichtermittlungen im Vorfeld waren nun nachzuholen. Wiederum wurden diese gerichtlichen Amtspflichtermittlungen missachtet und erneut unterlassen und unser nach Testament berechtigter erneuter Erbscheinantrag wurde erneut grundlos abgelehnt. Neuer Erbschein wurde nicht erteilt und konnte auch nicht weil nicht berufen und ein erster ganz bewusst falsch erteilter Erbschein an Unbefugte war längst schon vor 2o Jahren eingezogen worden wegen zu Unrecht erteilt und war ungültig. Mithin beginnt dieses Verfahren mit neuem Vortrag und Datum vom 16. 2. 2022 und nicht schon vor 2o Jahren wegen der gravierend gefälschten AKten.

Dies und nichts anderes ist nun die neueste Sachlage die jetzt zur Entscheidung ansteht. Allein zuständig ist ausschließlich das Nachlassgericht in Büdingen und nicht das Landgericht und schon gar nicht das OLG Frankfurt am Main. Beide Gerichte sind in Nachlasssachen nicht zuständig und damit auch nicht befugt und wurden zu unserer Irreführung —nur vorgeschoben—was das OLG wie vorstehend doch deutlich zum Ausdruck brachte.

DER ERBSCHEIN WAR ZU ERTEILEN!!

weil es keine weiteren Erben ersten Grades zur Erblasserin mehr gibt. Im Gegenteil, durch das Versterben aller anderen vormaligen Erben der kinderlosen Erblasserin bin nun ich noch der Einzige ihrer Neffen ersten Gradeszur Erblasserin der noch am Leben ist und dadurch bedingt, greift nun zusätzlich auch noch die gesetzliche Erbfolge und alle vormaligen Anteile der Verstorbenen fallen automatisch dem letzten noch lebenden Neffen oder Nichten des Erblassers zu. So, und nicht <nders ist nun die Sachlage.

KEINER VON UNS ALLEN STEHT ÜBER DEM GESETZ; VOR DEM GESETZ SIMD WIR ALLE GLEICH

auch die Richter bei diesem merkwürdigen Amtsgericht im hessischen Büdingen durch deren dienstwidrige Handlungsweise vorliegend nachgewiesen dieses so unnötige Verfahren überhaupt erst zustande kam durch unsere versuchte Täuschung als ausgewiesene rechtmäßige Rechtsnachfolger am Nachlass unserer verstorbenern Tante ——DORA MARGARETE ANNA FLACH:

Das Schwert der Gerechten hat hier in die falsche Richtung gezeigt was gewollt war!!! und durch die erfolgten privaten Ermittlungen auch zum Vorschein kam. Es stellt sich hier aller ernstes die berechtigte Frage,——ist ein solches Amtsgericht überhaupt noch glaubhaft über andere Bürger zu befinden?—–Das Amtsgericht möge sich diese Frage nun selbst beantworten. Eine ehrliche ANtwort die man aber nicht erwarten kann müsste sein—-Nein—denn dieses so unglaubliche Verfahren zustandegekommen unter Lügen und Betrügerei selbst an der hessischen Staatskasse bezüglich hoher Veruntreuung von öffentlichen Steuergeldern was dieses Verfahren beinhaltet bestätigt die Antwort.


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Liebe Leser der Akte Grete FLach,

in dieser hochkriminellen Angelegenheit hat der Berichterastatter insgesamt 14 Anwälte mit der Sache betraut. Ich musste feststellen, dass ich allein als nicht Jurist aber mit meinem festen Willen und Entschlossenheit in der Sache mehr bewirkte, als alle zuvor beauftragten Anwälte zusammen.

Einer von ihnen fragte mich einmal bei einem Termin in seiner Kanzlei, Herr Maier, was haben SIe denn beruflich im Leben gemacht? Ich sagte ihm, dass ich das FLeischerhandwerk erlernt habbe um später einmal den elterlichen Betrieb weiterzuführen und auszubauen. Der Krieg und die Vertreibung aus der alten Heimat aber hat dies zunichte gemacht.

Weil mich aber das später nach meinen Gefühlen nicht voll auslastete, habe ich mich weitergebildet und ein Fernstudium für Führungskräfte in der Wirtschaft an der Internationalen Benjamin Franklin Skul in München. Dieses Studium dauerte2 Jahre mit monatlichen Kontrollen durch das jeweilige Gemeindeamt von wo meine Angaben wahrheitsgetreu bestätigt werden mussten über meine beruflichen Fortschritte. Am Ende des Studiums bekam ich mein Leistungsdiplom mit dem Prädikat—sehr gut —mit dem Zusatz

Der Kursteilnehmer ist geeignet eine führende Rolle in der Wirtschaft zu übernehmen.

Ich fragte meinen Anwalt warum er denn meine frühere Tätigkeit wissen wolle worauf die Antwort kam, na, wenn ich mit ihre Schriftsätze an mich ansehe hätte ich gedacht, dass sie im juristischen Bereich tätig waren weil sie alles so formulieren, dass ich nur wenig zu korrigieren habe. Dann schaute er mich an und sagte, Jura kann jeder studieren, auch sie, Sie aber haben ihren Beruf verfehlt, sie hätten gewiss einen guten Anwalt gegeben.

Und in der Tat scheint es auch so zu sein, denn als ich nicht lange danach auch nicht mehr diesen Mann vertraute ud ihm das Mandat entzog wegen ungenügender Durchsetzungskraft vor Gericht in meinem Beisein und ich als betroffener Kläger die Sache selbst in die Hand nahm und mit den Verantwortlichen bei Gericht klares deutsch und kein Beamtendeutsch redete was keiner richtig versteht, siehe da, das BLatt hat sich gewendet in der Weise, dass man zuvor meinen Anwälten die nichts bewirkten kein rechtliches Gehör schenkte und alles überhörte und nun auf mein nachhaltiges Drängen plötzlich wenn auch zögerlich ich Antwort auf meine Fragen nach den Einzelheiten erhielt, wenn auch wiederum nur weit ausholend umschrieben und unklar formuliert.

Ich ließ aber den Verantwortlichen bei Gericht keine Ruhe und bohrte weiter an dem dicken Brett. Das ging so weit, dass ich in der Sache die zuständige Staatsanwaltschaft des zuständigen Bundeslandes Hessen einschaltete welche berufen ist zu ermitteln und strafrechtlich zu handeln und aufzuklären weil das zunächst allein zuständige Amtsgericht in Büdingen die zeitnahen Ermittlungen im Vorfeld pflichtwidrig unterlassen hatte was nun im Nachhinein noch zu klären und nachzuholen ist, denn ohne dieseProzessvoraussetzungen darf weder ein Beschluss noch ein Urteil in einer Sache ergehen so die Verordnung.

Die Unterlassung der Amtspflichtermittlungen deswegen, weil das Amtsgericht selbst durch rechtswidriges Verhalten im Dienst und Untreue im Amt dieses absolut unsinnige nicht erforderliche Verfahren in eigener Verantwortung durch Falschaussagen und Untreue im Amt verursacht und damit auch zu verantworten hat. Das was nun folgen musste war, dass die Staatsanwaltschaft gefordert war durch dortige Strafverfolgung zu ermitteln und aufzuklären als in der Sache berufen.

Nach vorliegendem Testament hat die Erblasserin ihren Nachlass korrekt geregelt und hat von sich aus ohne Wissen von Dritten eine künftige Erbengemeinschaft ihres einstigen Nachlasses verfügt. An diese Verfügung der Eerblasserin ist und war das Amtsgericht gebunden zumal kein anderer als die verfügte Erbengemeinsc haft überhaupt jemals einen eigenen Erbscheinantrag gestellt hatte und auch nicht konnte, weil nicht berufen.

Wer in einem Testament nicht berufen ist, ist nicht Erbe

so auch der BGH in seinem Urteil. Da sich aber das verantwortliche Amtsgericht permanennt weigert den berechtigten und auch schon bezahlten Erbschein zu erteilen, ist es nun Sache der eingeschalteten Staatsanwaltschaft dafür zu sorgen, damit der berechtigte Erbschein endlich erteillt wird damit sodann die anfallenden Steuern und Abgaben an das Land Hessen ordnungsgemäß abgeführt werden können. Solange das durch das Amtsgericht blokiert wird, ist das auch Vermögens- und Steuerbetrug an der zuständigenn Finanzkasse des Bundeslandes Hessen.

Die Staatsanwaltschaft ist bereits schriftlich beauftragt die amtlich veruntreuten hohen Nachlasswerte der Erblasserin die ihr mit Hilfe des Amtsgerichts gestohlen wurden beizutreiben deren Verbleib bekannt ist. Denn selbst der BGH–Bundesgerichtshof– in Karlsruhe in seinem Urteil sagt, ein Erbschein ist nicht unbedingt erforderlich, auch ohne einen Erbschein –wenn sich ein Amtsgericht quer legt–bleibt der in einem Testament eingesetzte oder kraft Erbfolge berufene Erbe Punkt! Daran hat sich auch das Amtsgericht in Büdingen zu halten. Eine noch weitere mutwillige Verfahrensverschleppung ist nicht länger hinzunehmen, das Verfahren ist zu beenden und die gestohlenen hohen Vermögenswerte der Erblasserin Frau FLach sind in derem Sinne und Verfügung offenzulegen und beizutreiben.

Soweit mein heutiger weiterer Bericht als Sprecher der Erbengemeinschaft

Ihr

Kurt Maier

Neffe der Erblassserin vor Ort

Zum Schluss möchte ich noch anmerken, dass sich meine Telefonummer geändert hat. Sie lautet: o6o53/620346o. Die in meiner Homepage genannte Nummer hat keine Gültigkeit mehr. Dies nur zu ihrer Kenntnis wegen dem hohen Interesse der breiten Leserschaft.


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Liebe Leserin, lieber Leser der Akte Grete FLach.

Es ist geradezu grotesk um nicht zu sagen kriminell wenn uns neuerdings selbst auf unsere freundliche Anfrage das Amtsgericht mit Schreiben vom 2. 3. 2023 direkt von der Direktion des Amtsgerichts Büdingen eine verbindliche Antwort erneut —wie schon so oft—verweigert wird uns doch endlich mitzuteilen, wer denn nun Erbe am Nachlass unserer Angehörigen geworden sein soll und wer nicht und die Begründung dazu.

Es ist aktenkundig,dass kein anderer als die von der Erblasserin persönlich Berufenen jemals überhaupt einen eigenen Erbscheinantrag gestellt hatten und auch nicht konnten, weil nicht berufen. Dieses Mal kommt die vorstehende Antwort direkt vom amtierenden Vorsitzenden des Amtsgerichts Büdingen einem Herrn Richter Knoche, der die Verantwortung für seine ihm untergeordneten Richter und Richterinnen hat.

Seine Antwort auf unsere nach Testament lautende Frage, wer denn nun Erbe am Nachlass der kinderlosen Schwester meines Vaters ist lautet: dass man uns Berechtigten einer Erbengemeinschaft diese unsere Frage auch künftig nicht beantworten werde–Punkt!!!

Hier stellt sich in aller öffentlicher Deutlichkeit die berechtigte Frage an alle Bürger der demokratischen Buundesrepublik Deutschland, ob ein solcher Vorsitzender eines ordentlichen Amtsgerichts eigentlich noch länger tragbar im Amt bleiben kann. Jeder Richter, auch ein Herr Richter Knoche beim Amtsgericht Büdingen will durch Belehrung von Zeugen und Prozessbeteiligten die Wahrheit und nichts als die Wahrheit wissen um zu einem gerechten Urteil zu finden, anderenfall man sich strafbar macht.Das aber gilt auch für dem Richter selbst. Er

selbst aber verweigert uns eine berechtigte Antwort. Das aber ist nun so nicht länger hinzunehmen ohne Konsequenzen.

Da es hier in der Sache um einen ermittelt vorliegenden ungeklärten Nachlass geht in der festgestellten Summe im Millionenbereich, wo an erster Stelle das zuständige Bundesland Hessen als Gläubigerin einer hohen Steuerforderung durch hohe Vermögensveruntreuung steht und erst an zweiter Stelle die testamentarisch vorliegende Erbengemeinschaft, erfolgt gleichzeitig mit dieser heutigen Nachricht an alle Leser gegen den Vorsitzenden Richter beim Amtsgericht Büdingen–Herrn Knoche–

Anzeige bei der Ataatsanwaltschaft GIeßen

wegen

Amtsmissbrauch durch nicht Wahrnehmung der zeitnahen Amtspflichtermittlungen, nicht Wahrnehmung der öffentlichen Überwachungspflicht der gerichtlich betreuten Erblasserin und deren hohen Vermögenswerte welche dadurch im MIllionenbereich veruntreut wurden sowie hohe Geldwäsche und anderer Ungereimtheiten mit tatenlosem Zuschauen und Wegschauen.

DIe Staatsanwaltschaft Hessen als Vertreterin des Bundeslandes Hessen ist laut dem hessischen Ministerium für Justiz berufen die Anzeige zu prüfen, zu ermitteln und wegen Unterlassung und Amtsmissbrauch bei diesem Gericht eine Aufklärung herbeizuführen wo wegen dem Vorstehenden an erster Stelle dem Land Hessen bisher ein extrem hoher Steuerausfall entstand, welchen bis jetzt das Land Hessen als wohl unwissend widerspruchslos hinnimmt und dieses so unnötige Verfahren immer wieder aufs Neue vom Amtsgericht verschleppt wird.

Dieses Verfahren vom ersten Tag an angezeigt, ist nicht etwa verjährt sondern absichtlich bis zum heutigen Tage verschleppt worden um das der Erblasserin viele gestohlene Geld auch zum Schaden aller Steuerzahler in den eigenen privaten Taschen der Verantwortlichen verschwinden zu lassen was aufgedeckt wurde und ermittelt vorliegt.

Das Amtsgericht als vom ersten Tag an dieser Straftat direkt beteiligt, kann all das Geschehene mit nichts Wegreden und hat nun Gegenteiliges zu beweisen wie jeder andere auch der vor einem Gericht steht. DIe Anzeige der Erbengemeinschaft wie vorstehend steht hiermit und bleibt aufrecht erhalten.

DIe hessische Staatsanwaltschaft ist die offizielle Vertretung des Landes Hessen für geltendes Recht und Ordnung zu sorgen und das auch zu gewährleisten wozu sie berufen ist. Soweit der heutige neueste Bericht der testamentarischen Erbengemeinschaft am Nachlass vorstehender Erblasserin Dora Margarete Anna FLach genannt Grete FLach.

gez. Kurt Maier, als Sprecher der Erblasserin und der von ihr gegründeten Erbengemeinschaft als deren letztwilliger Verfügung. Ich werde weiter berichten ohne Scheuklappen was Sache ist und was nicht.

Ein jedes Verfahren ist dazu da damit es geklärt wird. Ohnedem so die Verordnung,darf weder ein BeShluss noch ein Urteil ergehen.

Selbst der BGH sagt; Auch ohne Erbschein bleibt der oder die in einem Testament eingesetzte oder Kraft Gesetz zur Erbfolge berufen Erbe!!!Und das gilt auch für das Amtsgericht Büdingen

Und an dieser Stelle ist für dieses Verfahren das allein verantwortliche Amtsgericht Büdingen nun gefordert die Beweise vorzulegen für all die bisherigen unbrauchbaren Anschuldigungen, Unterstellungen und anderen Unsinn mehr.


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Liebe Leserin, Liebe Leser der Akte Grete FLach aus dem hessischen Büdingen.

Eine Direktion eines Amtsgerichts hat die Dienstaufsicht über das Dienstverhalten ihrer untergebenen Richter und Richterinnen. Allein von daher muss die Direktion über alles unterrichtet sein was die untergebenen Richter und Richterinnen im Amt tun.

Wenn uns nun die Direktion des Amtsgerichts Büdingen mitteilt, sie habe sich die AKte vorlegen lassen und festgestellt, dass hier nichts mehr zu klären sei und das Verfahren angeblich beendet sei wer Erbe am Nachlass der Frau FLach geworden ist und wer nicht, dann ist der Beweis bereits hier erbracht, dass die DIrektion des Amtsgerichts überhaupt keine Kenntnis über den Verfahrensstand hat und die untergebenen Richter und Richterinnen tun und lassen können was sie gerade wollen. So viel zur heutigen Einleitung.

Und nun weiteres maßgebliches aus den total verfälschten unbrauchbaren AKten zur Sache, die niemals verwertet hätten werden dürfen was nun zur Korrektur ansteht und bisher unterlassen wurde.

Zunächst heißt es da, ich hätte angeblich Erbscheinantrag gestellt als Allein- Erbe was gar nicht möglich gewesen wäre weil dem Richter das Testament der Erblasserin vorlag und dort steht, dass ich nur zum Teilerben berufen wurde und nicht zum Alleinerben. Das also ist die erste Amtslüge des Amtsgerichts.

DIe zweite Dienst und Rechtswidrigkeit ist die, dass das Amtsgericht unsere Angehörige Frau FLach gegen ihren schriftlich vorliegenden Willen und überhaupt ohne jede Notwendigkeit eigenmächtig in einem fremden Privathaus ihrer nächtlichen Entführer ohne Rechtsgrundlage einsperren ließ, welches vom Amtsgericht als Altenpflegeheim im Sinne des geltenden Heimgesetzes öffentlich bezeichnet wurde in der Thiergartenst. Nr. 27 in Büdingen welches nach Prüfung gar nicht existierte und schon seit Jahren mit Deckung des Amtsgerichts schwarz betrieben wurde ohne Betriebserlaubnis und ohne auch nur eine einzige Pflegerin für dort bereits mehrere privat eingesperrte Frauen die alle künstlich hilflos gemacht wurden hinter Schloss und Riegel weggesperrt. Alles vermögende Frauen. Das alles wurde aufgedeckt und sowohl der Richter namens Jöntgen und dessen bestellter Gefälligkeitsgutachter Dr. Klaus Becker der gar keiner war dort als Leiter des Gesundheitsamtes in diesem schwarz betriebenen sogenannten Altenpflegeheim ohne Erlaubnis und ohne jedes Pflegepersonal mit dort mehreren privat weggesperrten Frauen dienstlich ständig verkehrte für private Machenschaften und dort ihre DIenststunden auf Kosten der Allgemeinheit mißbrauchten. Alles liegt ermittelt aktenkundig vor.

Unter dem AKtenzeichen 3 Js 865 2/96 der Staatsanwaltschaft Gießen im August 1994 wird uns, der von der Erblasserin verfügten Erbengemeinschaft mitgeteilt, die Kosten für den an uns zu erteilenden Erbschein einzuzahlen damit sodann der Erbschein erteilt werden könne. DIese angeforderten Kosten von 1. 74o DM Währung wurden von uns Berufenen exakt am 9. Augusrt 1994 direkt in bar bei der Gerichtskasse in Büdingen eingezahlt. DAMIT WAR DER ERBSCHEIN ZU ERTEILEN !!! UND AN DIESER STELLE WAR DIESER ERHEBLICHE VERMÖGENS UND STEUERBETRUG BEREITS AUFGEFLOGEN.

Beweis:

14 Monate später am 16. 1. 1997 teilt uns das Amtsgericht BÜdingen mit weil immer noch kein Erbschein erteilt wurde, dass bereits am 15. 1.. 1995 zwischendurch klammheimlich ein gemeinsamer Erbschein an völlig sachfremde unbefugte erteilt wurde die weder testamentarisch berufen waeen und selbst nicht einmal einen eigenen Erbscheinantrag gestellt hatten und auch nicht konnten, weil nicht berufen und ihnen das Gericht in gar keinem Fall einen Erbschein erteilen durfte. Und damit flog der nächste Amtsmissbrauch im Dienst bei diesem Amtsgericht auf der nun zur KLärung ansteht.

Die Amtsermittlungen der berufenen Staatsanwaltschaft in Gießen was neuerdings dort erneut angezeigt wurde sind am Laufen. Unsere Anzeige bei dem hessischen MInisterium für Justiz in Wiesbaden wurde von dort wegen eines Straftatbestandes für die weiteren Ermittlungen nach dort weitergeleitet.

DIe Staatsanwaltschaft eines Bundeslandes–hier zuständig in GIeßen–ist berufen aufzuklären und die Rechte des Bundeslandes zu vertreten und einzufordern. In vorliegender Sache geht es nicht nur um Erbschleicherei, sondern allem voran um hohen steuerrelevanten Vermögensbetrug mit Geldwäsche zu einem Gesamtnachlass im Millionenbereich. Das alles aufzuklären was bereits privat ermittelt auf dem TIsch liegt, steht soeben zur KLärung an was bisher missbräuchlich unterlassen wurde vom zuständigen Amtsgericht in Büdingen.

Zu all dem kommt noch hinzu, dass diese absichtlich falschbenannten angeblichen Erben deren erhaltenen unberechtigter Erbschein nach Bekanntwerden sofort vom Amtsgericht wieder angefordert und zurückgegeben werden musste wegen Falscherteilung und Ungültigkeit und bis heute ersatzlos vom Amtsgericht einbehalten wird.

Und wie das verantwortliche Amtsgericht im Dienst lügt und die Unwahrheit sagt, geht auch daraus hervor, wenn man uns der berufenen Erbengemeinschaft seitens der Direktion des Am

tsgerichts mit Schreiben vom 2. 2. 2023 mitteilt, das Erbscheinverfahren sei angeblich beendet und es gäbe daher keinen Grund einen Klärungstermin anzuberaumen–was beantragt ist!! Im Gegensatz dazu teilt uns das befragte Grundbuchamt im selben Hause beheimatet mit, dass das Erbscheinverfahren bis zum 5. 5. 2022 eben noch nicht abgeschlossen sei und von daher uns die Einsicht in die Grundbuchakten angweblich nicht gewährt werden könne.

Auch das bedeutet, dass das Grundbuchamt gemeinsame Sache mit dem Amtsgericht macht und uns die Einsicht ins Grundbuch als ausgewiesene Erbengemeinschaft ebenfalls rechtswidrig verweigert. Auch dies ist ein Verstoß gegen geltendes Recht, denn jedem Bürger der berufen ist und dies auch vorweisen kann hat ein Recht zu erfahren was im Grundbuch geschrieben steht und kann einen Nachlass erst annehmen oder ausschlagen wenn er weiß ob er Schulden übernimmt und wenn ja, wie hoch diese sind.

Und da uns über dem vom Gericht bestellten völlig unbekannten fremden Nachlasspfleger bekannt ist, dass er dem Amtsgericht einen Bericht vorgelegt hat nach dem er behauptet der Nachlass sei angeblich überschuldet und es sei keine Verteilungsmasse mehr vorhanden gibt uns erst recht das Recht, Einsicht ins Grundbuch zu nehmen was dort geschrieben steht. Denn wenn wir bis heute nach so langer Zeit immer noch keinen gültigen Erbschein und damit auch keine Erben haben, muss sich der Nachlass in jedem Fall noch in voller Höhe im Eigentum der Erblasserin befinden und darf von niemandem angetastet werden. Denn wenn es Erben gäbe, musste das Grundbuch längst schon umgeschrieben werden mit allem vorzulegenden Beweismitteln.

Mit Schreiben vom 17. 2. 2023 und mithin erst vor ein paar Tagen wurde neuerdings von uns das Am tsgericht angeschrieben und es wurde um verbindliche Auskunft gebeten wer denn nun der oder die Erben am Nachlass vorstehender Erblasserin sind und wer nicht mit der dazugehörigen Begründung. Dies ist nun sachentscheidend und beendet das Verfahren,

Aktenkundig ist, dass niemand anderer als wir, die berufene Erbengemeinschaft jemals überhaupt einen eigenen Erbscheinantrag gestellt hat, ohnedem kein Amtsgericht einen Erbschein erteilen darf so die Verordnung was auch die Prozessvoraussdetzungen sind in einem streitgegenständlichen verfahren.

Das Amtsgericht kann sich winden und drehen wie es will, der Erbschein ist nun endlich zu erteilen und das Verfahren zu beenden welches vom Amtsgericht mit immer wieder neuer Verschleppung seit Jahren geführt wird. Der Erbschein war schon zu erteilen als er vor gut 2o Jahren schon bezahlt werden musste und auch bezahlt war mit Datum vom 9. August 1994.

Und zum Abschluss dieses Berichtes wiederhole ich noch einmal; Das Amtsgericht wurde letztmalig mit Schreiben vom 17. 2. 2023 wiederholt angeschrieben und uns der von der Erblasserin gebildeten Erbengemeinschaft Auskunft darüber zu erteilen, wer denn nun Erbe oder Erben am vorstehenden Nachlass der Erblasserin Frau FLach unserer Angehörigen geworden sind und wer nicht mit dazugehöriger Begründung und Vorlage das schriftlichen Nachweises.

Eine Antwort des Nachlassgerichts steht noch aus und wird erwartet. Eine Antwort ist uns pflichtgemäß zu erteilen mit Nachweis allein wegen der hohen Steuerforderung auch gegenüber dem berechtigten hessischen Finanzministerium mit einer vorgelogenen angeblichen Überschuldung was auch aufgedeckt wurde. Der Nachlass der Erblasserin Frau FLach hat nach Prüfung nicht einen Pfennig oder Cent Schulden, sondern einen erheblichen Überschuss im Millionenbereich.

Bleiben Sie bitte dran, ich werde weiter berichten sobald sich neues ergibt.

Liebe Grüße an alle Leser

Ihr

Kurt Maier als ständiger aktueller Berichterstatter


WWW. Die Akte Grete FLach.de informiert aktuell

Liebe Leserinnen, liebe Leser der Akte Gree FLach.

Es kann doch nicht wahr sein, dass deutsche Staatsbürger rechtlich angegangen und ausgegrenzt werden nur weil sie verantwortliche der Justiz die nachgewiesen Untreue im Amt begangen haben dafür mit Recht öffentlich kritisieren und verlangen das aufgeklärt wird, was an Amtsmissbrauch und Untreue im Amt nicht öffentlich werden sollte. Solches geht entschieden zu weit. Hier muss schluss sein mit der juristischen Hintertür der freien Gerichtsbarkeit von Richtern und Richterinnen die wie hier vorliegend ihre Richterämter dazu missbrauchen, unliebsamen kritischen Bürgern einen Maulkorb umzuhängen sobald diese mit voller Berechtigung auch noch testamentarisch nachgewiesen die verantwortlichen Richter und Richterinnen an den Pranger stellen und für ihre Amtsvergehen kritisieren.

Was hat solches was sich die Verantwortlichen Richter und Richterinnen bei dem hier zuständigen Amtsgericht in Büdingen erlauben noch mit Demokratie zu tun? Nichts, aber auch gar nichts. Solches ist gelebte Autokratie wenn man verfassungstreuen deutschen Staatsbürgern wie hier vorliegend mit Vorwand von rechtlichen Mitteln den Mund verbietet zu dem wie hier im vorliegendem Fall zum Nachlass von Grete FLach und den an ihr vollzogenen nächtlichen gewaltsamen Menschenraub vor lauter eigener Geldgier und Habgier mit juristischen Einschüchterungsmitteln solche kritischen Bürger zum Schweigen bringen will um mit dem Vorwand angeblich freier Gerichtsbarkeit ihre eigenen Ziele zu erreichen und sich die Taschen mit dem Vermögen der Bürger selbst vollstopfen möchte was ihnen doch gar nichts angeht.

Keiner der vielen tausenden von Lesern und Leserinnen die über das Medium WWW. Grete FLach. de informiert aktuell im Internet informiert sind soll glauben, dass sich die hier mit betroffenen Angehörigen der gewaltsam des nachts aus ihrem Hause während ihrer Nachtruhe entführten zu der Zeit sehr vermögenden 9o jährigen wehrlos gemachten Frau dies so ohneweiteres gefallen lassen und ich als Sprecher der Betroffenen Frau FLach als deren Neffe vor Ort dies ohne Konsequenzen für die an diesem Verbrechen Hauptverantwortlichen Richter und Richterinnen die beim Amtsgericht in Büdingen sitzen auf ihren gutbetuchten Stühlen auf Kosten der Bürger, dass dies ohne Konsequenzen bleiben wird.

Den Strick um den eigenen Hals hat sich das Amtsgerichtn in Büdingen bereits selbst gedreht wenn man uns der von Frau FLach persönlich verfügten einstigen Erbengemeinschaft für ihrem einstigen Nachlass vom Amtsgericht mit Schreiben vom 8. 11. 2022 irreführend amtlich mitteilt und GLauben machen möchte, dass das Verfahren welches noch gar nicht begonnen hat angeblich beendet sei. Diktiert ist diese Mitteilung von der Frau Richterin Duda und gegengezeichnet und mit Stempel versehen ist es von der Justizangestellten Frau Eschenbrenner um nun auch öffentlich die Namen zu nennen.

Diese vorliegende zwei Zeilen Nachricht des Amtsgerichts soll uns einreden wollen, das Nachlassverfahren um Frau FLach sei angeblich beendet, was noch gar nicht begonnen hat wegen Verweigerung des schuldigen Amtsgerichts. Da aber doch dieses Verfahren bis zur Stunde streitig ist wegen mehrfachen Amtsmissbrauch und Untreue im Amt, müsste es dafür auch ein gerichtliches Schlussprotokoll geben was uns Prozessbeteiligten rechtswidrig und Amtsverletzend vorenthalten wird.

Dort müsste dann auch stehen, wer denn nun endgültig die berufenen Rechtsnachfolger am Nachlass der Erblasserin Frau Dora Margarete Anna FLach der Schwester meines Vaters geworden sind und wer nicht mit vorzulegender Begründung, nachdem ich selbst als Sprecher der von der Erblasserin zu Lebzeiten persönlich mitberufener einer von ihr verfügten Erbengemeinschaft als gleichwertiger Teil- Erbe berufen wurde an ihrem einstigen Nachlass, wo sie selbst kinderlos war, und es keine Pflichtteile gibt und ich zwischenzeitlich nur noch der EInzige bin als ihr Neffe der noch am Leben ist ersten Grades nach ihr.

Wer also ist oder sind hier die berechtigten Rechtanachfolger der Erblssserin; wenn nicht wir Angehörigen die wir nach Kenntnis des Testamentes unverzüglich den berechtigten Erbschein bei diesem merkwürdigen Amtsgericht beantragt hatten.

Dieser Antrag wurde vom Gericht vorliegend geprüft. Es war nichts zu beanstanden und wir wurden aufgefórdert die benannten Kosten bei Gericht einzuzahlen damit sodann der berechtigte Erbschein erteillt werden könne. Der Erbschein wurde persönlich bei der Gerichtskasse beim Amtsgericht von mir in bar eingezahlt und damit war der Erbschein zu erteilen. Da wir aber nach 8 Monaten immer noch keine Nachricht hatten, griff ich zum Telefon und lies mich mit der Rechtspflege verbinden. Diese so sagte sie am Telefon, habe die AKte gezogen und festgestellt, dass die AKte verschwunden sei und nicht mehr auffindbar sei. Das konnte schon gar nicht sein, weil Verfahrensakten nicht verschwinden dürfen sondern im Archiv abzulegen sind für jederzeitigen Rückgriff. Also wurde ich auch hier erneut belogen vom Amtsgericht und die AKten sind eben nicht verschwunden sondern sind bis heute vorhanden, aber inhaltlich total verfälscht und für das weitere Verfahren völlig unbrauchbar.

Nun aber bin ich zwischenzeitlich noch der einzige Überlebende direkte Neffe der Erblasserin da alle weiteren vormals gleichwertigen Neffen der Erblasserin verstorben sind und sie selbst kinderlos war. Das habe ich mir ja nicht ausgesucht, es ist so. Wer, so ist das Gericht nun öffentlich zu fragen, sollen denn nun die Erben am Nachlass der Erblasserin sein wenn nicht die von ihr selbst verfügte Erbengemeinschaft die wir auch Erbscheinantrag gestellt hatten und den Erbschein auch schon vorweg bezahlen mussten und auch bezahlt hatten. Damit war der Erbschein schon vor 2o Jahren zu erteilen und das Verfahren war zu beenden. Das Amtsgericht wurde wiederholt angeschrieben und um Auskunft gebeten wer denn nun Erbe am Nachlass der Erblasserin geworden sei und wer nicht. Eine Antwort verweigert uns das Amtsgericht permanent. Warum, das ist auch zwischenzeitlich geklärt indem wir das Grundbuchamt im selben Haus des Amtsgerichts beheimatet nur ein paar Türen weiter angeschrieben haben. Von dort wird uns schriftlich bestätigt, dass das Verfahen bis zum 5. 5. 2022 eben noch nicht beendet sei und von daher so will man uns GLauben machen, könnte man uns keine Einsicht in das Grundbuch geben was wiederum rechtswidrig ist. Jedem Bürger mit wie hier vorliegender Berechtigung und schon bezahlten Erbschein ist das Einsichtsrecht ins Grundbuch zu gewähren, was ja nicht aus Jux und Tollerei geschieht sondern aus rein wirtschaftlichen Gründen weil hier auch der wiederrechtlich bestellte Nachlasspfleger dem Amtsgericht total verfälscht vorträgt, der Nachlass sei angeblich überschuldet und es wäre keine Verteilungsmasse mehr vorhanden. Und damit war uns erst recht das Einsichhtsrecht ins Grundbuch zu gewähren was dort geschrieben steht, denn man kann ja nicht einen Nachlass übernehmen wenn man noch nicht einmal weiß ob der Nachlass frei von Schulden ist und wie hoch eine etwaige Überschuldung sein soll. Also hat auch hier das Grundbuchamt in Büdingen seine schmutzigen Hände im schmutzigen Spiel und macht mit dem Amtsgericht gemeinsame Sache was ebenfalls strafrechtlich zu ahnden sein wird, denn es wurde ersatzweise privart auf eigene Kosten ermittelt und festgestellt, dass der Nachlass eben nicht überschuldet ist und kein Pfennig Schulden vorhanden ist, sondern ganz im Gegenteil ist hier ein Nachlass im Millionenbereich vorhanden und soll vor dem Zugriff des FInanzamtes versteckt werden zur eigenen Bereicherung der Verantwortlichen. Es ist also auch hier ein Straftatbestand der nun zur Aufklärung ansteht. Damit mag es für heute genug sein. Was jetzt ansteht, dafür ist nun die bereits eingeschaltete hessische Staatsanwaltschaft und deren Strafverfolgung am Zuge weil es sich hier um einen ganz erheblichen Straftatbestand handelt zu einem Gesamtnachlass im ermittelten MIllionenbereicht und damit verbundenen erheblichen nicht gemeldeten Steuerverlust mit Geldwäsche und Erbschleicherei.

Bleiben SIe gesund

bis auf Weiteres was da noch alles zum Vrschein kommt.

Ihr Kurt Maier, Neffe von Grete FLach und deren Sprecher